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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 301677-2020 (ID: 2020062909101718227)
Veröffentlicht: 29.06.2020
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DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 123/2020 301677
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335990
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335990
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt 445 TP 1: Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von
Sicherheits- und Zertifizierungsanforderungen und einer Technischen
Richtlinie im Kontext Mobilfunk/5G
Referenznummer der Bekanntmachung: P 445 TP 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel des Projekts ist die Unterstützung und Beratung des BSI bei der
fachlichen Ausgestaltung der Anforderungen zur Umsetzung des
Eckpunktepapiers der BNetzA, insbesondere bei der Definition und
Ausgestaltung von Sicherheits- und Zertifizierungsanforderungen.
Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer das BSI bei der
europäischen Harmonisierung und Abstimmung von
Zertifizierungsanforderungen im Kontext 5G in Form von Analysen,
Bewertungen, Anforderungsdokumenten und Standardisierungsaktivitäten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Beim Auftragnehmer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
S. II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Ist das ursprünglich beauftragte Abrufkontingent an Personentagen
(siehe Kapitel 4.2.1 der LB) bei Ablauf dieses Zeitraums noch nicht
aufgebraucht, so kann die Projektlaufzeit auf Wunsch des AG und mit
Zustimmung des AN um ein weiteres Jahr und ohne gleichzeitige
Aufstockung des Abrufkontingentes verlängert werden (optionale
Leistung: budgetneutrale Verlängerung).
Alternativ kann das ursprünglich beauftragte Abrufkontingent an
Personentagen auf Wunsch des AG und mit Zustimmung des AN einmalig
aufgestockt werden (siehe Kapitel 4.2.1 der LB). Diese optionale
Aufstockung kann bis 9 Monate nach Projektstart beauftragt werden und
ist automatisch verbunden mit einer Verlängerung der Projektlaufzeit
auf insgesamt 24 Kalendermonate (optionale Leistung: Budgeterhöhung und
Verlängerung).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Budgetneutrale Verlängerung oder Budgeterhöhung und Verlängerung.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer
Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die
mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen
und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten?
Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt
eingesetzte Personal.
Bitte mit Ja oder Nein beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung
gegenüber oder Kooperation mit dem Schemabetreiber von GSMA NESAS
(GSMA) oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom
genannten vor. Zudem liegt beispielsweise ein Interessenskonflikt bei
(Teil-)Herstellern und Betreibern von 5G-Komponenten und
5G-Infrastrukturen vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit Nein beantwortet (= es
besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und
stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene
Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
des Kriteriums.
II. Referenzen: Anerkannte Prüfstelle des BSI und Evaluierungen nach CC
Für die ordnungsgemäße Erbringung der hier zu vergebenden Leistung
bedarf es tiefgreifender praktischer Erfahrungen im Kontext der
IT-Sicherheitszertifizierung auf Basis der vom BSI präferierten
Zertifizierungsschemata.
Beim Bieter muss es sich daher zwingend um eine vom BSI anerkannte
Prüfstelle zur IT Sicherheitsevaluierung nach Common Criteria (> EAL 3)
handeln. Die Erfüllung dieser Anforderung ist im Angebot zu bestätigen.
Weisen Sie außerdem die praktische Erfahrung im Bereich Evaluierung von
IT-Sicherheitsprodukten nach CC durch mindestens 3
Zertifizierungsprojekten/-aufträgen nach, die von ihrem Unternehmen
innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurden
(Referenzen).
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
Zertifizierungsstelle;
Antragsteller des Zertifizierungsverfahrens;
Darstellung des TOE;
Verweis auf Zertifikat.
III. Referenzen: Evaluierungen nach BSZ
Weisen Sie die praktische Erfahrung im Bereich Evaluierung von
IT-Sicherheitsprodukten nach Beschleunigter Sicherheitszertifizierung
bzw. Basissicherheitszertifizierung (BSZ) durch mindestens eine
Evaluierung nach, die von ihrem Unternehmen innerhalb der letzten 5
Jahre durchgeführt wurde (Referenz).
Gehen Sie dabei soweit möglich auf folgende Punkte ein:
Stelle die Aufgaben einer Zertifizierungsstelle wahrnimmt;
Auftraggeber der Evaluierung;
Darstellung des TOE.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/07/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/07/2020
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend
gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
7. https://www.bsi.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335990
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335990
10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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