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Ausschreibung: Entleerung von Abfallbehältern - DE-Hamburg
Entleerung von Abfallbehältern
Dokument Nr...: 301571-2020 (ID: 2020062909093518154)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
DE-Hamburg: Entleerung von Abfallbehältern
2020/S 123/2020 301571
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf/Vergabe
E-Mail: [6]vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf/Vergabe
E-Mail: [8]einkauf@gmh.hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://gmh-hamburg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTender
Files.ashx?subProjectId=OefUQm%252b32uQ%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]http://www.bieterportal.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen für Garten- und Parkabfälle an den Standorten der
allgemeinbildenden sowie Beruflichen Schulen in Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 015-20 DK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
SBH und die GMH als Auftraggeber vergeben die Leerung von Sammelboxen
und Entsorgung von Garten- und Parkabfällen an den
Standorten/Wirtschaftseinheiten in Hamburg für den Zeitraum ab
Beauftragung (schnellstmöglich ca. August/September 2020) bis
31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
Der Gesamtauftrag wird in 8 Lose nach Regionen, angelehnt an die
Bezirksgrenzen der Stadt unterteilt. Die Standorte für die Beruflichen
Schulen (HIBB) sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden in
die jeweiligen regionalen Lose verteilt vergeben.
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf. Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen,
einmal oder mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 795 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Mitte
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 380 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Altona
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 351 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Region Region Eimsbüttel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 311 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Bergedorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 267 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Wandsbek-Nord
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 307 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Wandsbek-Süd
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 271 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Nord
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 457 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerung Sammelboxen
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg Region Süd (GMH)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen
Abruf.
Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder
mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach
Auftragserteilung auszuführen.
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um die Abfuhr
und Entsorgung bzw. Verwertung von unbelasteten Garten- und
Parkabfällen, vorwiegend Laub und Gras, teilweise auch Astschnitt bzw.
Heckenschnittgut (Abfallschlüssel 20 02 01) welches in Sammelboxen oder
auf lockeren Haufen auf den jeweiligen Schulgrundstücken
zusammengetragen ist.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der
Regel mit einem Zwei-Achs oder Drei-Achs-Lkw ausschließlich mit dritter
Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen ist die Erreichbarkeit entweder
durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen
Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt.
Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 t oder
Pritschenwagen anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel nach Absprache flexibel zwischen 8.00 Uhr
und 16.00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die
ungefähre Abfuhr-Zeit im Abrufformular vorgegeben und ist vom AN
telefonisch abzustimmen.
Das gesamte anfallende Schnittgut ist vom AN einer ordnungsgemäßen
Kompostierung zuzuführen.
Die Grünrückstände sind gemäß der gültigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger
Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der
Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer
ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z. B.
Kompostierung) oder genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen. Die
ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut gemäß Gütezeichen RAL (GZ 251)
ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen und einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept gem Wertungsmatrix /
Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 452 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vertragslaufzeit: ab Beauftragung (schnellstmöglich ca.
August/September 2020) bis 31.8.2022.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
(Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen
Bedingungen dieses Vertrages maximal zum 31.8.2024 zu verlängern
(Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der
jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags in der
Handwerkerrolle zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen
Stand abbildend)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
B) Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue,
C) Eigenerklärung zur Eignung,
D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer
Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse
besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung
(gültig und nicht älter als 12 Monate),
E) Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung
vom zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate),
F) Angaben zum Unternehmen auf bereitgestelltem Formblatt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden
von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige
Schäden von mindestens 200 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der
EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem
Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen
werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der
Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten
Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung
bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Betriebsanweisung Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz (wird
mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen),
B) Eigenerklärung Ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut sowie
Nachweis über die aktuelle Führung des Gütezeichens (RAL-GZ 251) mit
der Vorlage des Jahresprüfungszeugnisses der Bundesgütegemeinschaft
Kompost e.V. für die angegebene Entsorgungsstelle,
C) 2 Referenzen, die nicht älter sind als 3 Jahre sind, über
vergleichbare Leistungen im öffentlichen Raum, mit Angabe der jeweils
zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten,
D) Qualitätskonzept (max. 2 DINA4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11pt)
über die Bearbeitung des vorliegenden Auftrags, aus dem die
Herangehensweise, das Entsorgungs- und Schulungskonzept, sowie die zur
Auftragsbearbeitung vorgesehene personelle Kapazität des Unternehmens
hervorgeht,
E) Aufstellung (Liste; Angabe zu Geräten, Hersteller und Typ) der für
die Ausführung geplanten Geräte und Maschinen,
F) Beschäftigtenzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 mit Angabe
der Qualifikation.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu E) Als Mindestanforderung sind mindestens ein auf den AN
zugelassener Zwei-Achs-Lkw mit Ladekran (max. 12 t zulässiges
Gesamtgewicht) sowie entweder ein auf den AN zugelassener Drei-Achs-Lkw
mit Ladekran (max. 26 t zulässiges Gesamtgewicht, zwingend mit
lenkbarer dritter Achse) oder ein weiterer Zwei-Achs-LKW nachzuweisen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 8
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/07/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2024
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen &
Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform
unter: [12]http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort Link Bieterportal sind im Bieterportal die
Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download
kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im
Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die
Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den
Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3. publizierte, direkte Link
zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er
hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind
somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3.
erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die
Bekanntmachung sowie die Fragen & Antworten während des Verfahrens
finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau
Hamburg unter: [13]http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die
Fragen & Antworten im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und
können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten
elektronisch einreichen.
Ein Versand der Fragen & Antworten per E-Mail erfolgt nur dann
automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im
Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die
Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie
der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den
Risiken, die mit Covid-19 einhergehen können, werden die in der den
Vergabeunterlagen beigefügten Anlage Hinweisblatt: Handhabung von
Bauablaufstörungen erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein
Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis
ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen
Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im
Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen
Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach
dem HmbTG sein.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung
umsatzsteuerlich (Lieferung/sonstige Leistung) mit deren Ausführung
entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz je Einzelabruf. Um die
Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die
rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum
Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231448
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41,
20306 Hamburg);
und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als
PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[15]vergabekammer@fb.hamburg.de
Zu richten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:vergabestellesbh@sbh.hamburg.de?subject=TED
7. http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
8. mailto:einkauf@gmh.hamburg.de?subject=TED
9. https://gmh-hamburg.de/
10. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OefUQm%252b32uQ%253d
11. http://www.bieterportal.hamburg.de/
12. http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
13. http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
14. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
15. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
16. mailto:vergabestellesbh@sbh.hamburg.de?subject=TED
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