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Ausschreibung: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen - DE-Köln
Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
Dokument Nr...: 300613-2020 (ID: 2020062909030017201)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
DE-Köln: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
2020/S 123/2020 300613
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [6]e.loer@lenz-johlen.de
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.modernestadt.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E76112993
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 88
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [9]e.loer@lenz-johlen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.lenz-johlen.de/index.php/de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.subreport.de/E76112993
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privater Erschließungsträger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Privater Erschließungsträger
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt Erschließung Clouth-Gelände in Köln-Nippes Straßenbauarbeiten
Endausbau zum 3. Bauabschnitt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233100 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Straßenbauarbeiten,
Endausbau im Rahmen des dritten Bauabschnitts für das Projekt
Erschließung Clouth-Gelände in Köln-Nippes europaweit aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
NUTS-Code: DEA2 Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Clouth-Gelände in Köln-Nippes
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Straßenbauarbeiten,
Endausbau im Rahmen des dritten Bauabschnitts für das Projekt
Erschließung Clouth-Gelände in Köln-Nippes europaweit aus.
Der Leistungszeitraum unterteilt sich in die Ausbauabschnitte 3.1 und
3.2 und ist wie folgt vorgesehen:
Straßenbau Endausbau, 3. BA, Ausbauabschnitt 3.1; siehe Bauphasenplan
3. BA: ab 28.9.2020 bis 15.3.2021;
Straßenbau Endausbau, 3. BA, Ausbauabschnitt 3.2; siehe Bauphasenplan
3. BA: 1.10.2021-1.3.2022.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 328
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe
der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund
von Auflagen im Erschließungs- bzw. städtebaulichen Vertrag durch. Sie
ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein
Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die
Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben
habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben
daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für
öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor
einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend
eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf.
durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens
vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu
tragen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [12]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung
der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b
Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden
ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:e.loer@lenz-johlen.de?subject=TED
7. http://www.modernestadt.de/
8. https://www.subreport.de/E76112993
9. mailto:e.loer@lenz-johlen.de?subject=TED
10. https://www.lenz-johlen.de/index.php/de/
11. https://www.subreport.de/E76112993
12. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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