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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Münster
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 354503-2020 (ID: 2020072809115273473)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
  DE-Münster: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 144/2020 354503
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Coesfeld c/o Zweckverband SPNV
   Münsterland Fachbereich Bus
   Postanschrift: Schorlemerstraße 26
   Ort: Münster
   NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
   Postleitzahl: 48143
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
   E-Mail: [6]a.hilger@zvmbus.info
   Telefon: +49 251413444
   Fax: +49 251413449
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bus-und-bahn-im-muensterland.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRG9ZS9/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRG9ZS9
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel COE 5
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2-002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel COE 5 in der Stadt
   Coesfeld im Kreis Coesfeld ab dem 7.1.2021 mit einem Umfang von derzeit
   ca. 150 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Coesfeld
   48653 Coesfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erbringung von Dienstleistungen der Personenbeförderung im Linienbündel
   Coesfeld 5 (COE 5) ab dem 7.1.2021. Von der beabsichtigten Vergabe sind
   die folgenden heutigen Linien mit einem Umfang von derzeit ca. 150 000
   Nutzwagenkilometern in Festbedienung im Normjahr erfasst:
    672 (Stevede  Flamschen  Coesfeld);
    673 (Coesfeld  Sükerhook  Gaupel  Coesfeld);
    674 (Höven  Sirksfeld  Brink  Coesfeld);
    675 (Sirksfeld  Stockum  Goxel  Coesfeld);
    677 (Coesfeld  Harle  Coesfeld).
   Es handelt sich dabei um Linienverkehre nach § 42 PBefG, deren Vergabe
   als Gesamtleistung erfolgt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 115
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungenum maximal +/-25 % bezogen auf den
   Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
   Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 31.5.2020 datiert) beizufügen (bei
   Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
   Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
   Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
   Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
   keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
   vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
   Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
   über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
   Gemäß § 2 Abs. 7 TVgG NRW werden nachfolgend die für die in den
   Vergabeunterlagen enthaltenen speziellen Vertragsbedingungen nach dem
   Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW relevanten
   repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer
   III.2.2)).
   1) Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001,
   zuletzt geändert am 30.5.2014(Kommunaler Arbeitgeberverband
   Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
   Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft
   (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di] zusammen
   mit Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001,
   zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband
   Nordrhein-Westfalen (KAV NW)und DBB-Tarifunion),
   2) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
   des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband
   Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di) zusammen mit Lohntarifvertrag für
   die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
   Nordrhein Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer
   Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    ver.di) zusammen mit.
   Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten
   sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes
   Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein Westfälischer
   Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    ver.di) zusammen mit.
   Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die
   Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
   Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die
   gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
   Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für
   die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten
   Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein Westfalen vom 15.12.2015 vom
   4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V.
   (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
   1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist.
   2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherungstets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
   3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat.
   4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben.
   5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
   6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat.
   7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken.
   8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht.
   Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte
   9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat.
   10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
   11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist.
   (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat.
   13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann.
   B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
   ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im
   Rahmender Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
   Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
   erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
   jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nicht vorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
   Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)für mindestens ein Mitglied
   der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
   vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft beider hiesigen Leistung
   das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
   Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
   vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
   erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
   die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
   Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
   Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
   bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   § 3 ff. PBZugV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue-
   und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen
   Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile
   dieses Vertrags.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2018/S 159-365808
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
   im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
   zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
   somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
   Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
   unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
   Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
   Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
   angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
   aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
   Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
   dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXPWYRG9ZS9
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung
   Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/07/2020
References
   6. mailto:a.hilger@zvmbus.info?subject=TED
   7. https://www.bus-und-bahn-im-muensterland.de/
   8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRG9ZS9/documents
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRG9ZS9
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:365808-2018:TEXT:DE:HTML
  11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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