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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Bauaufsicht
Kontroll- und Überwachungsleistungen
Dokument Nr...: 237536-2020 (ID: 2020052209110651808)
Veröffentlicht: 22.05.2020
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2020/S 99/2020 237536
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@deges.de
Telefon: +49 30-20243-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-1720e23c289-31c20c2ad45ebc5e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.deges.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A 40, 8-streifiger Ausbau zwischen AS Duisburg/Homberg AS
Duisburg/Häfen einschließlich Ersatzneubau Rheinbrücke Duisburg
Neuenkamp, Fertigungsüberwachung Stahlbau im Herstellerwerk
Rheinbrücke
Referenznummer der Bekanntmachung: AD01290129
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A 40, 8-streifiger Ausbau zwischen AS Duisburg/Homberg AS
Duisburg/Häfen einschließlich Ersatzneubau Rheinbrücke Duisburg
Neuenkamp, Fertigungsüberwachung Stahlbau im Herstellerwerk
Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71520000
71700000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12
NUTS-Code: DEA
Hauptort der Ausführung:
Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
A40, 8-streifiger Ausbau zwischen AS Duisburg/Homberg AS
Duisburg/Häfen einschließlich Ersatzneubau Rheinbrücke
Duisburg-Neuenkamp
Fertigungsüberwachung Stahlbau im Herstellungswerk Rheinbrücke
Duisburg Neuenkamp
Der Ersatzneubau der Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp ist der wichtigste
Bestandteil des Ausbauabschnitts der A 40 zwischen den AS Homberg bis
AS Häfen
Für die weitere Planung und bauliche Umsetzung ist eine zweihüftige
Schrägseilbrücke über 8 Felder mit zweiteiligem Überbau und außerhalb
der Fahrbahn angeordneten Pylonen festgelegt. Aufgrund des
Herstellungskonzeptes mit Querverschub ist eine bauliche Trennung von
Über- und Unterbau erforderlich.
Bauwerkskenndaten Bestand
ASB Nr. 4506576
Konstruktion stählerne Mittelträger-Schrägseilbrücke
Bauwerksname Rheinbrücke Duisburg Neuenkampe
Brückenklasse BK60
Gesamtlänge 777,4 m
Größte Stützweite 350,00 m
Breite zwischen Geländer 35,8 m
Fahrbahnbreite 12,50 m (pro Rifa)
Brückenfläche 27 830,92 m^2
Bauwerkskenndaten Ersatzneubau
ASB Nr. Überbau Nord/Überbau Süd 4506-920 2/4506-920 3
Konstruktion 2 einhüftige Schrägseilbrücken (Stahl/Stahlverbund)
Bauwerksname Rheinbrücke Duisburg Neuenkampe
Brückenklasse DIN EN1992-2 LM1
Gesamtlänge 802,0 m
Größte Stützweite 380 m
Breite zwischen Geländer 29,65 m (pro Überbau)
Fahrbahnbreite 18,75 m (pro Überbau)
Brückenfläche 47 567 m^2
Stahl-Tonnage (Gesamt): Überbau S355 = 19 200 t;
Überbau S460 = 8 200 t;
Pylon S355 = 3 300 t.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2
VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen [75 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Mitarbeiter 1 Schweißfachingenieur, Beschichtungsinspektor und
zugelassen für die zerstörungsfreie Prüfung VT,
MT Stufe 2 gemäß DIN EN ISO 9712 25 v. H.
Mitarbeiter 1 Schweißfachingenieur, Beschichtungsinspektor und
zugelassen für die zerstörungsfreie Prüfung VT,
MT Stufe 2 gemäß DIN EN ISO 9712 25 v. H.
Mitarbeiter 3 Schweißfachingenieur, Beschichtungsinspektor und
zugelassen für die zerstörungsfreie Prüfung VT,
MT, UT Stufe 2 gemäß DIN EN ISO 9712 25 v. H.
Mit folgenden Unterwichtung
Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H.
Referenzprojekte 80,0 v. H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [25 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Projektleiter für die Fertigungsüberwachung im Werk 25 v. H.
Mit folgender Unterwichtung:
Ausbildung und Berufserfahrung 20 v. H.
Angaben zu den Referenzprojekten 80 v. H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3
Jahren: [nur Mindeststandard];
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: entfällt;
§ 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität:: entfällt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB];
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB];
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB];
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
45 Abs. 2 VgV].
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000
EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als
Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
Teilnahmeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren: nur
Mindeststandard;
§ 46 (3) 6 VgV):): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard
§ 46 (3) 9 VgV): entfällt.
§ 46 (3) 3 VgV): entfällt.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
§ 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten
Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 6 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen
Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe
Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von
ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten
Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung
Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der
Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des
Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2020
References
6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
7. http://www.deges.de/
8. https://vergabe.deges.de/
9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1720e23c289-31c20c2ad45e
bc5e
10. https://vergabe.deges.de/
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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