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Ausschreibung: Computer-Backup-Dienste - DE-Potsdam
Computer-Backup-Dienste
Dokument Nr...: 354766-2020 (ID: 2020072809122273559)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
  DE-Potsdam: Computer-Backup-Dienste
   2020/S 144/2020 354766
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des
   Landes Brandenburg
   Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de
   Telefon: +49 331 / 2015-3195
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://zenit.brandenburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
   DWTB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
   DWTB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme einer Backuplösung für das
   Rechenzentrum des ZenIT
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-07-24-Zenit
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72910000 Computer-Backup-Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es soll ein komplettes Backup-System inklusive Hard- und Software sowie
   Dienstleistung (Implementierung, Funktionstests, Einrichtung erster
   Backupjobs) und Schulungen für die Administratoren bis hin zur
   betriebsbereiten Übergabe zwecks Erstausstattung des Rechenzentrums des
   Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg mit
   Standort in Berlin bei e-shelter/NTT beschafft werden.
   Das Rechenzentrum ist zur Erreichung einer hohen Verfügbarkeit
   redundant ausgelegt, indem fast alle Komponenten in 2 voneinander durch
   eine Brandmauer getrennten Rechenzentrumsräume doppelt vorhanden sind.
   Das trifft grundsätzlich auch auf das Backup-System zu. Die
   Sicherungen, die auf Disks abgelegt werden, sind auf beiden Seiten
   vorhanden (Kopie 1+2). Die Sicherungen finden beidseitig aktiv statt,
   das sich ergebende Delta wird durch eine gegenseitige Replikation
   ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es das Sicherheitserfordernis eines
   Medienbruches, welches durch den Betrieb einer Bandbibliothek erreicht
   werden soll (Kopie 3). Hier wird die Redundanz im RZ nicht für
   notwendig gehalten wegen der geringen Wahrscheinlichkeit des
   gleichzeitigen Auftretens des Ausfalls der Rechenzentrumshälfte mit der
   Tape-Library und einer gefährlichen Kompromittierung durch eine
   Infektion.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
   Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
   Der oben genannte Erfüllungsort bezieht sich auf die Lieferung der
   Lizenzen.
   Die Lieferung der Technik soll an die folgende Adresse erfolgen:,
   e-shelter/NTT
   Nonnendammallee 15
   13599 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Hardware
   Im Beschaffungsumfang soll die gesamte Hardware für die
   Basisausstattung enthalten sein. Es handelt sich dabei um diverse
   Backupserver (Daten-Medien-Proxy), Disk Volumes, ggf. Appliances,
   eine Bandbibliothek (optional zwei), einen Desaster Recovery-Server
   (DR-Zentralinstanz), eine Außenstellenkonfiguration mit
   Daten-Medien-Proxy und Diskspeicher sowie eine redundante
   Hochsicherheitslösung (optional) mit Daten-Medien-Proxies, Desaster
   Recovery-Server und Diskspeichern. Für die Sever-Technik soll es eine
   Vorfestlegung auf die Marke DELL geben.
   Software-Lizenzen
   Entscheidend wichtig ist die Auswahl eines für die diversen
   Backupaufgaben geeigneten Software-Produkts, das eine zentrale
   Administration und Bedienung aller Komponenten erlaubt. Die Software
   muss auf die Hardware abgestimmt sein und die im Anforderungskatalog
   verlangten (Muss- oder Soll-) Kriterien erfüllen. Auch die im
   optionalen Hochsicherheitsbereich verwendete Software soll dasselbe
   Produkt sein, um eine einheitliche Bedienung zu ermöglichen. Der
   Recherche nach sind die Lizenzmodelle möglicher Anbieter durchaus
   verschieden. Hier würden bei Lizenzierung nach dem jeweiligen Modell
   möglicherweise die günstigsten Preise angeboten werden. Um jedoch bei
   den Angeboten eine Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu erzielen,
   soll unter Zugrundelegung unserer IT-Umgebung eine Lizenzierung nach 2
   Modellen ermöglicht werden.
   Das erste Modell soll auf dem zu sichernden Speichervolumen beruhen. Es
   soll initial von 50 TB Frontendkapazität (FET) ausgegangen werden. Der
   Ansatz ist hier, durch eine an die vermutete Bedarfsentwicklung
   angepasste und zunächst reduzierte Lizenzierung die Wirtschaftlichkeit
   zu erhöhen.
   Das zweite Modell bezieht sich auf die vorhandenen relevanten
   CPU-Sockel der Server. Es werden die unterschiedlichen Servertypen mit
   ihren jeweils enthaltenen Sockel-CPUs angeben. Man kommt so auf 75
   Sockel (optional plus 12 Sockel für die Hochsicherheitsumgebung). Bei
   diesem Modell sind sofort alle beteiligten CPUs zu berücksichtigen.
   Mit einem notwendig werdenden Aufwuchs an zu sicherndem Volumen bzw.
   Zahl der CPU-Sockel muss in der Folgezeit gerechnet werden, s.a.
   nächster Absatz. Möglicherweise notwendige Betriebssystemlizenzen für
   Windows sind nicht Gegenstand der Beschaffung, da sie durch den
   Rahmenvertrag des Landes Brandenburg mit Microsoft abgedeckt sind.
   Gestaffelter Nachkauf von Lizenzen
   Über die Gewährleistungs- und Servicezeit von 5 Jahren wird eine
   Aufstockung des Lizenzbestandes wegen wachsenden Datenvolumens bzw.
   wachsender Zahl physischer Server notwendig werden. Wie viel das
   letztendlich sein wird, kann nur geschätzt werden. Es muss zumindest
   von 100 TB FET in den nächsten 5 Jahren ausgegangen werden,
   entsprechend der Kapazität des Storagesystems. Also wären insgesamt
   mindestens Lizenzen für 50 TB FET gestaffelt nachzukaufen und in den
   Haushalten der kommenden Jahre einzuplanen. Die Staffelung soll in 10
   TB-Schritten mit 3 Jahren Servicezeit (durchschnittlich) erfolgen und
   entsprechend angeboten werden. Für die CPU-Sockel soll die Staffelung
   bei 10 Sockeln liegen. Hier ist jeder neu hinzu kommende Server, ob im
   RZ oder den Außenstellen, zu berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Außenstandort exemplarisch
   In den Außenstandorten werden noch längerfristig lokale IT-Systeme mit
   zu sichernden Daten betrieben werden. Dazu gehört dann auch ein
   lokales, zentral zu steuerndes Backup-System  auch hier ein
   Backup-Server mit Diskspeicher, ggf. eine Appliance. Es soll für den
   exemplarischen Betrieb zunächst ein System für einen noch zu
   bestimmenden Standort, ggf. zunächst im RZ, beschafft werden.
   Hochsicherheitsumgebung
   Es wird eine Hochsicherheitsumgebung beruhend auf dem ESAE- und dem
   Tier-Modell für das AD von Microsoft geben, bei der es keinen Zugriff
   vom Level Tier 0 aus dem Produktiven Forrest in den Administrativen
   Forrest geben wird. Dies wird nicht nur administrativ unterbunden,
   sondern auch die Physik des AD-Forrest  Server, Storage, Netzwerk 
   ist komplett separat. Das trifft auch für das Backup System zu, sodass
   für die Sicherung des AD eine eigene Lösung implementiert werden muss.
   Das Backup mit einer Kapazität von 4 TB FET und 8 TB Backend Kapazität
   (BET), bzw. 12 CPU-Sockeln, wird im Admin Forrest angesiedelt und soll
   den Tier 0-Level des Produktiven Forrest mitsichern. Als
   Minimalausstattung wird hier ein Backup-Server mit Diskspeicher 
   separat oder als Appliance  geplant. Die Position soll optional
   angeboten werden.
   Dritter Standort
   Für die Zukunft ist die Einrichtung eines geo-redundanten Serverraums
   mit einer Rumpffunktionalität aller wichtigen Komponenten vorgesehen,
   durch den der mögliche Ausfall des gesamten Rechenzentrum 
   Desaster-Fall  abgefangen werden soll. Das trifft auch für das
   Backup-System zu, um die Daten ebenfalls redundant zu sichern. Hier
   sollte wieder eine Disk-Sicherung und eine Tape-Sicherung eingerichtet
   werden. Da bei einem Katastrophenfall nicht unbedingt mit einer
   schnellen Wiederinbetriebnahme des Rechenzentrums gerechnet werden
   kann, ist der Aspekt des Medienbruches auch am dritten Standort von
   Bedeutung. Hier soll optional angeboten werden, da noch unklar ist,
   wann der dritte Standort bereitgestellt werden kann, möglicherweise
   jedoch eine Interimslösung angestrebt wird. Da es wichtig ist, die
   DR-Zentralinstanz, s. o., gleich von Beginn mit zu betreiben, wird
   diese initial mit beschafft, ggf. aber später in den Dritten Standort
   verlagert.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Ausführungsfrist:
   Die Anlieferung der zu beschaffenden Technik soll nach Möglichkeit als
   Komplettlieferung bis Anfang Dezember 2020 erfolgen. Der Termin (Datum,
   Uhrzeit) der Lieferung muss 4 Werktage vorher gegenüber dem ZenIT
   avisiert werden. Darüber hinaus werden noch die Angaben zur Spedition
   und Name des Fahrers benötigt. Diese Informationen sind für eine
   Anmeldung am Rechenzentrum vonnöten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
   Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
   dem Angebot einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter.
   c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
   einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
   durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen.
   Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach
   Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener
   Höhe und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der
   Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen
   wird.
   a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
   Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen,
   b) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   2. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem
   Tätigkeitsbereich des Auf-trags
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Es sind mindestens 3 Referenzen, deren Auftragsgegenstand innerhalb
   der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem
   ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, anzugeben.
   Es ist anzugeben:
    Name und Standort des öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers;
    Name des Ansprechpartners;
    Telefonnummer;
    ggf. E-Mail-Adresse;
    kurze Aufführung der ausgeführten Leistungen.
   Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden
   sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über
   diese Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der
   Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
   a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von
   jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben mit dem Angebot
   einzureichen.
   2. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die
   Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
   Vergabegesetzes.
   a) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Erklärung für
   jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft,
   unterschrieben mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der
   Auftraggeberin einzureichen:
   b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
   3. Wertende Teststellung (Use cases)
   Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt nach Eingang der Angebote eine
   wertende Teststellung. Die Teststellung soll nach einer ersten
   Bewertung anhand der übrigen Zuschlagskriterien erfolgen. Für die
   wertende Teststellung werden anschließend die 3 erstplatzierten Bieter
   eingeladen. Hiervon kann durch den Auftraggeber abgesehen werden,
   sofern sich nach der ersten Bewertungsstufe abzeichnet, dass ein
   Angebot aufgrund der bisher erreichten Bewertung nicht mehr auf dem
   ersten Platz kann.
   Die Teststellung wird beim ZenIT in Potsdam abgehalten. Jeder Anbieter
   soll inklusive der lokalen Vorbereitung einen Tag Zeit bekommen (also
   z. B. vormittags vorbereiten, nachmittags Use Cases präsentieren).
   Geplant ist die Durchführung der Teststellungen in der 41./42. KW.
   Die Teilnahme an der Teststellung ist Bedingung für die Erteilung des
   späteren Auftrags.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   LeitwegID: 12-149308770341312-96
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8DWTB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat...
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   6. mailto:poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de?subject=TED
   7. https://zenit.brandenburg.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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