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Ausschreibung: Schnüre, Seile und Taue - DE-Bonn
Schnüre, Seile und Taue
Dokument Nr...: 233401-2020 (ID: 2020052009092247623)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
  DE-Bonn: Schnüre, Seile und Taue
   2020/S 98/2020 233401
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]B20.21@bescha.bund.de
   Telefon: +49 22899610-2625
   Fax: +49 2289910610-2625
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328885
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]http://www.evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Leinen im Wert von 195 122,64 EUR
   Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.21 - 0605/19/VV: 1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39541100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung Leinen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39541100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung Feuerwehr- und Arbeitsleinen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 42
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/06/2020
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/08/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/06/2020
   Ortszeit: 11:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird
   von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
   Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine
   auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
   Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem
   Angebot beizufügen.
   Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
    Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
   LKatSG BW:
   Die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden
   (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die
   Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das
   Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns,
   das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:
   Die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium
   des Innern, für Bau und Verkehr.
    Die Katastrophenschutzbehörden Berlins,
   das sind gem. § 3 KatSG Berlin:
   Die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die
   Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die
   Polizei.
    Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs,
   das sind gem. § 2 BbgBKG:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden Bremens,
   das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:
   Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
   Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
   Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als
   Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
    Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs,
   das ist gem. § 2 HmbKatSG:
   Die Freie und Hansestadt Hamburg.
    Die Katastrophenschutzbehörden Hessens,
   das sind gem. § 2 HBKG Hessen:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns,
   das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens,
   das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:
   Die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und
   Hildesheim.
    Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens,
   das sind gem. § 2 BHKG NRW:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz,
   das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands,
   das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:
   Die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen,
   das sind gem. § 3 SächsBRKG:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
    Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts,
   das sind gem. § 2 KatSG-LSA:
   Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
   Katastrophenschutzbehörden;
   Das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden;
   Das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein,
   das sind gem. § 3 LKatSG:
   Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und
   Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der
   Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere
   Katastrophenschutzbehörde;
   Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen,
   Das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
   Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/05/2020
References
   6. mailto:B20.21@bescha.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bescha.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328885
   9. http://www.evergabe-online.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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