Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020062909093518154" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Entleerung von Abfallbehältern - DE-Hamburg
Entleerung von Abfallbehältern
Dokument Nr...: 301571-2020 (ID: 2020062909093518154)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
  DE-Hamburg: Entleerung von Abfallbehältern
   2020/S 123/2020 301571
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg
   Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf/Vergabe
   E-Mail: [6]vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
   Fax: +49 40427310143
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
   Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf/Vergabe
   E-Mail: [8]einkauf@gmh.hamburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]https://gmh-hamburg.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTender
   Files.ashx?subProjectId=OefUQm%252b32uQ%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]http://www.bieterportal.hamburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen für Garten- und Parkabfälle an den Standorten der
   allgemeinbildenden sowie Beruflichen Schulen in Hamburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 015-20 DK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   SBH und die GMH als Auftraggeber vergeben die Leerung von Sammelboxen
   und Entsorgung von Garten- und Parkabfällen an den
   Standorten/Wirtschaftseinheiten in Hamburg für den Zeitraum ab
   Beauftragung (schnellstmöglich  ca. August/September 2020) bis
   31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   Der Gesamtauftrag wird in 8 Lose nach Regionen, angelehnt an die
   Bezirksgrenzen der Stadt unterteilt. Die Standorte für die Beruflichen
   Schulen (HIBB) sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden in
   die jeweiligen regionalen Lose verteilt vergeben.
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf. Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen,
   einmal oder mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 795 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Mitte
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8:00 Uhr
   und 16:00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 380 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Altona
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8:00 Uhr
   und 16:00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 351 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Region  Region Eimsbüttel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
   und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 311 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Bergedorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
   und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 267 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Wandsbek-Nord
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
   und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 307 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Wandsbek-Süd
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
   und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 271 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Nord
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
   und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 457 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leerung Sammelboxen
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90918000 Entleerung von Abfallbehältern
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg  Region Süd (GMH)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
   Abruf.
   Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
   mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
   Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
   Auftragserteilung auszuführen.
   Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
   und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
   Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
   Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
   auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
   zusammengetragen ist.
   Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
   Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
   Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
   durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
   Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
   Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
   Pritschenwagen anzufahren.
   Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
   und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
   ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
   telefonisch abzustimmen.
   Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
   Kompostierung zuzuführen.
   Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
   (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
   Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
   Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
   ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
   Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
   ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
   ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
   Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 452 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich  ca.
   August/September 2020) bis 31.8.2022.
   Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
   (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
   Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
   (Optionsrecht).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der
   jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags in der
   Handwerkerrolle zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen
   Stand abbildend)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
   B) Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue,
   C) Eigenerklärung zur Eignung,
   D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer
   Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse
   besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung
   (gültig und nicht älter als 12 Monate),
   E) Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung
   vom zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate),
   F) Angaben zum Unternehmen auf bereitgestelltem Formblatt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu A) Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden
   von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige
   Schäden von mindestens 200 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der
   EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
   Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem
   Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen
   werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der
   Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten
   Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung
   bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Betriebsanweisung Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz (wird
   mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen),
   B) Eigenerklärung Ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut sowie
   Nachweis über die aktuelle Führung des Gütezeichens (RAL-GZ 251) mit
   der Vorlage des Jahresprüfungszeugnisses der Bundesgütegemeinschaft
   Kompost e.V. für die angegebene Entsorgungsstelle,
   C) 2 Referenzen, die nicht älter sind als 3 Jahre sind, über
   vergleichbare Leistungen im öffentlichen Raum, mit Angabe der jeweils
   zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten,
   D) Qualitätskonzept (max. 2 DINA4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11pt)
   über die Bearbeitung des vorliegenden Auftrags, aus dem die
   Herangehensweise, das Entsorgungs- und Schulungskonzept, sowie die zur
   Auftragsbearbeitung vorgesehene personelle Kapazität des Unternehmens
   hervorgeht,
   E) Aufstellung (Liste; Angabe zu Geräten, Hersteller und Typ) der für
   die Ausführung geplanten Geräte und Maschinen,
   F) Beschäftigtenzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 mit Angabe
   der Qualifikation.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu E) Als Mindestanforderung sind mindestens ein auf den AN
   zugelassener Zwei-Achs-Lkw mit Ladekran (max. 12 t zulässiges
   Gesamtgewicht) sowie entweder ein auf den AN zugelassener Drei-Achs-Lkw
   mit Ladekran (max. 26 t zulässiges Gesamtgewicht, zwingend mit
   lenkbarer dritter Achse) oder ein weiterer Zwei-Achs-LKW nachzuweisen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 8
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/07/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/09/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/07/2020
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2024
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen &
   Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform
   unter: [12]http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
   Hinter dem Wort Link Bieterportal sind im Bieterportal die
   Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download
   kostenfrei hinterlegt.
   Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im
   Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die
   Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den
   Bieterassistenten zugelassen.
   Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3. publizierte, direkte Link
   zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er
   hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind
   somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3.
   erreichbar.
   Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die
   Bekanntmachung sowie die Fragen & Antworten während des Verfahrens
   finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau
   Hamburg unter: [13]http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
   Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die
   Fragen & Antworten im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und
   können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten
   elektronisch einreichen.
   Ein Versand der Fragen & Antworten per E-Mail erfolgt nur dann
   automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im
   Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die
   Ausschreibung zugegriffen haben.
   Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie
   der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den
   Risiken, die mit Covid-19 einhergehen können, werden die in der den
   Vergabeunterlagen beigefügten Anlage Hinweisblatt: Handhabung von
   Bauablaufstörungen erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
   Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein
   Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis
   ausgestattet wird.
   Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen
   Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen
   Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im
   Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen
   Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach
   dem HmbTG sein.
   Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung
   umsatzsteuerlich (Lieferung/sonstige Leistung) mit deren Ausführung
   entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz je Einzelabruf. Um die
   Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die
   rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum
   Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Postanschrift: Postfach 30 17 41
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20306
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231448
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
   Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nachprüfungsanträge sind
    schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41,
   20306 Hamburg);
    und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als
   PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
   [15]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Zu richten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
   Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
   Fax: +49 40427310143
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/06/2020
References
   6. mailto:vergabestellesbh@sbh.hamburg.de?subject=TED
   7. http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
   8. mailto:einkauf@gmh.hamburg.de?subject=TED
   9. https://gmh-hamburg.de/
  10. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OefUQm%252b32uQ%253d
  11. http://www.bieterportal.hamburg.de/
  12. http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
  13. http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
  14. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
  15. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
  16. mailto:vergabestellesbh@sbh.hamburg.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau