(1) Searching for "2020062609154616587" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Alzenau
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 299687-2020 (ID: 2020062609154616587)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
DE-Alzenau: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 122/2020 299687
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Alzenau, Stadtbauamt Planen und Bauen
Postanschrift: Hanauer Straße 1
Ort: Alzenau
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63755
Land: Deutschland
E-Mail: [6]stadtbauamt@alzenau.de
Telefon: +49 6023-502137
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.alzenau.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDNKJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: UmbauStadt PartGmbB
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [9]wettbewerbe@umbaustadt.de
Telefon: +49 69-42602606
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.umbaustadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDNKJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau 7-gruppige Kindertagesstätte Sonnenland in Wasserlos
Referenznummer der Bekanntmachung: 272.1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffungsziel:
Die Stadt Alzenau plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte
in Kombination mit Wohnungen im Stadtteil Wasserlos auf dem Grundstück
des derzeitigen katholischen Gemeindehauses, welches im Zuge der neuen
Planung abgebrochen werden wird.
Der vorhandene Kindergarten Sonnenland befindet sich auf dem
Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre
gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als
unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich
bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau
bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen.
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen soll der
Neubau bis Ende 2022 realisiert sein.
Aufgabenstellung:
Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und
Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 Ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe)
sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den
oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert
auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt
(Energie, Ökologie).
Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung
(Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.)
vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten
Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der
Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet.
Bei der Konzeption ist von einem freien Grundstück auszugehen. Für das
benachbarte Grundstück der derzeitigen Kita Sonnenland gibt es noch
keine Planungen.
Zur Erfüllung der Aufgabenstellung wird die Einreichung eines
hochbaulichen Konzepts erwartet, das gemäß Anlage 10.1 HOAI die
Leistungsbilder a-e und h der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für etwa 2
400 qm BGF skizziert.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Alzenau
Friedhofstraße 1
63755 Alzenau-Wasserlos
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kindertagesstätte:
Die Kindertagesstätte umfasst 3 Krippengruppe mit je 12 Kindern im
Alter bis 3 Jahren, 3 Kindergartengruppen mit bis zu 25 Kindern im
Alter zwischen 3 und 6 Jahren, sowie eine Inklusionsgruppe mit bis zu
15 Kindern im Alter zwischen 1 und 6 Jahren.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca.
7.30 Uhr bis abends ca. 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei
Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der
regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von
entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Das Raumprogramm der gesamten Kindertagesstätte umfasst eine
Nutzungsfläche von ca. 825 m^2. Die Wahl der Geschossigkeit, unter
Einhaltung der entsprechenden Ausnutzung des Geländes und die
Herstellung der mindestens notwendigen Freiflächen, obliegt dem Planer,
ebenso sind die direkten Zugänge zum Außengelände für Krippe und
Inklusionsgruppe herzustellen.
Kinderkrippe:
Die Krippengruppe besteht aus einem Gruppenraum mit direktem
ebenerdigen Ausgang zum Außenspielbereich. Angegliedert an den
Gruppenraum sind ein Ruheraum und ein WC-/Wickelbereich mit Duschwanne
vorzusehen. Beide Räume sind akustisch und visuell mit dem Gruppenraum
zu verbinden, so dass eine Beaufsichtigung der Kinder während der
gesamten Betreuungszeit gegeben ist.
Im Flur befinden sich die Garderoben sowie ein offener Bereich, der für
unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann, wie z. B. zur Besprechung
mit Eltern, außerdem ein Kinderwagenraum, der über einen Zugang sowohl
von außen als auch von innen verfügen soll.
Kindergarten:
Die Gruppenräume des Kindergartenbereichs erhalten je einen
angegliederten Nebenraum mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Toiletten des Kindergartenbereichs sind über den Flur erreichbar.
Da die Kinder im Kindergarten bereits eine gewisse Reife besitzen, kann
davon ausgegangen werden, dass diese Kinder die Toiletten selbständig
aufsuchen können. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppen
getrennt angeordnet.
Die Inklusionsgruppe, die sich aus 15 Kindern mit und ohne
Beeinträchtigung zusammensetzt, soll einen direkten ebenerdigen Ausgang
in den Außenspielbereich erhalten. Angegliedert an den Gruppenraum
befinden sich ein Therapieraum sowie ein Therapiebad.
Abstellräume für pädagogisches Material sollten den Gruppen jeweils
zugeordnet sein.
Mehrzweck-/Speiseraum und Küche:
Die Kindertagesstätte erhält einen Mehrzweck-/Speiseraum mit
angegliederter Küche. Speisen werden angeliefert und durch eigenes
Personal aufbereitet, regeneriert und ausgegeben, die Kinder essen in
Tischgemeinschaften im Schichtbetrieb.
Bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte:
Um ausreichend Freiflächen für die geplante Kindertagesstätte zur
Verfügung stellen zu können, wird ein Teil des angrenzenden
Parkgeländes (Kirschgarten) hinzugenommen, dieses ist nicht
überbaubar, jedoch landschaftsgestalterisch beplanbar.
Die Freiflächenaufteilung ist Bestandteil der Planungsaufgabe: die
bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte muss mindestens eine Größe
von 1 520 m^2 aufweisen (min. 10 m^2/Kind), dabei sollten die
Außenspielbereiche des Kindergarten- und Kinderkrippenbereichs
voneinander räumlich getrennt angeordnet werden.
Anfahrmöglichkeiten zur Kindertagesstätte:
Im Bereich der Bezirksstraße könnte man sich eine Vorfahrtszone mit der
Möglichkeit des Kurzparkens für die Eltern vorstellen. Erforderlich
sind ca. 8 Stellplätze, inkl. eines barrierefreien Stellplatzes.
Notwendig sind außerdem die Küchenanlieferung und die Anfahrt für den
Fahrservice von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung.
Auch wenn es sich derzeit noch nicht immer einfach umsetzen lässt,
besteht der Gedanke, sich vom Auto weg, hin zur Wahl alternativer
Bring-Möglichkeiten zu entwickeln. Das bedeutet, das Anfahren mit dem
Fahrrad soll attraktiv gestaltet werden, auch das Integrieren einer
barrierefreien Bushaltestelle im Zugangsbereich der Kindertagesstätte
ist denkbar, usw. hier sind kreative Ideen gewünscht.
Wohnen:
Es besteht der Gedanke, im geplanten Neubau zusätzlich zur
Kindertagesstätte auch Wohnungen zu integrieren. Es könnten, abhängig
vom Entwurfskonzept, bis zu 10 Wohneinheiten in unterschiedlichen
Größen entstehen, z. B. für MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte oder
auch des nahegelegenen Klinikums. Die notwendigen Stellplätze müssen
gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz
je Wohneinheit ist vorzusehen, alles Weitere wird im Zuge eines derzeit
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geregelt.
Erwartet wird ein städtebaulich und architektonisch qualitätvoller
Entwurf, der intelligent und kreativ mit den unterschiedlichen
Anforderungen an den geplanten Neubau umgeht (aus diesem Grund werden
keine Vorgaben zur Anzahl der Wohnungen gemacht) und das neue
Bauvolumen städtebaulich in angemessener Weise in den Kontext der
angrenzenden Bebauungsstrukturen einbindet.
Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit:
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit und
der Klimagerechtigkeit sowohl für die Erstellung wie auch für den
Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes Beachtung finden. Es wird ein
energetisches Gesamtkonzept erwartet und eine an ökologischen Aspekten
orientierte Herangehensweise an den gesamten Entwurf.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
durch Eigenerklärung der BewerberInnen / Bewerbergemeinschaft zum
Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.
2. Eigenerklärungen zur Gesamtbeschäftigtenanzahl des Bewerbers / der
Bewerbergemeinschaft von entsprechend des Vorhabens fachlich
qualifizierten Führungskräften und MitarbeiterInnen (je mind. ein
Master- bzw. Diplomabschluss der Fachrichtung Architektur) mit
mindestens 30 Wochenstunden in den letzten 3 Jahren.
3. Referenzen, die in den letzten 5 Jahren realisiert wurden:
3.1. Referenzen Neubau Kindertagesstätte:
ab Gebäudeklasse 3 oder höher;
realisiert (die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein);
Leistungen gemäß HOAI §34.1 (Neubauten);
min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
Baukosten: min. 2 Mio. Euro netto in den Kostengruppen 300 und 400.
3.2. Referenzen Neubau Wohnungsbau:
ab Gebäudeklasse 3 oder höher;
realisiert (die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein);
Leistungen gemäß HOAI §34.1 (Neubauten);
min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
Baukosten: min. 2 Mio. Euro netto in den Kostengruppen 300 und 400.
3.3. Referenz öffentlicher Arbeitgeber und Fördermitteleinsatz:
Projektumsetzung für einen öffentlichen Auftraggeber und mit
Fördermitteleinsatz;
min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
realisiert.
3.4. Referenz nachhaltige und klimagerechte Planung im Hochbau:
Die unter Energie oder Ressourcenschonung stehenden und mit einem
= gekennzeichneten Stichpunkte sind nicht additiv, sondern alternativ
zu erfüllen.
Energie:
= Planung eines Hochbaus, der die gültige EnEV um mindestens 30 %
unterschreitet;
= Planung eines Hochbaus mit architektonischer Integration von
erneuerbaren Energien in die Gebäudehülle (Photovoltaik oder
Solarthermie);
= Planung eines Hochbaus mit passiver architektonischer Strategie zum
Wärmeschutz durch Kompaktheit und Orientierung des Gebäudekörpers sowie
durch Wärmedämmmaßnahmen (Winterfall) und sommerlichen Wärmeschutz
(Sommerfall).
Ressourcenschonung:
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von nachwachsenden und
regionalen Rohstoffen;
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von Materialien mit geringer
grauer Energie;
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von recycelten Baustoffen
oder Sekundärrohstoffen;
realisiert.
Bewerber werden als geeignet angesehen, wenn in den o.g. Kriterien (1)
und (2) sowie (3.1) bis (3.4) je mindestens 1 Punkt vergeben werden
konnte. Zur Erläuterung der Punktvergabe siehe auch die Anlage Matrix
zur Bewertung der Teilnahmeanträge.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Auftragsversprechen:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und
Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung
der Vergabekommission, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem
besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen
weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die
Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude,
mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des
Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die
erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen / Bietergemeinschaften ist je eine pauschale
Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung
ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine
Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche,
räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare
Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht
beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser
Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte
für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom
Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und
zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen
der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in
zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können
Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des
Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken
entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht
geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten
Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen
Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen
Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im
zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung
abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt
etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gefordert sind Angaben zur Berufsqualifikation nach § 75 VgV als
Eigenerklärung. Siehe zu allen geforderten Angaben und Unterlagen auch
die Anlage Teilnahmeantrag.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige
natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn befugt sind. Ist die
Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren
satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist,
die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme
ein oder mehrere verantwortlicher Berufsangehöriger benannt sind, die
in ihrer Person für die Leistung, die sie übernehmen soll, die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen
gestellt werden.
Sollten die Eignungskriterien von einer BewerberInnengemeinschaft nicht
selbst erfüllt werden können, ist die Eignungsleihe nach § 47 VgV
möglich. Hierfür vorgesehenen Leistungen müssen im
Verhandlungsverfahren benannt werden, die eignungsleihenden Unternehmen
müssen inklusive Angabe des / der gesetzlichen Vertreters / Vertreterin
und dessen / deren Kontaktdaten bezeichnet werden. Auch ist
nachzuweisen, dass diese Unternehmen geeignet sind. Kritische Aufgaben
müssen direkt vom Bieter / von der Bieterin erarbeitet werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zur persönlichen Situation des Bewerbers, zur
wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (§ 43 Abs. 2 VgV),
zu fakultativen und zwingenden Ausschlussgründen (§ 123, 124 GWB).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Anlage Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Versicherung, im Fall der Beauftragung in der LPH 8 (nach HOAI §34) des
Bürostandorts des Projektleiters in einer Entfernung von maximal einer
Stunde Fahrtzeit (mit PKW o. ä.) einzurichten (bei Bedarf über
Eignungsleihe nachweisbar).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Anlage Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Siehe Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Kostenschätzung:
Für hochbauliche Kosten sind nach DIN 276 für die Kostengruppen 300 und
400 insgesamt 4,148 Mio. EUR brutto angesetzt.
Zeitrahmen:
Auswahl der BieterInnen / Bietergemeinschaften in KW 33;
Information über Auswahl an die BewerberInnen und Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten in KW 34;
Abgabe der Angebote in KW 40;
Auftragsverhandlungen Dienstag, den 20.10.2020;
Mitteilung zum Zuschlagsvorhaben voraussichtlich in KW 44.
Vergabekommission:
Die Vergabekommission berät die Ausloberin bei der Bewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien.
Die Vergabekommission soll aus folgenden Personen bestehen:
Bürgermeister (Wahl am 5. Juli 2020);
je ein Mitglied aller Fraktionen (5 Personen);
Mathias Simon (Geschäftsleitender Beamter der Stadt Alzenau);
Silvia Pfannmüller (Architektin) Leiterin Stadtbauamt;
Sabrina Urso (Architektin) Stadtbauamt;
Michael Heimrich (Stadtplaner) Stadtplanungsamt;
Margit Wüst (Architektin) Technische Rätin im Stadtplanungsamt;
Christine Reyer Leiterin Amt Kinder, Jugend, Senioren, Schulen,
Bildung, Familien;
Kerstin Steffan Leiterin der Kindertagesstätte Sonnenland in
Wasserlos;
Andrea Georgi-Tomas (Architektin) ee-concept GmbH Darmstadt als
externe Beraterin;
Die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien erfolgt
ausschließlich durch VertreterInnen der Stadt Alzenau.
Hinweis zur Kommunikation:
Die Verfahrenskommunikation soll ausschließlich über die
Vergabeplattform dtvp erfolgen. Bitte schalten Sie dort dieses
Verfahren für sich frei.
Anleitungen zur Nutzung der dtvp finden Sie unter diesem Link:
[12]https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3HDNKJ.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
der/die AntragstellerIn den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:stadtbauamt@alzenau.de?subject=TED
7. http://www.alzenau.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDNKJ/documents
9. mailto:wettbewerbe@umbaustadt.de?subject=TED
10. http://www.umbaustadt.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDNKJ
12. https://support.cosinex.de/unternehmen/
13. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|