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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 351987-2020 (ID: 2020072709091370802)
Veröffentlicht: 27.07.2020
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2020/S 143/2020 351987
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
   Raumforschung
   Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32.36
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen
   verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten 6 Programme, die auf
   bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus
   dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die
   Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und
   weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung
   mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend
   fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter
   Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende 3 Programme:
    Das Programm Sozialer Zusammenhalt  Zusammenleben im Quartier
   gemeinsam gestalten;
    Das Programm Lebendige Zentren  Erhalt und Entwicklung der Orts-
   und Stadtkerne;
    Das Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung  Lebenswerte
   Quartiere gestalten
   Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde
   bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige
   Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt.
   Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme
   kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der
   Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der
   Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext
   der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale
   Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
   Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer
   programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings
   stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen
   Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und
   auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes
   bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme
   berät.
   Zu den Aufgaben gehören:
    die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung
   inhaltlicher Grundlagen;
    das Management des Fachausschusses Städtebauförderung;
    die Sicherstellung von Beratung/Wissensmanagement/Vernetzung;
    Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu
   erstellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 487 394.95 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Leistungsbeschreibung"
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 487 394.95 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2020
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 3 Jahre mit Endtermin
   31.12.2025
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Leistungsbeschreibung"
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe "Eignungskriterien"
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe"
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/07/2020
References
   6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
  10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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