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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 359412-2020 (ID: 2020073009094778371)
Veröffentlicht: 30.07.2020
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 146/2020 359412
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Rödelheim
Postanschrift: Westerbachstraße 73-79
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat BA2, Frau Laura Pöpperl
E-Mail: [6]Laura.Poepperl@mobil.hessen.de
Telefon: +49 6421/403265
Fax: +49 6421/403251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-17371227e68-9c0ae02fdc60219
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A66 Neubau Tunnel Riederwald passive Schallschutzmaßnahmen, FBT 1
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2020-0047
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau
eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB 66 Frankfurt am
Main Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am
Main sowie den Endausbau der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt a.M.
zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss VII-1-61-k-04 # (2.054g) zu diesem
Vorhaben vom 18.12.2019 besteht für einen Teil der untersuchten
Immissionsorte, die sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme
Rie-derwaldtunnel befinden, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen
und/oder Entschädigungen dem Grunde nach. Weiterhin sind passive
Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen an Objekten zu ermitteln
und umzusetzen, die im Zuge der Verkehrsumlegung nach Fertigstellung
des Riederwaldtunnels, des Endausbaus der BAB 661 sowie des Neubaus
eines Verlängerungsabschnitts der BAB 66, vom Verkehrslärm im
Betriebszustand (Endzustand) betroffen sind.
Vom Baulärm und/oder Verkehrslärm sind Innenwohnbereiche, bebaute
Außenwohnbereiche, wie Balkone und Terrassen sowie unbebaute
Außenwohnbereiche, wie Spielplätze und Kleingartenanlagen betroffen,
für die Ansprüche auf Entschädigungen dem Grunde nach bestehen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden
Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung
näher aufgeführt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
passive Schallschautzmaßnahmen;
Entschädigungsermittlung.
Leistungszeitraum, Fristen:
Späteste Zuschlagserteilung: 15.12.2020
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist,
Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen
Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst
verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, [§
124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren
Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für
diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den
Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den
Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer
Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu
erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit
dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von
Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren
Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte
Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden
zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
wird als Mindeststandard gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
Unterlagen vorzulegen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte,
die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen
verantwortlichen Person/Personen.
Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird/werden gefordert:
Bezeichnung Akkreditierung, Zertifizierung, Funktion: Projektleiter
Berufserfahrung größer oder gleich 5 Jahre Bereich Umsetzung von
passiven Schallschutzmaßnahmen und/oder energetischen Sanierungen von
Bestandsfassaden
Vom Bieter sind vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich passive
Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von
Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen 500 000 EUR für den
Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter anzugeben, die
die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen im Rahmen der
Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden
sein:
Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive
Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm
Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen
§ 46 Abs. 3 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den
Aufgabenbereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische
Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen 1 Mio. EUR im
Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 2-mal
erbracht worden sein:
Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive
Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm
Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen
Ermittlung von Entschädigungshöhen infolge von Verkehrslärm und/oder
Baulärm
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und §
46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese
Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten
Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und
Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den
Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch ausgestellte und
unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers
zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen
sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern
die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den
Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und
Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen
Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur
Eignung definieren, falls gefordert
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2)
wird als Mindeststandard gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis von mindestens jeweils 2 vergleichbaren Referenzprojekten
aus dem Aufgabenbereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder
energetische Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen 1
Mio. EUR, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Das
Referenzprojekt muss bestimmten Mindestanforderungen genügen.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der
Referenzprojekte vom Bieter mindestens erbracht worden sein:
Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den
Aufgabenbereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische
Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen 1 Mio. EUR im
Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 2-mal
erbracht worden sein:
Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive
Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm;
Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen;
Ermittlung von Entschädigungshöhen infolge von Verkehrslärm und/oder
Baulärm
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen
gemäß dem Vordruck Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum
Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)''
genügen.
(Eventuell weitere Funktionen sind gesondert aufzuführen.)
§ 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die
Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person/Personen,
insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von
dieser Person/diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgenden Funktion/Funktionen wird/werden gefordert:
Bezeichnung Akkreditierung, Zertifizierung, Funktion: Projektleiter
Berufserfahrung größer oder gleich 5 Jahre Bereich Umsetzung von
passiven Schallschutzmaßnahmen und/oder energetischen Sanierungen von
Bestandsfassaden
Vom Bieter sind vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich passive
Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von
Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen 500 000 EUR für den
Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter anzugeben, die
die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen im Rahmen der
Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden
sein:
Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive
Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm
Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig
erfüllt sind.
Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur
Eignung definieren, falls gefordert (Beispiel: erforderliche
Gerätschaften).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/09/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
(z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind
in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den
Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam
mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [11]post@mobil.hessen.de
Telefon: +49 611366-0
Fax: +49 611366-3435
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2020
References
6. mailto:Laura.Poepperl@mobil.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17371227e68-9c0ae02fdc6
0219
10. https://vergabe.hessen.de/
11. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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