(1) Searching for "2020063009185021715" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Reparatur- und Wartungsdienste - DE-Bonn
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Dokument Nr...: 305069-2020 (ID: 2020063009185021715)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
DE-Bonn: Reparatur- und Wartungsdienste
2020/S 124/2020 305069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herr Tobias Kaese
E-Mail: [6]vergabe@hilgmbh.de
Telefon: +49 228-4463-2234
Internet-Adresse(n):
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[7]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[8]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
BG_1135_EU/20 Werksinstandsetzung von Navigationsanlagen des Systems
PZH 2000
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk
des Auftragnehmers
NUTS-Code DE DEUTSCHLAND
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Navigationsanlagen des
Systems PZH 2000. Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe
berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich
aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen
gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf enthalten. Die tatsächlichen
während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können
hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der
jeweiligen Versorgungsnummern und dem Fachlos als Ganzem abweichen. Die
Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem
betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Summe der
Stückzahlen der einzelnen Versorgungsnummern). Eine Verpflichtung des
AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht
begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und
endet am 31.12.2022. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH
und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die
Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Des
Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der
Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2023 vor.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung
von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf,
Sicherheitszuschlag:
PZH 2000, 6605-12-344-8472, Navigationsanlage, 32, 16
Schätzbedarf: 32;
Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 48.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Mengenlos 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung
von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 32 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und
der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen
Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei
Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren
Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende
Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in
diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann,
insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies
bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten
Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der
Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem
Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den
Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird
dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle
anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten
haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los
nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der
noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante
Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20 % dem über dem
des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los
erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich
nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung)
und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht
berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den
festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung
der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese
unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene
Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die
bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches
Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der
Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach. Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier
ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie
ein in anderen Mengenlosen bezuschlagte Bieter zurückgreifen sowie
Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter bei den weiteren
Mengenlosen als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen
würde, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Weiter dürfen
Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des
Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Mengenlos 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung
von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 16 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und
der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen
Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei
Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren
Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende
Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in
diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann,
insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies
bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten
Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der
Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem
Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den
Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird
dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle
anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten
haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los
nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der
noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante
Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20 % dem über dem
des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los
erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich
nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung)
und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht
berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den
festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung
der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese
unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene
Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die
bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches
Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der
Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach. Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier
ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie
ein in anderen Mengenlosen bezuschlagte Bieter zurückgreifen sowie
Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter bei den weiteren
Mengenlosen als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen
würde, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Weiter dürfen
Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des
Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
1. Wir erklären uns bereit, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
von 10 % des Auftragswertes vorzulegen, wenn der Bonitätsindex der
Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die
Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein
gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von guter
Bonität zu mittlerer Bonität aufweist.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem
öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran
beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen
Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann
durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter
ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV
entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der
Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei
Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem
Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur
Auftragsdurchführung:
1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den
Dienstgebrauch entspricht (dies ist aus der technischen Dokumentation
der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des
Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden,
2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der
Firma im Bundeswehrsystem) besteht,
3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik
(ZEBEL-Lager) besteht,
4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur
Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht.
Vorzulegende Nachweise:
Alle Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer
Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten
Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit
dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist; mit dem
Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen;
2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den
Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den
gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und
die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die
Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die
Einhaltung dieser Pflichten nach;
3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur
Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder
mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des
gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller
sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der
Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen
seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder
Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch
diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden;
4. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die
aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des
MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten
Nachunternehmer entstehen;
5. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und
Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland
verfügt;
6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
vergleichbaren Nachweises.
Vorzulegende Nachweise:
Alle Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines
Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises; mit dem
Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass
keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen;
2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den
Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den
gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und
die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die
Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die
Einhaltung dieser Pflichten nach;
3. ---
4. ---
5. ---
6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
vergleichbaren Nachweises.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Kopie Ihres aktuellen Versicherungsschutzes
(industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine
Umwelthaftpflichtversicherung) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall
für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der
Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr;
2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten
Versicherungsschutz im Falle einer Zuchlagserteilung bei Notwendigkeit
eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR
pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation
der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht
unterschreitet.
Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer IKH größer
10 000 EUR und einem Auftragswert je Baugruppe/Jahr (Jahresbedarf *
IKH) höher 200 000 EUR (näheres unter Besondere
Bewerbungsbedingungen), gegeben.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur
Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
werden:
1 A) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
wird (ggf. Versorgungsnummern benennen);
1 B) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber/dem UAN des
Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation.
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
Baugruppe ersichtlich sein.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4
Vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des
ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und
fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
diese Dokumente einsehen darf.
3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4
benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
Verfügung stehen.
4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur
Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben
sind, vorhanden sind.
Dies können u. a. sein:
Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben;
Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie;
VG-Normen;
ggf. weitere.
5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
verbaut werden.
6. dass die geforderten Anforderungen der
NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe)
uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.
7. Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder
gleichwertig)
Vorzulegende Nachweise:
Alle DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der
Zertifizierun nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig; mit dem
Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung
BG Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis dass für die in
diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine
Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für
die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber/dem UAN des
Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder
eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
Instandsetzungsqualifikation.
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
Baugruppe ersichtlich sein; mit dem Teilnahmeantrag; mittels
Dritterklärung.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur
Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur
Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
werden:
1 A) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
wird (ggf. Versorgungsnummern benennen);
1 B) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber/dem UAN des
Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation.
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
Baugruppe ersichtlich sein.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4
vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des
ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und
fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
diese Dokumente einsehen darf.
3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4
benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
Verfügung stehen.
4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur
Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben
sind, vorhanden sind.
Dies können u. a. sein:
Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben;
Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie;
VG-Normen;
ggf. weitere.
5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
auch der Bund verpflichtend
Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen
Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes
ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
6. dass die geforderten Anforderungen der
NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe)
uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.
7. Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder
gleichwertig).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
BG_1135_EU/20
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28.7.2020 - 08:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
29.7.2020
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unter [9]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach
einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den
Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten
Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf
hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote
den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:
[10]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen:
[11]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Vorzulegende Nachweise:
BG Anlage 2a Teilnahmeantrag allgemeine Kriterien; mit dem
Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung;
BG Anlage 2b Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien;
mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung;
BG Anlage 2c Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien für
UAN Verpflichtungserklärung; mit dem Teilnahmeantrag; mittels
Eigenerklärung.
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYDCU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.6.2020
References
6. mailto:vergabe@hilgmbh.de?subject=TED
7. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
8. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
9. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
10. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
11. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|