Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020062609170216758" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Bad Dürkheim
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 300296-2020 (ID: 2020062609170216758)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
  DE-Bad Dürkheim: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2020/S 122/2020 300296
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Bad Dürkheim
   Postanschrift: Philipp-Fauth-Straße 11
   Ort: Bad Dürkheim
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   Postleitzahl: 67098
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle  Kreisverwaltung Bad Dürkheim
   E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-bad-duerkheim.de
   Telefon: +49 6322-961-1181
   Fax: +49 6322-9611185
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kreis-bad-duerkheim.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
   ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1729e0ee572-2efb97e20704d4ea
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]www.auftragsboerse.de
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
   Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
   Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
   Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim mit schnellen und
   zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen für gewerbliche Kunden).
   Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden Versorgung der
   Gewerbestandorte mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten im zur Ausschreibung gekommenen Fördergebiet. Dabei sind für
   alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s
   (symmetrisch im Up- und Download) zu gewährleisten (tatsächliche
   Verfügbarkeit am Hausanschluss).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
   Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Bad Dürkheim
    Verbandsgemeinde Leiningerland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
   nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf
   Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom
   22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018. Es liegen hierzu
   bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom
   6.4.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten
   aufgeführten Gebietsloseinteilung.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o. g.
   Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere
   Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
    Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter
   anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim;
    Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am
   Berg und Weisenheim am Sand;
    Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern
   mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den
   zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
   betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner
   muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass
   er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
    Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom
   03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
    Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften"
   ("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   ("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes"
   ("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
    Dokument "Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option
   einer Mittelanforderung"
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [10]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die
   Regelungen aus der
    Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
   von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015
   (Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller
   Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw.
   Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über
   entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der
   Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten
   Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei
   Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch
   Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich
   aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
   Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder
   alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt,
   einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt
   ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann
   der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose
   vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das
   wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
   Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Bad Dürkheim
    Verbandsgemeinde Freinsheim -
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
   nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf
   Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie des Bundes) vom
   22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018. Es liegen
   hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe
   vom 06.04.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten
   aufgeführten Gebietsloseinteilung.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere
   Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
    Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter
   anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim
    Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am
   Berg und Weisenheim am Sand
    Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern
   mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den
   zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
   betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner
   muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass
   er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
    Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom
   03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
    Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften"
   ("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   ("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes"
   ("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
    Dokument "Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option
   einer Mittelanforderung"
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [11]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die
   Regelungen aus der
    Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
   von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015
   (Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller
   Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw.
   Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über
   entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der
   Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten
   Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei
   Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch
   Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich
   aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
   Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder
   alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt,
   einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt
   ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann
   der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose
   vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das
   wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
   Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Bad Dürkheim
    Stadt Bad Dürkheim -
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
   nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf
   Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie des Bundes) vom
   22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018. Es liegen
   hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe
   vom 06.04.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten
   aufgeführten Gebietsloseinteilung.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere
   Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
    Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter
   anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim
    Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am
   Berg und Weisenheim am Sand
    Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern
   mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den
   zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
   betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner
   muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass
   er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
    Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom
   03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
    Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften"
   ("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   ("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes"
   ("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
    Dokument "Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option
   einer Mittelanforderung"
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [12]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die
   Regelungen aus der
    Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
   von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015
   (Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller
   Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw.
   Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über
   entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der
   Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten
   Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei
   Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch
   Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich
   aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
   Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder
   alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt,
   einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt
   ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann
   der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose
   vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das
   wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Sofern beabsichtigt: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine
   Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
   Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter
   hervorgehen;
    Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den
   Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. VI.3);
    Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
    Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
   erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
   zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt;
    Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der
   Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge
   ordnungsgemäß bezahlt sind;
    Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
   (TKG);
    Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123
   Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) vorliegen;
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
   98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und des SchwarzarbG vorliegen;
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die
   Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem
   Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen für
   gewerbliche Kunden). Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
   der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende
   Nachweise zu verlangen;
    Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
   Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
   (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
   Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,0
   Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2,00 Mio. EUR;
    Absichtserklärung  auch unter Gremienvorbehalt  eines
   Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
   finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
   Eigenmittel finanziert wird;
    Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt
   mindestens 1,5 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie
   Telekommunikationsdienstleistungen für gewerbliche Kunden). Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
   Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Angabe der erforderlichen Information und Dokumente:
    tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
   Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
   Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen;
    tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
   der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
   vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen für gewerbliche Kunden), insbesondere Angaben über
   die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen;
    tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 4 Kalenderjahren,
   die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen für
   gewerbliche Kunden) unter Angabe der dadurch erschlossenen
   Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als
   4 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist)
   zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern
   auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen;
    tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere
   von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen, in den vergangenen 4 Jahren,
   unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
   Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen;
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den
   vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die
   mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum
   abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend für gewerbliche Kunden
    Eigenausbau oder gefördert), mit einem Volumen von insgesamt
   mindestens 100 erschlossenen Anschlussnehmern (gewerbliche Kunden);
    Die Vergabestelle fordert als weitere vergaberechtliche
   Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 öffentlich geförderte
   Breitbandprojekte in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen
   zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (nicht
   zwingend gewerbliche Kunden). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser
   Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte
   erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Vgl. Vergabeunterlagen
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
   eingesetzt werden
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 11/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle führt ein europaweites Verhandlungsverfahren durch
   und bittet Interessierte sogleich um die Abgabe eines ersten
   inhaltlichen Angebotes. Bitte berücksichtigen Sie diesen Hinweis
   zwingend!
   Das erste Angebot ist elektronisch über [13]www.auftragsboerse.de
   einzureichen. Die postalische Übersendung oder die Übersendung per
   E-Mail wahrt die Angebotsfrist nicht. Auch inhaltliche Nachfragen zum
   Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich in
   elektronischer Form über die Vergabeplattform an die Vergabestelle.
   Bitte fügen Sie dem ersten Angebot die geforderten Unterlagen und
   Nachweise bei. Es findet eine elektronische Vergabe statt. Sofern in
   den Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden,
   reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um
   sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch
   über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die
   Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten
   sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren
   (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer,
   durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das
   bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich
   überwacht wird.
   Nach § 12 Abs. 1 der einschlägigen Konzessionsvergabeverordnung
   (KonzVgV) darf der Konzessionsgeber das Verfahren zur Vergabe von
   Konzessionen frei gestalten. Die Vergabestelle hat sich daher dazu
   entschlossen, keinen gesonderten Teilnahmewettbewerb zur
   ausschließlichen Prüfung der Eignung voranzustellen, sondern sogleich
   ein erstes Angebot einschließlich der in der EU-Bekanntmachung
   geforderten Eignungsnachweisen von den Interessierten abzufordern.
   Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote sowie
   für die Verfahrensteilnahme. Verspätet eingegangene Angebote werden
   nicht berücksichtigt. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Öffnung
   der Angebote ist ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur
   näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Angebote auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bietern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die
   unter Ziff. III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) zur Eignung erfüllen. Bieter, die diese nicht
   erfüllen, scheiden aus; die Angebote dieser Bieter werden mithin
   inhaltlich nicht weiter berücksichtigt.
   Bei Bietern, welche die aufgeführten Mindeststandards zur Eignung
   erfüllen, findet eine erste inhaltliche Erstauswertung der Angebote
   anhand der in der Leistungsbeschreibung befindlichen Zuschlagsmatrix
   statt. Sofern es mehr als drei Angebote geben sollte, werden nur die
   auf den Plätzen 1-3 liegenden Angebote weiter berücksichtigt. Diese
   Bieter werden in der Verhandlungsphase weiter berücksichtigt und zu
   Verhandlungsgesprächen eingeladen.
   Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird die Vergabestelle die Bieter
   zur Abgabe finaler (letztverbindlicher) Angebote auffordern. Die
   Endauswertung der finalen Angebote findet wiederum gem. Zuschlagsmatrix
   unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung statt (Wertung der Angebote).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162-234
   Fax: +49 6131162-113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162-234
   Fax: +49 6131162-113
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/06/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@kreis-bad-duerkheim.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-bad-duerkheim.de/
   8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1729e0ee572-2efb97e207
04d4ea
   9. http://www.auftragsboerse.de/
  10. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  11. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  12. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  13. http://www.auftragsboerse.de/
  14. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  15. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau