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Ausschreibung: Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung - DE-Bayern
Strahlendosimeter
Dokument Nr...: 883206-2020 (ID: 2020062814291817095)
Veröffentlicht: 28.06.2020
*
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
VERGABEUNTERLAGEN
2020WLE000006
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender
Ergebnisauswertung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Deutschland
22.06.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Vertragsbedingungen.docx
..............................................................................................................................
18
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 30
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
22.06.2020
Verfahren: 2020WLE000006 - Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender
Ergebnisauswertung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020WLE000006
Auftragsbezeichnung Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
VERFAHREN
Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Liefer-/Ausführungsort Bayern diverse in Bayern
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
38341200-9 Strahlendosimeter
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 23.06.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 16.07.2020 12:00
Angebotsfrist 23.07.2020 12:00:00
Bindefrist 31.08.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
Verfahrensinformationen - 1/2
1
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff
suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.07.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) beabsichtigt
die Vergabe eines Rahmenvertrags für den Geschäftsbereich über die Lieferung von
Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung sowie Ergebnis- und
Datenübermittlung durch den künftigen Auftragnehmer.
23.07.2020 12:00:00
31.08.2020
16.07.2020 12:00
2020WLE000006
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
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2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
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Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
7
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
des Vorliegens von Ausschlussgründen,
Eignung der Bieter,
Angemessenheit der Preise sowie
Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2 G17/17 2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
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5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
2020WLE000006
23.07.2020 12:00:00
31.08.2020
vergabe@stmuv.bayern.de
22.06.2020
Walter Lehmann
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet
das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines
verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. 7 Abs. 1 AGG
und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
2020WLE000006
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
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Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AEntG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und
98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine
in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020WLE000006
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020WLE000006
Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
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1
Vertragsbedingungen
für
einen Rahmenvertrag zur
Beschaffung von Kernspur-Exposimetern für den Geschäftsbereich des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Auftraggeber: Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
im Folgenden AG genannt
18
- 2 -
1 Auftragsgegenstand
(1) Gegenstand des Auftrags ist die Ausstattung des Geschäftsbereichs des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit Kernspur-Exposimetern (im Folgenden
Exposimeter genannt) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt).
Der AN liefert zu diesem Zweck die in der Leistungsbeschreibung definierten Artikel auf Abruf,
wertet die Exposimeter nach ihrer Rücksendung aus und übermittelt die Messergebnisse
an die abrufende Behörde und den AG. Die abrufberechtigten Behörden ergeben sich
aus der Anlage Liste der abrufberechtigten Behörden.
(2) Der AN hat die Leistungen dabei gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung und seinem
Angebot zu erbringen, soweit nachfolgend nicht anderes vereinbart ist. Die Leistungsbeschreibung
ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen. Im Konfliktfall geht die Leistungsbeschreibung
dem Angebot vor.
(3) Eine Abnahmegarantie wird über die Mindestmenge von 800 Exposimetern hinaus nicht
gewährt. Die Höchstabnahme liegt bei 1000 Exposimetern.
2 Abruf
(1) Die Abrufe erfolgen ausschließlich durch die in der Anlage Liste der abrufberechtigten Behörden
genannten Behörden. Die jeweils benötigte Menge wird per E-Mail mittels eines
vom AN bereitgestellten Bestellformulars abgerufen. Dieses Bestellformular ist vorab mit
dem AG abzustimmen.
(2) Die Bestellungen der abrufenden Behörden gehen direkt beim AN ein.
(3) Die Lieferung erfolgt ebenfalls direkt an die abrufende Behörde. Mit der Übergabe geht die
Gefahr auf den AG über.
(4) Der AN hat die Abrufe der Behörden an den AG zu melden.
(5) Das Angebot, die Leistungsbeschreibung sowie diese Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil
des Einzelauftrags. Soweit erforderlich, erfolgen Ergänzungen in den Einzelaufträgen.
3 Gewährleistungsrecht
(1) Die Rechte des AG richten sich hinsichtlich der mangelfreien Lieferung nach 437 BGB.
(2) Die Ausübung bzw. Geltendmachung von Gewährleistungsrechten erfolgt durch die abrufenden
Behörden.
4 Vergütung
(1) Der AN erhält für die Erbringung der unter 1 genannten Leistungen die Vergütung gemäß
Angebot zzgl. der USt.
(2) Mit der Vergütung sind alle nach der Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten, inklusive
aller Nebenkosten wie Fracht- und Verpackungskosten, Versicherungskosten, alle
Steuern und Abgaben, Risiko, Gewinn abgegolten.
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- 3 -
5 Abrechnung, Fälligkeit
(1) Für die auftragsgemäß gelieferten Artikel ist die Endabrechnung für die jeweiligen Einzelaufträge
binnen eines Monats nach Lieferung vorzulegen.
(2) Rechnungen sind direkt bei den abrufenden Behörden einzureichen.
(3) Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen;
der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen,
der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer gilt.
(4) Die Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags ist zu 50 % nach Lieferung und jeweils 30
Tage nach Zugang der Rechnung bei den abrufenden Behörden fällig.
Die restliche Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags wird 30 Tage nach Auswertung und
Übermittlung der jeweiligen Messergebnisse fällig.
(5) Zahlungen werden jeweils von den abrufenden Behörden auf ein vom AN zu benennendes
Konto überwiesen.
6 Überzahlungen
(1) Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der AN nicht
auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
(2) Im Falle der Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er
sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen.
7 Termine und Fristen
(1) Die Lieferzeit beträgt max. 14 Tage ab Zugang der Bestellung durch die abrufende Behörde.
Abweichend hiervon gilt die von dem AN in seinem Angebot benannte Lieferzeit, sofern
diese kürzer ist.
(2) Erkennt der AN, dass Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, hat er die abrufende
Behörde unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und einen alternativen Liefertermin
zu vereinbaren.
8 Nebenpflichten
(1) Der AG benennt als Ansprechpartner für diesen Rahmenvertrag für vertragliche Angelegenheiten
das Justiziariat (Justiziariat@stmuv.bayern.de) und für fachliche Angelegenheiten
das Fachreferat für Strahlenschutz (strahlenschutz@stmuv.bayern.de). Der AG hat das
Recht, jederzeit einen anderen Ansprechpartner zu benennen.
(2) Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu
erbringenden Leistung beizufügen.
(3) Der AG hat die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
10 Beteiligung von Unterauftragnehmern an den Einzelaufträgen
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- 4 -
(1) Der AN hat vorher die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen, wenn er Unterauftragnehmer
an der Erbringung der Leistung beteiligen will. Bedient sich der AN in Bezug auf die
Bereitstellung und Auswertung der Exposimeter eines Unterauftragnehmers, muss der Unterauftragnehmer
anerkannte Stelle nach 155 Abs. 3 StrlSchV sein. Die Zustimmung für
solche im Angebot benannte Unterauftragnehmer gilt als erteilt.
(2) Eine Beauftragung i.S.d. Abs. 1 erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN steht
für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Rahmenvertrag und dem Einzelauftrag
durch den Unterauftragnehmer ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingeschaltet
wurde.
(3) Der AN hat weitere Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter (anerkannte
Stelle nach 155 Abs. 3 StrlSchV) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben.
(4) Bei einem Rücktritt durch den AG ist der AN verpflichtet, sich von Unteraufträgen so schnell
wie möglich zu lösen. Dem ist vom AN bei der Gestaltung der Verträge zur Beteiligung von
Unterauftragnehmern Rechnung zu tragen, insbesondere sind mit den Unterauftragnehmern
ggf. kürzest mögliche Kündigungsfristen zu vereinbaren.
11 Haftung
Einen Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens hat der AN,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AG. Die
Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie die Haftung für die
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten bleiben unberührt.
12 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Erteilung des Zuschlags und endet grundsätzlich mit
Ablauf von zwei Jahren.
Dem AG steht eine einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr zu.
Der AG teilt dem AN schriftlich spätestens sechs Monate vor regulärem Vertragsende mit,
wenn er von dieser Option Gebrauch machen will.
(2) Für die Kündigung aus wichtigem Grund in Bezug auf diesen Rahmenvertrag gelten 314
BGB sowie 8 VOL/B.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Zum Beendigungstermin erteilte, aber noch nicht beendete Einzelaufträge hat der AN noch
zu erfüllen.
13 Verschwiegenheitsverpflichtung
(1) Der AN hat alle ihm bei der Durchführung des Rahmenvertrages und der Einzelaufträge bekannt
gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber geheim
zu halten, soweit ihn der AG nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt
auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
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- 5 -
(2) Der AN ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des ihm erteilten Auftrages notwendigen
Personen und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrages
bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten.
(3) Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des jeweiligen Auftrages befassten
Personen an die Einhaltung dieser Vorschrift gebunden sind. Für Verletzungen der
Vorschrift haftet der AN gegenüber dem AG.
(4) AG und AN sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere
nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand.
14 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Gesamtauftragssumme an
den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird oder bereits vollzogen ist, als
auch, wenn der Vertrag bereits erfüllt ist.
(2) Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und
Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindung sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
- sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des AN selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
15 Abtretung
(1) Forderungen des AN gegen den AG können ohne Zustimmung des AG nur abgetreten werden,
wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten
Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt.
Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des AG gegen ihn wirksam.
Eine Abtretung wirkt gegenüber dem AG erst, wenn sie ihm vom alten Gläubiger (AN) und
vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags
schriftlich angezeigt worden ist.
(2) 354a HGB bleibt unberührt.
16 Sonstige Vereinbarungen
(1) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens
bzw. die Ablehnung eines Antrags mangels Masse hat der AN dem AG unverzüglich
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- 6 -
mitzuteilen.
(2) Soweit die Voraussetzungen des 38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als
Gerichtsstand München (Stadt).
(3) Der AG ist berechtigt, den Namen und die Anschrift des AN sowie die Bezeichnung des
Projekts in seinem Internetangebot zu veröffentlichen.
(4) Erfu llungsort ist jeweils der Sitz der abrufenden Beho rde.
17 Schriftform
Änderungen, insbesondere Ergänzungen dieses Vertrages, sowie Abweichungen von dem
jeweiligen Lieferauftrag bedürfen der Schriftform. Dieses Erfordernis kann seinerseits nur
durch schriftliche Vereinbarung abbedungen werden.
18 Ergänzende Bestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Im Übrigen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen AG und AN alle angebotsgegenständlichen
Regelungen und Anlagen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) und die Vorschriften des BGB, insbesondere über den Kaufvertrag
( 433 ff) in der Reihenfolge ihrer Aufzählung und der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
(2) Etwaige AGB des AN finden auf diesen Auftrag keine Anwendung.
(3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam oder undurchführbar
sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen gilt das, was dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger
Weise am nächsten kommt.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
22.06.2020
Verfahren: 2020WLE000006 - Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender Ergebnisauswertung
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Lieferung der Exposimeter, ihre anschließende
Auswertung sowie Übermittlung der Messergebnisse
Artikelnummer: 1
USt. [%]
16%
Menge
800,00
Einheit
Stück
Lieferung der Exposimeter auf Abruf an die abrufberechtigten Behörden, ihre anschließende Auswertung
sowie Übermittlung der Messergebnisse gemäß Leistungsbeschreibung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
gemäß Anlage "Liste der abrufberechtigten Behörden"
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/3
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Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
22.06.2020
Verfahren: 2020WLE000006 - Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender
Ergebnisauswertung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
22.06.2020
Verfahren: 2020WLE000006 - Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender
Ergebnisauswertung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Nachweis als "anerkannte Stelle"
Gewichtung: 0,00%
3.1 Nachweis nach 155 Abs. 3 StrlSchV [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Haben Sie den Nachweis, dass Ihr Unternehmen nach 155 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung durch das Bundesamt für
Strahlenschutz anerkannte Stelle ist, hochgeladen?
Soweit bereits im Angebot Unterauftragnehmer benannt werden, ist dieser Nachweis auch für die Unterauftragnehmer in die
Anwendung eVergabe hochzuladen.
Kriterienkatalog - 1/3
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[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
22.06.2020
Verfahren: 2020WLE000006 - Kauf von Kernspur-Exposimetern mit anschließender
Ergebnisauswertung
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 3/3
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Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsbeschreibung.docx Leistungsbeschreibung.docx.pdf 340,74 KB application/pdf
Anlage _Liste der abrufberechtigten Behörden_.docx Anlage _Liste der abrufberechtigten Behörden_.docx.pdf 268,59 KB
application/pdf
30
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/06/809ca060-0fd4-429d-8f70-ac229b0ea3e6.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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