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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Marburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 234649-2020 (ID: 2020052009191148857)
Veröffentlicht: 20.05.2020
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DE-Marburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 98/2020 234649
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Marburg
Postanschrift: Raiffeisenstraße 7
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat BA2, Frau Laura Pöpperl
E-Mail: [6]Laura.Poepperl@mobil.hessen.de
Telefon: +49 6421/403265
Fax: +49 6421/403251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-171ba5d0752-1b8e2e2aeadd09fe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
B8 Bad Camberg Emsbachtalbrücke Nord und UF Emsbach
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2020-0018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Gesamtmaßnahme ist der Neubau der Bundesstraße 8
(Ortsumgehung Bad Camberg) mit den Stadteilen Erbach und Würges von
Bau-km 0-005 (entspricht: von Netzknoten 5615 009 nach Netzknoten 5615
032, km 0,420) bis Bau-km 6+660 (entspricht: von Netzknoten 5715 064
nach Netzknoten 5717 020, km 0,064) in den Gemarkungen Oberselters,
Erbach, Camberg und Würges der Stadt Bad Camberg sowie Walsdorf der
Stadt Idstein, einschließlich dem damit verbundenen Neubau der in der
Strecke befindlichen 10 Brückenbauwerke.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2-3
Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2-3
Rückbauplanung
Leistungszeitraum, Fristen:
Späteste Zuschlagserteilung: Oktober 2020
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kriterium (§46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums
wird der folgende Aufgabenbereich Planung Brücke berücksichtigt:
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im
jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich
bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung
erfolgt anhand der vom Bewerber in der Anlage zur Eigenerklärung zur
Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und
§ 46 (3) Nr. 2 VgV) benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen
5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt;
0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im
Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der
Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5
Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen
entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal
einzureichen sind, sind im Vordruck Anlage zur Eigenerklärung zur
Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und
§ 46 (3) Nr. 2 VgV) vorgegeben.)
Und insbesondere auf
Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und
Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck
''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der
Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' zu machenden
Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen
hinausgehenden Angaben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist,
Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des
Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen
Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst
verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, [§
124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren
Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für
diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den
Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den
Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer
Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu
erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit
dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von
Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren
Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte
Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden
zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
wird als Mindeststandard gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
Unterlagen vorzulegen.
§ 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
Planung Brücke;
Rückbauplanung;
Sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1
VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß
den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV
durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils
zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist
ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag
schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46
(3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden,
so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise
und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen
Unterauftragnehmer vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich
Planung Brücke, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde;
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich
Rückbauplanung, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde;
Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planung Brücke und
Rückbauplanung müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem
Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis
der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig
erfüllt sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2020
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/07/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
(z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind
in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den
Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam
mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [11]post@mobil.hessen.de
Telefon: +49 611366-0
Fax: +49 611366-3435
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2020
References
6. mailto:Laura.Poepperl@mobil.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171ba5d0752-1b8e2e2aead
d09fe
10. https://vergabe.hessen.de/
11. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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