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Ausschreibung: Bau von Bahnhöfen - DE-Stuttgart
Bau von Bahnhöfen
Dokument Nr...: 355595-2020 (ID: 2020072809172474438)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
  DE-Stuttgart: Bau von Bahnhöfen
   2020/S 144/2020 355595
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: DE11
   Postanschrift: Räpplenstraße 17
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG  Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
   E-Mail: [6]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
   Fax: +49 69-265-21939
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.deutschebahn.com
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung des Auftrags S21, PFA 1.1, VE1: Talquerung, Fernbahntunnel
   mit Bahnhofshalle, Düker HS West und Cannstatter Str. DükerNesenbach.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2012/S 216-356149
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45213321 Bau von Bahnhöfen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung des Auftrags zur Erbringung von S21, PFA 1.1, VE1:
   Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und
   Cannstatter Str. DükerNesenbach um Leistungen des
   Ausbaus, der technischen Ausrüstung, der Baulogistik und anteiliger
   Planungsleistungen für den künftigen Tiefbahnhof Stuttgart
   Hauptbahnhof.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der
   Veröffentlichung einverstanden? ja)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der bereits bestehende Vertrag über die Erbringung von S21, PFA 1.1,
   VE1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und
   Cannstatter Str. DükerNesenbach. soll um Leistungen des Ausbaus, der
   technischen Ausrüstung, der Baulogistik und anteiliger
   Planungsleistungen für den künftigen Tiefbahnhof Stuttgart Hauptbahnhof
   erweitert werden. Gegenstand der Auftragserweiterung sind folgende
   Leistungen, die in 2 Phasen erbracht werden sollen:
   Phase 1:
    Erstellung der restlichen Ausführungsplanung und der
   Ausschreibungsunterlagen für die Ausbaugewerke;
    Überprüfung der beigestellten sonstigen Ausführungsplanungen und
   Ausschreibungsunterlagen (z. B. der technischen Ausrüstung);
    Erstellung einer integrierten Bauablauf-Gesamtterminplanung auf Basis
   der vorhandenen Terminplanstudien unter Berücksichtigung der
   erforderlichen Testbetriebsphasen etc.;
    Erstellung einer übergreifende Baulogistikplanung auf Basis dieser
   Terminplanung.
   Phase 2:
    Bauausführung einschließlich sämtlicher Funktionstests,
   Inbetriebsetzungen, Systemintegrationen bis hin zu den Vollprobetests
   der betroffenen Anlagen mit Stillstandswartung und -betrieb bis zur
   Abnahmereife;
    Lieferung der Bestandsplanung für alle ausgeführten Gewerke.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der Transeuropäischen Netze
   (TEN)Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava, hier: Abschnitt
   Stuttgart-Wendlingen
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Es handelt sich um die Änderung eines öffentlichen Auftrags, die gemäß
   § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen
   Vergabeverfahrens zulässig ist. Der Auftragnehmer wurde bereits mit der
   Erbringung von Rohbauarbeiten zur Gründung und zur Errichtung des
   Trogbauwerks des neuen Hauptbahnhofs Stuttgart (Bahnhofshalle, Nord-
   und Südkopf) sowie des Schalendachs der Bahnhofshalle beauftragt. Mit
   der jetzt beabsichtigten Vertragsänderung soll der bestehende Vertrag
   um Leistungen des Ausbaus, der technischen Ausrüstung und anteiliger
   Planungsleistungen erweitert werden.
   Die jetzt zu vergebenden Leistungen sind auf Grund des technischen
   Zusammenhangs zu den bereits vergebenen Rohbauleistungen erforderlich
   geworden, waren aber nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen
   vorgesehen. Gleichzeitig wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit
   erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe zusätzlicher Bauleistungen zur Errichtung des Tiefbahnhofs
   Stuttgart Hauptbahnhof
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/03/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
   Postanschrift: Albstadtweg 3
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70567
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]info@zueblin.de
   Telefon: +49 71178830
   Fax: +49 7117883390
   Internet-Adresse: [10]www.zueblin.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB.
   Der Vertrag zur Vergabe der zusätzlichen Leistungen wird nicht vor
   Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
   werden. Das in Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der
   Absendung dieser Bekanntmachung und gibt nicht den Tag der
   beabsichtigten Zuschlagserteilung (des Vertragsschlusses) an.
   Gemäß § 135 GWB kann die Vergabekammer die Unwirksamkeit eines
   öffentlichen Auftrags darstellen. Die Vorschrift hat folgenden
   Wortlaut:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
   gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160
   Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht beachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 161 Form, Inhalt
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   Weitere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in
   Abschnitt VI.3).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/07/2020
References
   6. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. mailto:info@zueblin.de?subject=TED
  10. http://www.zueblin.de/
  11. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
  13. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  14. http://www.bundeskartellamt.de/
  15. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  16. http://www.bundeskartellamt.de/
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