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Ausschreibung: Reinigung von Schulen - DE-Kupferzell
Reinigung von Schulen
Reinigungs- und Hygienedienste
Dokument Nr...: 237533-2020 (ID: 2020052209111851841)
Veröffentlicht: 22.05.2020
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DE-Kupferzell: Reinigung von Schulen
2020/S 99/2020 237533
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kupferzell
Postanschrift: Marktplatz 14-16
Ort: Kupferzell
NUTS-Code: DE119
Postleitzahl: 74635
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Marion Aschenbach
E-Mail: [6]Marion.Aschenbach@kupferzell.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.kupferzell.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-171bf7b9544-60c7a16931ab01e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Yvonne Allner
E-Mail: [9]yvonne.allner@dreso.com
Telefon: +49 71113172101
Fax: +49 7111317402101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.dreso.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Reinigungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2020-0036
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919300
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell Reinigungsleistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE119
Hauptort der Ausführung:
Kupferzell
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen der Unterhaltsreinigung sowie einmal p.a. Leistungen der
Grundreinigung auszuführen. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang
und sonstigen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzlich werden optionale Nebenarbeiten abgefragt. Die Beauftragung
ist offen, bei Bedarf muss der Bieter jedoch im Stande sein, die
einzelnen Leistungen zu den angebotenen Konditionen auszuführen. Die
Nebenarbeiten werden über die angegebenen allgemeinen
Stundenverrechnungssätze vergütet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schulungs- und Weiterbildungsprogramme /
Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Qualitätsmesssysteme/-sicherungssysteme /
Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name:
Aufbauorganisation/Organigramm/Personalbeschaffung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Implementierungsprozess / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung ist zweimal für jeweils ein Jahr möglich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber ansässig
ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist
nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem
Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand
mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären
und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in der zuständigen
Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Herkunftslandes
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls
akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg
der Angaben innerhalb von 12 Kalendertagen nach Angebotseingang
nachzufordern. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder
Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese
nachzuweisen.
Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung:
Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im
Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens, 5 000 000 EUR für
Personenschäden (für Schäden an der einzelnen Person 1 000 000 EUR), 5
000 000 EUR für Sachschäden, 250 000 EUR für Vermögensschäden, 120 000
EUR für Verlust von Schlüsseln/ Codekarten, 75 000 EUR für
Bearbeitungs- und Abwasserschäden und 500 000 EUR für Umweltschäden
abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die
Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen
Einzelsumme betragen. Der AN wird das Bestehen des
Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung
der Versicherung 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert
nachweisen. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des
Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
Der AN wird im Wege der Bestätigung in der Selbstauskunft verbindlich
erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den
Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Zudem muss der AN einen
Gesamtumsatz seines Unternehmens für die anzugebenden Jahre von mind.
450 000 EUR netto p.a. nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist in diesem Falle nicht einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gem. § 46 VgV: Mit dem Angebot ist die Anlage Selbstauskunft.xlsx
(Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben (Achtung
mehrere Tabellenblätter in der Datei beachten).
1. Gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV: Qualifikation des
eingesetzten Personals und Befähigung des Unternehmens,
2. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Maßnahmen des
Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
3. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV: Maßnahmen des
Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes,
4. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV:
Qualifikation des eingesetzten Personals und Befähigung des
Unternehmens:
Die Objektleitung des AN verfügt über die notwendige qualitative und
quantitative Berufserfahrung. Über die Berufserfahrung und
Qualifikation der Objektleitung sind Nachweise bzw. eine Referenz
vorzulegen;
Das Personal des AN verfügt über eine gültige Arbeitserlaubnis;
Der AN setzt ausschließlich Personal ein, welches über gute
Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Zu 2. gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität:
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Zu 3. gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV:
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes:
Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001
oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder
gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes
System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und
ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder
mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß C. Umweltschutz im
Unternehmen gemäß Vorgabe in der Selbstauskunft.
Zu 4. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzen
Für die Unterhaltsreinigung ist jeweils eine Referenz abzugeben, die
die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt.
Leistungserbringung innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei die
bisherige Leistungserbringung mindestens 12 Monate betragen muss (zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe);
Leistungsinhalt und -umfang ist mit den ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar: Unterhaltsreinigung in Schulgebäuden;
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung und Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
aufmerksam gemacht. Die Mindestentgelte für das eigene Personal sind
vom AN entsprechend der jeweils geltenden Fassung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) bzw. des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) zu bezahlen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN zur Weitergabe
dieser Pflicht an Nachunternehmer. Einzelheiten ergeben sich aus den
entsprechenden Gesetzestexten. Für die Teilnehmer von
Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden
Teilnehmer zu erfüllen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2020
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
I. Ausschlusskriterien:
Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 VgV;
Vollständigkeit des Teilnahmeantrages;
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3
GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen
Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §
125 GWB;
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen
(Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder
beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 GWB Eigenerklärung, dass keine für den
Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von
Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der
Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Nr.
3 VgV.
II. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige
Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene
Erklärungen nicht nachgefordert werden.
III. Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur
Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung).
IV. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte
Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu
sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von
welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (gem. Formblättern)
abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit
postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist;
Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe
sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem
Eignungsverleiher/
Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis
der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf
§§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
V. Formale und Inhaltliche Anforderungen:
Jedes Angebot ist auf der Grundlage der Vergabeunterlagen in sich
schlüssig und nachvollziehbar aufzubauen. Dem Angebot ist jeweils ein
Inhaltsverzeichnis bzw. eine Übersicht voranzustellen. Die Angebote
sind wie folgt aufzubauen:
1. Anschreiben,
2. Bepreistes Leistungsverzeichnis,
3. Ausgefüllte Selbstauskunft,
4. Konzepte (weitere Beschreibung siehe Bewertungsmatrix),
5. ergänzende Unterlagen/Nachweise.
VI. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters
Unklarheiten oder Fehler, so hat der Teilnehmer den Auftraggeber
unverzüglich und schriftlich darauf hinzuweisen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattformen zu richten. Der
Vertreter des Auftraggebers behält sich vor, Fragen, die nicht bis
spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote
vorliegen, nicht zu beantworten. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte
von Mitarbeitern oder Beratern des Vertreters des Auftraggebers werden
nicht gestattet. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind
allein die von ihm oder seinen Vertretern verschickten schriftlichen
Mitteilungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [13]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben
ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen
Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information
auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller
die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der
Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2020
References
6. mailto:Marion.Aschenbach@kupferzell.de?subject=TED
7. http://www.kupferzell.de/
8. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171bf7b9544-60c7a16931ab01e
9. mailto:yvonne.allner@dreso.com?subject=TED
10. http://www.dreso.com/
11. http://www.tender24.de/
12. mailto:vergabekammer@rpk-bwl.de?subject=TED
13. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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