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Ausschreibung: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke - DE-Darmstadt
Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
Teile für Maschinen oder Motoren
Dokument Nr...: 358621-2020 (ID: 2020073009043277593)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  DE-Darmstadt: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
   2020/S 146/2020 358621
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: FAIR  Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Postanschrift: Planckstr. 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]proekf337@gsi.de
   Telefon: +49 6159/71-2571
   Fax: +49 615971-3983
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.fair-center.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung und Herstellung von Strahlstoppern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 337/ 50070989
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   42990000 Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschafft werden soll die Entwicklung und Herstellung von
   Strahlstoppern. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die in
   Notfallsituation die Energie des Strahls absorbieren und umleiten. Dies
   dient dem Schutz der Bereiche hinter und entlang der Strahllinie, um
   dem Personal in den HE- und LE-Bereichen der Super-FRS Anlage
   kontrollierten Zugang und sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   42124100 Teile für Maschinen oder Motoren
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   FAIR  Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
   Planckstr. 1
   64291 Darmstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Super-FRS-Strahlstopper sind mechanische Sicherheitsvorrichtungen
   zum Schutz des Personals, das in den Bereichen der Anlage mit hoher
   (NE55) und niedriger (NE57) Energie arbeitet. Hierzu wird der Strahl
   der vorgeschalteten Super-FRS- Strahlline abgefangen oder umgeleitet.
   Die Vorrichtung wird durch pneumatische Antriebe in ihre beiden
   Positionen bewegt: in und out. Dies geschieht innerhalb der
   Strahlführung zum Schutz des dahinter befindlichen Personals
   (Strahlabwärts), wenn der Kernblock in der Mitte der Strahlführung
   positioniert wird (In-Position). Der Block wird nach außen bewegt
   (out-Position), damit der Strahl stromabwärts zu weiteren
   Experimenten geleitet werden kann. Der Status der Strahlstopper wird
   durch das Personnel Access System (PAS) kontrolliert und ausgelesen.
   Ein Strahlstopper-Antrieb wird in der Vakuumkammer der
   Hochenergieverzweigung (HEB) des Super-FRS montiert, die andere
   Vorrichtung wird im Vakuum im Abschnitt der Niedrigenergieverzweigung
   (LEB) in einer Vakuumkammer installiert.
   Der Block, der den Kern der Vorrichtung bildet, ist so ausgelegt, dass
   er eine bestimmte Menge an Energie der einfallenden Teilchen absorbiert
   und aushält, während er den Strahl in einem Notfall stoppt oder
   zumindest zerstreut.
   Während des normalen Betriebs des Super-FRS werden die Strahlstopper
   nicht vom Strahl getroffen, so dass kein Kühlsystem erforderlich ist.
   Das mechanische und technische Design der Strahlstopper wird durch die
   Strahlparameter wie Strahlenergie und Intensität definiert. Der Umfang
   dieser Ausschreibung umfasst das detaillierte technische Design, die
   Prozesse der Konstruktion, Fertigung und Lieferung der beiden
   Vorrichtungen. Beide Systeme umfassen die folgenden Punkte:
   1. Block,
   2. Pneumatischer Antrieb (einschließlich Stellantrieb, Ventile,
   Schalter, Druckluftanschluss),
   3. Anschlussflansch und Durchleitungen,
   4. Faltenbalg,
   5. Verkabelung (einschließlich lokaler Schaltkästen/Kontrollkästen),
   6. SPS-Einheit (einschließlich CPU- und E/A-Module und deren
   Programmierung),
   7. Technische Unterstützung für die Montage/Demontage,
   8. Ersatzteile.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/03/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einzureichende Unterlagen:
    Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem
   Teilnahmeantrag/Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
   Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist
   und die dort genannten Fälle nicht vorliegen  GSI Formblatt;
    Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt
   abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3
   Jahren, etc.
   Hinweis:
   Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
   eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots
   führen.
   Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
   nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
   verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
   Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
    Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot
   mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des
   Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart,
   die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre  auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung mit
   Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den
   letzten 3 Jahren, etc;
    Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
   Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
   Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
   Hinweis:
   Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
   eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
   Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
   nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
   verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
   Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
   Wir behalten uns vor, zum Zwecke einer Kreditprüfung, Bonitätsdaten
   einzuholen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
    Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren
   Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten
   Projektdaten.
   Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
   eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots
   führen.
   Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
   nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
   verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
   Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss
   Alle vorgesehenen Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen.
   Jeder vorgesehene Nachunternehmer muss mit Angebotsabgabe dieselben
   Eignungsnachweise wie der Hauptunternehmer einreichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 04/09/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
   bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
   heruntergeladen werden.
   Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
    Elektronisch in Textform
   Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
   eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
   übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu
   die Hinweise in der Datei Bietertool_Anleitung_DE.pdf in den
   Vergabeunterlagen!
   Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
   126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
   Bitte beachten Sie die Anlage GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx
   mit dem Titel
   Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von
   Rechtsbehelfen, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
   Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [11]www.dtvp.de
   bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
   heruntergeladen werden.
   Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
   bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
   Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
   Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
   Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
   bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
   gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
   13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015  VK
   1-12/15).
   Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Tel.: 0228 9499-0
   Fax: 0228 9499-163
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet:
   [13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
   mmern.html
   Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
   dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als
   Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
   Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
   bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
   interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz
   1 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2  3 GWB).
   Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
   zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
   Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
   nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
   3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRHM.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: FAIR  Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Postanschrift: Planckstr. 1
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [14]http://www.fair-center.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
   Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht
   abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
   nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g.
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage
   Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel Rechtsbehelfsbelehrung zu
   Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen, die den
   Vergabeunterlagen beiliegt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/07/2020
References
   6. mailto:proekf337@gsi.de?subject=TED
   7. http://www.fair-center.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRHM
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
  14. http://www.fair-center.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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