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Ausschreibung: Bau von Bahnhöfen - DE-Stuttgart
Bau von Bahnhöfen
Dokument Nr...: 355595-2020 (ID: 2020072809172474438)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Stuttgart: Bau von Bahnhöfen
2020/S 144/2020 355595
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
E-Mail: [6]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung des Auftrags S21, PFA 1.1, VE1: Talquerung, Fernbahntunnel
mit Bahnhofshalle, Düker HS West und Cannstatter Str. DükerNesenbach.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2012/S 216-356149
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Auftrags zur Erbringung von S21, PFA 1.1, VE1:
Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und
Cannstatter Str. DükerNesenbach um Leistungen des
Ausbaus, der technischen Ausrüstung, der Baulogistik und anteiliger
Planungsleistungen für den künftigen Tiefbahnhof Stuttgart
Hauptbahnhof.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der
Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der bereits bestehende Vertrag über die Erbringung von S21, PFA 1.1,
VE1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und
Cannstatter Str. DükerNesenbach. soll um Leistungen des Ausbaus, der
technischen Ausrüstung, der Baulogistik und anteiliger
Planungsleistungen für den künftigen Tiefbahnhof Stuttgart Hauptbahnhof
erweitert werden. Gegenstand der Auftragserweiterung sind folgende
Leistungen, die in 2 Phasen erbracht werden sollen:
Phase 1:
Erstellung der restlichen Ausführungsplanung und der
Ausschreibungsunterlagen für die Ausbaugewerke;
Überprüfung der beigestellten sonstigen Ausführungsplanungen und
Ausschreibungsunterlagen (z. B. der technischen Ausrüstung);
Erstellung einer integrierten Bauablauf-Gesamtterminplanung auf Basis
der vorhandenen Terminplanstudien unter Berücksichtigung der
erforderlichen Testbetriebsphasen etc.;
Erstellung einer übergreifende Baulogistikplanung auf Basis dieser
Terminplanung.
Phase 2:
Bauausführung einschließlich sämtlicher Funktionstests,
Inbetriebsetzungen, Systemintegrationen bis hin zu den Vollprobetests
der betroffenen Anlagen mit Stillstandswartung und -betrieb bis zur
Abnahmereife;
Lieferung der Bestandsplanung für alle ausgeführten Gewerke.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der Transeuropäischen Netze
(TEN)Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava, hier: Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Es handelt sich um die Änderung eines öffentlichen Auftrags, die gemäß
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens zulässig ist. Der Auftragnehmer wurde bereits mit der
Erbringung von Rohbauarbeiten zur Gründung und zur Errichtung des
Trogbauwerks des neuen Hauptbahnhofs Stuttgart (Bahnhofshalle, Nord-
und Südkopf) sowie des Schalendachs der Bahnhofshalle beauftragt. Mit
der jetzt beabsichtigten Vertragsänderung soll der bestehende Vertrag
um Leistungen des Ausbaus, der technischen Ausrüstung und anteiliger
Planungsleistungen erweitert werden.
Die jetzt zu vergebenden Leistungen sind auf Grund des technischen
Zusammenhangs zu den bereits vergebenen Rohbauleistungen erforderlich
geworden, waren aber nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen
vorgesehen. Gleichzeitig wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit
erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe zusätzlicher Bauleistungen zur Errichtung des Tiefbahnhofs
Stuttgart Hauptbahnhof
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 3
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [9]info@zueblin.de
Telefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Internet-Adresse: [10]www.zueblin.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB.
Der Vertrag zur Vergabe der zusätzlichen Leistungen wird nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
werden. Das in Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der
Absendung dieser Bekanntmachung und gibt nicht den Tag der
beabsichtigten Zuschlagserteilung (des Vertragsschlusses) an.
Gemäß § 135 GWB kann die Vergabekammer die Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrags darstellen. Die Vorschrift hat folgenden
Wortlaut:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [13]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht beachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Weitere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in
Abschnitt VI.3).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [15]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/07/2020
References
6. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. mailto:info@zueblin.de?subject=TED
10. http://www.zueblin.de/
11. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
12. http://www.bundeskartellamt.de/
13. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
14. http://www.bundeskartellamt.de/
15. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
16. http://www.bundeskartellamt.de/
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