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Ausschreibung: Rohbauarbeiten - DE-Berlin
Rohbauarbeiten
Dokument Nr...: 236666-2020 (ID: 2020052209043450974)
Veröffentlicht: 22.05.2020
*
  DE-Berlin: Rohbauarbeiten
   2020/S 99/2020 236666
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
   Projekt GmbH
   Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tempelhof Projekt GmbH
   E-Mail: [6]vergabe@tempelhof-projekt.de
   Telefon: +49 30200037400
   Fax: +49 30200037499
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
   Flughafengebäudes
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 03 - Rohbau
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45223220
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des
   Towers wurden Rohbauarbeiten ausgeschrieben. Hier kam es zu ergänzenden
   Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 13 899.61 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tempelhof
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Nachtrag enthält ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der
   beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der AN beim Betonieren
   der bereits beauftragten Elemente die durch den Prüfingenieur für
   Standsicherheit geprüften und angeordneten Schraubbewehrungen und Dorne
   als Einbauteile verwenden. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug
   1 340 328,66 EUR.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne
   die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die
   Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein
   Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen
   Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie
   beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber
   verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich
   geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner
   Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der
   Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
   Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als
   50 % des ursprünglichen Auftrags.
   Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag
   abtrennbar. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der
   bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen
   ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das
   entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d. h. bei einer
   Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber
   insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde
   eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die
   Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die
   Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein
   anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
   Ursprünglich wurde die Windaussteifung mittels Überlappungsstoß
   geplant. Aus Platzgründen ist dies nicht umsetzbar, weshalb
   Schraubverbindungen die Steifigkeit gewährleisten müssen.
   Des Weiteren sollten Rückbiegeanschlüsse zur kraftschlüssigen Anschluss
   der Decke verwendet werden. Im Zuge der Detaillierung der
   Montageplanung wurde eine Gebäudefuge erforderlich, für die ein
   verschiebliches Auflager mittels Dornen hergestellt werden muss.
   Die angebotenen Leistungen sind für das Erreichen des Bauziels des
   Unternehmers als ergänzende bzw. abgeänderte Leistungen innerhalb
   dessen Hauptleistung erforderlich.
   Die Bestandsuntersuchungen hätten vor Planungsbeginn stattfinden
   müssen. Dadurch, dass das Gebäude KBW voll vermietet und im Betrieb war
   (VLB), gab es keine Möglichkeit, die Un-tersuchungen umfangreich
   auszuführen. Es wurden lediglich einige wenige Öffnungen vorge-nommen,
   die den Betrieb nicht störten. Sie waren aber weder in ihrer Qualität
   noch Quantität ausreichend, um das Gebäude zu bewerten.
   Auch war nach Auszug des Mieters eine umfangreiche Untersuchung
   ausgeblieben. Das Ziel war, nicht alles zu untersuchen, sondern nur die
   Grundlagen sicherzustellen, die unbedingt notwendig waren und damit die
   vorhandene denkmalgeschützte Gebäudesubstanz zu schonen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 243-554036
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 33000-027-357.18 33000-027-357.18 MZB 155.20
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/05/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH
   Postanschrift: Teilestr. 26-28
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 12099
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]mail@abia.ag
   Internet-Adresse: [11]https://www.abia.ag/
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 13 899.61 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
   einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
   Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
   Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
   Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
   erfolgen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit):
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [15]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2020
References
   6. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
   7. http://www.thf-berlin.de/
   8. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:554036-2018:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:mail@abia.ag?subject=TED
  11. https://www.abia.ag/
  12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  13. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  14. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  15. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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