(1) Searching for "2020073009043277593" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke - DE-Darmstadt
Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
Teile für Maschinen oder Motoren
Dokument Nr...: 358621-2020 (ID: 2020073009043277593)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
DE-Darmstadt: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
2020/S 146/2020 358621
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: FAIR Facility for Antiproton and Ion Research
in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [6]proekf337@gsi.de
Telefon: +49 6159/71-2571
Fax: +49 615971-3983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.fair-center.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung und Herstellung von Strahlstoppern
Referenznummer der Bekanntmachung: 337/ 50070989
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42990000 Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschafft werden soll die Entwicklung und Herstellung von
Strahlstoppern. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die in
Notfallsituation die Energie des Strahls absorbieren und umleiten. Dies
dient dem Schutz der Bereiche hinter und entlang der Strahllinie, um
dem Personal in den HE- und LE-Bereichen der Super-FRS Anlage
kontrollierten Zugang und sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42124100 Teile für Maschinen oder Motoren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Super-FRS-Strahlstopper sind mechanische Sicherheitsvorrichtungen
zum Schutz des Personals, das in den Bereichen der Anlage mit hoher
(NE55) und niedriger (NE57) Energie arbeitet. Hierzu wird der Strahl
der vorgeschalteten Super-FRS- Strahlline abgefangen oder umgeleitet.
Die Vorrichtung wird durch pneumatische Antriebe in ihre beiden
Positionen bewegt: in und out. Dies geschieht innerhalb der
Strahlführung zum Schutz des dahinter befindlichen Personals
(Strahlabwärts), wenn der Kernblock in der Mitte der Strahlführung
positioniert wird (In-Position). Der Block wird nach außen bewegt
(out-Position), damit der Strahl stromabwärts zu weiteren
Experimenten geleitet werden kann. Der Status der Strahlstopper wird
durch das Personnel Access System (PAS) kontrolliert und ausgelesen.
Ein Strahlstopper-Antrieb wird in der Vakuumkammer der
Hochenergieverzweigung (HEB) des Super-FRS montiert, die andere
Vorrichtung wird im Vakuum im Abschnitt der Niedrigenergieverzweigung
(LEB) in einer Vakuumkammer installiert.
Der Block, der den Kern der Vorrichtung bildet, ist so ausgelegt, dass
er eine bestimmte Menge an Energie der einfallenden Teilchen absorbiert
und aushält, während er den Strahl in einem Notfall stoppt oder
zumindest zerstreut.
Während des normalen Betriebs des Super-FRS werden die Strahlstopper
nicht vom Strahl getroffen, so dass kein Kühlsystem erforderlich ist.
Das mechanische und technische Design der Strahlstopper wird durch die
Strahlparameter wie Strahlenergie und Intensität definiert. Der Umfang
dieser Ausschreibung umfasst das detaillierte technische Design, die
Prozesse der Konstruktion, Fertigung und Lieferung der beiden
Vorrichtungen. Beide Systeme umfassen die folgenden Punkte:
1. Block,
2. Pneumatischer Antrieb (einschließlich Stellantrieb, Ventile,
Schalter, Druckluftanschluss),
3. Anschlussflansch und Durchleitungen,
4. Faltenbalg,
5. Verkabelung (einschließlich lokaler Schaltkästen/Kontrollkästen),
6. SPS-Einheit (einschließlich CPU- und E/A-Module und deren
Programmierung),
7. Technische Unterstützung für die Montage/Demontage,
8. Ersatzteile.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen:
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem
Teilnahmeantrag/Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist
und die dort genannten Fälle nicht vorliegen GSI Formblatt;
Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt
abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3
Jahren, etc.
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots
führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung mit
Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den
letzten 3 Jahren, etc;
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Wir behalten uns vor, zum Zwecke einer Kreditprüfung, Bonitätsdaten
einzuholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren
Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten
Projektdaten.
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots
führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss
Alle vorgesehenen Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen.
Jeder vorgesehene Nachunternehmer muss mit Angebotsabgabe dieselben
Eignungsnachweise wie der Hauptunternehmer einreichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/09/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu
die Hinweise in der Datei Bietertool_Anleitung_DE.pdf in den
Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie die Anlage GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx
mit dem Titel
Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von
Rechtsbehelfen, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [11]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 VK
1-12/15).
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet:
[13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRHM.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: FAIR Facility for Antiproton and Ion Research
in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [14]http://www.fair-center.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g.
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage
Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel Rechtsbehelfsbelehrung zu
Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen, die den
Vergabeunterlagen beiliegt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020
References
6. mailto:proekf337@gsi.de?subject=TED
7. http://www.fair-center.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
14. http://www.fair-center.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|