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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Wetzlar
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Dokument Nr...: 357178-2020 (ID: 2020072909082376039)
Veröffentlicht: 29.07.2020
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  DE-Wetzlar: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2020/S 145/2020 357178
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wetzlar
   Postanschrift: Ernst-Leitz-Straße 30
   Ort: Wetzlar
   NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
   Postleitzahl: 35578
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@wetzlar.de
   Telefon: +49 6441-99-3030
   Fax: +49 6441-99-3034
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.wetzlar.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E35618937
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wetzlar
   Postanschrift: Ernst-Leitz-Straße 30
   Ort: Wetzlar
   NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
   Postleitzahl: 35578
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [9]ZentraleVergabestelle@wetzlar.de
   Telefon: +49 6441-99-3030
   Fax: +49 6441-99-3034
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.wetzlar.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.subreport.de/E35618937
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sonderabfallkleinmengensammlung mit Entsorgungsleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: WZ-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sonderabfallkleinmengensammlung 4 Touren im Jahr an vom AG bestimmten
   Standorten (vgl. Anlage 5) sowie 14tägig Freitags von 12.30 bis 14.30
   entweder am Standort des Wertstoffhofs der Stadtreinigung oder an einem
   vom AN gestellten Ort.
   Entsorgungsmengen: ca. 24 Mg/a. Nähere Angaben siehe Anlage 3.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   90523000 Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der Stadt Wetzlar und Entsorgungsanlagen des AN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einseitige Verlängerungsoption des AG für jeweils ein Jahr, max. 2
   Vertragsverlängerungen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
   der Leistungen der Sonderabfallkleinmengensammlung. Dazu ist das per
   Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die
   Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der
   Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend,
   wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt
   ist.
   Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate  gemessen
   ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
   Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
   bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des
   Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Abschnitts kann der
   Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen,
   das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der
   finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter
   zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche
   Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
   vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte
   Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
   Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter
   kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
   Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
   die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische
   Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular Anlage 1.3.1
   Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung.docx über die
   vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe)
   bezüglich der Leistungen der Sonderabfallkleinmengensammlung der
   ausgeschriebenen Leistung mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit
   Ansprechpartner und Telefonnummer (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen
   Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der
   Sonderabfallkleinmengensammlung. Das Referenzschreiben muss dem Bieter
   bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und
   zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d.
   h. nicht älter als ein halbes Jahr  zurückgemessen ab dem Tag der
   Angebotsabgabe. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das
   Ausstellungsdatum des Referenzschreibens (berufliche
   Leistungsfähigkeit).
   Angabe der Entsorgungseinrichtungen mit Adresse und Angabe, welche der
   vom künftigen AN zu entsorgenden Abfälle in welcher Anlage entsorgt
   werden.
   Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig
   erfahrenes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. Bezogen auf das
   benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise
   vorzulegen (z. B. Ausbildung zum CTA, Zertifikate von
   Fortbildungsmaßnahmen nach TRGS usw.). Das Leitungspersonal muss über
   mind. 3 Jahre an aktueller Erfahrung im operativen Geschäft der
   Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Im Rahmen des
   Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal
   arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das
   Formular Anlage 1.3.2 Formular Erfahrung LP.docx vollständig
   ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (berufliche
   Leistungsfähigkeit).
   Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im
   Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende
   Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage
   1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die
   Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für
   Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG in
   der Erklärung angegeben ist oder alle Mitglieder der BG in der
   Erklärung benannt sind.
   Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung
   zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die
   Verpflichtungserklärung muss die Benennung des Erklärenden enthalten
   und mit dem Angebot eingereicht werden
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die
   nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
   enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden
   können.
   Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
   insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
   fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
   oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen,
   dass dies geschieht.
   Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn
   es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
   den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
   Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
   den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem
   Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung
   nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig
   nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
   Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
   § 160 GWB  Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu
   entnehmen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   6. mailto:ZentraleVergabestelle@wetzlar.de?subject=TED
   7. http://www.wetzlar.de/
   8. https://www.subreport.de/E35618937
   9. mailto:ZentraleVergabestelle@wetzlar.de?subject=TED
  10. http://www.wetzlar.de/
  11. https://www.subreport.de/E35618937
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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