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Ausschreibung: Kommunale Dienstleistungen - DE-Freiberg
Kommunale Dienstleistungen
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 300297-2020 (ID: 2020062609195416981)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
DE-Freiberg: Kommunale Dienstleistungen
2020/S 122/2020 300297
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittelsachsen
Postanschrift: Frauensteiner Str. 43
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mattias Borm
E-Mail: [6]mattias.borm@landkreis-mittelsachsen.de
Telefon: +49 3731-7993444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.landkreis-mittelsachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E49241936
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://www.subreport.de/E49241936
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Breitbandausbau Landkreis Mittelsachsen Cluster E Weiße Flecken
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75200000 Kommunale Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland in der Fassung vom 15. November 2018; im Folgenden:
Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen Internetanschlüssen für
Teile der Gebiete der Stadt Großschirma sowie den Gemeinden Oberschöna
und Reinsberg des Landkreises Mittelsachsen. Ziel ist die Schließung
der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der
Förderrichtlinie des Bundes.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer
NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer
Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und
innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den
Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung
im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung
einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und
entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1
Gbit/s im Downstream für private Teilnehmer und 1 Gbit/s im Down- und
Upstream für jedes Unternehmen, jede Schule und jedes Krankenhaus in
den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle
im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (ins-besondere
Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen,
Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen
sein.
Option:
Gemäß dem Einheitlichen Materialkonzept und dem Vorgaben für die
Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten
Breitbandausbaus vom 2. April 2019 (im Folgenden: Materialkonzept des
Bundes) sind die Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie
die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so
vor-zunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahme auch die Erweiterung der
realisierten Infrastruktur gewährleistet wird. Eine Erweiterung des
Netzes ist z. B. denkbar, wenn Teilnehmer, die bereits mit 30 Mbit/s
oder mehr versorgt sind und an den geförderten Trassen (Anschluss der
weißen Flecken) liegen. Eine Förderung des Anschlusses sog.
schwarzer Flecken ist ausgeschlossen.
Um eine Erweiterung zur entsprechenden Erschließung vorzubereiten, kann
ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gemäß
Hinweisschreiben der atene KOM GmbH vom 4. Februar 2020 erfolgen. Dabei
werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes
hinausgehende Reservekapazitäten verlegt. Die zukünftige Erschließung
kann soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der
Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück abgelegt wird. Die
Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zur oben genannten
Muffe förderfähig.
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot optional den entsprechenden Vortrieb
auf Basis von Reservekapazitäten gemäß ihrer Netzplanung für die
Erschließung der weißen Flecken anzubieten. Ziel des Landkreises ist
es dabei, unter Einhaltung der Fördermittelbedingungen eine möglichst
große Erweiterung der für die Erschließung der weißen Flecken
herzustellen-den und zu betreibenden NGA-Netze zu erreichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernder Bewerber ist auf 3
bis 5 Teilnehmer begrenzt. Objektive Kriterien für die Auswahl dieser
Bewerber sind: Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (45 %),
Personalausstattung (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung Mitarb. +
Projektleiter) (25 %), Umsatz mit Leistungen, die mit dem
Konzessionsgegenstand vergleichbar sind (20 %) sowie Net. Gesamtumsatz
(10 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder
ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur,
evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung,
Geschäftsfelder),
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung der
Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der:
die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
alle Mitglieder aufgeführt sind;
ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht aus
gestattet ist;
die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder
Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.
h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle
wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn
Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine
Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten
Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist.
Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen
Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle
einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften
ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen
rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine vollständig und
ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer abzugeben,
7. Der Bewerber hat eine vollständig und ausgefüllte Erklärung
abzugeben, dass der Bewerber den Bewilligungsbescheid und die
dazugehörigen Nebenbestimmungen sowie die hieraus erwachsenden
Verpflichtungen zur Kenntnis genommen hat und sie einhält,
8. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des
Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des
Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummenmüssen mindestens
betragen:
a) Personenschäden 3 000 000 EUR,
b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der
genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers
vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den
geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden
fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des
Projektes einhalten wird,
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber haben folgende Mindestbedingungen (Mindeststandards) zu
erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert werden können:
Mindestnettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) in Höhe von 4
500 000,00 EUR aus Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen
Konzessionsgegenstand (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen
sowie Telekommunikationsleistungen) vergleichbar sind. Bei
Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern kann
dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der Umsätze der einzelnen
Mitglieder der Bewerbergemeinschaften und/ oder der Nachunternehmer,
nachgewiesen werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die
ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils
unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und
dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit,
2. Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich
Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden
Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer
Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter),
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
4. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die
Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung
erfüllt bzw. erfüllen kann,
5. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im
Projektgebiet gemäß §§ 68,69 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die
Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung
erfüllt bzw. erfüllen kann,
6. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas,
7. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber haben folgende Mindestbedingungen (Mindeststandards) zu
erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert werden können:
Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen 4
Kalenderjahren, das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser
Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum
abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend geförderte Projekte
oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 2 000
erschlossenen Anschlussnehmern.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 29/07/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst
Formularen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres
Teilnahmeantrages verwenden sollen. Die Bewerber können als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben
ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den
Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines
Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,
berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit
(Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer
entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1. Nrn. 1 bis 4
genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und nur soweit dies
für die Eignungsleihe erforderlich ist die in den Ziffern III.1.2.
Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und
Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von
Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die
Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des
Auftrages ausführen werden und die entsprechenden
Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der
Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der
Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden
Verbindungen.
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des
Konzessiongebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter
Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der
Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS
eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht
gewertet.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen
sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger
Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die
Nachrichtenfunktion unter [10]www.subreport-elvis.de mit dem Betreff
Fragen zum Teilnahmewettbewerb Vergabe des Ausbaus von NGA-Netzen zu
stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur
Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform
[11]www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke
(E-Mail:[12]ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98578-45)
wenden. Auf Fragen, die nach dem 15.7.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr)
eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt
werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle
eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte
zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige
und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter
angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten
Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
Kopien zu verlangen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden
der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren
unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die
Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein
Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende
Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme-
bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen,
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für
Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:mattias.borm@landkreis-mittelsachsen.de?subject=TED
7. http://www.landkreis-mittelsachsen.de/
8. https://www.subreport.de/E49241936
9. https://www.subreport.de/E49241936
10. http://www.subreport-elvis.de/
11. http://www.subreport.de/
12. mailto:ralf.jedecke@subreport.de?subject=TED
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