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Ausschreibung: Kommunale Dienstleistungen - DE-Freiberg
Kommunale Dienstleistungen
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 300297-2020 (ID: 2020062609195416981)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
  DE-Freiberg: Kommunale Dienstleistungen
   2020/S 122/2020 300297
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittelsachsen
   Postanschrift: Frauensteiner Str. 43
   Ort: Freiberg
   NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
   Postleitzahl: 09599
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Mattias Borm
   E-Mail: [6]mattias.borm@landkreis-mittelsachsen.de
   Telefon: +49 3731-7993444
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.landkreis-mittelsachsen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E49241936
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.subreport.de/E49241936
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Breitbandausbau Landkreis Mittelsachsen  Cluster E Weiße Flecken
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75200000 Kommunale Dienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
   nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland in der Fassung vom 15. November 2018; im Folgenden:
   Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen Internetanschlüssen für
   Teile der Gebiete der Stadt Großschirma sowie den Gemeinden Oberschöna
   und Reinsberg des Landkreises Mittelsachsen. Ziel ist die Schließung
   der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der
   Förderrichtlinie des Bundes.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Mittelsachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer
   NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer
   Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und
   innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.
   Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den
   Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung
   im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung
   einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und
   entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1
   Gbit/s im Downstream für private Teilnehmer und 1 Gbit/s im Down- und
   Upstream für jedes Unternehmen, jede Schule und jedes Krankenhaus in
   den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle
   im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (ins-besondere
   Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen,
   Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen
   sein.
   Option:
   Gemäß dem Einheitlichen Materialkonzept und dem Vorgaben für die
   Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten
   Breitbandausbaus vom 2. April 2019 (im Folgenden: Materialkonzept des
   Bundes) sind die Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie
   die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so
   vor-zunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahme auch die Erweiterung der
   realisierten Infrastruktur gewährleistet wird. Eine Erweiterung des
   Netzes ist z. B. denkbar, wenn Teilnehmer, die bereits mit 30 Mbit/s
   oder mehr versorgt sind und an den geförderten Trassen (Anschluss der
   weißen Flecken) liegen. Eine Förderung des Anschlusses sog.
   schwarzer Flecken ist ausgeschlossen.
   Um eine Erweiterung zur entsprechenden Erschließung vorzubereiten, kann
   ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gemäß
   Hinweisschreiben der atene KOM GmbH vom 4. Februar 2020 erfolgen. Dabei
   werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes
   hinausgehende Reservekapazitäten verlegt. Die zukünftige Erschließung
   kann soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der
   Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück abgelegt wird. Die
   Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zur oben genannten
   Muffe förderfähig.
   Die Bieter haben mit Ihrem Angebot optional den entsprechenden Vortrieb
   auf Basis von Reservekapazitäten gemäß ihrer Netzplanung für die
   Erschließung der weißen Flecken anzubieten. Ziel des Landkreises ist
   es dabei, unter Einhaltung der Fördermittelbedingungen eine möglichst
   große Erweiterung der für die Erschließung der weißen Flecken
   herzustellen-den und zu betreibenden NGA-Netze zu erreichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernder Bewerber ist auf 3
   bis 5 Teilnehmer begrenzt. Objektive Kriterien für die Auswahl dieser
   Bewerber sind: Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (45 %),
   Personalausstattung (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung Mitarb. +
   Projektleiter) (25 %), Umsatz mit Leistungen, die mit dem
   Konzessionsgegenstand vergleichbar sind (20 %) sowie Net. Gesamtumsatz
   (10 %).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder
   ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014,
   2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
   3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
   98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen,
   4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur,
   evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung,
   Geschäftsfelder),
   5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
   vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der:
    die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
    alle Mitglieder aufgeführt sind;
    ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
   Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied
   bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht aus
   gestattet ist;
    die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
   Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder
   Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.
   h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle
   wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn
   Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
   eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
   Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine
   Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist.
   Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen
   Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle
   einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
   Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften
   ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen
   rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
   6. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine vollständig und
   ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
   Nachunternehmer abzugeben,
   7. Der Bewerber hat eine vollständig und ausgefüllte Erklärung
   abzugeben, dass der Bewerber den Bewilligungsbescheid und die
   dazugehörigen Nebenbestimmungen sowie die hieraus erwachsenden
   Verpflichtungen zur Kenntnis genommen hat und sie einhält,
   8. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
   geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
   2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des
   Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   3. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des
   Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
   4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummenmüssen mindestens
   betragen:
   a) Personenschäden 3 000 000 EUR,
   b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
   Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der
   genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
   Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
   Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
   geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
   Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine
   Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers
   vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den
   geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
   5. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden
   fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des
   Projektes einhalten wird,
   6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
   geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Bewerber haben folgende Mindestbedingungen (Mindeststandards) zu
   erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe
   eines Angebotes aufgefordert werden können:
    Mindestnettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) in Höhe von 4
   500 000,00 EUR aus Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen
   Konzessionsgegenstand (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen
   sowie Telekommunikationsleistungen) vergleichbar sind. Bei
   Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern kann
   dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der Umsätze der einzelnen
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaften und/ oder der Nachunternehmer,
   nachgewiesen werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die
   ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils
   unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und
   dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit,
   2. Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich
   Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden
   Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer
   Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter),
   3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
   4. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die
   Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung
   erfüllt bzw. erfüllen kann,
   5. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im
   Projektgebiet gemäß §§ 68,69 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die
   Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung
   erfüllt bzw. erfüllen kann,
   6. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas,
   7. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
   geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Bewerber haben folgende Mindestbedingungen (Mindeststandards) zu
   erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe
   eines Angebotes aufgefordert werden können:
    Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen 4
   Kalenderjahren, das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser
   Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum
   abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend  geförderte Projekte
   oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 2 000
   erschlossenen Anschlussnehmern.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 29/07/2020
   Ortszeit: 16:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst
   Formularen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres
   Teilnahmeantrages verwenden sollen. Die Bewerber können als vorläufigen
   Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auch eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
   2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben
   ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
   Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den
   Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
   3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines
   Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,
   berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer
   entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1. Nrn. 1 bis 4
   genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und  nur soweit dies
   für die Eignungsleihe erforderlich ist die in den Ziffern III.1.2.
   Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und
   Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von
   Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die
   Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des
   Auftrages ausführen werden und die entsprechenden
   Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden
   Verbindungen.
   4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener
   Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des
   Konzessiongebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
   Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter
   Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
   5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der
   Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
   6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
   7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS
   eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet.
   8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht
   gewertet.
   9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen
   sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
   10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
   Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger
   Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
   11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die
   Nachrichtenfunktion unter [10]www.subreport-elvis.de mit dem Betreff
   Fragen zum Teilnahmewettbewerb Vergabe des Ausbaus von NGA-Netzen zu
   stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur
   Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform
   [11]www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke
   (E-Mail:[12]ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98578-45)
   wenden. Auf Fragen, die nach dem 15.7.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr)
   eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt
   werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle
   eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte
   zu berücksichtigen,
   12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und
   Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
   13. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige
   und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter
   angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
   Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten
   Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
   Kopien zu verlangen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 341 / 977-3800
   Fax: +49 341 / 977-1049
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die
   Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden
   der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren
   unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die
   Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
   Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein
   Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende
   Hinweise:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach
   Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach
   Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB).
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
   die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach
   Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
   den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme-
   bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen,
   2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und
   Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für
   Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 341 / 977-3800
   Fax: +49 341 / 977-1049
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/06/2020
References
   6. mailto:mattias.borm@landkreis-mittelsachsen.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-mittelsachsen.de/
   8. https://www.subreport.de/E49241936
   9. https://www.subreport.de/E49241936
  10. http://www.subreport-elvis.de/
  11. http://www.subreport.de/
  12. mailto:ralf.jedecke@subreport.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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