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Ausschreibung: Computer-Backup-Dienste - DE-Potsdam
Computer-Backup-Dienste
Dokument Nr...: 354766-2020 (ID: 2020072809122273559)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Potsdam: Computer-Backup-Dienste
2020/S 144/2020 354766
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des
Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de
Telefon: +49 331 / 2015-3195
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://zenit.brandenburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
DWTB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
DWTB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme einer Backuplösung für das
Rechenzentrum des ZenIT
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-07-24-Zenit
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72910000 Computer-Backup-Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es soll ein komplettes Backup-System inklusive Hard- und Software sowie
Dienstleistung (Implementierung, Funktionstests, Einrichtung erster
Backupjobs) und Schulungen für die Administratoren bis hin zur
betriebsbereiten Übergabe zwecks Erstausstattung des Rechenzentrums des
Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg mit
Standort in Berlin bei e-shelter/NTT beschafft werden.
Das Rechenzentrum ist zur Erreichung einer hohen Verfügbarkeit
redundant ausgelegt, indem fast alle Komponenten in 2 voneinander durch
eine Brandmauer getrennten Rechenzentrumsräume doppelt vorhanden sind.
Das trifft grundsätzlich auch auf das Backup-System zu. Die
Sicherungen, die auf Disks abgelegt werden, sind auf beiden Seiten
vorhanden (Kopie 1+2). Die Sicherungen finden beidseitig aktiv statt,
das sich ergebende Delta wird durch eine gegenseitige Replikation
ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es das Sicherheitserfordernis eines
Medienbruches, welches durch den Betrieb einer Bandbibliothek erreicht
werden soll (Kopie 3). Hier wird die Redundanz im RZ nicht für
notwendig gehalten wegen der geringen Wahrscheinlichkeit des
gleichzeitigen Auftretens des Ausfalls der Rechenzentrumshälfte mit der
Tape-Library und einer gefährlichen Kompromittierung durch eine
Infektion.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
Der oben genannte Erfüllungsort bezieht sich auf die Lieferung der
Lizenzen.
Die Lieferung der Technik soll an die folgende Adresse erfolgen:,
e-shelter/NTT
Nonnendammallee 15
13599 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hardware
Im Beschaffungsumfang soll die gesamte Hardware für die
Basisausstattung enthalten sein. Es handelt sich dabei um diverse
Backupserver (Daten-Medien-Proxy), Disk Volumes, ggf. Appliances,
eine Bandbibliothek (optional zwei), einen Desaster Recovery-Server
(DR-Zentralinstanz), eine Außenstellenkonfiguration mit
Daten-Medien-Proxy und Diskspeicher sowie eine redundante
Hochsicherheitslösung (optional) mit Daten-Medien-Proxies, Desaster
Recovery-Server und Diskspeichern. Für die Sever-Technik soll es eine
Vorfestlegung auf die Marke DELL geben.
Software-Lizenzen
Entscheidend wichtig ist die Auswahl eines für die diversen
Backupaufgaben geeigneten Software-Produkts, das eine zentrale
Administration und Bedienung aller Komponenten erlaubt. Die Software
muss auf die Hardware abgestimmt sein und die im Anforderungskatalog
verlangten (Muss- oder Soll-) Kriterien erfüllen. Auch die im
optionalen Hochsicherheitsbereich verwendete Software soll dasselbe
Produkt sein, um eine einheitliche Bedienung zu ermöglichen. Der
Recherche nach sind die Lizenzmodelle möglicher Anbieter durchaus
verschieden. Hier würden bei Lizenzierung nach dem jeweiligen Modell
möglicherweise die günstigsten Preise angeboten werden. Um jedoch bei
den Angeboten eine Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu erzielen,
soll unter Zugrundelegung unserer IT-Umgebung eine Lizenzierung nach 2
Modellen ermöglicht werden.
Das erste Modell soll auf dem zu sichernden Speichervolumen beruhen. Es
soll initial von 50 TB Frontendkapazität (FET) ausgegangen werden. Der
Ansatz ist hier, durch eine an die vermutete Bedarfsentwicklung
angepasste und zunächst reduzierte Lizenzierung die Wirtschaftlichkeit
zu erhöhen.
Das zweite Modell bezieht sich auf die vorhandenen relevanten
CPU-Sockel der Server. Es werden die unterschiedlichen Servertypen mit
ihren jeweils enthaltenen Sockel-CPUs angeben. Man kommt so auf 75
Sockel (optional plus 12 Sockel für die Hochsicherheitsumgebung). Bei
diesem Modell sind sofort alle beteiligten CPUs zu berücksichtigen.
Mit einem notwendig werdenden Aufwuchs an zu sicherndem Volumen bzw.
Zahl der CPU-Sockel muss in der Folgezeit gerechnet werden, s.a.
nächster Absatz. Möglicherweise notwendige Betriebssystemlizenzen für
Windows sind nicht Gegenstand der Beschaffung, da sie durch den
Rahmenvertrag des Landes Brandenburg mit Microsoft abgedeckt sind.
Gestaffelter Nachkauf von Lizenzen
Über die Gewährleistungs- und Servicezeit von 5 Jahren wird eine
Aufstockung des Lizenzbestandes wegen wachsenden Datenvolumens bzw.
wachsender Zahl physischer Server notwendig werden. Wie viel das
letztendlich sein wird, kann nur geschätzt werden. Es muss zumindest
von 100 TB FET in den nächsten 5 Jahren ausgegangen werden,
entsprechend der Kapazität des Storagesystems. Also wären insgesamt
mindestens Lizenzen für 50 TB FET gestaffelt nachzukaufen und in den
Haushalten der kommenden Jahre einzuplanen. Die Staffelung soll in 10
TB-Schritten mit 3 Jahren Servicezeit (durchschnittlich) erfolgen und
entsprechend angeboten werden. Für die CPU-Sockel soll die Staffelung
bei 10 Sockeln liegen. Hier ist jeder neu hinzu kommende Server, ob im
RZ oder den Außenstellen, zu berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Außenstandort exemplarisch
In den Außenstandorten werden noch längerfristig lokale IT-Systeme mit
zu sichernden Daten betrieben werden. Dazu gehört dann auch ein
lokales, zentral zu steuerndes Backup-System auch hier ein
Backup-Server mit Diskspeicher, ggf. eine Appliance. Es soll für den
exemplarischen Betrieb zunächst ein System für einen noch zu
bestimmenden Standort, ggf. zunächst im RZ, beschafft werden.
Hochsicherheitsumgebung
Es wird eine Hochsicherheitsumgebung beruhend auf dem ESAE- und dem
Tier-Modell für das AD von Microsoft geben, bei der es keinen Zugriff
vom Level Tier 0 aus dem Produktiven Forrest in den Administrativen
Forrest geben wird. Dies wird nicht nur administrativ unterbunden,
sondern auch die Physik des AD-Forrest Server, Storage, Netzwerk
ist komplett separat. Das trifft auch für das Backup System zu, sodass
für die Sicherung des AD eine eigene Lösung implementiert werden muss.
Das Backup mit einer Kapazität von 4 TB FET und 8 TB Backend Kapazität
(BET), bzw. 12 CPU-Sockeln, wird im Admin Forrest angesiedelt und soll
den Tier 0-Level des Produktiven Forrest mitsichern. Als
Minimalausstattung wird hier ein Backup-Server mit Diskspeicher
separat oder als Appliance geplant. Die Position soll optional
angeboten werden.
Dritter Standort
Für die Zukunft ist die Einrichtung eines geo-redundanten Serverraums
mit einer Rumpffunktionalität aller wichtigen Komponenten vorgesehen,
durch den der mögliche Ausfall des gesamten Rechenzentrum
Desaster-Fall abgefangen werden soll. Das trifft auch für das
Backup-System zu, um die Daten ebenfalls redundant zu sichern. Hier
sollte wieder eine Disk-Sicherung und eine Tape-Sicherung eingerichtet
werden. Da bei einem Katastrophenfall nicht unbedingt mit einer
schnellen Wiederinbetriebnahme des Rechenzentrums gerechnet werden
kann, ist der Aspekt des Medienbruches auch am dritten Standort von
Bedeutung. Hier soll optional angeboten werden, da noch unklar ist,
wann der dritte Standort bereitgestellt werden kann, möglicherweise
jedoch eine Interimslösung angestrebt wird. Da es wichtig ist, die
DR-Zentralinstanz, s. o., gleich von Beginn mit zu betreiben, wird
diese initial mit beschafft, ggf. aber später in den Dritten Standort
verlagert.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ausführungsfrist:
Die Anlieferung der zu beschaffenden Technik soll nach Möglichkeit als
Komplettlieferung bis Anfang Dezember 2020 erfolgen. Der Termin (Datum,
Uhrzeit) der Lieferung muss 4 Werktage vorher gegenüber dem ZenIT
avisiert werden. Darüber hinaus werden noch die Angaben zur Spedition
und Name des Fahrers benötigt. Diese Informationen sind für eine
Anmeldung am Rechenzentrum vonnöten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jedes Drittunternehmen zu
erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
dem Angebot einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter.
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen.
Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach
Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener
Höhe und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der
Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen
wird.
a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
Aufforderung vorzulegen,
b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem
Tätigkeitsbereich des Auf-trags
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Es sind mindestens 3 Referenzen, deren Auftragsgegenstand innerhalb
der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem
ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, anzugeben.
Es ist anzugeben:
Name und Standort des öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers;
Name des Ansprechpartners;
Telefonnummer;
ggf. E-Mail-Adresse;
kurze Aufführung der ausgeführten Leistungen.
Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden
sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über
diese Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der
Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben mit dem Angebot
einzureichen.
2. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die
Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes.
a) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Erklärung für
jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft,
unterschrieben mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der
Auftraggeberin einzureichen:
b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
3. Wertende Teststellung (Use cases)
Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt nach Eingang der Angebote eine
wertende Teststellung. Die Teststellung soll nach einer ersten
Bewertung anhand der übrigen Zuschlagskriterien erfolgen. Für die
wertende Teststellung werden anschließend die 3 erstplatzierten Bieter
eingeladen. Hiervon kann durch den Auftraggeber abgesehen werden,
sofern sich nach der ersten Bewertungsstufe abzeichnet, dass ein
Angebot aufgrund der bisher erreichten Bewertung nicht mehr auf dem
ersten Platz kann.
Die Teststellung wird beim ZenIT in Potsdam abgehalten. Jeder Anbieter
soll inklusive der lokalen Vorbereitung einen Tag Zeit bekommen (also
z. B. vormittags vorbereiten, nachmittags Use Cases präsentieren).
Geplant ist die Durchführung der Teststellungen in der 41./42. KW.
Die Teilnahme an der Teststellung ist Bedingung für die Erteilung des
späteren Auftrags.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
LeitwegID: 12-149308770341312-96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8DWTB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de?subject=TED
7. https://zenit.brandenburg.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB
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