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Ausschreibung: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle - DE-Stuttgart
Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Planentwürfe (Systeme und Integration)
Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Gutachterische Tätigkeit
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen im Energiebereich
Planung von Werksanlagen
Planung von Stromversorgungssystemen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Trinkwasser
Dokument Nr...: 302435-2020 (ID: 2020062909155119029)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
DE-Stuttgart: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
2020/S 123/2020 302435
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
Postanschrift: Hauptstr. 163
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [6]sarah.kimak@bodensee-wasserversorgung.de
Telefon: +49 7119732204
Fax: +49 7119732030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E471C648-E
F0F-4C6A-9001-2F7A41C964F9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E471C648-E
F0F-4C6A-9001-2F7A41C964F9
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 6 Planung der Stromversorgung für 3 See-Wasserwerke und
Wasserwerk Sipplinger Berg
Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung der Stromversorgung für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk
Sipplinger Berg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration)
71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und
Spezifikationen
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71319000 Gutachterische Tätigkeit
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
71323200 Planung von Werksanlagen
71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
41110000 Trinkwasser
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Planungsleistungen von Los 6 sind die Vor-, Entwurfs-
und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung,
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung,
Objektbetreuung und Dokumentation für die neu zu errichtenden
Stromversorgungsanlagen für Hoch-, Mittel- und Niederspannung für 3
neue See-Wasserwerke sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im
Wasserwerk Sipplinger Berg. Die Anbindung der neuen See-Wasserwerke
Süßenmühle ist zur bestehenden Freiluftschaltanlage zu planen. Für den
neuen Standort Pfaffental ist die Anbindung an die neu zu errichtende
Freiluftschaltanlage zu planen. Ebenfalls sind von den
Freiluftschaltanlagen Stromverbindungen zum Sipplinger Berg zur
Versorgung des Wasserwerks zu planen sowie zusätzliche Leitungen zur
Schaffung der Redundanz und Erhöhung der Ausfallsicherheit. Weitere
Anlagen zur Not- und Ersatzstromversorgung sind vorzusehen, von denen
aus die See-Wasserwerke bei Ausfall versorgt werden können. Geeignete
und zulässige Standorte hierfür sind im Rahmen der Vorplanung durch den
Planer Los 6 zu ermitteln. Die Planung der Energieversorgung aller
Bauwerke und Betriebsanlagen ist in diesem Los integriert und ist in
enger Abstimmung mit anderen Planungslosen für die See-Wasserwerke
erforderlich. Die Planung der Stromversorgung umfasst im Wesentlichen:
Übergeordnete Stromversorgungskonzept für die 3 neuen See-Wasserwerke
und deren Einbindung im Wasserwerk Sipplinger Berg;
Neubau Freiluftschaltanlage (FSA);
Umbau-/Erweiterung bestehende Freiluftschaltanlage (FSA);
Neubau 110 kV-Leitung (Zuführung zu Standort Pfaffental und
redundante Anbindung Sipplinger Berg, teilweise erdverlegt, teilweise
Führung im Tunnel);
Neubau Hoch- und Mittelspannungsanlagen (einschl. Schalthäuser);
Niederspannungsanlagen;
Notstromversorgung.
Baustromversorgungen für alle Baufelder, Baumaßnahmen (u. a.
Tunnelbau), und Bauphasen Leistungsbilder:
§ 43 Ingenieurbauwerke (Anlage 12.2 Gruppe 7: z. B. Schalthäuser);
§ 51 Tragwerksplanung die zu planenden Ingenieurbauwerke;
§ 55 Technische Ausrüstung (Anlage 15.2 Anlagengruppe 4
Starkstromanlagen und 8 Automation für die Starkstromanlagen);
Weitere besondere Leistungen (bspw. Behörden- und
Genehmigungskommunikation, Versorgungs-/Betriebskonzept, etc.).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/11/2020
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag verlängert sich bei einer Beauftragung der
Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
der Objektüberwachung und der Objektbetreuung und Dokumentation und bei
einer Verzögerung der Projektrealisierung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden max. 4
Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 4 oder weniger ohne
Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den
Mindestbedingungen (siehe unter III.1) entsprechenden Teilnahmeantrag
(die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 51 SektVO im Ermessen der
Vergabestelle), werden nur diese zugelassen. Sollten die
Voraussetzungen bei mehr als 4 vorliegen, werden die 4 zugelassen, die
bei folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
a) Referenzen betreffend Planung Stromversorgung (max. 150 Punkte). Es
werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens die Lph. 3 und 4
der HOAI innerhalb des Zeitraums 1.1.2010 bis zum Ablauf der Frist für
den Eingang der Teilnahmeanträge für die Planung einer Stromversorgung
erbracht wurden. Punkte können nach Maßgabe der Matrix in den
Vergabeunterlagen erzielt werden für öffentlicher Auftraggeber/
Sektorenauftraggeber, Planungsgegenstand ist systemrelevante kritische
Infrastruktur, die dem BIS-Regelwerk (oder vergleichbarem Regelwerk
anderen Staaten) unterliegt, Leistung der geplanten
Stromversorgungsanlage (differenziert nach Höhe der Leistung in MW),
Planungsgegenstand (Neubau von Stromversorgungsanlagen für Anlagen der
Wasserwirtschaft, Umbau und Erweiterung von Stromversorgungsanlagen für
Anlagen der Wasserwirtschaft, Planung von mind. 1 Schalthaus,
Hochspannungsanlagen (mind. 110 KV), Mittelspannungsanlagen,
Niederspannungsanlagen, Baustromversorgung (mind. 3 MW), Planung von
Kompensationsanlagen), Planung von Not- und Ersatzstromkonzepten
(differenziert nach Höhe der Leistung in MW), erbrachte Leistungsbilder
(§ 43 HOAI Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI Tragwerksplanung, § 55 HOAI
Technische Ausrüstung, Abschluss der Lph 4 differenziert nach
Aktualität. Es werden max. 3 Referenzen gewertet, für die jeweils max.
50 Punkte vergeben werden.
b) Referenzen betreffend Planung einer Stromleitung (max. 40 Punkte).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Planung einer
Stromleitung innerhalb des Zeitraums 1.1.2010 bis zum Ablauf der Frist
für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Punkte können nach
Maßgabe der Matrix in den Vergabeunterlagen erzielt werden für
öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber, betreutes Bauvolumen
(differenziert nach der Höhe des Bauvolumens), Kabeltrasse (Kabeltrasse
Verlegung im Tunnel/Stollen (mind. 6 KV), Kabeltrasse Verlegung im
Tunnel/Stollen (mind. 110 KV), Kabeltrasse Verlegung im offenen
Kanalgraben (erdverlegt oder Schutzrohr, mind. 110 KV), geschlossene
Kabelquerung (z. B. HDD-Verfahren), Kabeltrasse (Verlegung im
Steilhang, mind. 110 KV)), Durchführung Genehmigungsverfahren
(Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren,
naturschutzrechtliche Genehmigung oder jeweils vergleichbares Verfahren
in anderem Staat. Es werden max. 2 Referenzen gewertet, für die jeweils
max. 20 Punkte vergeben werden. Unter a) und b) können dieselben
Referenzprojekte angegeben werden. Die Referenzprojekte, die zum
Nachweis der Mindestbedingungen unter III.1.3 angegeben werden, können
auch hier unter a) und b) angegeben werden. Insgesamt können max. 190
Punkte erzielt werden. Zugelassen werden die 4
Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Bei
Punktegleichstand auf Rang 4 und nachfolgenden Rängen werden auch mehr
als 4 zugelassen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die
unter dem unter 1.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation sowie Besondere
Leistungen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem
Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis
3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des
Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S.
v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
vorliegt.
Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
Nachweis der Berufsqualifikation Ingenieur (in Kopie). Erforderlich
ist, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden
Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen
oder in der BRD entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen
müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen
Betriebsangehörigen benennen, der die oben genannte Berufsqualifikation
erfüllt.
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem
Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz (netto) im Bereich der zu
vergebenden Leistungen in den Jahren 2017 bis 2019.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für Sach-
und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, haben oder
erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen
und nachgewiesen wird.
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich der zu
vergebenden Leistungen in den Jahren 2017 bis 2019. In den Jahren 2017
bis 2019 muss jährlich mindestens ein Umsatz (netto) in Höhe von 500
000 EUR nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften und im Falle
einer Eignungsleihe werden die Umsätze pro Jahr addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem
Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung, dass für folgende Anlagen jeweils mindestens die HOAI-
Leistungsphasen 2-4 vollständig innerhalb des Zeitraums 1.1.2010 bis
zum Ablauf der Frist für den Eingang Teilnahmeanträge erbracht wurden:
Planung eines Schalthauses (min. 20 MW);
Planung von Hochspannungsanlagen (min. 110 kV, min. 20 MW);
Planung von Mittelspannungsanlagen (min. 20 MW);
Planung von Niederspannungsanlagen (min. 500 kW). Anzugeben sind
Projektname, Projektbeschreibung, Bauherr (mit Angabe Ansprechpartner
für Rückfragen), Beschreibung des Planungsgegenstands mit Angabe der
Spannungsebenen und der elektrischen Leistung, Zeitraum, erbrachte
Leistungen. Die Anforderungen können in einem oder mehreren
Referenzprojekten nachgewiesen werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot
abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und
einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2020/S 106-258036
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/08/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots
erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung
unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und
heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote sind
ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene
Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder
Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene
Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter
I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die anonymisierten
Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der
Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung
gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf
der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten,
Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann
bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:sarah.kimak@bodensee-wasserversorgung.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E471C648-EF0F-4C6A-9001-2F7A41C964F9
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E471C648-EF0F-4C6A-9001-2F7A41C964F9
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:258036-2020:TEXT:DE:HTML
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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