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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Glonn
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 303945-2020 (ID: 2020063009111420642)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
  DE-Glonn: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2020/S 124/2020 303945
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Schwestern vom Guten Hirten  Körperschaft des
   öffentlichen Rechts
   Postanschrift: Schloss Zinneberg  Zinneberg 3
   Ort: Glonn
   NUTS-Code: DE218 Ebersberg
   Postleitzahl: 85625
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hitzler Ingenieure  Vergabemanagement
   E-Mail: [6]vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
   Telefon: +49 89255595-0
   Fax: +49 89255595-11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.schloss-zinneberg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av118436
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av118436
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schulhausneubau Förderzentrum Zinneberg  Objektplanung Gebäude und
   Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen
   wird die Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl.
   Ganztagesbetreuung notwendig. Hierzu soll ein Schulhausneubau in
   unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE218 Ebersberg
   Hauptort der Ausführung:
   Schloss Zinneberg
   Zinneberg 3
   85625 Glonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Allgemeines.
   Die Ordensgemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten betreibt am
   Standort Schloss Zinneberg seit 1929 das Förderzentrum, das eine
   Mittel- und eine Berufsschule umfasst. Die Geschichte des Schlosses
   reicht inzwischen über tausend Jahre zurück. Das Förderzentrum ist
   fester Bestandteil von Schloss Zinneberg, das neben der Schule und den
   kirchlichen Einrichtungen u. a. eine Heilpädagogische Tagesstätte, eine
   Kinderkrippe und einen Klosterladen beherbergt.
   Die schulische Einrichtung ist ein staatlich anerkanntes privates
   Förderzentrum zur sozialen und emotionalen Entwicklung mit Offener
   Ganztagesschule. Einzugsgebiet der Schule sind der gesamte Landkreis
   Ebersberg und die anliegenden Landkreise. Schüler und Schülerinnen, die
   an Regelschulen aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr
   beschult werden können, werden an das Förderzentrum überwiesen. Für
   diese Kinder und Jugendlichen reicht der bestehende schulische Rahmen
   nicht aus. Hier sind darüber hinausgehende sonder- und
   sozialpädagogische Maßnahmen erforderlich, um eine gesellschaftliche
   Integration sicherzustellen.
   Die Schule benötigt ergänzende sozialpädagogische Dienstleistungen, die
   sie selbst im Rahmen des Unterrichts nicht erbringen kann. Die
   Förderschüler haben oft große Probleme, ihre Hausaufgaben selbstständig
   zu erledigen und ihre Freizeit kreativ und verantwortungsbewusst zu
   gestalten. Ein Großteil der Schüler und Schülerinnen benötigt hierzu
   professionelle Unterstützung, aber auch außerschulische
   Bildungsangebote, die ihnen neue Perspektiven für Freizeitgestaltung
   eröffnen und ihr Bildungsverständnis erweitern.
    Aufgabenstellung.
   Die denkmalgeschützten Räumlichkeiten im Schloss Zinneberg bieten
   zukünftig nicht mehr genug Platz, um den Bedarf zu decken. Aufgrund des
   stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen wird die
   Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl.
   Ganztagesbetreuung notwendig. Gemäß festgelegtem Raumprogramm werden
   eine HNF von 1 802 m^2 und eine BGF von ca. 3 500 m^2 zugrunde gelegt.
   Aus den Belangen des Denkmalschutzes in Kombination mit
   brandschutztechnischen Auflagen im Bestand folgte die Festlegung zum
   Schulhausneubau als Ersatzbau für die Räumlichkeiten im Bestand. Der
   Schulhausneubau soll an anderer Stelle auf dem Gelände in unmittelbarer
   Nähe zur Berufsschule errichtet werden.
    Integration des Neubaus in die Gesamtanlage
   Hinsichtlich der Ausführungen zur Integration des Neubaus in die
   Gesamtanlage wird angesichts der an dieser Stelle beschränkten
   Zeichenanzahl auf die die gleichnamige Datei verwiesen, die als Teil
   der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
    Kosten und Termine.
   Die Gesamtkosten für den Schulhausneubau werden auf 11,6 Mio. EUR
   brutto (Kgr. 200-700) geschätzt. Der Schätzung liegt ein
   Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zugrunde.
   Baubeginn: ca. Ende 2021
   Fertigstellung: Herbst 2023
   Nutzungsbeginn: Herbst 2023
   Für den beschriebenen Schulhausneubau sind die Leistungen der
   Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu
   vergeben.
   Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1.
   Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und
   Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung
   weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11)).
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw.
   Beauftragungsstufen besteht nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 22/09/2020
   Ende: 31/10/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden
   Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden
   (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
   1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3
   Geschäftsjahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)  Wichtung 5
   %
   Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
    Jahresmittel  500 000 EUR/a (5 Punkte);
    Jahresmittel < 500 000 EUR/a und  400 000 EUR/a (4 Punkte);
    Jahresmittel < 400 000 EUR/a und  300 000 EUR/a (3 Punkte);
    Jahresmittel < 300 000 EUR/a und  200 000 EUR/a (2 Punkte);
    Jahresmittel < 200 000 EUR/a und  100 000 EUR/a (1 Punkt);
    Jahresmittel < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
   2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für
   das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte,
   Ingenieure, sonstige Mitarbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)  Wichtung 5 %
   Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
    durchschnittlich  5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
    durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und  3 Gesamtmitarbeiter (2,5
   Punkte);
    durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
   3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren
   von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
   Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die
   Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen
   hervorgeht (§ 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die
   Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger
   zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des
   Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2)
   dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden.  Wichtung 90 %
   Referenzprojekte, die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei
   der Wertung nicht berücksichtigt.
   Für die Maximalpunktzahl sollte jedes der geforderten Referenzprojekte
   folgende Anforderungen erfüllen:
    Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine öffentlich geförderte
   Maßnahme. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte;
    Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme. | ja:
   5 Punkte, nein: 0 Punkte;
    Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme. |
   ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte;
    Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme mit
   Förderschwerpunkt (sozial-emotional, geistig, körperlich oder
   vergleichbar). | ja: 3 Punkte, nein: 0 Punkte;
    Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten
   Kgr. 200700  10 Mio. EUR brutto). | max. 5 Punkte interpoliert;
    Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 28 gem. §
   34 HOAI erbracht. | max. 4 Punkte interpoliert;
    Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens
   Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | ja: 4 Punkte,
   nein: 0 Punkte.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
    Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige
   Projektdarstellung);
    Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und
   Faxnummer);
    Leistungszeit;
    Gesamtprojektkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) brutto;
    erbrachte Leistungsphasen.
   Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
   Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
   sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für
   Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
   Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum
   Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 HOAI
    Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI;
    Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 57 gemäß § 34 HOAI;
    Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI;
    ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
   Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw.
   Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional
   möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert
   ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte
   Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des
   Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
   Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,
   Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft
   beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
   Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
   2.. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der
   Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und
   Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt
   einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
   3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers,
   die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland
   entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
   4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
   5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine
   Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
   jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind,
   6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine
   Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
   jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind,
   7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
   Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und §
   21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Erklärung
   ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die
   nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1
   Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs.
   1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind,
   8. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an
   andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei
   der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen
   bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend
   anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV
   freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf
   Anforderung nachzureichen.
   9. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
   gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
   Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss
   mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
   Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
   anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
   Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam
   für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende
   Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe
   von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige
   Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die
   gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
   Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung
   für die Zuschlagserteilung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
   Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2017
   bis 2019 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des
   Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die
   Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 200-700, DIN 276,
   brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten
   Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet
   werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste
   nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
   vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe
   geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
   Architekt zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen
   Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur
   verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie)
   aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG
   gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste
   der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die
   Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als
   Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
   Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und
   sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen
   Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
   Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in
   Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/07/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die unter Ziffer II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des
   Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt
   (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende).
   Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung
   der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der
   erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen)
   und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der
   Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum
   derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im
   genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der
   tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
   Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum
   Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere
   Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener
   Bietergemeinschaften.
   Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in
   Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich
   mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer
   I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der
   Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines
   Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende
   Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
   Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser
   Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur
   Verfügung.
   Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die
   Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
   Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen
   werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor
   Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf
   eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn
   sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und
   insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist.
   Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen
   Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
   Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen,
   Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
   haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die
   Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der
   vorgenannten 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird
   unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannten Vergabeplattform informiert.
   Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter
   Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die
   Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die
   verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und
   Anmerkungen per E-Mail informiert.
   Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer
   III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu
   erbringen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
   Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde
   gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die
   Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch
   Los zu treffen.
   Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
   bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB
   hingewiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 98153-1277
   Fax: +49 98153-1837
   Internet-Adresse: [11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
   der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ e.
   V.)
   Postanschrift: Orleansstraße 10-12
   Ort: München
   Postleitzahl: 81669
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]info@abz-bayern.de
   Telefon: +49 895116-3171
   Fax: +49 895116-3663
   Internet-Adresse: [13]https://www.abz-bayern.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/06/2020
References
   6. mailto:vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de?subject=TED
   7. https://www.schloss-zinneberg.de/
   8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av118436
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av118436
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
  12. mailto:info@abz-bayern.de?subject=TED
  13. https://www.abz-bayern.de/
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