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Ausschreibung: Schalter - DE-Mainz
Schalter
Fahrleitungsbauarbeiten
Dokument Nr...: 232077-2020 (ID: 2020051909114646237)
Veröffentlicht: 19.05.2020
*
DE-Mainz: Schalter
2020/S 97/2020 232077
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de
Telefon: +49 6131126536
Fax: +49 6131126023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.mainzer-mobilitaet.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mastschalter 2020f - 3001 1586
Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2020-0056
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31214100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rückbau von Mastschaltern und Lieferung und Montage von Schaltern in
Schaltschränke im Straßenbahnoberleitungsnetz Mainz für die Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rückbau von Mastschaltern und Lieferung und Montage von Schaltern in
Schaltschränke im Straßenbahnoberleitungsnetz Mainz für die Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/08/2020
Ende: 31/05/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
Zuschlagskriterien und begründet einen Werkvertrag.
Die Einhaltung der Ausführungsfristen ist verbindlich und stellt ein
Auschlussgrund dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes ,
Bundes oder EU Ebene, vorliegen
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung
vorliegen.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung
der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich Keitsbescheinigungen
Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
d) Erklärung, dass kein Insolvenz oder Liquidationsverfahren anhängig
ist.
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland Pfalz vom
1.1201 9 oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein
Berufsregister oder das Register einer Industrie und Handels Kammer,
oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der
Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs
oder Handelsregister verpflichtet ist.
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von §
705 BGB gefordert: Erklär ung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall, Benennung des Geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung
von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein
gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen
Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder Einzeln
dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht Versicherung
in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 2 000 000
EUR bei Sach ,
Vermögens und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche
Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre
2017 bis 2019;
b) Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurch Schnittlich
beschäftigten Mitarbeiter,
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes quantitativ und
Qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und
Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung
des Projekts unerlässlich ist,
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters
(Name, Beruf serfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen,
Sprachkenntnisse usw.).
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die
Durchführung der Leistungen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllung 10 % und Gewährleistung 5 % brutto Abrechnungssumme.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im
Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem
Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem
Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen
berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als
Gesamtschuldner haften.
Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer
Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die
erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen
Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen
Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der
Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige
Änderungen. Die Erklärungen und Nachweise im Falle einer Bewerber- oder
Bietergemeinschaft sind vom jedem einzelnen Mitglied zu erbringen.
Fragen der Eignungsleihe werden in diesem Fall differenziert
betrachtet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/06/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Absendung der Bekanntmachung 14.5.2020
Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 5.6.2020
Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 15.6.2020, 12.00 Uhr
Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 17.6.2020
Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 29.6.2020
Abgabeschluss Angebote 8.7.2020, 12.00 Uhr
Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 29, 2020
Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 30, 2020
Zuschlags- u. Bindefrist 31.8.2020
Bewerber/Anbieter werden gebeten, die aufgrund von Feiertagen
eintretenden bearbeitungs-freien Zeiträume zu berücksichtigen. 21.05.
bis 22.5.2020; 1.6.2020; 11.06. bis 12.6.2020.
Verfahrensablauf:
Der Auftraggeber wird nach Eingang der Teilnahmeanträge jeweils eine
Prüfung und Wertung anhand der Bekannt gegebenen Eignungskriterien
durchführen und den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
zugelassen werden, die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermitteln.
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen
Zuschlagskriterien bewertet. Mit im Rahmen der ersten
Angebotsauswertung ausgewählten Bietern (max. 3) werden, soweit Bedarf
besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Erfordernis wird im Rahmen der Verhandlung diesen Bietern die
Möglichkeit eingeräumt ein letztes verbindliches Angebot, evtl. unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Bietergespräche, zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. letzten verbindlichen Angebotes" ergeht
gesondert Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und
der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und
inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden
Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag
auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Die Einhaltung der Ausführungsfristen ist verbindlich und stellt ein
Auschlussgrund dar.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) 15 Kalendertage nach
Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per
Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die
betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen
Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. []
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2020
References
6. mailto:rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de?subject=TED
7. https://www.mainzer-mobilitaet.de/
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056
10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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