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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Markkleeberg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 354705-2020 (ID: 2020072809120773515)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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  DE-Markkleeberg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2020/S 144/2020 354705
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Markkleeberg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Markkleeberg
   NUTS-Code: DED52 Leipzig
   Postleitzahl: 04416
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Frau Oehlert
   E-Mail: [6]susanne.oehlert@markkleeberg.de
   Telefon: +49 3413533273
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.markkleeberg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2288098/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neue Mitte Markkleeberg 2. BA"  Freianlagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 059-2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen
   landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die
   Gestaltung der Neuen Mitte durchgeführt. Im Ergebnis wurden ein 1.
   Preis und 3. Preise vergeben. Der Stadtrat hat basierend auf der
   Planung des Wettbewerbssiegers einen städtebaulichen Rahmenplan für das
   Wett-bewerbsgebiet beschlossen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll im
   Zeitraum 2020 bis 2023 die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgen.
   Das Vorhaben ist in 3 Unterbauabschnitte gegliedert: BA 2a 
   Lumpsch-Platz; BA 2b  Galerievorplatz; BA 2c  Straße. Dafür sind die
   Leistungen der Freianlagenplanung und die Leistungen der
   Verkehrsanlagenplanung zu vergeben. Die Kostenschätzung der
   Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme beträgt rund 4,2 Mio. EUR brutto.
   Die Umsetzung erfolgt mit Städtebaufördermitteln. Folgende
   Rahmenterminplanung gilt es zu beachten:
    Entwurfsplanung: bis 01/2021;
    Ausführungsplanung: bis 05/2021;
    Baubeginn: ab 04/2022;
    Fertigstellung: 04/2023.
   Die von der Stadt Markkleeberg gewählte Verfahrensart im Los 1 
   Freianlagen sieht ein einstufiges Verfahren ohne gesonderten
   Teilnahme-wettbewerb vor. Entsprechend der durch die Stadt in Auftrag
   gegebene juristische Wertung wird der bereits in 2015 durchgeführte
   Wettbewerb als Teilnahmephase im Sinne § 80 VgV verstanden: Die genaue
   Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2.1 zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED52 Leipzig
   Hauptort der Ausführung:
   Markkleeberg
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i. V. mit Anlage 11.1
   HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw.
   gestaffelte Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3
   beauftragt. Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn
   Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Eine Beauftragung der LPH 5
   ff. erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über
   die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
   Benennen Sie ggf. erfor-derliche Subunternehmen zum jeweiligen
   Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die
   Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der
   Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
   1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die
   Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die
   Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen
   aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
   2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus
   Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Mit der
   Leistungsphase 3 sind die Kosten nach AKS und DIN 276 (4) zu erstellen.
   Die zusätzlichen Aufwendungen für die 2. Kostenberechnung der
   Leistungsphase 3 sind in die Angebotssumme einzuarbeiten und werden
   nicht gesondert vergütet. Nachlässe für Planungsleistungen können
   gewährt werden.
   Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn
   Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der
   Grundleistungen erfolgt nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI.
   Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt, ggf. stufenweise,
   optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe
   zu erbringen:
   1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die
   Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die
   Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen
   aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche
   Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind
   sämtliche Leistungen anzubieten. Aufgrund der Finanzierung durch
   Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im
   Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu
   erbringen:
    Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von
   Fördermitteln.
   Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Vorplanung, 3 Papier-Ausfertigungen
   der Entwurfsplanung, und 5 Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung
   mit der Vertragsleistung auszuliefern. Bei Beauftragung der
   Genehmigungsplanung sind 3 Papier-Ausfertigungen der
   Genehmigungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber
   hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur
   weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder
   pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind
   die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als
   Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da
   und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu
   übergeben.
   Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt
   die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer
   geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag offenen Punkte
   hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber
   dementsprechend ergänzt.
   Das Vertragsmuster ist der Anlage C zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Einzelreferenz: Sanierung/Gestaltung einer
   Außenanlage (Formblatt 3) / Gewichtung: 24 von 120 Punkten (20 %)
   Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Budgetverfolgung und
   Kosteneinhaltung / Gewichtung: 36 von 12 Punkten (30 %)
   Qualitätskriterium - Name: Detailauskünfte zur
   Projektdurchführung/Terminplanung / Gewichtung: 24 von 120 Punkten (20
   %)
   Kostenkriterium - Name: Honorar/Preis / Gewichtung: 36 von 120 Punkten
   (30 %)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 01/04/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Ergänzung zu II.2.10: Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann
   das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu
   erklären. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag. Dieser ist über die
   Vergabeplattform in Textform fristgerecht elektronisch einzureichen.
   Angebote per Fax, E-Mail oder der Post werden nicht berücksichtigt.
   Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der
   Bauvorlagenberechtigung: zugelassen werden alle natürlichen Personen,
   die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt" oder Ingenieur"
   berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen,
   dessen Anerkennung nach der Richtlinie RL 2005/36/EG und Richtlinie RL
   89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen,
   wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
   Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung
   Architekt" oder Ingenieur" berechtigt ist. Die Berechtigung der
   Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen, bei Bietergemeinschaften muss
   mindestens 1 Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
   Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Die Angaben in der
   Vergabeunterlage sind zu beachten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens
   3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und
   Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu
   erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer
   Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche
   Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei
   Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes
   Mitglied zu führen.
   Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.5.2019
   ausgestellt worden sein.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Entfällt
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Ausführung des Auftrages zugelassen sind natürliche und
   juristische Personen, die in der Vergabebekanntmachung geforderten
   Nachweise aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Anforderungen
   erfüllen. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ende
   der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist nicht zugelassen.
   Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter, dieser ist zu benennen. Eine
   wirtschaftliche Bauweise, die Einhaltung der gängigen Richtlinien und
   öffentlichen Vorschriften sowie die Verknüpfung bzw. Herstellung von
   funktionalen und technischen Synergieeffekten wird erwartet.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 11:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu
   stellen unter [10]www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.08.2020
   in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor
   Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie:
   Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte
   oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im
   Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur
   Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig
   und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres
   Teilnahmeantrages/Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle
   zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt
   wurden, welche für die Abgabe zu beachten sind. Verbindlicher
   Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link
   veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und
   Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat
   PDF erstellt sein. Die Übermittlung des Angebotes hat mithilfe
   elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu
   erfolgen. Diese erfolgt über den entsprechenden Menüpunkt. Es ist
   möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann
   das Bietertool AI-Bietercockpit verwendet werden. Voraussetzung für
   die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende
   Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter
   [11]http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht
   bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind
   für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U.
   administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor
   Ende der Teilnahme- und Angebotsfrist die Übermittlung zu testen. Bei
   technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie
   unter [12]https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende
   Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im
   Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte
   erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege
   übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht
   zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind
   nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht
   berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern
   bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von
   Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.
   Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder
   korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf
   Nachforderung besteht nicht. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
   1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und
   juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte
   Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die
   Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren
   Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von
   Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen
   möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach  sei es als Bewerber,
   Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer  an
   diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
   beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
   2. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an
   diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen.
   Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine
   nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist
   zur Abgabe des Angebotes ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften
   haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in
   welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft
   darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft
   benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. 3
   Eignungsleihe/Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner
   Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in
   Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig
   von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen
   Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
   wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner
   Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der
   europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen
   Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die
   Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das
   Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124
   Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend
   dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen
   Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das
   Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von
   dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach §
   124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der
   Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante
   Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Leipzig
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]post@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [14]http://www.ldl.sachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen
   in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
   Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
   1. Der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
   oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den
   Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u.
   a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist
   (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   6. mailto:susanne.oehlert@markkleeberg.de?subject=TED
   7. http://www.markkleeberg.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2288098/zustellweg-auswaehlen
   9. https://www.evergabe.de/
  10. http://www.evergabe.de/
  11. http://www.java.com/
  12. https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index
  13. mailto:post@lds.sachsen.de?subject=TED
  14. http://www.ldl.sachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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