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Ausschreibung: Bildschirme - DE-München
Bildschirme
Dokument Nr...: 231182-2020 (ID: 2020051909052045360)
Veröffentlicht: 19.05.2020
*
  DE-München: Bildschirme
   2020/S 97/2020 231182
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z. F.d.W.
   Generalverwaltung;
   Postanschrift: Hofgartenstraße 8
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sachgebiet IT-Vergabemanagement
   E-Mail: [6]IT-Vergabe@gv.mpg.de
   Fax: +49 8921081367
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mpg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
   tails&TenderOID=54321-Tender-17202bd5f3d-3ae5a7ab5ffea8ef
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]www.tender24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einrichtung des Privaten Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Monitore 2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: 8407_0805_0143
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30231300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
   zusammen:
   1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG,
   2. Veräußerung und Lieferung von Monitoren inkl. zugehörigem Zubehör
   (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
   3. Ergänzende Leistungen:
   a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
   vor Ort),
   b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
   Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und
   Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
   Inbetriebnahme),
   c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B.
   Störungsmel-dung, erste Störungsdiagnose),
   d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
   vereinbarte Sortiment.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der
   Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen
   Organisationseinheiten in Hamburg, Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.
   d. Ruhr, Bonn, Frankfurt a.M. und Jena (HKI).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die
   Vergabeunterlagen (VU)!
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die bedarfsweise Beschaffung von
   Monitoren verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit
   mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es
   daher, bis zu 3 Rahmenvertragspartner zu finden, die den Auftraggeber
   bei Bedarf bei der Auswahl von Monitoren unterstützen und versorgen.
   Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
   zusammen:
   1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG,
   2. Veräußerung und Lieferung von Monitoren inklusive zugehörigem
   Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
   3. Ergänzende Leistungen:
   a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
   vor Ort),
   b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
   Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und
   Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
   Inbetriebnahme),
   c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B.
   Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose),
   d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
   vereinbarte Sortiment.
   Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden
   heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und
   Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen
   Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen
   Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des
   Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
   Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den
   Auftragnehmern anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende
   3 Geräteklassen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt
   werden:
    Geräteklasse 1: Basis-Monitore;
    Geräteklasse 2: Professional Monitore;
    Geräteklasse 3: Highend Monitore.
   Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
   Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Stück,
   geräteklasseübergreifend): 4 000.
   Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand
   sind neben der Lieferung von Monitoren auch Serviceleistungen sowie die
   Beschaffung von Monitor-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment.
   Nicht Gegenstand der Leistung sind jedoch Videokonferenzmonitore (mit
   z. B. einer Bildschirmdiagonale von mehr als 48"), die von den
   Bedarfsträgern der MPG über eine andere Rahmenvereinbarung bezogen
   werden.
   Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der
   Max-Planck-Gesellschaft müssen die Monitore und das jeweilige Zubehör
   eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des
   vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen können
   bzw. auswählen können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und
   Gesamtpreis angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden
   können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Monitor
   auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen)
   individuell auswählbar sein.
   Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. Refurbished
   Geräte" (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden
   wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst
   sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im
   Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte
   auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die
   Vergabeunterlagen!
   1. Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d.
   §§ 123 oder 124 GWB (EK-01-A). Hierzu hat der Bieter unter Verwendung
   der Anlage 5 Abschnitt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu
   erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§
   123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen
   einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2),
   2. Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
   Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer in Form
   einer kurzen Unternehmensdarstellung:
    Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer,
   Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse);
    Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens,
   eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d.
   der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition
   der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
   [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]) ;
    sowie  falls gegeben  die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw.
   Präqualiflzierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist
   (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw.
   Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente);
    Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische
   Gliederung des Unternehmens.
   Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt
   Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
   3. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
   Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt Berufs- oder
   Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem
   der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine
   gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter
   nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die
   Vergabeunterlagen!
   1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
   Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs-
   oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
    für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach
   maximiert) sowie;
    für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR (zweifach maximiert).
   Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass:
    er über eine entsprechende Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
   Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in
   diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder
   Kopie der Versicherungspolice einzureichen; oder
    eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der
   Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine
   entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den
   vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann.
   Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende
   Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines
   Versicherungsmaklers einzureichen.
   2. Umsatzdarstellung (EK-05-A-EK-06-A)
   Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über:
    den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie
    den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung
   von Monitoren (EK-06-A).
   Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   (2017-2019) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar
   sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen
   vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen
   anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
   Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt
   Umsatzdarstellung" zu tätigen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die
   Vergabeunterlagen!
   1. Qualitätssicherung (EK-07-A)
   Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt
   Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend
   zur Erfüllung des Kriteriums ist auch (alternativ) die Vorlage einer
   entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN
   ISO 9001 oder gleichwertig).
   2. Unternehmensreferenzen (EK-08-A  EK-09-A)
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird
   vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den
   hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die
   Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
   vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die
   dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters
   in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen
   Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem
   hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen,
   insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten
   Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
   Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die
   nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren
   anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
    Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und
   Telefonnummern;
    Angaben zum Auftragszeitraum;
    aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter
   erbracht hat,
    Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
   Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von
   dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils
   folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren
   Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet aus-geschlossen werden):
    Zwei Referenzen für den Leistungsbereich Onlineverkauf von
   Monitoren" (EK-08-A);
    Zwei Referenzen für den Leistungsbereich Umsetzung einer Anbindung
   an eine Procurement-System" (EK-09-A).
   Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn
   in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum
   Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht
   wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche
   Leistungsbereiche diese abdeckt.
   Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung
   abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem
   genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung
   Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
   Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter
   Verwendung von Anlage 5 Abschnitt Unternehmensreferenzen"
   darzustellen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die
   Vergabeunterlagen!
   Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung
   der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind als X-Kriterien
   gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die
   genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
   1. Benennung Hersteller und Herstellerbindung (XK-01-A)
   Der Bieter hat sich bindend auf einen (1) Hersteller von Monitoren
   (geräteklassenübergreifend) festzulegen. Der Bieter hat den Hersteller,
   an den er sich im Falle der Auftragserteilung für die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung binden wird, unter Verwendung von Anlage 6
   Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 1
   inklusive Anhang) zu benennen. Der Bieter hat zum Nachweis der
   Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen.
   Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels
   2.
   2. Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (XK-02-A)
   Der Auftraggeber weiß sich zur Einhaltung der Mindeststandards der in
   Anlage 6 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort
   Abschnitt 2) genannten IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet.
   Da die MPG zur breiteren Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen
   beitragen möchte, haben die Bieter jeweils unter Verwendung der Anlage
   6 zu erklären, dass sie sich verpflichten, die Vertragsbedingungen zu
   den IAO-Kernarbeitsnormen zu akzeptieren.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers
   sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand
   entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des
   Vergabegegenstandes (Lieferung v. Monitoren sowie Erstellung u. Betrieb
   eines Onlineshops und einer Onlineplattform etc.). Die Laufzeit der RV
   muss deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/06/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/08/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/06/2020
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2020
References
   6. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
   7. http://www.mpg.de/
   8. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17202bd5f3d-3ae5a7ab5ffea8ef
   9. http://www.tender24.de/
  10. http://www.tender24.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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