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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Bad Dürkheim
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 300296-2020 (ID: 2020062609170216758)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
DE-Bad Dürkheim: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2020/S 122/2020 300296
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Postanschrift: Philipp-Fauth-Straße 11
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Kreisverwaltung Bad Dürkheim
E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon: +49 6322-961-1181
Fax: +49 6322-9611185
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kreis-bad-duerkheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1729e0ee572-2efb97e20704d4ea
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]www.auftragsboerse.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim mit schnellen und
zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen für gewerbliche Kunden).
Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden Versorgung der
Gewerbestandorte mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten im zur Ausschreibung gekommenen Fördergebiet. Dabei sind für
alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s
(symmetrisch im Up- und Download) zu gewährleisten (tatsächliche
Verfügbarkeit am Hausanschluss).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Bad Dürkheim
Verbandsgemeinde Leiningerland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf
Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom
22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018. Es liegen hierzu
bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom
6.4.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten
aufgeführten Gebietsloseinteilung.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o. g.
Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere
Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter
anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim;
Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am
Berg und Weisenheim am Sand;
Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern
mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den
zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner
muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass
er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom
03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften"
("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
"Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes"
("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
Dokument "Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option
einer Mittelanforderung"
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[10]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die
Regelungen aus der
Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015
(Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller
Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw.
Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über
entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der
Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten
Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei
Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch
Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich
aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder
alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt,
einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt
ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann
der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose
vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Bad Dürkheim
Verbandsgemeinde Freinsheim -
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf
Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie des Bundes) vom
22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018. Es liegen
hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe
vom 06.04.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten
aufgeführten Gebietsloseinteilung.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere
Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter
anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim
Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am
Berg und Weisenheim am Sand
Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern
mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den
zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner
muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass
er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom
03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften"
("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
"Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes"
("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
Dokument "Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option
einer Mittelanforderung"
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[11]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die
Regelungen aus der
Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015
(Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller
Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw.
Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über
entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der
Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten
Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei
Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch
Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich
aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder
alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt,
einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt
ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann
der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose
vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad
Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Bad Dürkheim
Stadt Bad Dürkheim -
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf
Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie des Bundes) vom
22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018. Es liegen
hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe
vom 06.04.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten
aufgeführten Gebietsloseinteilung.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere
Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter
anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim
Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am
Berg und Weisenheim am Sand
Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern
mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den
zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner
muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass
er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom
03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften"
("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
"Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes"
("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
Dokument "Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option
einer Mittelanforderung"
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[12]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die
Regelungen aus der
Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015
(Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller
Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw.
Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über
entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der
Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten
Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei
Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch
Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich
aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder
alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt,
einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt
ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann
der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose
vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Sofern beabsichtigt: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine
Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter
hervorgehen;
Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den
Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. VI.3);
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt;
Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der
Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge
ordnungsgemäß bezahlt sind;
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
(TKG);
Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123
Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vorliegen;
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und des SchwarzarbG vorliegen;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die
Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem
Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen für
gewerbliche Kunden). Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende
Nachweise zu verlangen;
Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
(nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,0
Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2,00 Mio. EUR;
Absichtserklärung auch unter Gremienvorbehalt eines
Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
Eigenmittel finanziert wird;
Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt
mindestens 1,5 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie
Telekommunikationsdienstleistungen für gewerbliche Kunden). Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Angabe der erforderlichen Information und Dokumente:
tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen;
tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen für gewerbliche Kunden), insbesondere Angaben über
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen;
tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 4 Kalenderjahren,
die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen für
gewerbliche Kunden) unter Angabe der dadurch erschlossenen
Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als
4 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist)
zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern
auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen;
tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere
von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen, in den vergangenen 4 Jahren,
unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den
vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die
mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum
abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend für gewerbliche Kunden
Eigenausbau oder gefördert), mit einem Volumen von insgesamt
mindestens 100 erschlossenen Anschlussnehmern (gewerbliche Kunden);
Die Vergabestelle fordert als weitere vergaberechtliche
Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 öffentlich geförderte
Breitbandprojekte in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen
zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (nicht
zwingend gewerbliche Kunden). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser
Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte
erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Vgl. Vergabeunterlagen
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 11/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle führt ein europaweites Verhandlungsverfahren durch
und bittet Interessierte sogleich um die Abgabe eines ersten
inhaltlichen Angebotes. Bitte berücksichtigen Sie diesen Hinweis
zwingend!
Das erste Angebot ist elektronisch über [13]www.auftragsboerse.de
einzureichen. Die postalische Übersendung oder die Übersendung per
E-Mail wahrt die Angebotsfrist nicht. Auch inhaltliche Nachfragen zum
Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich in
elektronischer Form über die Vergabeplattform an die Vergabestelle.
Bitte fügen Sie dem ersten Angebot die geforderten Unterlagen und
Nachweise bei. Es findet eine elektronische Vergabe statt. Sofern in
den Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden,
reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um
sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch
über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die
Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten
sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren
(freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer,
durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das
bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich
überwacht wird.
Nach § 12 Abs. 1 der einschlägigen Konzessionsvergabeverordnung
(KonzVgV) darf der Konzessionsgeber das Verfahren zur Vergabe von
Konzessionen frei gestalten. Die Vergabestelle hat sich daher dazu
entschlossen, keinen gesonderten Teilnahmewettbewerb zur
ausschließlichen Prüfung der Eignung voranzustellen, sondern sogleich
ein erstes Angebot einschließlich der in der EU-Bekanntmachung
geforderten Eignungsnachweisen von den Interessierten abzufordern.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote sowie
für die Verfahrensteilnahme. Verspätet eingegangene Angebote werden
nicht berücksichtigt. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Öffnung
der Angebote ist ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur
näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Angebote auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bietern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die
unter Ziff. III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) zur Eignung erfüllen. Bieter, die diese nicht
erfüllen, scheiden aus; die Angebote dieser Bieter werden mithin
inhaltlich nicht weiter berücksichtigt.
Bei Bietern, welche die aufgeführten Mindeststandards zur Eignung
erfüllen, findet eine erste inhaltliche Erstauswertung der Angebote
anhand der in der Leistungsbeschreibung befindlichen Zuschlagsmatrix
statt. Sofern es mehr als drei Angebote geben sollte, werden nur die
auf den Plätzen 1-3 liegenden Angebote weiter berücksichtigt. Diese
Bieter werden in der Verhandlungsphase weiter berücksichtigt und zu
Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird die Vergabestelle die Bieter
zur Abgabe finaler (letztverbindlicher) Angebote auffordern. Die
Endauswertung der finalen Angebote findet wiederum gem. Zuschlagsmatrix
unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung statt (Wertung der Angebote).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@kreis-bad-duerkheim.de?subject=TED
7. http://www.kreis-bad-duerkheim.de/
8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1729e0ee572-2efb97e207
04d4ea
9. http://www.auftragsboerse.de/
10. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
11. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
12. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
13. http://www.auftragsboerse.de/
14. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
15. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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