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Ausschreibung: Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern - DE-Niederbayern
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 881016-2020 (ID: 2020041808282492416)
Veröffentlicht: 18.04.2020
*
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
VERGABEUNTERLAGEN
2020TSP000003
Sicherungsdienstleistungen für diverse
Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Deutschland
08.04.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
L_211_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
........................................................................................... 3
L 212 _Bewerbungsbedingungen(1117)
.......................................................................................................... 12
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
12
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 12
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 12
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 12
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 12
3.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 12
4 Unterlagen zum
Angebot.......................................................................................................................
12
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der V 12
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 12
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebot 12
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 12
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 12
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 12
6
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 13
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 13
7 Unterauftragnehmer
..............................................................................................................................
13
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich b. 13
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i. 13
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen. 13
8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) ................. 13
9 Bevorzugte
Bewerber........................................................................................................................
.... 13
L 2150_Zusätzliche Vertragsbedingungen(0416)
............................................................................................ 14
7
Sprache.........................................................................................................................
........................ 15
Gewichtung der
Zuschlagskriterien..............................................................................................................
.... 16
Ausführungen zu
Zuschlagskriterien..............................................................................................................
.. 21
LB_Los 1_GU Porschestraße
.......................................................................................................................... 31
LV_Los 1_GU Porschestraße
.......................................................................................................................... 48
Formblatt Wertungspreis Los 1
........................................................................................................................ 60
LB_Los 2_GU
Obergangkofen...................................................................................................................
...... 61
LV_Los 2_GU
Obergangkofen...................................................................................................................
...... 78
Formblatt Wertungspreis Los 2
........................................................................................................................ 90
LV-Anlage 1_Zuverlässigkeitsüberprüfung
...................................................................................................... 91
LV-Anlage
2_Verschwiegenheitsverpflichtung................................................................................................
. 93
LV-Anlage 3_Verpflichtungserklärung
Datenschutz......................................................................................... 94
i
L_2130_Angebotsschreiben........................................................................................................
..................... 96
L_124_Eigenerklärung zur
Eignung................................................................................................................. 99
Formblatt Referenzbescheinigung
................................................................................................................... 106
L 234_Erklärung der Bietergemeinschaft
......................................................................................................... 108
L_235_Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen.............................................................................. 110
L_236_Verpflichtungserklärung andere
Unternehmen..................................................................................... 112
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 113
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 116
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 118
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
08.04.2020
Verfahren: 2020TSP000003 - Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020TSP000003
Auftragsbezeichnung Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
VERFAHREN
Auftraggeber Regierung von Niederbayern
Liefer-/Ausführungsort - Niederbayern
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
Klassifizierungen Code Bezeichnung
79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 08.04.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 30.04.2020 11:00
Angebotsfrist 07.05.2020 11:00:00
Bindefrist 06.06.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.07.2020
Ende 30.06.2021
Anmerkungen Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Verfahrensinformationen - 1/2
1
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als
Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 30.04.2020 11:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 1 von 9
Vergabestelle
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Deutschland
Tel.: +49 871/808-01
Öffentliche Ausschreibung
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 1: GU Porschestraße
Los 2: GU Obergangkofen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren
Verhandlungsverfahren
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 07.05.2020 Uhrzeit 11:00 Uhr
Bindefrist endet am 06.06.2020
3
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 2 von 9
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
ANLAGEN
A die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
L 212 Bewerbungsbedingungen
Gewichtung der Zuschlagskriterien
B die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung für die Lose 1 und 2
Leistungsverzeichnis für die Lose 1 und 2
Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen Stand: April 2016
C die bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgefüllt einzureichen sind:
L 2130 Angebotsschreiben
L 214 Eigenerklärung zur Eignung
L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
L 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Formblatt Stundenverrechnungssatz
Ausführung zu Zuschlagskriterien
Formblatt Wertungspreis für das jeweilige Los
4
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 3 von 9
D die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Formblatt Referenzbescheinigung Bieter
Formblatt Referenzbescheinigung für andere Unternehmen
L 214 Eigenerklärung zur Eignung für andere Unternehmen
5
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 4 von 9
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen
zu vergeben im Namen des Freistaats Bayern und für Rechnung der
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
2 Auskünfte zum jeweiligen Verfahren werden erteilt
Unter Ausschreibung-GU@reg-nb.bayern.de
Sowie unter www.evergabe.bayern.de / Bieterkommunikation
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot für jedes Los gesondert
einzureichen:
siehe Auftragsbekanntmachung
Formblatt Wertungspreis
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
wenn zutreffend:
L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
6
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
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3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle oder des Auftraggebers vorzulegen (noch
vor der Zuschlagserteilung):
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
(auf gesondertem Blatt)
Kopie Handelsregisterauszug
Kopie Gewerbeerlaubnis
Kopie Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 in der jeweils geltenden jüngsten Fassung
Nachweis Zertifizierung DIN 77200-1 (oder gleichwertig)
Befähigungsnachweis Inhaber
Führungszeugnis Geschäftsführung / Inhaber bzw. Auszug Bundeszentralregister
(nicht älter als drei Monate)
Belegte Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als
sechs Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
Organigramm
Nachweis und Konzept zur Arbeitssicherheit
3.3 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
ggf. nach Zuschlag für jeden zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vorzulegen:
Verschwiegenheitserklärung
Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung
Datenschutzerklärung
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 wird der AG für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gem. 150 a GewO beim Bundesamt für
Justiz anfordern, (falls zutreffend).
Hinweis: Registereintragungen (z. B. Berufs- oder Handelsregister) kann der Auftraggeber
im Onlineverfahren überprüfen.
7
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 6 von 9
4 Losweise Vergabe:
nein
ja, Angebote sind möglich für
nur ein Los
für ein oder mehrere Lose
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen:
siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält,
falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl
an Losen:
5 Hauptangebote
Nur ein Hauptangebot ist pro Los erlaubt
Höchstens 3 drei Hauptangebote sind pro Los erlaubt
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen
Formblatt L 212 gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen
(siehe Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die
Nachlässe mit Bedingungen beinhalten,
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannt Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
8
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 7 von 9
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Angebotswertung:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen
werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter
Berücksichtigung von Nachlässen (ohne Skonto).
Maßgebend für die Angebotswertung ist der
Nettopreis (d. h. ohne Umsatzsteuer)
Bruttopreis (d. h. mit Umsatzsteuer)
Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot, das sich als wirtschaftlichstes
Angebot darstellt (vgl. Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter
(= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten)
angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer
Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur
derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft
haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie
das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder
anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den
Nachweis der Eigenschaft als
1. Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für
Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX),
2. Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der 5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes,
3. Inklusionsbetrieb durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen
des 215 SGB IX dargelegt wird.
Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten
Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn
eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung
vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer
dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische
Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
9
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 8 von 9
8 Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform nach 126b BGB
9 Angebotsabgabe
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person,
die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten
Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
10 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen die Vergabestimmungen wenden kann:
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
E-Mail: vergabekammer.suedbayern.@reg-ob.bayern.de
10
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 211
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 9 von 9
11 Sonstiges:
Hinweise zu Vordruck L 124 - Eigenerklärung zur Eignung:
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L 124 geforderten Angaben
beantwortet werden und
der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Auftragsgegenstand) je Los, für welches
ein Angebot abgegeben wird, mind. den zweifachen Betrag der Angebotssumme (bezogen
auf ein Vertragsjahr) beträgt. Gibt ein Bieter Angebote für zwei Lose ab,
so kumuliert sich der geforderte Mindestjahresumsatz entsprechend.
mindestens drei vergleichbare Referenzen angegeben werden (mit Ansprechpartner
und Telefonnummer) und die eingeholten Auskünfte / vorgelegten Referenzbescheinigungen
keine Zweifel an der Eignung begründen,
keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug
mit dem Auftraggeber vorliegen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch
die Vergabestelle von Bietern schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
11
L 212
(UVgO Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern - Stand November 2017 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten
oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot
ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht
form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der
Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle
bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
12
L 212
(UVgO Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern - Stand November 2017 2 von 2
6 Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform
bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei
der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und
berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür
vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle
der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechen
dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der Verpflichtungserklärung
wirtschaftliche Eignungsleihe abzugeben.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
- oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen
die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in
der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
9 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als Bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären
und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung
führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter
Bewerber behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil
nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
13
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern - Stand April 2016 1 von 2
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderungen der Leistung ( 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
3 Ausführungsunterlagen ( 3)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen
gekennzeichnet sind.
3.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung der Leistung
und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des
Auftragnehmers.
4 Ausführung der Leistungen ( 4)
4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung
der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen,
ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.
5 Holzprodukte ( 4)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle
durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder
durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung
vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in
Bonn zu erbringen.
6 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) ( 4 Nr. 4)
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig
und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
14
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern - Stand April 2016 2 von 2
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name
und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und
6.2 gelten entsprechend.
7 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
8 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine
Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden
Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder
mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem
Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet,
es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder
Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 20041 handelt.
8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9 Abrechnung ( 15)
9.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen;
die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
9.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag
ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
9.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen
mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
15
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Gewichtung der Zuschlagskriterien
1 Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Dieses wird nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB VI,
Version 1.0, ermittelt.
Dabei ergibt sich das wirtschaftlichste Angebot aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
(Z), also einem möglichste großen Quotienten aus Angebotssumme (P) und Leistung (L).
Z =
L
P
Z = Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis
L = Leistung (Maßnahmen zur Qualitätssicherung der konkreten Leistung); vgl. 1.2
P = Angebotssumme brutto (Euro); vgl. 1.1
1.1 Angebotener Preis als Wertungskriterium (P)
Die Berechnung des gewerteten fiktiven Angebotspreises erfolgt aufgrund der gebotenen
Stundenverrechnungssätze wie folgt:
1.1.1 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Einsatzkräfte werktags
1.1.2 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Einsatzkräfte werktags nachts
1.1.3 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Einsatzkräfte sonntags
1.1.4 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Einsatzkräfte feiertags
Die Summe aus den Positionen 1.1.1 bis 1.1.4 ergibt den zu berücksichtigenden Angebotspreis.
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1.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der konkreten Leistung (L)
1.2.1 Unterkriterien
Für die Bewertung der Qualität der vom Bieter angebotenen Leistungen soll der Bieter ein
Konzept zur Durchführung der Bewachungsleistungen vorlegen. Dieses Konzept wird anhand
der nachfolgenddargestellten Unterkriterien bewertet:
Unterkriterien (U1 U 3) Anteil an der Bewertung des
Konzeptes
Gewichtete maximal zu erreichende
Leistungspunktzahl
U1: Auswahl und Fortbildung
des Personals für den konkreten
Auftrag
50 % 6
U2: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal
40 % 6
U3: Strategien zur Beseitigung
von Mängeln / Qualitätsmanagement
10 % 6
Der Bieter hat seine Ausführungen für die Unterkriterien U1 bis U3 auf den im jeweiligen Unterkriterium
genannten Umfang (Seitenzahlen, Schriftart, etc.) zu beschränken. Darüber hinausgehende
Ausführungen auf weiteren Seiten / oder Anlagen werden bei der Wertung des
Konzeptes nicht berücksichtigt. Verweisungen auf Anlagen oder andere Unterlagen sind unzulässig.
Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber
hierauf einen Anspruch erwirbt.
1.2.1.1 Auswahl und Fortbildung des Personals für den konkreten Auftrag (U1)
Der Bieter soll zu diesem Unterkriterium U1 darstellen, wie er das für den hier zu vergebenden
Auftrag erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal auswählen und während
der gesamten Vertragslaufzeit fortbilden wird, um qualitativ hochwertige Leistungserbringung
sicherzustellen. Der Bieter hat seine Ausführungen für dieses Unterkriterium U1 auf maximal
4 DIN A 4-Seiten zu beschränken (jeweils: Schriftart: Arial; Zeilenabstand 1,5; Schriftgröße:
12).
Hierbei soll er auf folgende Punkte eingehen:
- Anhand welcher Kriterien wird der Bieter das für die Leistungserbringung vorgesehene
Personal auswählen? Sofern der Bieter bereits über Personal verfügt, hat er entsprechend
darzustellen, anhand welcher Kriterien dieses Personal ausgewählt wurde.
- Warum sind die vorgenannten Auswahlkriterien für die Rekrutierung des Personals
geeignet, um qualitativ hochwertige Leistungserbringung für den hier zu vergebenden
Auftrag zu gewährleisten?
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- Welche Maßnahmen wird der Bieter ergreifen, um das für den hier zu vergebenden
Auftrag eingesetzte Personal während der gesamten Vertragslaufzeit fortzubilden?
Sofern der Bieter bereits über Personal verfügt, hat er entsprechend darzustellen,
welche Fortbildungen dieses Personal in den letzten zwei Jahren erhalten hat und
welche Auffrischungen oder anderweitigen Fortbildungen das Personal während der
Vertragslaufzeit erhalten wird.
- Warum sind die vorgenannten Fortbildungsmaßnahmen geeignet, um eine qualitativ
hochwertige Leistungserbringung für den hier zu vergebenden Auftrag zu gewährleisten?
1.2.1.2 Verfügbarkeit von Ersatzpersonal (U2)
Der Bieter soll zu diesem Unterkriterium U2 darstellen, wie er im Rahmen seiner Leistungserbringung
auf Personalausfälle reagieren wird und welche präventiven Maßnahmen
er ergreifen wird, um solche Personalausfälle möglichst zu reduzieren. Der Bieter
hat seine Ausführungen für dieses Unterkriterium U2 auf maximal 3 DIN A 4-Seiten zu
beschränken (jeweils: Schriftart: Arial; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12).
Hierbei soll er auf folgende Punkte eingehen:
- Wie wird auf planbare Ausfälle (z. B. aufgrund von Urlaub) und nicht planbare Ausfälle
(z. B. aufgrund von Krankheit) reagiert?
- Wie viel Ersatzpersonal steht für solche Personalausfälle jeweils zur Verfügung und
warum wird diese Anzahl als ausreichend erachtet?
- Wie schnell, d. h. mit welchem zeitlichen Vorlauf, steht das jeweilige Ersatzpersonal
zur Verfügung?
- Welche präventiven Maßnahmen werden ergriffen, um Personalausfälle möglichst zu
reduzieren und die Ausfallquote gering zu halten (z. B. Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit,
Gesundheitsmanagement, etc.)?
1.2.1.3 Strategien zur Beseitigung von Mängeln / Qualitätsmanagement (U3)
Der Bieter soll zu diesem Unterkriterium U3 darstellen, welche Strategien er zur Beseitigung
von Mängeln heranziehen wird, die während der Leistungserbringung auftreten
(Qualitätsmanagement). Unter einem Mangel ist hierbei jede negative Abweichung von
den Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu verstehen. Der Bieter hat seine Ausführungen
für dieses Unterkriterium U3 auf maximal 2 DIN A 4-Seiten zu beschränken
(jeweils: Schriftart: Arial; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12).
Hierbei soll er auf folgende Punkte eingehen:
- Welche Maßnahmen wird der Bieter zur Qualitätssicherung ergreifen?
- Wie wird der Bieter sicherstellen, dass solche Mängel, auf die er bei der Vertragsdurchführung
aufmerksam gemacht wird, künftig verhindert werden?
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1.2.2 Vorgehen des Auftraggebers bei der Wertung
Die Wertung der Konzepte richtet sich danach, wie der Bieter auf die in den Unterkriterien
dargestellten Anforderungen eingeht und wie logisch argumentiert, schlüssig formuliert
und inhaltlich fundiert er seine Herangehensweise bei der Leistungserbringung darstellt
und deshalb aufgrund seiner Darstellungen einen qualitativ hochwertige Leistungserbringung
zu erwarten ist.
Mindestvoraussetzung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist die Einhaltung
sämtlicher rechtlicher Vorgaben. Ein Konzept, welches erkennen lässt, dass die jeweils
geltenden gesetzlichen Mindeststandards nicht eingehalten werden, entspricht nicht
der geforderten Leistungserbringung. Demnach wird ein solches Konzept mit 0 Punkten
bewertet und das Angebot entsprechend ausgeschlossen.
Des Weiteren gilt für die Bewertung der Konzepte das Folgende:
Wenn die Darstellungen der angebotenen Herangehensweise des Bieters zu den einzelnen
Unterkriterien zeigt, dass er ein tiefgreifendes und umfassendes Verständnis für die
Leistungsanforderungen hat, indem der Bieter Ausführungen zu allen Punkten der im jeweiligen
Kriterium genannten Thematik macht, die logisch argumentiert, schlüssig
formuliert und inhaltlich fundiert sind, lässt die dargestellte und angebotene Herangehensweise
eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung erwarten. Dies führt selbstverständlich
zu einer entsprechend hohen Bewertung.
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise des Bieters ist logisch argumentiert,
wenn sie in sich logisch ist und keine inhaltlichen Widersprüche enthält. Sie ist
schlüssig, wenn sie auf die in dem jeweiligen Kriterium genannte Thematik und die dort
genannten Punkte nicht nur schematisch und oberflächlich, sondern anhand von praxisgerechten
Beispielen eingeht. Die Darstellung der Herangehensweise ist inhaltlich fundiert,
wenn der Bieter sie klar und präzise beschreibt und aus seinen Darstellungen heraus
deutlich wird, wie er bei der Leistungserbringung im Einzelnen vorgehen will. Des
Weiteren ist ausschlaggebend, ob und wie genau der Bieter inhaltlich auf die einzelnen
Punkte der im jeweiligen Kriterium genannten Thematik eingeht.
6 Punkte:
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise ist logisch argumentiert, schlüssig
formuliert und inhaltlich fundiert und befasst sich inhaltlich sehr genau mit allen Punkte
der im Kriterium dargestellten Thematik.
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise dient der Zielerreichung einer qualitativ
hochwertigen Dienstleistung.
4 Punkte:
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise ist zwar logisch argumentiert,
schlüssig formuliert, befasst sich aber inhaltlich nicht mit allen Punkten der im Kriterium
dargestellten Thematik oder die Darstellung der angebotenen Herangehensweise befasst
sich zwar mit allen Punkten der im Kriterium dargestellten Thematik, ist aber entweder
nicht logisch argumentiert oder nicht schlüssig formuliert oder nicht inhaltlich fundiert.
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise dient daher nur teilweise der Zielerreichung
einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
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2 Punkte:
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise ist entweder nicht logisch argumentiert
oder nicht schlüssig formuliert oder nicht inhaltlich fundiert und sie befasst sich
inhaltlich nicht mit allen Punkten der im Kriterium dargestellten Thematik.
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise dient deshalb nicht der Zielerreichung
einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.
0 Punkte:
Das Konzept zu dem Kriterium liegt nicht vor oder weicht von den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen oder das Konzept weicht von den rechtlichen Vorgaben (jeweils geltende
gesetzliche Mindeststandards) ab oder befasst sich nicht mit der im Kriterium dargestellten
Thematik.
2 Personaleinsatz und Dienstzeiten
Bei Gleichheit der Kennzahlen des Preis-Leistungs-Verhältnisses von zwei Bietern entscheidet
jeweils das Angebot mit der höheren Angebotsqualität.
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der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bezeichnung der Leistung
Maßnahmennummer Maßnahme
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer Leistung
14-0270.A.2.-7-SD-20/1 Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 1: GU Porschestraße
Los 2: GU Obergangkofen
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
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der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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1 Unterkriterium 1: Auswahl und Fortbildung des Personals für den konkreten Auftrag
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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24
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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2 Unterkriterium 2: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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3 Unterkriterium3: Strategien zur Beseitigung von Mängeln / Qualitätsmanagement
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 1 GU Porschestraße
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Leistungsbeschreibung
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung:
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 1:
- Kontroll- und Empfangsdienste -
Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße 5, 84030 Landshut
Inhalt
1 Allgemeines
.................................................................................................................... 3
2 Leistungsort
.................................................................................................................... 4
3 Leistungszeitraum, Verlängerungsoption, Probezeit ....................................................... 4
4 Qualitätsanforderungen .................................................................................................. 5
5 Ansprechpartner .............................................................................................................
5
6 Hausrecht
....................................................................................................................... 5
7 Presseanfragen ..............................................................................................................
5
8 Hauptleistungspflichten des AN ...................................................................................... 5
9 Änderungsrecht
.............................................................................................................. 6
10 Sonderleistungen ...........................................................................................................
7
11 Zugangsberechtigung ..................................................................................................... 7
12 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN ............................................................................. 7
13 Datenschutz
................................................................................................................... 7
14 Geheimhaltungsverpflichtung ......................................................................................... 8
15 Personal
......................................................................................................................... 8
16 Personaleinsatz Qualifikation ...................................................................................... 9
17 Kontrollen - Ablehnungsrecht ......................................................................................... 9
18 Einweisung
..................................................................................................................... 9
19 Schlüssel
.......................................................................................................................10
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 1 GU Porschestraße
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20 Gesundheitscheck der Einsatzkräfte .............................................................................10
21 Zuverlässigkeitsprüfung.................................................................................................10
22 Leistungsnachweis ........................................................................................................11
23 Preise und Vergütung ....................................................................................................11
24 Vergütungsanpassung ..................................................................................................12
25 Abrechnung und Zahlung ..............................................................................................13
26 Haftung
.........................................................................................................................13
27 Versicherung
.................................................................................................................14
28 Ordentliche und außerordentliche Kündigung ................................................................14
29 Vertragsbeendigung ......................................................................................................16
30 Unterauftragnehmer ......................................................................................................16
31 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung .......................................................................16
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 1 GU Porschestraße
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1 Allgemeines
Die Regierung von Niederbayern betreibt in 84030 Landshut in der Porschestraße 5 eine
staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber.
Für diese Unterkunft sucht die Regierung von Niederbayern einen geeigneten Sicherheitsdienstleister,
der mit qualifizierten Sicherheitsmitarbeitern u.a. den Empfangsdienst eigenverantwortlich
übernimmt.
Im Folgenden wird der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern als
Auftraggeber (AG) und der Sicherheitsdienstleister als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
Ziel des Auftrags ist es, durch den Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter die Zugangskontrolle in
der Unterkunft sicherzustellen und den Aufenthalt Unberechtigter in der Unterkunft zu unterbinden.
Des Weiteren sollen die Sicherheitsmitarbeiter, im Nachfolgenden auch als Einsatzkräfte
konkretisiert, als Ansprechpersonen vor Ort anbahnende Konflikte, Gefahren- und Krisensituationen
frühzeitig erkennen und adäquate Maßnahmen einleiten, um Schadensprozesse
zu verhindern oder zu stoppen bzw. um das Schadensausmaß zu begrenzen.
Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und
den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie
Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung
zu tragen. Aus diesem Grund sind Erfahrungen in der Asylverwaltung wünschenswert.
Darüber hinaus erfordert die Sicherheitsrelevanz der Aufgabe eine sehr enge, vertrauensvolle
und kooperative Zusammenarbeit zwischen AN, AG, den gegebenenfalls weiteren vor Ort
eingesetzten Dienstleistern des AG, der Polizei sowie den beteiligten Behörden und Verbänden.
Der AG legt aus diesem Grund sehr großen Wert auf einen zeitnahen und intensiven
Informationsaustausch und die Zuverlässigkeit des Sicherheitsdienstleisters und seiner Sicherheitsmitarbeiter.
Die Erfüllung der Sicherungsdienstleistungen übernimmt der AN auf der Grundlage dieses
Vertrages und des Leistungsverzeichnisses.
Dieser Vertrag beschreibt den Auftragsgegenstand gemäß den Vorgaben des 121 GWB
i.V.m. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 31 VgV samt den von AG und AN zu erfüllenden gegenseitigen
Leistungspflichten. Er stellt die Leistungsbeschreibung im Sinne des 121 GWB dar
und ist nachfolgend kurz Vertrag genannt.
Bestandteil des Vertrags ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis
samt seinen Anlagen, sowie Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a).
Der AN hat sämtliche in diesem Vertrag sowie seinen Anlagen geforderten Zertifizierungen
bzw. Qualifikationen während des gesamten Leistungszeitraums aufrecht zu erhalten.
Sofern in diesem Vertrag, dem Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen
auf Normen, Spezifikationen, Qualifikationen, Gütezeichen oder Zertifizierungen jedweder
Art Bezug genommen wird, verstehen sich diese in der Weise, dass vom Bieter Gleichwertiges
angeboten werden kann, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter mit Abgabe des
Angebotes nachgewiesen werden muss.
33
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 1 GU Porschestraße
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Der AN hat bei der Ausführung seines öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen,
- insbesondere alle mit der Durchführung der Sicherungsdienstleistung zusammenhängenden
Vorschriften wie der Berufsgenossenschaft, der Bauämter, des staatlichen
Amtes für Arbeitsschutz und des Brandschutzes, der Arbeitsstättenverordnung
und Hygieneverordnung
- insbesondere alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, des Schwarzarbeitergesetzes,
des gesetzlichen Mindestlohns und der geltenden Tariflöhne, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
sowie rechtliche Bestimmungen zu den Arbeitszeiten
und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
- insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Teil B (VOL/B) in der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (soweit nicht in diesem
Vertrag etwas Abweichendes geregelt ist)
- insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag
oder einer nach 7, 7a oder 11 AEntG oder einer nach 3a ACIG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie
gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher
oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
einzuhalten und die auf ihn fallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
zu entrichten.
2 Leistungsort
Leistungsort ist die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der:
Porschestraße 5, 84030 Landshut
Die weitere Beschreibung des Objekts sowie dessen Nutzung ist dem Leistungsverzeichnis,
Ziffer 2, Objektbeschreibung zu entnehmen.
3 Leistungszeitraum, Verlängerungsoption, Probezeit
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2021.
Der Vertrag verlängert sich dreimal, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer
Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Ohne Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum 30.06.2024.
Die ersten sechs Monate gelten für beide Seiten als Probezeit, während der der Vertrag ohne
Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats
gekündigt werden kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax
genügt nicht).
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 1 GU Porschestraße
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01.04.2020
4 Qualitätsanforderungen
Der AN muss im Besitz der Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 sein und hat diese gemäß
den Vorgaben im Leistungsverzeichnis vorzulegen. Des Weiteren muss der AN folgende
Qualitätsanforderungen erfüllen:
Der Gewerbebetrieb muss mindestens drei Jahre bestehen und Dienstleistungen der geforderten
Art betreiben.
5 Ansprechpartner
Der AN benennt zwei Wochen vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner
sowie einen Vertreter.
Vor Auftragsbeginn hat sich der AN mit den nachfolgend benannten zuständigen Ansprechpartnern
des AG in Verbindung zu setzen:
Heimpersonal der Unterkunft:
wird mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben
Verwaltungspersonal bei der Regierung von Niederbayern, Hauptgebäude:
wird mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben
Die Ansprechpartner haben sich vor Leistungsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit
in gebotenem und erforderlichem Umfang zielführend abzustimmen und vertrauensvoll
zusammen zu arbeiten.
6 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem AG, der AN vertritt den AG vor Ort in der Ausübung des Hausrechts.
Der AN hat eine Abstimmungspflicht mit dem AG.
7 Presseanfragen
Auskünfte an die Presse werden ausschließlich vom AG gegeben. Presseanfragen und dergleichen
sind dem AG unverzüglich zuzuleiten. Vertreter der Presse dürfen nur nach gesonderter
schriftlicher Zustimmung des AG die o.g. Leistungsorte bzw. die Areale betreten.
Der AN verweist bei Anfragen an die Pressestelle des AG. Sofern der AN beabsichtigt, eine
eigene Pressemitteilung zu erstellen, hat er hierfür vorher die Zustimmung des AG einzuholen.
8 Hauptleistungspflichten des AN
Der AN verpflichtet sich zur eigenverantwortlichen Erbringung der Leistungen, wie sie diesem
Vertrag (LB), dem Leistungsverzeichnis (LV) und den jeweiligen Anlagen zu entnehmen
sind.
Dem AN obliegt die Zugangskontrolle und der Empfangsdienst zu o.g. Unterkunft arbeitstäglich
(Mo - Fr) von 17:00 bis 05:00 Uhr des Folgetags sowie 24 Stunden an Wochenenden,
gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen.
Es ist eine kontinuierliche Besetzung der Pforte während der o.g. Dienstzeiten durch jeweils
zwei Einsatzkräfte sicherzustellen.
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Leistungsbeschreibung
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Sicherungsdienstleistung
Die Hauptleistungspflichten sind:
Kontrolldienst,
Empfangsdienst.
Umfang und Inhalt der zu erbringenden o.g. Einzelleistungen bestimmen sich nach 34 a
der Gewerbeordnung (GewO), der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV),
den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
9 Änderungsrecht
Der Bedarf an Sicherungsdienstleistungen für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber
unterliegt ständigen Schwankungen. Die Anzahl der unterzubringenden Asylbewerber
kann sich jederzeit und auch sehr kurzfristig ändern.
Aufgrund der Zusammensetzung der Bewohner der Unterkunft (alleinstehende Männer,
Frauen, unterschiedliche religiöse und kulturelle Herkunft) ist v.a. im Bereich der Gemeinschaftsräume,
der Sanitäranlagen, der Gemeinschaftsküchen, der Waschmaschinenräume
etc. mit Konfliktpotential zu rechnen.
Änderungen des Umfangs der Sicherungsdienstleistungen sind in besonderen Situationen
als Option möglich. Besondere Situationen in diesem Sinne sind Situationen, in denen eine
Anpassung des Sicherungsumfangs zwingend erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr,
insbesondere in Fällen der besonderen Dringlichkeit, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
zu verhüten oder zu unterbinden.
Sollte der Hausfrieden durch Konflikte gestört werden oder nennenswerte sicherheitsrelevante
Vorfälle zu verzeichnen sein, insbesondere bei einer Anhäufung von Vorfällen zu bestimmten
Uhrzeiten, so wäre eine Neubewertung des Einsatzkonzepts durch den AG erforderlich.
Der AG kann die Dienstzeiten jederzeit den betrieblichen Anforderungen anpassen und Umfang,
Beginn und Ende der Dienstzeit ändern.
Der AN hat keinen Anspruch auf Ableistung eines Stundenkontingents. Kalkuliert sind die
Anforderungen zum Datum der Bekanntmachung.
Im Bedarfsfall muss ein Einsatz in andere Schichten (punktuell) mit einer Vorlaufzeit von 24
Stunden möglich sein. Soweit sich andere (dauerhafte) Schichtzeiten ergeben, werden die
Änderungen dem AN mindestens eine Woche vor Beginn der Dienstzeitenänderungen mitgeteilt.
Darüber hinaus kann der AG eine übergangsweise, aber auch dauerhafte Erweiterung der
Personalstärke fordern:
pro Schicht kann eine weitere Einsatzkraft bzw. können maximal zwei weitere Einsatzkräfte
mit den unter Ziffer 4 LV angeführten Qualifikationen angefordert werden
Die Änderungen der Personalstärke werden dem AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens
zwei Wochen mitgeteilt.
Die Anpassung der Dienstzeiten erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Fax) durch den zuständigen
Ansprechpartner des AG.
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Die Vergütung ist bei einer Änderung der Dienstzeiten und/oder der Personalstärke auf Basis
der angebotenen Stundenverrechnungssätze ab Eintritt der Änderungen anzupassen.
10 Sonderleistungen
Nachträgliche Änderungen i.S.d. 2 VOL/B, also Leistungen, die über die vertragsgegenständlichen
Sicherungsdienstleistungen hinausgehen, sind zwischen AG und AN gesondert
zu vereinbaren. Eine Vergütung erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.
11 Zugangsberechtigung
Personen, die der AN nicht unmittelbar mit der Ausführung der Sicherungsdienstleistungen
betraut hat oder Sachen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherungsdienstleistung
stehen, dürfen nicht mit in die Einrichtungen des AG genommen werden.
Dies gilt insbesondere auch für Ehegatten, Tiere, u.ä. der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter.
12 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN
Insbesondere sind alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände,
Räume etc. pfleglich zu behandeln. Erkennbare Mängel und Schäden sind unverzüglich
per E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner des AG zu melden.
Der AN stellt auch sicher, dass sich alle von ihm zur Durchführung seiner Leistungspflichten
eingesetzten Geräte/Mittel in technisch einwandfreien, geprüften Zustand befinden bzw. den
Anforderungen nach einschlägigen Regelwerken wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften oder
gleichwertig entsprechen.
Der AN beachtet sämtliche für die Aufnahme und Durchführung von Sicherungsdienstleistungen
und Sicherungsaufgaben einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und des
Landes Bayern einschließlich der dazugehörigen Erlasse und Verordnungen.
13 Datenschutz
Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach geltenden
Datenschutzgesetzen und der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten bei Übermittlung oder beim Transport
auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können.
Vom AN zur Durchführung des Auftrags erhobene sowie vom AG dem AN übermittelte personenbezogene
Daten dürfen vom AN und seinen Sicherheitsmitarbeitern nur zur Durchführung
des Auftrags verarbeitet und gespeichert werden.
Der AN stellt sicher, dass bei Beendigung der Arbeiten alle personenbezogenen Daten gelöscht
werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der AG dem AN zur Durchführung
des Auftrags übermittelt, sind nach Vertragsbeendigung an den AG zurück zu geben.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen
an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift
haftet der AN.
Entsprechende Verpflichtungserklärungen, siehe Anlagen zum LV, sind gemäß der Vorgaben
im Leistungsverzeichnis vorzulegen.
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14 Geheimhaltungsverpflichtung
Der AN und die von ihm eingesetzten Einsatzkräfte dürfen unbefugt keinen Einblick in Unterlagen,
wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien usw., nehmen. Schränke, Schubladen
u.ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge, die den Einsatzkräften
während ihrer Tätigkeit in den Räumen des AGs bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen
zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw.
der individuellen Arbeitsverträge bestehen.
Der AN hat die Einsatzkräfte auf Geheimhaltung zu verpflichten. Entsprechende Verpflichtungserklärungen,
siehe Anlagen zum LV, sind gemäß der Vorgaben im Leistungsverzeichnis
vorzulegen.
Einen dem AN bekannt gewordenen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht hat der AN
dem AG unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Der AN hat Personen, die gegen die
Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben, unaufgefordert und unverzüglich durch geeignete
andere Personen zu ersetzen. Bei einem dem AG bekannt gewordenen Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht darf der AN auf Verlangen des AG die betreffenden Personen im
Dienst beim AG nicht mehr einsetzen und hat diese durch geeignete Personen zu ersetzen.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
entstehen. Er haftet insoweit für seine Sicherheitsmitarbeiter und sonstige,
von ihm beauftragte Dritte.
15 Personal
Der AN hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Einsatzkräfte zu
stellen und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges
Personal unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglich vereinbarten
Eigenschaften einzusetzen.
Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen.
Das Personal des AN zur Durchführung der Sicherungsdienstleistungen nach diesem Vertrag
und dem Leistungsverzeichnis hat seinen ständigen Wohnsitz in den Staaten der EU
bzw. EFTA.
Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein, welche der AN auf Verlangen vorzulegen hat.
Der AN hat alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insb. Steuern, Abgaben
und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
einzuhalten und den Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich
des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes oder einer nach 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich.
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Der AG führt während der Vertragslaufzeit entsprechende Kontrollen durch. Der AN legt dem
AG die zum Nachweis der Einhaltung der genannten Regelungen erforderlichen Unterlagen
auf Verlangen vor.
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei und erstattet dem AG evtl.
an Sozialversicherungsträger geleistete Zahlungen samt Strafen ggf. Geldbußen.
16 Personaleinsatz Qualifikation
Der AN sichert zu, dass die für die Leistungsausführung vorgesehenen Einsatzkräfte über
alle für die Abwicklung der vorgesehenen Tätigkeiten erforderlichen Prüfungen, Nachweise
und Berechtigungen verfügt.
Geeignet ist nur Personal, welches die in der Leistungsbeschreibung sowie im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt.
17 Kontrollen - Ablehnungsrecht
Der AG ist berechtigt, das Personal des AN jederzeit auf Zuverlässigkeit und Eignung zu
prüfen. Der AG hat das Recht, eigene Kontrollen nach billigem Ermessen durchzuführen
oder durch einen externen Beauftragten durchführen zu lassen. Dazu zählen auch stichprobenartige
Kontrollen der Lohnbuchhaltung des AN.
Diese Kontrollen sind dem AG auch ohne Vorankündigung möglich, der AN erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden.
Der AG kann Einsatzkräfte des AN ohne Nennung der Gründe ablehnen.
Der AN ist verpflichtet, abgelehnte Einsatzkräfte nicht in den Räumlichkeiten und/oder auf
dem Gelände der Unterkünfte des AG einzusetzen.
Der AN hat in solchen Fällen unverzüglich geeignetes und zuverlässiges Ersatzpersonal zu
stellen.
Etwaige Folgeansprüche des AN hieraus sind ausgeschlossen
18 Einweisung
Der AN hat seine eingesetzten Einsatzkräfte vor Auftragsbeginn umfassend einzuweisen.
Die Grundeinweisung in die Sicherungsdienstleistungen erfolgt vor Ort nach Terminabstimmung
der Ansprechpartner (Ziffer 5 LB) mindestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn.
Diese beinhaltet Dienstanweisungen der Heimleitung sowie übergeordneter Stellen zu Arbeitsabläufen
etc.
Konkrete Informationen erhält der AN u.a. zu folgenden Themen: Besucherregelung, Hausverbote,
Zutrittsberechtigungen, allgemeine Verhaltensregeln, Bedienung der Brandmeldeanlage
usw.
Die Grundeinweisung ist vom AN zu dokumentieren und die für die Leistungsausführung
vorgesehenen Einsatzkräfte sind vor Leistungsbeginn entsprechend objektspezifisch zu
schulen.
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Der AN hat die Einweisung der jeweiligen Einsatzkräfte zwingend vor Aufnahme des Dienstes
mit Unterschrift der Beschäftigten nachzuweisen. Ein Einsatz des Personals ohne Einweisung
ist nicht zulässig.
Anfallende Kosten für die Grundeinweisung vor Ort hat der AN zu tragen.
19 Schlüssel
Die ausgegebenen Schlüssel dürfen vom AN an eigene Einsatzkräfte nur gegen Unterschrift
weitergegeben werden. Eine Kennzeichnung der Schlüssel, die eine Objektidentifikation
durch Dritte ermöglicht, ist nicht zulässig.
Der AN ist nicht berechtigt, Nachschlüssel anfertigen zu lassen. Die ausgehändigten Schlüssel
sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück zu geben.
Ein Verlust von Schlüsseln durch den AN ist in jedem Fall sofort dem zuständigen Ansprechpartner
des AG schriftlich anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlust von
Schlüsseln, die zu einer Schließanlage gehören, zu einem ungewöhnlich hohen Schaden
führen können, wenn die Schließanlage auszutauschen ist.
20 Gesundheitscheck der Einsatzkräfte
Der AN darf nur Sicherheitskräfte einsetzen, die über die notwendigen Standardimpfungen
für Erwachsene (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern) verfügen. Die
Masernschutzimpfung ist bei Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen.
Einsatzkräfte, die an einer Krankheit gem. Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte,
Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkrankt
sind, dürfen nicht eingesetzt werden bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil
des behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit
durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für
Einsatzkräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt
Entsprechendes.
Der AG weist ausdrücklich auf die Pflichtvorsorge des AN für seine Einsatzkräfte bei Tätigkeiten
mit Infektionsgefährdung (ehemals G 42) in Einrichtungen zur Betreuungen von Menschen
hin.
21 Zuverlässigkeitsprüfung
Der AN hat sämtliche vorgesehene Einsatzkräfte bei der zuständigen Ordnungsbehörde auf
seine Kosten anzumelden und von dieser eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 34a
Abs. 1a GewO durchführen zu lassen. Ein Nachweis über die Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung
gem. 34a GewO ist dem AG mit den Personalunterlagen, wie im Leistungsverzeichnis
näher beschrieben, zu übergeben.
Der AN wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz nicht angemeldeter Personen eine Ordnungswidrigkeit
gem. 16 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BewachV und somit eine gravierende Pflichtverletzung
darstellt.
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Leistungsbeschreibung
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Der AG unterliegt verschärften Sicherheitsanforderungen. Der AG lässt daher zusätzlich eine
Überprüfung des vom AN vorgesehenen Personals beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
(BayLfV) und beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) durchführen.
Dadurch entstehen dem AN keine zusätzlichen Kosten. Der AN ist verpflichtet, von seinen
Sicherheitsmitarbeitern die im Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügte Einwilligungserklärung
zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung unterzeichnen zu lassen und dem AG
vorzulegen.
In den Einrichtungen des AG ist der Einsatz von nicht überprüften Sicherheitsmitarbeitern
nicht zulässig.
Sollte die Sicherheitsüberprüfung ergeben, dass Gründe gegen den Einsatz eines Sicherheitsmitarbeiters
sprechen, teilt der AG dem AN ohne Angabe von Gründen mit, dass der
betroffene Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich auszutauschen ist.
Der AN ist außerdem verpflichtet, sich für jeden eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen zu lassen und dieses dem AG in der im Leistungsverzeichnis
näher bezeichneten Form vorzulegen.
22 Leistungsnachweis
Der AN hat durch geeignete Kontrollmaßnahmen die vertragsgemäßen Leistungen (ausführende
Maßnahmen, Aufgaben, besondere Vorkommnisse etc.) und die Leistungszeiten zu
dokumentieren (Stundennachweise) und dem AG kalendertäglich zu übersenden.
Diese Nachweise müssen insbesondere die tagesscharfen, genauen Einsatzzeiten der eingesetzten
Sicherheitsmitarbeiter inklusive Name enthalten.
Des Weiteren hat der AN unter Verwendung eines Wächterkontrollsystems die vereinbarten
Kontrollgänge zu dokumentieren. Am Monatsende ist ein Protokollausdruck der durchgeführten
Kontrollen zu erstellen und zusammen mit der Rechnung dem AG zu übersenden. Der
Ausdruck dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollgänge.
Ohne diese Nachweise wird die Rechnung nicht fällig.
23 Preise und Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den auf Stundenbasis angebotenen Preisen und nur nach der tatsächlich
erbrachten und abgenommenen Leistung auf Grundlage der geprüften Stundennachweise.
Die im Wertungsblatt genannten Stunden dienen lediglich als Grundlage für die Angebotswertung.
Sie unterliegen einer qualifizierten Schätzung, ergeben aber keinen Anspruch auf
Ableistung eines festen Stundenkontingents.
Die Preise sind zu dem Preisstand des Auftragsbeginns zu kalkulieren. Eine Preisanpassung
ist nur bei tariflichen Änderungen nach Auftragsbeginn gem. Ziffer 24 LB möglich.
In den angebotenen Preisen ist ggfs. ein höherer Vergütungsanspruch von langjährigen Sicherheitsmitarbeitern
berücksichtigt. Die Höhe des Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlags
ist nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag zu kalkulieren.
Mit der Zahlung der Vergütung sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich
aller Zuschläge und Nebenleistungen (z.B. Fahrtkosten, technische Ausrüstung etc.) abgegolten.
Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
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Ändert sich der Leistungsumfang wird die Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten
Kalkulationsgrundlage entsprechend dem tatsächlichen Umfang des eingesetzten Personals
erhöht oder reduziert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
24 Vergütungsanpassung
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten durch
Gesetz oder anzuwendende Tarifvereinbarung berechtigt, eine entsprechende Anpassung
zu verlangen, jedoch nur für den in der Kalkulation ausgewiesenen Lohnkostenanteil* an der
Vergütung bzw. Stundenverrechnungssatz.
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil* (Prozentwert) x Änderungssatz (Prozentwert)
100
*Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem, den Ausschreibungsunterlagen beigefügten und zu befüllenden
Formblatt Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil des Tagesverrechnungssatzes (Mappe:
Berechnung Stundenverrechnungssatz an Werktagen.)
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem AN, bei Preisermäßigungen
dem AG. Preisänderungen (Erhöhungen bzw. Ermäßigungen) sind dem Vertragspartner
schriftlich anzuzeigen; dabei sind die Änderungen nachzuweisen und die neue Vergütung
ist mitzuteilen.
Die Preisänderungen werden im Folgemonat nach schriftlicher Anzeige der Änderung wirksam.
Die Preisänderung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen/
gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen,
d.h. eine Berechnung für zurückliegende bereits abgerechnete Zeiträume ist nicht
möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Geltendmachung ist der Zugang beim jeweiligen
Vertragspartner.
Mit den Anpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehr- und Minderaufwendungen
abgegolten.
Auf Verlangen hat der AN dem AG nachzuweisen, dass die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter
tatsächlich entsprechend der geltend gemachten Vergütungsanpassung tariflich entlohnt
werden.
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25 Abrechnung und Zahlung
Der AN hat monatlich nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Sicherungsdienstleistungen
unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise zu stellen.
Die Rechnung ist dem AG bis zum 10. des jeweils folgenden Monats in zweifacher Ausfertigung
zuzusenden.
Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnung ausschließlich bargeldlos auf ein in der
Rechnung angegebenes deutsches Konto.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Rechnungsempfänger ist die Regierung von Niederbayern
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Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang.
Die Zahlungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Leistung erfüllt wurde und der AN
dem AG eine ordnungsgemäße und prüfbare Rechnung samt den erforderlichen Leistungsnachweisen
(Ziffer 22 LB) übergeben hat.
Die Rechnung hat die Bestell- bzw. Abrufnummer, den Leistungszeitraum, die Leistungsart
sowie das Objekt mit Adresse zu enthalten. Die Nachweise haben Vor- und Nachnamen des
eingesetzten Personals, den Beginn und das Ende der Dienstzeit (Uhrzeit) und den zugehörigen
Einheitspreis zu enthalten.
26 Haftung
Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder
seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom AN oder seinen Sicherheitsmitarbeitern
eingebrachten Sachen.
Der AN stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter in beiden Fällen frei.
Bei Schäden infolge Verlust oder Missbrauch der übergebenen Schlüssel, haftet der AN auf
Schadensausgleich in entstandener Höhe bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der
Schließanlage. Die Berufung des AN auf eine Reduzierung der Schadenssumme in Höhe
des Zeitwerts der Schließanlage ist unzulässig.
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Leistungsbeschreibung
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27 Versicherung
Der AN ist verpflichtet, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung
abzuschließen oder vorzuhalten und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis:
2.500.000,00 für Personenschäden
2.500.000,00 für Sachschäden
250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000,00 für Schlüsselverluste
250.000,00 für reine Vermögensschäden
250.000,00 für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten
Versicherungssumme.
28 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Der AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ganz oder für Teilbereiche der Liegenschaft
ordentlich zu kündigen,
bei Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter oder Mieter oder Dritte (z. B. im Falle
einer Veräußerung des Gebäudes),
bei wesentlichen Änderungen im Leistungsumfang infolge Änderungen im Leistungsort
(z. B. bauliche Maßnahmen),
wenn sich der Nutzungszweck der bewachten Liegenschaft ändert, insbesondere
wenn das Gebäude nicht mehr zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wird
oder
wenn die dem Sicherungsauftrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen nicht mehr
gegeben sind, sich insbesondere der Sicherungszweck inhaltlich ändert.
Für die Berechnung der Kündigungsfrist genügt der Zugang der Kündigungserklärung bis
zum 3. Werktag eines Kalendermonats.
Des Weiteren kann das Vertragsverhältnis jederzeit von beiden Seiten aus wichtigem Grund
außerordentlich gekündigt werden.
Für den AG sind wichtige Gründe insbesondere:
Der Verlust der Erlaubnis nach 34a GewO.
Die Sicherungsdienstleistungen und sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht
erbracht, nachdem der AN vom AG hierzu schriftlich (per E-Mail oder Fax) unter
Fristsetzung von mindestens zwei Stunden aufgefordert wurde.
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Die Sicherungsdienstleistungen oder sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht
in der dem Vertrag entsprechenden Art und Weise ausgeführt, nachdem der AN vom
AG hierzu schriftlich (per E-Mail oder Fax) abgemahnt und anschließend schriftlich
(per E-Mail oder Fax) unter Fristsetzung von mindestens eine Stunde aufgefordert
wurde, die vertragsgemäßen Leistungen unverzüglich ordnungsgemäß zu erfüllen.
Der AN hat schwerwiegende Vertragsverstöße begangen, bei denen es dem AG
nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Einsatz ohne die Meldung nach 9 Abs. 3 BewachV
- Einsatz von im Sinne des 9 BewachV unzuverlässigem Personal
- Einsatz von Wachpersonal ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung
bzw. Sachkundeprüfung
- Vergabe von Leistungen an Dritte (Unterauftragnehmer) ohne schriftliche Zustimmung
des AG
- AN setzt Personal ein ohne zwei Wochen vorab die geforderten Personalunterlagen
zur Verfügung zu stellen
Der AN beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Der AN zahlt den Sicherheitsmitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Vergütungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt
in sonstiger Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der sozialen Gesetzgebung.
Der AN gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit
Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum AG Vorteile an.
Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wird für den AG aus einem in der Person
des AN liegenden Grund unzumutbar.
Gegen den AN wird das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt.
Der AN oder die von ihm eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter begehen eine gravierende
Pflichtverletzung.
Im Angebot wurden falsche Erklärungen abgegeben.
Die Unzuverlässigkeit des AN ist wegen einer nachweislich schweren Verfehlung
(z.B. Vorteilsgewährung 333 StGB, Bestechung 334 StGB) oder ähnlichen Handlungen,
die korrekten geschäftlichen Gepflogenheiten zuwiderlaufen, festgestellt worden
Der AN ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des 34a der Gewerbeordnung oder gegen
die Bestimmungen der Verordnung über das Bewachungsgewerbe.
Der AN ist dem AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG durch eine außerordentliche
fristlose Kündigung entsteht. Dies gilt nicht, soweit der AN die Gründe für die außerordentliche
Kündigung nicht zu vertreten hat.
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Leistungsbeschreibung
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Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt nicht).
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung infolge Kündigung oder aus anderem Grund, endet die
Vergütungspflicht aus dem Vertrag mit der letzten erfolgten oder abgenommenen Leistung.
Ansprüche aus Gewährleistung und / oder Schadensersatz oder sonstige Sekundäransprüche
bleiben unberührt.
29 Vertragsbeendigung
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und vom AG überlassene
Materialien und Geräte zurückzugeben. Überlassene Schlüssel, Codekarten und
Transponder sind unverzüglich zurückzugeben.
30 Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von nicht im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmern durch den
AN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Eine Beauftragung in diesem Sinne erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN
steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer
ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingeschaltet wurde.
Der AN hat Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu vergeben. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde
gemäß dem Vergabeverfahren gelten für sämtliche vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer
entsprechend.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die dem AN obliegenden
Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie der Leitungsbeschreibung nebst Anlagen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße wie der AG dies beim AN tun
würde.
Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weitervergeben werden, so
bedarf auch dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Die oben genannten Ausführungen
gelten entsprechend.
31 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB sind insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen
Bietern über
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernden Preise,
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen,
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 1 GU Porschestraße
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01.04.2020
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind.
Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 1: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
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Leistungsverzeichnis
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Leistungsverzeichnis
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung:
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 1:
- Kontroll- und Empfangsdienste -
Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße 5, 84030 Landshut
Inhalt
1 Allgemeines .......................................................................................................... 3
2 Objektbeschreibung .............................................................................................. 3
3 Personal ................................................................................................................ 3
3.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Leistungserbringung ................................... 3
3.2 Dienstzeiten und personelle Besetzung ................................................................ 3
3.3 Fluktuation ............................................................................................................ 4
3.4 Personaleinsatzliste .............................................................................................. 4
3.5 Einsatzbedingungen ............................................................................................. 4
4 Anforderungen an das Personal ........................................................................... 5
4.1 Qualifikation .......................................................................................................... 5
4.2 Weiterbildung ........................................................................................................ 5
5 Aufgaben/ Sicherungsdienstleistungen ................................................................. 6
5.1 Schutzziele ........................................................................................................... 6
5.2 Einzelne Aufgaben der Einsatzkräfte .................................................................... 6
a) Empfangsdienst .................................................................................................... 6
b) Brandschutztechnische Aufgaben ........................................................................ 7
c) Weitere sicherheitsrelevante Aufgaben ................................................................ 7
d) Sonstiges .............................................................................................................. 8
5.3 Dienstanweisung .................................................................................................. 8
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6 Ausstattung ........................................................................................................... 9
6.1 Räumlichkeiten ..................................................................................................... 9
6.2 Arbeitskleidung ..................................................................................................... 9
6.3 Firmenausweis ...................................................................................................... 9
6.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung .................................................. 10
7 Nachweise und Unterlagen ................................................................................. 10
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1 Allgemeines
Art und Umfang der Leistungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig
dargestellt. Der AG ist berechtigt, den Umfang der Leistungen entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen zu ändern.
2 Objektbeschreibung
Die Unterkunft in der Porschestraße 5, 84030 Landshut hat eine Gesamtkapazität von 285
Bewohnerplätzen und eine Gesamtfläche von ca. 4.000 m.
Das fünfstöckige Gebäude (Kellergeschoss, Erdgeschoss, drei Obergeschosse) verfügt über
einen Hauptzugang und zwei Treppenhäuser.
An dem Hauptzugang zur Unterkunft wird der Empfangsdienst positioniert.
Das Gebäude ist als Gemeinschaftsunterkunft konzipiert und wird nach derzeitigem Stand
überwiegend mit alleinstehenden Männern belegt. Dabei handelt es sich ganz überwiegend
um anerkannte Flüchtlinge, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit aufgenommen werden.
In der Unterkunft stehen rund 70 Unterbringungszimmer verteilt auf alle Geschosse zur Verfügung.
Im Erdgeschoss sowie den drei Obergeschossen ist jeweils eine Gemeinschaftsküche
vorhanden. Darüber hinaus sind weitere Funktionsräume wie getrennte Gemeinschaftssanitärräume,
Waschmaschinen- und Trockenraum, Putzraum, Büro- und Lagerräume etc.
vorhanden.
Im 3. Obergeschoss befinden sich zusätzlich noch weitere Wohnungen; diese werden nicht
zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt.
Hinweis: Der AG plant evtl. eine Videoüberwachung im Eingangsbereich und in strategischen
nicht-öffentlichen Bereichen zu installieren.
3 Personal
3.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Leistungserbringung
Die Besetzung der Pforte der Unterkunft ist während der Dienstzeiten durch jeweils zwei
Einsatzkräfte (männlich und/oder weiblich) sicherzustellen.
Ausländische Einsatzkräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein, welche der AN auf Verlangen vorzulegen hat.
3.2 Dienstzeiten und personelle Besetzung
Erforderlich ist eine kalendertägliche Besetzung der Pforte zu folgenden Zeiten:
arbeitstäglich (Mo - Fr), 17:00 bis 05:00 Uhr des Folgetags
24 Stunden an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen
Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) zählen als arbeitsfreier Tag mit einem 24 h-
Einsatz.
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Die Aufteilung der o.g. Dienstzeiten in Schichten ist grundsätzlich dem AN überlassen. Die
Schichten sind so aufzuteilen, dass eine kontinuierliche Besetzung der Pforte während der
o.g. Dienstzeiten durch jeweils zwei Einsatzkräfte gewährleistet wird.
Innerhalb einer Schicht ist jeder Personalwechsel zu vermeiden. Ist ein Wechsel unausweichlich,
ist dieser schriftlich im Wachbuch unter Angabe der Gründe zu dokumentieren.
Die Dienstzeiten unterliegen einem Änderungsrecht des AG und können jederzeit den betrieblichen
Anforderungen angepasst werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Ableistung
eines Stundenkontingents.
3.3 Fluktuation
Der AN stellt sicher, dass die Fluktuation des eingesetzten Personals möglichst gering ist.
Vom AN wird erwartet, eine Stammmannschaft für die Erfüllung seiner Leistungen zur Verfügung
zu stellen. Es ist ein Stammteam von mind. drei bis max. sechs Personen aus der Organisation
des AN für o.g. Unterkunft in den Empfangsdienst einzubinden.
Sofern dennoch eine höhere Fluktuation nicht vermeidbar ist, kann der AG vom AN ein verbindliches
Konzept verlangen, mittels dem künftig eine höhere Personalkonstanz gesichert
werden kann.
Um auf unvorhergesehenen Personalwechsel (z.B. bei Erkrankung des Stammpersonals)
reagieren zu können, ist für den o.g. Leistungsort eine ausreichende Personalreserve vorzuhalten.
3.4 Personaleinsatzliste
Der AN hat dem AG unaufgefordert 14-tägig zu Beginn und Mitte des Monats eine aktuelle
Mitarbeiterliste (mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, ggf. Angabe
des Unterauftragnehmers, bei dem der Sicherheitsmitarbeiter angestellt ist) zu übersenden.
Neue Einsatzkräfte sind zwei Wochen vor dem ersten Einsatz in der Einrichtung des AG unter
Vorlage aller erforderlichen Dokumente dem AG zu melden.
Für die Kontrolle der Anwesenheit der Einsatzkräfte ist die Eintragung in Anwesenheitslisten
erforderlich. Die Anwesenheitslisten sind dem AG jeweils nach Schichtbeginn als elektronische
Listen oder in Papierform zur Verfügung zu stellen. Die grundsätzliche Gestaltung und
Übermittlung der Anwesenheitslisten ist zwei Wochen vor Einsatzbeginn zwischen AN und
AG abzustimmen.
3.5 Einsatzbedingungen
Alle für die Einrichtung des AG tätigen Einsatzkräfte des AN haben ihren Dienst pünktlich
und ausgeruht anzutreten und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen
berauschenden Mitteln oder Drogen stehen.
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4 Anforderungen an das Personal
4.1 Qualifikation
Alle vor Ort im Empfangsdienst eingesetzten Personen müssen die folgenden fachlichen und
persönlichen Anforderungen erfüllen:
erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gem. 34a GewO
Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 1 Jahr), der zum Erwerb des
Führerscheins Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde
mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem vergleichbaren Objekt
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. Niveau C1 gemäß
GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen),
gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift mind. Niveau B1 gemäß GER
weitere Fremdsprachen wünschenswert, insbesondere Sprachen, die in den Herkunftsländern
der Asylsuchenden gesprochen werden
PC-Kenntnisse in MS-Office, insb. Outlook und Word
interkulturelle Kompetenz
Durchsetzungsvermögen, schnelle Auffassungsgabe, Höflichkeit, Verbindlichkeit,
Flexibilität und Sensibilität sind aufgrund der besonderen Gegebenheiten des
Dienstbetriebes notwendig
Zuverlässigkeit und zuverlässiger Gesamteindruck, der darauf schließen lässt, dass
die Person den psychischen/physischen Anforderungen der Tätigkeit gewachsen ist
Serviceorientierung und Deeskalationsfähigkeit im Umgang mit Asylbewerber
charakterliche Besonnenheit
Lernwillen und fähigkeit
guter gesundheitlicher und sportlich trainierter Zustand
gutes Seh- und Hörvermögen.
4.2 Weiterbildung
Der AN muss seine Einsatzkräfte regelmäßig, mindestens einmal jährlich auf seine Kosten
schulen und weiterbilden, so dass sie stets dem aktuellen Ausbildungsniveau an eine Einsatzkraft
der jeweiligen Qualifikationsebene sowie den o.g. sonstigen Qualifikationsmerkmalen
entsprechen. Ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile sind interkulturelle
Kompetenz, kulturelle Grundorientierung und der Umgang mit Stereotypen.
Alle in der Unterkunft eingesetzten Einsatzkräfte des AN nehmen jährlich an einem Erste-
Hilfe-Auffrischungskurs teil, der zum Erwerb des Führerscheins Klasse B in Deutschland
anerkannt werden würde.
Einweisungen/Weiterbildungen sind dem AG auf Verlangen für jeden einzelnen Sicherheitsmitarbeiter
schriftlich nachzuweisen.
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Zusätzlich ist mit jedem Sicherheitsmitarbeiter vor dem ersten Einsatz ein Antidiskriminierungsgespräch
nach EU-Recht (Richtlinie 200/43 EG und 2000/78 EG) zu führen.
5 Aufgaben/ Sicherungsdienstleistungen
5.1 Schutzziele
Durch die Einsatzkräfte soll die Zugangskontrolle in die o.g. Unterkunft sichergestellt und der
Aufenthalt Unbefugter in der Unterkunft bzw. auf dem Areal der Unterkunft unterbunden werden.
Des Weiteren sollen die Einsatzkräfte als Ansprechpersonen vor Ort anbahnende Konflikte,
Gefahren- und Krisensituationen frühzeitig erkennen und adäquate Maßnahmen einleiten,
um Schadensprozesse zu verhindern oder zu stoppen bzw. um das Schadensausmaß zu
begrenzen.
5.2 Einzelne Aufgaben der Einsatzkräfte
Das Personal des AN ist verpflichtet, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und sachgerecht
auszuführen. Die Dienstausübung erfolgt gemäß Einweisung und Dienstanweisung.
a) Empfangsdienst
Im Eingangsbereich zur Unterkunft ist eine Zugangskontrolle durchzuführen. Es ist sicherzustellen,
dass keine unberechtigten Personen in die Unterkunft bzw. auf das Areal
der Unterkunft gelangen und/oder sich dort aufhalten.
Die Bewohner weisen ihre Zutrittsberechtigung mittels eines vom AG erstellten Hausausweises
mit Lichtbild nach. Die Bewohner können ausschließlich mit diesem Hausausweis
ihre Zutrittsberechtigung nachweisen.
Des Weiteren sind folgende Personen zutrittsberechtigt:
Die in der Unterkunft diensthabenden Einsatzkräfte, Besucher der Bewohner nach der
Hausordnung, Sozialarbeiter, zugangsberechtigte Angehörige des AG, der Polizei, der
Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Zolls und vom AG beauftragte Personen (Handwerker
o.ä.).
Begehren andere Personen Zutritt, ist der Zutritt zu verweigern. Personen, die vom AN
nicht mit der Erfüllung der Leistungen beauftragt sind, dürfen die Unterkunft nicht betreten.
Der AN hat auch sicherzustellen, dass sich nach 22:00 Uhr keine unberechtigten Personen,
insbesondere Besucher der Bewohner in der Unterkunft aufhalten.
Jeder Ein- und Ausgang von den o.g. zutrittsberechtigten Personen mit Ausnahme der
zutrittsberechtigten Bewohner ist in der Zutrittsliste mit Zeitpunkt des Ein- und Ausgangs
einzutragen. Die Kennzeichen von Fahrzeugen sind ebenfalls zu erfassen.
Vertreter der Presse dürfen nur nach gesonderter schriftlicher Zustimmung des AG die
Unterkunft betreten.
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Es sind insbesondere folgende Aufgaben durch die Einsatzkräfte zu erfüllen:
Kontrolle des Eingangsbereichs
Kontrolle der Zugangsberechtigung, insb. Ausweiskontrolle der Bewohner, ob eine
Zugangsberechtigung besteht
Führen von Zugangs-, Besucherlisten etc.
Einlass und Einweisung von Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Anlieferungen,
Regierungsmitarbeitern, Sozialarbeitern etc.
Durchsetzung von Hausrecht, z.B. Unterbindung des Aufenthalts Unbefugter
Kontrolle und ggf. Freimachen der Anfahrtszone von Feuerwehr, Rettungsdienst,
Polizei
b) Brandschutztechnische Aufgaben
Es dürfen nur Einsatzkräfte eingesetzt werden, die eine Brandschutzunterweisung haben.
Im Brand- und Evakuierungsfall sind Warnwesten zu tragen.
Bei Auslösen der Alarmanlage ist der Bereich, in dem die Anlage ausgelöst hat,
unverzüglich zu kontrollieren und im Brandfall sofort die Feuerwehr telefonisch
(Notruf 112) zu alarmieren. Weiterhin ist im Brandfall die akustische Alarmierung
nicht abzuschalten. Zeitgleich zur Alarmierung der Feuerwehr ist mit der Räumung
des Gebäudes zu beginnen.
Sofern möglich d.h. ohne eigene Gefährdung sind im Brandfall mit Hilfe der
Feuerlöscher nach abgeschlossener Räumung des Gebäudes eigene Löschversuche
zu unternehmen.
Nach Fehlalarmen ist die ausgelöste Anlage unverzüglich wieder betriebsbereit
zu schalten.
c) Weitere sicherheitsrelevante Aufgaben
Im Bedarfsfall sind des Weiteren folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Deeskalierendes Eingreifen bei Konfliktsituationen; grds. sollen Konflikte im Voraus
erkannt und vermieden werden; Auffälligkeiten, soziale Spannungen und
Konflikte sollen angesprochen werden, um die Situation möglichst vor einer Eskalation
zu entschärfen.
Unterstützung von Behörden und Polizei, z.B. bei Personensuche, Aufgreifen von
Fremdschläfern
Im Bedarfsfall sind entsprechende Notdienste (Polizei, Rettungsdienst etc.) zu
verständigen
Alarmierung der Polizei bei begründetem Verdacht von Straftaten
Unterstützung des AG oder der zuständigen Behörden bei betrieblichen Notständen
(Brand, Wassereinbruch, Bombensuche etc.)
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d) Sonstiges
Wachbuch
Der AN hat auf seine Kosten ein Wachbuch zu führen. Im Wachbuch muss der
Vor- und Nachname der eingesetzten Einsatzkräfte, der Beginn und das Ende
der Dienstzeit eingetragen werden.
Es sind alle die Dienstausübung und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung betreffenden Problematiken und Vorfälle (z.B. Übergriffe auf Personen,
Vandalismus, unbefugte Personen im Objekt, Anwerbungsversuchen durch extremistisch
geprägte Personen etc.) festzuhalten und am nächsten Tag bis 09:00
Uhr dem zuständigen Ansprechpartner des AG mitzuteilen.
Bei Führung des Wachbuchs ist auf Genauigkeit und Sorgfalt zu achten. Die
Wachbücher gehen in das Eigentum des AG über. Auffälligkeiten sind sofort dem
zuständigen Ansprechpartner des AG zu melden.
Melde- und Protokollpflichten
Besondere Vorkommnisse (z.B. Übergriffe auf Personen, Vandalismus, unbefugte
Personen im Objekt) sind zu protokollieren und am folgenden Werktag dem
zuständigen Ansprechpartner des AG zu übersenden.
Insb. sofortige Meldung von Anwerbungsversuchen durch extremistisch geprägte
Personen oder von erkennbar verfassungsfeindlichen Radikalisierungen Asylsuchender.
Die vollständige Arbeitsausführung wird durch den AN kontinuierlich überwacht. Die Ergebnisse
werden aufgezeichnet und ausgewertet. Ggfs. ergeben sich im Betriebsablauf weitere
sicherheitsrelevante Belange, die zu berücksichtigen sind.
5.3 Dienstanweisung
Im Rahmen der Leistungserbringung hat der AN in Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner
des AG eine objektbezogene Dienstanweisung zu erstellen und dem AG zwei
Wochen vor Leistungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
Die das Personal des AN betreffenden Regelungen des Vertrages (Verhaltensvorschriften)
und dieses Leistungsverzeichnis sind zwingende Bestandteile der Dienstanweisung. In der
Dienstanweisung werden die jeweiligen Ansprechpartner, eine detaillierte Handlungsanweisung
etc. vereinbart.
Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Einsatzkräfte nicht die Eigenschaft
und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen
Bediensteten einer Behörde besitzt.
Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Einsatzkräfte während des Dienstes
keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen, auch keine Schein- oder Schreckschusswaffen,
Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnlichen
Gegenstände bei sich führen darf. Anpassungen der Dienstanweisungen haben
zeitnah nach Bekanntwerden des Änderungsbedarfs zu erfolgen und sind vorher mit dem AG
abzustimmen. Der AN hält seine Sicherheitsmitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand und
dokumentiert dies durch geeignete Unterschriftenlisten. Die Dokumentation ist auf Verlangen
des AG vorzulegen.
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Der Mehraufwand für die Erstellung und Pflege der Dienstanweisung ist in die Stundenverrechnungssätze
der Sicherheitsmitarbeiter einzukalkulieren.
6 Ausstattung
6.1 Räumlichkeiten
Für die Erfüllung der Leistungen wird vom AG eine Pforte im Eingangsbereich einschließlich
der erforderlichen Möblierung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Reinigung der bereitgestellten
Räume wird seitens des AG auf seine Kosten veranlasst. Zusätzliche Räumlichkeiten
wie Sozialräume, Umkleideräume etc. sind nicht vorhanden.
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände, Räume etc.
sind pfleglich zu behandeln.
6.2 Arbeitskleidung
Der AN muss auf seine Kosten das Personal mit einer für den Auftrag zweckmäßigen und
einheitlichen Arbeitskleidung und Schutzausrüstung ausstatten. Der AN stellt sicher, dass
alle Einsatzkräfte mit Sicherheitsschuhen (mind. Schutzklasse S1) ausgestattet sind und
diese während des Dienstes tragen. Die Arbeitskleidung hat Zeichen zu enthalten, die den
Träger der Bekleidung als Beschäftigten des AN gegenüber der Öffentlichkeit eindeutig
kennzeichnen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitskleidung nicht mit Uniformen der Angehörigen
von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass
keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.
Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt. Der AN trägt die Verantwortung,
dass die Arbeitskleidung der Aufgabenstellung des AG gerecht wird, d.h. dezente Farbgebung,
sauber, unzerknittert und unbeschädigt. Der AG hat das Recht, auch nach Erteilung
des Auftrags die Dienstkleidung oder Teile davon abzulehnen, wenn dies als notwendig erachtet
wird.
Für Unterauftragnehmer gelten dieselben Voraussetzungen wie für Personal des AN.
6.3 Firmenausweis
Das Personal ist mit einem Firmenausweis zu versehen. Dieser ist so zu tragen, dass Name
oder Logo des AN, Dienstnummer sowie Lichtbild der Einsatzkraft stets gut sichtbar sind.
Der Firmenausweis hat zusätzlich den Namen der Einsatzkraft zu enthalten sowie die Unterschriften
der Einsatzkraft sowie des AN, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten.
Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet
und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem Reisepass, den die
Einsatzkräfte während des Dienstes stets bei sich zu führen haben. Auf Verlangen muss das
Personal sich jederzeit ausweisen können.
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Alle ausgestellten Dienstausweise sind fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis
einzutragen, das dem AG auf Verlangen vorzulegen ist. Bei Ausscheiden der Einsatzkräfte
hat der AN den Dienstausweis unverzüglich einzuziehen.
6.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung
Der AN ist für die technische Ausrüstung und sonstige Ausstattung der mit der Leistungserbringung
betrauten Einsatzkräfte zuständig und verantwortlich. Der Mehraufwand ist in die
Stundenverrechnungssätze der Einsatzkräfte einzukalkulieren.
Die Erreichbarkeit aller mit der Leistungserbringung betrauten Einsatzkräfte des AN muss
jederzeit durch geeignete Informations- und Kommunikationsmittel gewährleistet sein.
Der AN hat jede Einsatzkraft mit einem Mobiltelefon nebst erforderlichem Zubehör auszustatten.
Der AN hat für jede Schicht einen Laptop mit der Möglichkeit Emails zu senden und zu empfangen
(z.B. via Funksticks) zu stellen.
Der AG kann keinen lokalen Internet-, Fax- oder Telefonanschluss zur Verfügung stellen.
Die Ausstattung der Einsatzkräfte mit Waffen jeder Art (Hieb-, Stich- oder Schusswaffen,
Schein- oder Schreckschusswaffen, Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte,
Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnliche Gegenstände) ist untersagt.
Der AN verpflichtet sich, zur Erstversorgung seiner Einsatzkräfte stets in ausreichendem
Umfang Sanitätsmaterial vorzuhalten.
Vom AN sind für alle diensthabenden Einsatzkräfte ausreichend Warnwesten vorzuhalten.
7 Nachweise und Unterlagen
Vom AN sind zwei Wochen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist, vor Leistungsbeginn
folgende Nachweise und Unterlagen für das für die Leistungserbringung vorgesehene
Personal in geordneter und übersichtlicher Form vorzulegen:
Jährliche Vorlage der Kopie eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als
sechs Monate
Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung der
jeweils zuständigen Behörde (z.B. sog. Freigabebescheinigung des zuständigen
Landratsamtes)
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02.04.2020
Einwilligungserklärung (gemäß Anlage) im Original für die zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung
bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den AG. Das
Formblatt ist für jeden Sicherheitsmitarbeiter maschinell auszufüllen und handschriftlich
zu unterzeichnen. Die Angaben sind zu prüfen, deren Richtigkeit ist durch Firmenstempel
und Unterschrift zu bestätigen und durch den AN dem AG zuzuleiten.
Eine Kopie des Personalausweises ist beizufügen.
Unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (gemäß Anlage)
Unterschriebene Datenschutzerklärung (gemäß Anlage)
Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach 34a Gewerbeordnung
oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen Herkunftsland
Nachweis einer detaillierten Einweisung der Einsatzkräfte unverzüglich nach Arbeitsantritt
vor Ort
Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Erwerb des Führerscheins
Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde, nicht älter als ein Jahr
Sollte während der Leistungserbringung ein Personalwechsel stattfinden, so gelten für jede
eingesetzte Person die Regelungen zum Leistungsbeginn.
Der AG behält sich vor, folgenden Nachweise bzw. Dokumente vor Leistungsbeginn oder
auch während der Leistungsphase vom AN anzufordern:
- Kopie Handelsregisterauszug
- Kopie Gewerbeerlaubnis
- Kopie Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 in der jeweils geltenden jüngsten Fassung
- Befähigungsnachweis Inhaber
- Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Belegte Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als
sechs Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des 34 a Gewerbeordnung
- Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
- Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung
- Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Organigramm
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- Stellenbeschreibungen für Führungskräfte
- Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (blanko)
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (Minijob / blanko)
- Hausinterne Vorlage Verpflichtung auf Datenschutz und Geheimhaltung (blanko)
- Nachweis und Konzept zur Arbeitssicherheit
- Objektbezogene Dienstanweisung
- Gefährdungsbeurteilung
- Schriftlich dokumentiertes Verfahren zur Sicherstellung
der Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht (siehe
BDSG) in seiner jeweils aktuellen Fassung,
der Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang
mit der Durchführung von SDL bekannt gewordenen Informationen, auch nach
dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis jedes Sicherheitsmitarbeiters
vor Aufnahme der Tätigkeit,
des Beschwerdemanagements, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001
des Qualitäts- sowie Risikomanagements, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO
9001
der Erstellung von Dienstanweisungen
der Dienstausweise
der Unterweisung
der Qualifikation
der Weiterbildung
der Dokumentation, Melde- und Berichtswesen
der Verwaltung von Schließmitteln
Anlagen:
LV Anlage 1_Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung
LV Anlage 2_Verschwiegenheitsverpflichtung
LV Anlage 3_Datenschutzerklärung
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Wertungspreis
Los 1
Wertungspreis
Öffentliche Ausschreibung
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
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Der Wertungspreis dient der Vergleichbarkeit der Angebote. Die genannten Stunden dienen
lediglich als Grundlage für die Angebotswertung. Sie unterliegen einer qualifizierten Schätzung,
ergeben aber keinen Anspruch auf Ableistung eines festen Stundenkontingents.
Verbindliche Angebotspreise (ohne MwSt.) X Menge p.a. = Wertungspreis
Stundenverrechnungssatz Sachkunde werktags
________________________________ X 2.916 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde werktags
nachts
________________________________ X 5.486 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde sonntags
________________________________ X 2.448 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde feiertags
________________________________ X 768 Stunden = __________________
Nachlass __________ %
Wertungspreis Los p.a. netto (inkl. Nachlass)
__________________
Mehrwertsteuer 19 % __________________
Wertungspreis p.a. brutto __________________
60
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 2 GU Obergangkofen
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03.04.2020
Leistungsbeschreibung
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung:
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 2:
- Kontroll- und Empfangsdienste -
Gemeinschaftsunterkunft Kirchplatz 2, 84036 Kumhausen, Ortsteil Obergangkofen
Inhalt
1 Allgemeines
.................................................................................................................... 3
2 Leistungsort
.................................................................................................................... 4
3 Leistungszeitraum, Verlängerungsoption, Probezeit ....................................................... 4
4 Qualitätsanforderungen .................................................................................................. 5
5 Ansprechpartner .............................................................................................................
5
6 Hausrecht
....................................................................................................................... 5
7 Presseanfragen ..............................................................................................................
5
8 Hauptleistungspflichten des AN ...................................................................................... 5
9 Änderungsrecht
.............................................................................................................. 6
10 Sonderleistungen ...........................................................................................................
7
11 Zugangsberechtigung ..................................................................................................... 7
12 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN ............................................................................. 7
13 Datenschutz
................................................................................................................... 7
14 Geheimhaltungsverpflichtung ......................................................................................... 8
15 Personal
......................................................................................................................... 8
16 Personaleinsatz Qualifikation ...................................................................................... 9
17 Kontrollen - Ablehnungsrecht ......................................................................................... 9
18 Einweisung
..................................................................................................................... 9
19 Schlüssel
.......................................................................................................................10
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 2 GU Obergangkofen
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03.04.2020
20 Gesundheitscheck der Einsatzkräfte .............................................................................10
21 Zuverlässigkeitsprüfung.................................................................................................11
22 Leistungsnachweis ........................................................................................................11
23 Preise und Vergütung ....................................................................................................11
24 Vergütungsanpassung ..................................................................................................12
25 Abrechnung und Zahlung ..............................................................................................13
26 Haftung
.........................................................................................................................13
27 Versicherung
.................................................................................................................14
28 Ordentliche und außerordentliche Kündigung ................................................................14
29 Vertragsbeendigung ......................................................................................................16
30 Unterauftragnehmer ......................................................................................................16
31 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung .......................................................................16
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
Los 2 GU Obergangkofen
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03.04.2020
1 Allgemeines
Die Regierung von Niederbayern betreibt seit Mai 2017 eine Gemeinschaftsunterkunft ausschließlich
für Frauen mit Schutzbedarf und deren Kinder im Ortsteil Obergangkofen der
Gemeinde Kumhausen, Kirchplatz 2.
Für diese Unterkunft sucht die Regierung von Niederbayern einen geeigneten Sicherheitsdienstleister,
der mit qualifizierten Sicherheitsmitarbeitern u.a. den Empfangsdienst eigenverantwortlich
übernimmt.
Im Folgenden wird der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern als
Auftraggeber (AG) und der Sicherheitsdienstleister als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
Ziel des Auftrags ist es, durch den Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter die Zugangskontrolle in
der Unterkunft sicherzustellen und den Aufenthalt Unberechtigter in der Unterkunft zu unterbinden.
Des Weiteren sollen die Sicherheitsmitarbeiter, im Nachfolgenden auch als Einsatzkräfte
konkretisiert, als Ansprechpersonen vor Ort anbahnende Konflikte, Gefahren- und Krisensituationen
frühzeitig erkennen und adäquate Maßnahmen einleiten, um Schadensprozesse
zu verhindern oder zu stoppen bzw. um das Schadensausmaß zu begrenzen.
Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und
den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie
Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung
zu tragen. Aus diesem Grund sind Erfahrungen in der Asylverwaltung wünschenswert.
Darüber hinaus erfordert die Sicherheitsrelevanz der Aufgabe eine sehr enge, vertrauensvolle
und kooperative Zusammenarbeit zwischen AN, AG, den gegebenenfalls weiteren vor Ort
eingesetzten Dienstleistern des AG, der Polizei sowie den beteiligten Behörden und Verbänden.
Der AG legt aus diesem Grund sehr großen Wert auf einen zeitnahen und intensiven
Informationsaustausch und die Zuverlässigkeit des Sicherheitsdienstleisters und seiner Sicherheitsmitarbeiter.
Die Erfüllung der Sicherungsdienstleistungen übernimmt der AN auf der Grundlage dieses
Vertrages und des Leistungsverzeichnisses.
Dieser Vertrag beschreibt den Auftragsgegenstand gemäß den Vorgaben des 121 GWB
i.V.m. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 31 VgV samt den von AG und AN zu erfüllenden gegenseitigen
Leistungspflichten. Er stellt die Leistungsbeschreibung im Sinne des 121 GWB dar
und ist nachfolgend kurz Vertrag genannt.
Bestandteil des Vertrags ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis
samt seinen Anlagen, sowie Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a).
Der AN hat sämtliche in diesem Vertrag sowie seinen Anlagen geforderten Zertifizierungen
bzw. Qualifikationen während des gesamten Leistungszeitraums aufrecht zu erhalten.
Sofern in diesem Vertrag, dem Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen
auf Normen, Spezifikationen, Qualifikationen, Gütezeichen oder Zertifizierungen jedweder
Art Bezug genommen wird, verstehen sich diese in der Weise, dass vom Bieter Gleichwertiges
angeboten werden kann, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter mit Abgabe des
Angebotes nachgewiesen werden muss.
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Leistungsbeschreibung
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03.04.2020
Der AN hat bei der Ausführung seines öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen,
- insbesondere alle mit der Durchführung der Sicherungsdienstleistung zusammenhängenden
Vorschriften wie der Berufsgenossenschaft, der Bauämter, des staatlichen
Amtes für Arbeitsschutz und des Brandschutzes, der Arbeitsstättenverordnung
und Hygieneverordnung
- insbesondere alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, des Schwarzarbeitergesetzes,
des gesetzlichen Mindestlohns und der geltenden Tariflöhne, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
sowie rechtliche Bestimmungen zu den Arbeitszeiten
und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
- insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Teil B (VOL/B) in der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (soweit nicht in diesem
Vertrag etwas Abweichendes geregelt ist)
- insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag
oder einer nach 7, 7a oder 11 AEntG oder einer nach 3a ACIG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie
gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher
oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
einzuhalten und die auf ihn fallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
zu entrichten.
2 Leistungsort
Leistungsort ist die Gemeinschaftsunterkunft für Frauen mit Schutzbedarf und deren Kinder
im Ortsteil Obergangkofen der Gemeinde Kumhausen, Kirchplatz 2.
Die weitere Beschreibung des Objekts sowie dessen Nutzung ist dem Leistungsverzeichnis,
Ziffer 2, Objektbeschreibung zu entnehmen.
3 Leistungszeitraum, Verlängerungsoption, Probezeit
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2021.
Der Vertrag verlängert sich dreimal, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer
Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Ohne Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum 30.06.2024.
Die ersten sechs Monate gelten für beide Seiten als Probezeit, während der der Vertrag ohne
Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats
gekündigt werden kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax
genügt nicht).
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Leistungsbeschreibung
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4 Qualitätsanforderungen
Der AN muss im Besitz der Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 sein und hat diese gemäß
den Vorgaben im Leistungsverzeichnis vorzulegen. Des Weiteren muss der AN folgende
Qualitätsanforderungen erfüllen:
Der Gewerbebetrieb muss mindestens drei Jahre bestehen und Dienstleistungen der geforderten
Art betreiben.
5 Ansprechpartner
Der AN benennt zwei Wochen vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner
sowie einen Vertreter.
Vor Auftragsbeginn hat sich der AN mit den nachfolgend benannten zuständigen Ansprechpartnern
des AG in Verbindung zu setzen:
Heimpersonal der Unterkunft:
wird mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben
Verwaltungspersonal bei der Regierung von Niederbayern, Hauptgebäude:
wird mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben
Die Ansprechpartner haben sich vor Leistungsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit
in gebotenem und erforderlichem Umfang zielführend abzustimmen und vertrauensvoll
zusammen zu arbeiten.
6 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem AG, der AN vertritt den AG vor Ort in der Ausübung des Hausrechts.
Der AN hat eine Abstimmungspflicht mit dem AG.
7 Presseanfragen
Auskünfte an die Presse werden ausschließlich vom AG gegeben. Presseanfragen und dergleichen
sind dem AG unverzüglich zuzuleiten. Vertreter der Presse dürfen nur nach gesonderter
schriftlicher Zustimmung des AG die o.g. Leistungsorte bzw. die Areale betreten.
Der AN verweist bei Anfragen an die Pressestelle des AG. Sofern der AN beabsichtigt, eine
eigene Pressemitteilung zu erstellen, hat er hierfür vorher die Zustimmung des AG einzuholen.
8 Hauptleistungspflichten des AN
Der AN verpflichtet sich zur eigenverantwortlichen Erbringung der Leistungen, wie sie diesem
Vertrag (LB), dem Leistungsverzeichnis (LV) und den jeweiligen Anlagen zu entnehmen
sind.
Dem AN obliegt die Zugangskontrolle und der Empfangsdienst zu o.g. Unterkunft arbeitstäglich
(Mo - Fr) von 16:00 bis 04:00 Uhr des Folgetags sowie 24 Stunden an Wochenenden,
gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen.
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Leistungsbeschreibung
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Bei Abwesenheit des regierungseigenen Heimpersonals ist die Pforte auch arbeitstäglich
(Mo-Fr) 24 Stunden zu besetzen.
Es ist eine kontinuierliche Besetzung der Pforte während der o.g. Dienstzeiten durch jeweils
eine weibliche Einsatzkraft sicherzustellen.
Sicherungsdienstleistung
Die Hauptleistungspflichten sind:
Kontrolldienst,
Empfangsdienst.
Umfang und Inhalt der zu erbringenden o.g. Einzelleistungen bestimmen sich nach 34 a
der Gewerbeordnung (GewO), der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV),
den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
9 Änderungsrecht
Der Bedarf an Sicherungsdienstleistungen für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber
unterliegt ständigen Schwankungen. Die Anzahl der unterzubringenden Asylbewerber
kann sich jederzeit und auch sehr kurzfristig ändern.
Aufgrund der besonderen Schutzrichtung der Unterkunft ist mit erhöhtem Konfliktpotential zu
rechnen. Dies gilt v.a. dann, wenn vermehrt Ehemänner, vor denen die Frauen Schutz gesucht
haben, versuchen, in die Unterkunft zu gelangen.
Änderungen des Umfangs der Sicherungsdienstleistungen sind in besonderen Situationen
als Option möglich. Besondere Situationen in diesem Sinne sind Situationen, in denen eine
Anpassung des Sicherungsumfangs zwingend erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr,
insbesondere in Fällen der besonderen Dringlichkeit, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
zu verhüten oder zu unterbinden.
Sollte der Hausfrieden durch Konflikte gestört werden oder nennenswerte sicherheitsrelevante
Vorfälle zu verzeichnen sein, insbesondere bei einer Anhäufung von Vorfällen zu bestimmten
Uhrzeiten, so wäre eine Neubewertung des Einsatzkonzepts durch den AG erforderlich.
Der AG kann die Dienstzeiten jederzeit den betrieblichen Anforderungen anpassen und Umfang,
Beginn und Ende der Dienstzeit ändern.
Der AN hat keinen Anspruch auf Ableistung eines Stundenkontingents. Kalkuliert sind die
Anforderungen zum Datum der Bekanntmachung.
Im Bedarfsfall muss ein Einsatz in andere Schichten (punktuell) mit einer Vorlaufzeit von 24
Stunden möglich sein. Soweit sich andere (dauerhafte) Schichtzeiten ergeben, werden die
Änderungen dem AN mindestens eine Woche vor Beginn der Dienstzeitenänderungen mitgeteilt.
Darüber hinaus kann der AG eine übergangsweise, aber auch dauerhafte Erweiterung der
Personalstärke fordern:
pro Schicht kann eine weitere Einsatzkraft bzw. können maximal zwei weitere Einsatzkräfte
mit den unter Ziffer 4 LV angeführten Qualifikationen angefordert werden
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Leistungsbeschreibung
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Die Änderungen der Personalstärke werden dem AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens
zwei Wochen mitgeteilt.
Die Anpassung der Dienstzeiten erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Fax) durch den zuständigen
Ansprechpartner des AG.
Die Vergütung ist bei einer Änderung der Dienstzeiten und/oder der Personalstärke auf Basis
der angebotenen Stundenverrechnungssätze ab Eintritt der Änderungen anzupassen.
10 Sonderleistungen
Nachträgliche Änderungen i.S.d. 2 VOL/B, also Leistungen, die über die vertragsgegenständlichen
Sicherungsdienstleistungen hinausgehen, sind zwischen AG und AN gesondert
zu vereinbaren. Eine Vergütung erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.
11 Zugangsberechtigung
Personen, die der AN nicht unmittelbar mit der Ausführung der Sicherungsdienstleistungen
betraut hat oder Sachen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherungsdienstleistung
stehen, dürfen nicht mit in die Einrichtungen des AG genommen werden.
Dies gilt insbesondere auch für Ehegatten, Tiere, u.ä. der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter.
12 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN
Insbesondere sind alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände,
Räume etc. pfleglich zu behandeln. Erkennbare Mängel und Schäden sind unverzüglich
per E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner des AG zu melden.
Der AN stellt auch sicher, dass sich alle von ihm zur Durchführung seiner Leistungspflichten
eingesetzten Geräte/Mittel in technisch einwandfreien, geprüften Zustand befinden bzw. den
Anforderungen nach einschlägigen Regelwerken wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften oder
gleichwertig entsprechen.
Der AN beachtet sämtliche für die Aufnahme und Durchführung von Sicherungsdienstleistungen
und Sicherungsaufgaben einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und des
Landes Bayern einschließlich der dazugehörigen Erlasse und Verordnungen.
13 Datenschutz
Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach geltenden
Datenschutzgesetzen und der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten bei Übermittlung oder beim Transport
auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können.
Vom AN zur Durchführung des Auftrags erhobene sowie vom AG dem AN übermittelte personenbezogene
Daten dürfen vom AN und seinen Sicherheitsmitarbeitern nur zur Durchführung
des Auftrags verarbeitet und gespeichert werden.
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Der AN stellt sicher, dass bei Beendigung der Arbeiten alle personenbezogenen Daten gelöscht
werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der AG dem AN zur Durchführung
des Auftrags übermittelt, sind nach Vertragsbeendigung an den AG zurück zu geben.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen
an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift
haftet der AN.
Entsprechende Verpflichtungserklärungen, siehe Anlagen zum LV, sind gemäß der Vorgaben
im Leistungsverzeichnis vorzulegen.
14 Geheimhaltungsverpflichtung
Der AN und die von ihm eingesetzten Einsatzkräfte dürfen unbefugt keinen Einblick in Unterlagen,
wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien usw., nehmen. Schränke, Schubladen
u.ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge, die den Einsatzkräften
während ihrer Tätigkeit in den Räumen des AGs bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen
zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw.
der individuellen Arbeitsverträge bestehen.
Der AN hat die Einsatzkräfte auf Geheimhaltung zu verpflichten. Entsprechende Verpflichtungserklärungen,
siehe Anlagen zum LV, sind gemäß der Vorgaben im Leistungsverzeichnis
vorzulegen.
Einen dem AN bekannt gewordenen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht hat der AN
dem AG unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Der AN hat Personen, die gegen die
Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben, unaufgefordert und unverzüglich durch geeignete
andere Personen zu ersetzen. Bei einem dem AG bekannt gewordenen Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht darf der AN auf Verlangen des AG die betreffenden Personen im
Dienst beim AG nicht mehr einsetzen und hat diese durch geeignete Personen zu ersetzen.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
entstehen. Er haftet insoweit für seine Sicherheitsmitarbeiter und sonstige,
von ihm beauftragte Dritte.
15 Personal
Der AN hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Einsatzkräfte zu
stellen und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges
Personal unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglich vereinbarten
Eigenschaften einzusetzen.
Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen.
Das Personal des AN zur Durchführung der Sicherungsdienstleistungen nach diesem Vertrag
und dem Leistungsverzeichnis hat seinen ständigen Wohnsitz in den Staaten der EU
bzw. EFTA.
Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein, welche der AN auf Verlangen vorzulegen hat.
Der AN hat alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insb. Steuern, Abgaben
und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
einzuhalten und den Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich
des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
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03.04.2020
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes oder einer nach 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich.
Der AG führt während der Vertragslaufzeit entsprechende Kontrollen durch. Der AN legt dem
AG die zum Nachweis der Einhaltung der genannten Regelungen erforderlichen Unterlagen
auf Verlangen vor.
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei und erstattet dem AG evtl.
an Sozialversicherungsträger geleistete Zahlungen samt Strafen ggf. Geldbußen.
16 Personaleinsatz Qualifikation
Der AN sichert zu, dass die für die Leistungsausführung vorgesehenen Einsatzkräfte über
alle für die Abwicklung der vorgesehenen Tätigkeiten erforderlichen Prüfungen, Nachweise
und Berechtigungen verfügt.
Geeignet ist nur Personal, welches die in der Leistungsbeschreibung sowie im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt.
17 Kontrollen - Ablehnungsrecht
Der AG ist berechtigt, das Personal des AN jederzeit auf Zuverlässigkeit und Eignung zu
prüfen. Der AG hat das Recht, eigene Kontrollen nach billigem Ermessen durchzuführen
oder durch einen externen Beauftragten durchführen zu lassen. Dazu zählen auch stichprobenartige
Kontrollen der Lohnbuchhaltung des AN.
Diese Kontrollen sind dem AG auch ohne Vorankündigung möglich, der AN erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden.
Der AG kann Einsatzkräfte des AN ohne Nennung der Gründe ablehnen.
Der AN ist verpflichtet, abgelehnte Einsatzkräfte nicht in den Räumlichkeiten und/oder auf
dem Gelände der Unterkünfte des AG einzusetzen.
Der AN hat in solchen Fällen unverzüglich geeignetes und zuverlässiges Ersatzpersonal zu
stellen.
Etwaige Folgeansprüche des AN hieraus sind ausgeschlossen
18 Einweisung
Der AN hat seine eingesetzten Einsatzkräfte vor Auftragsbeginn umfassend einzuweisen.
Die Grundeinweisung in die Sicherungsdienstleistungen erfolgt vor Ort nach Terminabstimmung
der Ansprechpartner (Ziffer 5 LB) mindestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn.
Diese beinhaltet Dienstanweisungen der Heimleitung sowie übergeordneter Stellen zu Arbeitsabläufen
etc.
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Konkrete Informationen erhält der AN u.a. zu folgenden Themen: Besucherregelung, Hausverbote,
Zutrittsberechtigungen, allgemeine Verhaltensregeln, Bedienung der Brandmeldeanlage
usw.
Die Grundeinweisung ist vom AN zu dokumentieren und die für die Leistungsausführung
vorgesehenen Einsatzkräfte sind vor Leistungsbeginn entsprechend objektspezifisch zu
schulen.
Der AN hat die Einweisung der jeweiligen Einsatzkräfte zwingend vor Aufnahme des Dienstes
mit Unterschrift der Beschäftigten nachzuweisen. Ein Einsatz des Personals ohne Einweisung
ist nicht zulässig.
Anfallende Kosten für die Grundeinweisung vor Ort hat der AN zu tragen.
19 Schlüssel
Die ausgegebenen Schlüssel dürfen vom AN an eigene Einsatzkräfte nur gegen Unterschrift
weitergegeben werden. Eine Kennzeichnung der Schlüssel, die eine Objektidentifikation
durch Dritte ermöglicht, ist nicht zulässig.
Der AN ist nicht berechtigt, Nachschlüssel anfertigen zu lassen. Die ausgehändigten Schlüssel
sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.
Ein Verlust von Schlüsseln durch den AN ist in jedem Fall sofort dem zuständigen Ansprechpartner
des AG schriftlich anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlust von
Schlüsseln, die zu einer Schließanlage gehören, zu einem ungewöhnlich hohen Schaden
führen können, wenn die Schließanlage auszutauschen ist.
20 Gesundheitscheck der Einsatzkräfte
Der AN darf nur Sicherheitskräfte einsetzen, die über die notwendigen Standardimpfungen
für Erwachsene (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern) verfügen. Die
Masernschutzimpfung ist bei Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen.
Einsatzkräfte, die an einer Krankheit gem. Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte,
Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkrankt
sind, dürfen nicht eingesetzt werden bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil
des behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit
durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für
Einsatzkräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt
Entsprechendes.
Der AG weist ausdrücklich auf die Pflichtvorsorge des AN für seine Einsatzkräfte bei Tätigkeiten
mit Infektionsgefährdung (ehemals G 42) in Einrichtungen zur Betreuungen von Menschen
hin.
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21 Zuverlässigkeitsprüfung
Der AN hat sämtliche vorgesehene Einsatzkräfte bei der zuständigen Ordnungsbehörde auf
seine Kosten anzumelden und von dieser eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 34a
Abs. 1a GewO durchführen zu lassen. Ein Nachweis über die Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung
gem. 34a GewO ist dem AG mit den Personalunterlagen, wie im Leistungsverzeichnis
näher beschrieben, zu übergeben.
Der AN wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz nicht angemeldeter Personen eine Ordnungswidrigkeit
gem. 16 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BewachV und somit eine gravierende Pflichtverletzung
darstellt.
Der AG unterliegt verschärften Sicherheitsanforderungen. Der AG lässt daher zusätzlich eine
Überprüfung des vom AN vorgesehenen Personals beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
(BayLfV) und beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) durchführen.
Dadurch entstehen dem AN keine zusätzlichen Kosten. Der AN ist verpflichtet, von seinen
Sicherheitsmitarbeitern die im Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügte Einwilligungserklärung
zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung unterzeichnen zu lassen und dem AG
vorzulegen.
In den Einrichtungen des AG ist der Einsatz von nicht überprüften Sicherheitsmitarbeitern
nicht zulässig.
Sollte die Sicherheitsüberprüfung ergeben, dass Gründe gegen den Einsatz eines Sicherheitsmitarbeiters
sprechen, teilt der AG dem AN ohne Angabe von Gründen mit, dass der
betroffene Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich auszutauschen ist.
Der AN ist außerdem verpflichtet, sich für jeden eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen zu lassen und dieses dem AG in der im Leistungsverzeichnis
näher bezeichneten Form vorzulegen.
22 Leistungsnachweis
Der AN hat durch geeignete Kontrollmaßnahmen die vertragsgemäßen Leistungen (ausführende
Maßnahmen, Aufgaben, besondere Vorkommnisse etc.) und die Leistungszeiten zu
dokumentieren (Stundennachweise) und dem AG kalendertäglich zu übersenden.
Diese Nachweise müssen insbesondere die tagesscharfen, genauen Einsatzzeiten der eingesetzten
Sicherheitsmitarbeiter inklusive Name enthalten.
Des Weiteren hat der AN unter Verwendung eines Wächterkontrollsystems die vereinbarten
Kontrollgänge zu dokumentieren. Am Monatsende ist ein Protokollausdruck der durchgeführten
Kontrollen zu erstellen und zusammen mit der Rechnung dem AG zu übersenden. Der
Ausdruck dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollgänge.
Ohne diese Nachweise wird die Rechnung nicht fällig.
23 Preise und Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den auf Stundenbasis angebotenen Preisen und nur nach der tatsächlich
erbrachten und abgenommenen Leistung auf Grundlage der geprüften Stundennachweise.
Die im Wertungsblatt genannten Stunden dienen lediglich als Grundlage für die Angebotswertung.
Sie unterliegen einer qualifizierten Schätzung, ergeben aber keinen Anspruch auf
Ableistung eines festen Stundenkontingents.
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Die Preise sind zu dem Preisstand des Auftragsbeginns zu kalkulieren. Eine Preisanpassung
ist nur bei tariflichen Änderungen nach Auftragsbeginn gem. Ziffer 24 LB möglich.
In den angebotenen Preisen ist ggfs. ein höherer Vergütungsanspruch von langjährigen Sicherheitsmitarbeitern
berücksichtigt. Die Höhe des Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlags
ist nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag zu kalkulieren.
Mit der Zahlung der Vergütung sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich
aller Zuschläge und Nebenleistungen (z.B. Fahrtkosten, technische Ausrüstung etc.) abgegolten.
Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Ändert sich der Leistungsumfang wird die Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten
Kalkulationsgrundlage entsprechend dem tatsächlichen Umfang des eingesetzten Personals
erhöht oder reduziert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
24 Vergütungsanpassung
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten durch
Gesetz oder anzuwendende Tarifvereinbarung berechtigt, eine entsprechende Anpassung
zu verlangen, jedoch nur für den in der Kalkulation ausgewiesenen Lohnkostenanteil* an der
Vergütung bzw. Stundenverrechnungssatz.
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil* (Prozentwert) x Änderungssatz (Prozentwert)
100
*Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem, den Ausschreibungsunterlagen beigefügten und zu befüllenden
Formblatt Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil des Tagesverrechnungssatzes (Mappe:
Berechnung Stundenverrechnungssatz an Werktagen.)
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem AN, bei Preisermäßigungen
dem AG. Preisänderungen (Erhöhungen bzw. Ermäßigungen) sind dem Vertragspartner
schriftlich anzuzeigen; dabei sind die Änderungen nachzuweisen und die neue Vergütung
ist mitzuteilen.
Die Preisänderungen werden im Folgemonat nach schriftlicher Anzeige der Änderung wirksam.
Die Preisänderung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen/
gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen,
d.h. eine Berechnung für zurückliegende bereits abgerechnete Zeiträume ist nicht
möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Geltendmachung ist der Zugang beim jeweiligen
Vertragspartner.
Mit den Anpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehr- und Minderaufwendungen
abgegolten.
Auf Verlangen hat der AN dem AG nachzuweisen, dass die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter
tatsächlich entsprechend der geltend gemachten Vergütungsanpassung tariflich entlohnt
werden.
72
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
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Leistungsbeschreibung
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03.04.2020
25 Abrechnung und Zahlung
Der AN hat monatlich nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Sicherungsdienstleistungen
unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise zu stellen.
Die Rechnung ist dem AG bis zum 10. des jeweils folgenden Monats in zweifacher Ausfertigung
zuzusenden.
Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnung ausschließlich bargeldlos auf ein in der
Rechnung angegebenes deutsches Konto.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Rechnungsempfänger ist die Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang.
Die Zahlungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Leistung erfüllt wurde und der AN
dem AG eine ordnungsgemäße und prüfbare Rechnung samt den erforderlichen Leistungsnachweisen
(Ziffer 22 LB) übergeben hat.
Die Rechnung hat die Bestell- bzw. Abrufnummer, den Leistungszeitraum, die Leistungsart
sowie das Objekt mit Adresse zu enthalten. Die Nachweise haben Vor- und Nachnamen des
eingesetzten Personals, den Beginn und das Ende der Dienstzeit (Uhrzeit) und den zugehörigen
Einheitspreis zu enthalten.
26 Haftung
Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder
seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom AN oder seinen Sicherheitsmitarbeitern
eingebrachten Sachen.
Der AN stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter in beiden Fällen frei.
Bei Schäden infolge Verlust oder Missbrauch der übergebenen Schlüssel, haftet der AN auf
Schadensausgleich in entstandener Höhe bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der
Schließanlage. Die Berufung des AN auf eine Reduzierung der Schadenssumme in Höhe
des Zeitwerts der Schließanlage ist unzulässig.
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
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27 Versicherung
Der AN ist verpflichtet, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung
abzuschließen oder vorzuhalten und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis:
2.500.000,00 für Personenschäden
2.500.000,00 für Sachschäden
250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000,00 für Schlüsselverluste
250.000,00 für reine Vermögensschäden
250.000,00 für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten
Versicherungssumme.
28 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Der AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ganz oder für Teilbereiche der Liegenschaft
ordentlich zu kündigen,
bei Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter oder Mieter oder Dritte (z. B. im Falle
einer Veräußerung des Gebäudes),
bei wesentlichen Änderungen im Leistungsumfang infolge Änderungen im Leistungsort
(z. B. bauliche Maßnahmen),
wenn sich der Nutzungszweck der bewachten Liegenschaft ändert, insbesondere
wenn das Gebäude nicht mehr zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wird
oder
wenn die dem Sicherungsauftrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen nicht mehr
gegeben sind, sich insbesondere der Sicherungszweck inhaltlich ändert.
Für die Berechnung der Kündigungsfrist genügt der Zugang der Kündigungserklärung bis
zum 3. Werktag eines Kalendermonats.
Des Weiteren kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund
außerordentlich gekündigt werden.
Für den AG sind wichtige Gründe insbesondere:
Der Verlust der Erlaubnis nach 34a GewO.
Die Sicherungsdienstleistungen und sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht
erbracht, nachdem der AN vom AG hierzu schriftlich (per E-Mail oder Fax) unter
Fristsetzung von mindestens zwei Stunden aufgefordert wurde.
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Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
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Leistungsbeschreibung
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Die Sicherungsdienstleistungen oder sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht
in der dem Vertrag entsprechenden Art und Weise ausgeführt, nachdem der AN vom
AG hierzu schriftlich (per E-Mail oder Fax) abgemahnt und anschließend schriftlich
(per E-Mail oder Fax) unter Fristsetzung von mindestens eine Stunde aufgefordert
wurde, die vertragsgemäßen Leistungen unverzüglich ordnungsgemäß zu erfüllen.
Der AN hat schwerwiegende Vertragsverstöße begangen, bei denen es dem AG
nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Einsatz ohne die Meldung nach 9 Abs. 3 BewachV
- Einsatz von im Sinne des 9 BewachV unzuverlässigem Personal
- Einsatz von Wachpersonal ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung
bzw. Sachkundeprüfung
- Vergabe von Leistungen an Dritte (Unterauftragnehmer) ohne schriftliche Zustimmung
des AG
- AN setzt Personal ein ohne zwei Wochen vorab die geforderten Personalunterlagen
zur Verfügung zu stellen
Der AN beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Der AN zahlt den Sicherheitsmitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Vergütungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt
in sonstiger Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der sozialen Gesetzgebung.
Der AN gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit
Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum AG Vorteile an.
Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wird für den AG aus einem in der Person
des AN liegenden Grund unzumutbar.
Gegen den AN wird das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt.
Der AN oder die von ihm eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter begehen eine gravierende
Pflichtverletzung.
Im Angebot wurden falsche Erklärungen abgegeben.
Die Unzuverlässigkeit des AN ist wegen einer nachweislich schweren Verfehlung
(z.B. Vorteilsgewährung 333 StGB, Bestechung 334 StGB) oder ähnlichen Handlungen,
die korrekten geschäftlichen Gepflogenheiten zuwiderlaufen, festgestellt worden
Der AN ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des 34a der Gewerbeordnung oder gegen
die Bestimmungen der Verordnung über das Bewachungsgewerbe.
Der AN ist dem AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG durch eine außerordentliche
fristlose Kündigung entsteht. Dies gilt nicht, soweit der AN die Gründe für die außerordentliche
Kündigung nicht zu vertreten hat.
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Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
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03.04.2020
Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt nicht).
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung infolge Kündigung oder aus anderem Grund, endet die
Vergütungspflicht aus dem Vertrag mit der letzten erfolgten oder abgenommenen Leistung.
Ansprüche aus Gewährleistung und / oder Schadensersatz oder sonstige Sekundäransprüche
bleiben unberührt.
29 Vertragsbeendigung
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und vom AG überlassene
Materialien und Geräte zurückzugeben. Überlassene Schlüssel, Codekarten und
Transponder sind unverzüglich zurückzugeben.
30 Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von nicht im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmern durch den
AN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Eine Beauftragung in diesem Sinne erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN
steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer
ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingeschaltet wurde.
Der AN hat Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu vergeben. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde
gemäß dem Vergabeverfahren gelten für sämtliche vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer
entsprechend.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die dem AN obliegenden
Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie der Leitungsbeschreibung nebst Anlagen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße wie der AG dies beim AN tun
würde.
Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weitervergeben werden, so
bedarf auch dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Die oben genannten Ausführungen
gelten entsprechend.
31 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB sind insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen
Bietern über
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernden Preise,
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsbeschreibung
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Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind.
Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsverzeichnis
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03.04.2020
Leistungsverzeichnis
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung:
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 2:
- Kontroll- und Empfangsdienste -
Gemeinschaftsunterkunft Kirchplatz 2, 84036 Kumhausen, Ortsteil Obergangkofen
Inhalt
1 Allgemeines
.................................................................................................................... 3
2 Objektbeschreibung ........................................................................................................ 3
3 Personal
.......................................................................................................................... 3
3.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Leistungserbringung ............................................. 3
3.2 Dienstzeiten und personelle Besetzung .......................................................................... 3
3.3 Fluktuation
...................................................................................................................... 4
3.4 Personaleinsatzliste
........................................................................................................ 4
3.5 Einsatzbedingungen ........................................................................................................
4
4 Anforderungen an das Personal ...................................................................................... 5
4.1 Qualifikation
.................................................................................................................... 5
4.2 Weiterbildung
.................................................................................................................. 5
5 Aufgaben/ Sicherungsdienstleistungen ........................................................................... 6
5.1 Schutzziele
..................................................................................................................... 6
5.2 Einzelne Aufgaben der Einsatzkräfte .............................................................................. 6
a) Empfangsdienst
.............................................................................................................. 6
b) Brandschutztechnische Aufgaben ................................................................................... 7
c) Weitere sicherheitsrelevante Aufgaben ........................................................................... 7
d) Sonstiges
........................................................................................................................ 8
5.3 Dienstanweisung
............................................................................................................. 8
6 Ausstattung
..................................................................................................................... 9
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6.1 Räumlichkeiten
............................................................................................................... 9
6.2 Arbeitskleidung
............................................................................................................... 9
6.3 Firmenausweis
................................................................................................................ 9
6.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung ............................................................ 10
7 Nachweise und Unterlagen ........................................................................................... 10
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
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1 Allgemeines
Art und Umfang der Leistungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig
dargestellt. Der AG ist berechtigt, den Umfang der Leistungen entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen zu ändern.
2 Objektbeschreibung
Leistungsort ist die staatliche Gemeinschaftsunterkunft in 84036 Kumhausen, Ortsteil Obergangkofen,
Kirchplatz 2 mit einer Kapazität von 92 Plätzen.
Das ursprünglich als Gasthof genutzte Objekt dient der Unterbringung besonders Schutzbedürftiger.
Hierunter fallen Frauen mit Schutzbedarf und deren Kinder, insbesondere auch
Frauen, die Gewalt erfahren haben.
Das vierstöckige Gebäude verfügt über insgesamt 24 Unterbringungszimmer und Funktionsräume
wie Küche, Sanitärräume, Schulungsraum etc. mit einem Hauptzugang und einem
Notausgang sowie einer Fluchttreppe.
Der zentrale Arbeitsplatz der Sicherheitskräfte befindet sich in der Pforte der Unterkunft in
einem Gemeinschaftsraum.
Die Gesamtnutzfläche beläuft sich auf ca. 1.500 m.
Hinweis: Der AG plant evtl. eine Videoüberwachung im Eingangsbereich und in strategischen
nicht-öffentlichen Bereichen zu installieren.
3 Personal
3.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Leistungserbringung
Die Besetzung der Pforte der Unterkunft ist während der Dienstzeiten aufgrund der besonderen
Schutzbedürftigkeit der Bewohner durch jeweils eine weibliche Einsatzkraft sicherzustellen.
Ausländische Einsatzkräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein, welche der AN auf Verlangen vorzulegen hat.
3.2 Dienstzeiten und personelle Besetzung
Erforderlich ist eine kalendertägliche Besetzung der Pforte zu folgenden Zeiten:
arbeitstäglich (Mo - Fr), 16:00 bis 04:00 Uhr des Folgetags
24 Stunden an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen
Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) zählen als arbeitsfreier Tag mit einem 24 h-
Einsatz.
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Die Aufteilung der o.g. Dienstzeiten in Schichten ist grundsätzlich dem AN überlassen.
Die Schichten sind so aufzuteilen, dass eine kontinuierliche Besetzung der Pforte während
der o.g. Dienstzeiten durch jeweils eine weibliche Einsatzkraft gewährleistet wird.
Innerhalb einer Schicht ist jeder Personalwechsel zu vermeiden. Ist ein Wechsel unausweichlich,
ist dieser schriftlich im Wachbuch unter Angabe der Gründe zu dokumentieren.
Die Dienstzeiten unterliegen einem Änderungsrecht des AG und können jederzeit den betrieblichen
Anforderungen angepasst werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Ableistung
eines Stundenkontingents.
3.3 Fluktuation
Der AN stellt sicher, dass die Fluktuation des eingesetzten Personals möglichst gering ist.
Vom AN wird erwartet, eine Stammmannschaft für die Erfüllung seiner Leistungen zur Verfügung
zu stellen. Es ist ein Stammteam von mind. drei bis max. sechs Personen aus der Organisation
des AN für o.g. Unterkunft in den Empfangsdienst einzubinden.
Sofern dennoch eine höhere Fluktuation nicht vermeidbar ist, kann der AG vom AN ein verbindliches
Konzept verlangen, mittels dem künftig eine höhere Personalkonstanz gesichert
werden kann.
Um auf unvorhergesehenen Personalwechsel (z.B. bei Erkrankung des Stammpersonals)
reagieren zu können, ist für den o.g. Leistungsort eine ausreichende Personalreserve vorzuhalten.
3.4 Personaleinsatzliste
Der AN hat dem AG unaufgefordert 14-tägig zu Beginn und Mitte des Monats eine aktuelle
Mitarbeiterliste (mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, ggf. Angabe
des Unterauftragnehmers, bei dem der Sicherheitsmitarbeiter angestellt ist) zu übersenden.
Neue Einsatzkräfte sind zwei Wochen vor dem ersten Einsatz in der Einrichtung des AG unter
Vorlage aller erforderlichen Dokumente dem AG zu melden.
Für die Kontrolle der Anwesenheit der Einsatzkräfte ist die Eintragung in Anwesenheitslisten
erforderlich. Die Anwesenheitslisten sind dem AG jeweils nach Schichtbeginn als elektronische
Listen oder in Papierform zur Verfügung zu stellen. Die grundsätzliche Gestaltung und
Übermittlung der Anwesenheitslisten ist zwei Wochen vor Einsatzbeginn zwischen AN und
AG abzustimmen.
3.5 Einsatzbedingungen
Alle für die Einrichtung des AG tätigen Einsatzkräfte des AN haben ihren Dienst pünktlich
und ausgeruht anzutreten und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen
berauschenden Mitteln oder Drogen stehen.
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4 Anforderungen an das Personal
4.1 Qualifikation
Alle vor Ort im Empfangsdienst eingesetzten Personen müssen die folgenden fachlichen und
persönlichen Anforderungen erfüllen:
erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gem. 34a GewO
Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 1 Jahr), der zum Erwerb des
Führerscheins Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde
mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem vergleichbaren Objekt
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. Niveau C1 gemäß
GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen),
gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift mind. Niveau B1 gemäß GER
weitere Fremdsprachen wünschenswert, insbesondere Sprachen, die in den Herkunftsländern
der Asylsuchenden gesprochen werden
PC-Kenntnisse in MS-Office, insb. Outlook und Word
interkulturelle Kompetenz
Durchsetzungsvermögen, schnelle Auffassungsgabe, Höflichkeit, Verbindlichkeit,
Flexibilität und Sensibilität sind aufgrund der besonderen Gegebenheiten des
Dienstbetriebes notwendig
Zuverlässigkeit und zuverlässiger Gesamteindruck, der darauf schließen lässt, dass
die Person den psychischen/physischen Anforderungen der Tätigkeit gewachsen ist
Serviceorientierung und Deeskalationsfähigkeit im Umgang mit Asylbewerber
charakterliche Besonnenheit
Lernwillen und fähigkeit
guter gesundheitlicher und sportlich trainierter Zustand
gutes Seh- und Hörvermögen.
4.2 Weiterbildung
Der AN muss seine Einsatzkräfte regelmäßig, mindestens einmal jährlich auf seine Kosten
schulen und weiterbilden, so dass sie stets dem aktuellen Ausbildungsniveau an eine Einsatzkraft
der jeweiligen Qualifikationsebene sowie den o.g. sonstigen Qualifikationsmerkmalen
entsprechen. Ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile sind interkulturelle
Kompetenz, kulturelle Grundorientierung und der Umgang mit Stereotypen.
Alle in der Unterkunft eingesetzten Einsatzkräfte des AN nehmen jährlich an einem Erste-
Hilfe-Auffrischungskurs teil, der zum Erwerb des Führerscheins Klasse B in Deutschland
anerkannt werden würde.
Einweisungen/Weiterbildungen sind dem AG auf Verlangen für jeden einzelnen Sicherheitsmitarbeiter
schriftlich nachzuweisen.
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Zusätzlich ist mit jedem Sicherheitsmitarbeiter vor dem ersten Einsatz ein Antidiskriminierungsgespräch
nach EU-Recht (Richtlinie 200/43 EG und 2000/78 EG) zu führen.
5 Aufgaben/ Sicherungsdienstleistungen
5.1 Schutzziele
Primäres Ziel des Auftrags ist es, den schutzbedürftigen Frauen und deren Kindern eine sichere
Unterkunft zu bieten. Dem AN obliegt der Schutz der in der Unterkunft untergebrachten
Schutzbedürftigen vor Eingriffen in Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle
Selbstbestimmung, Freiheit, Ehre, Eigentum, Besitz und sonstige schützenswerte
Rechtsgüter.
Durch die Einsatzkräfte soll die Zugangskontrolle in die o.g. Unterkunft sichergestellt und der
Aufenthalt Unbefugter in der Unterkunft bzw. auf dem Areal der Unterkunft unterbunden werden.
5.2 Einzelne Aufgaben der Einsatzkräfte
Das Personal des AN ist verpflichtet, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und sachgerecht
auszuführen. Die Dienstausübung erfolgt gemäß Einweisung und Dienstanweisung.
a) Empfangsdienst
Im Eingangsbereich zur Unterkunft ist eine Zugangskontrolle durchzuführen. Es ist sicherzustellen,
dass keine unberechtigten Personen in die Unterkunft bzw. auf das Areal
der Unterkunft gelangen und/oder sich dort aufhalten.
Die Bewohner weisen ihre Zutrittsberechtigung mittels eines vom AG erstellten Hausausweises
mit Lichtbild nach. Die Bewohner können ausschließlich mit diesem Hausausweis
ihre Zutrittsberechtigung nachweisen.
Des Weiteren sind folgende Personen zutrittsberechtigt:
Die in der Unterkunft diensthabenden Einsatzkräfte, Besucher der Bewohner nach der
Hausordnung, Sozialarbeiter, zugangsberechtigte Angehörige des AG, der Polizei, der
Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Zolls und vom AG beauftragte Personen (Handwerker
o.ä.).
Begehren andere Personen Zutritt, ist der Zutritt zu verweigern. Personen, die vom AN
nicht mit der Erfüllung der Leistungen beauftragt sind, dürfen die Unterkunft nicht betreten.
Der AN hat auch sicherzustellen, dass sich nach 22:00 Uhr keine unberechtigten Personen,
insbesondere Besucher der Bewohner in der Unterkunft aufhalten.
Jeder Ein- und Ausgang von den o.g. zutrittsberechtigten Personen mit Ausnahme der
zutrittsberechtigten Bewohner ist in der Zutrittsliste mit Zeitpunkt des Ein- und Ausgangs
einzutragen. Die Kennzeichen von Fahrzeugen sind ebenfalls zu erfassen.
Vertreter der Presse dürfen nur nach gesonderter schriftlicher Zustimmung des AG die
Unterkunft betreten.
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Es sind insbesondere folgende Aufgaben durch die Einsatzkräfte zu erfüllen:
Kontrolle des Eingangsbereichs
Kontrolle der Zugangsberechtigung, insb. Ausweiskontrolle der Bewohner, ob eine
Zugangsberechtigung besteht
Führen von Zugangs-, Besucherlisten etc.
Einlass und Einweisung von Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Anlieferungen,
Regierungsmitarbeitern, Sozialarbeitern etc.
Durchsetzung von Hausrecht, z.B. Unterbindung des Aufenthalts Unbefugter
Kontrolle und ggf. Freimachen der Anfahrtszone von Feuerwehr, Rettungsdienst,
Polizei
b) Brandschutztechnische Aufgaben
Es dürfen nur Einsatzkräfte eingesetzt werden, die eine Brandschutzunterweisung haben.
Im Brand- und Evakuierungsfall sind Warnwesten zu tragen.
Bei Auslösen der Alarmanlage ist der Bereich, in dem die Anlage ausgelöst hat,
unverzüglich zu kontrollieren und im Brandfall sofort die Feuerwehr telefonisch
(Notruf 112) zu alarmieren. Weiterhin ist im Brandfall die akustische Alarmierung
nicht abzuschalten. Zeitgleich zur Alarmierung der Feuerwehr ist mit der Räumung
des Gebäudes zu beginnen.
Sofern möglich d.h. ohne eigene Gefährdung sind im Brandfall mit Hilfe der
Feuerlöscher nach abgeschlossener Räumung des Gebäudes eigene Löschversuche
zu unternehmen.
Nach Fehlalarmen ist die ausgelöste Anlage unverzüglich wieder betriebsbereit
zu schalten.
c) Weitere sicherheitsrelevante Aufgaben
Im Bedarfsfall sind des Weiteren folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Deeskalierendes Eingreifen bei Konfliktsituationen; grds. sollen Konflikte im Voraus
erkannt und vermieden werden; Auffälligkeiten, soziale Spannungen und
Konflikte sollen angesprochen werden, um die Situation möglichst vor einer Eskalation
zu entschärfen.
Unterstützung von Behörden und Polizei, z.B. bei Personensuche, Aufgreifen von
Fremdschläfern
Im Bedarfsfall sind entsprechende Notdienste (Polizei, Rettungsdienst etc.) zu
verständigen
Alarmierung der Polizei bei begründetem Verdacht von Straftaten
Unterstützung des AG oder der zuständigen Behörden bei betrieblichen Notständen
(Brand, Wassereinbruch, Bombensuche etc.)
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d) Sonstiges
Wachbuch
Der AN hat auf seine Kosten ein Wachbuch zu führen. Im Wachbuch muss der
Vor- und Nachname der eingesetzten Einsatzkräfte, der Beginn und das Ende
der Dienstzeit eingetragen werden.
Es sind alle die Dienstausübung und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung betreffenden Problematiken und Vorfälle (z. B. Übergriffe auf Personen,
Vandalismus, unbefugte Personen im Objekt, Anwerbungsversuchen durch extremistisch
geprägte Personen, etc.) festzuhalten und am nächsten Tag bis 09:00
Uhr dem zuständigen Ansprechpartner des AG mitzuteilen.
Bei Führung des Wachbuchs ist auf Genauigkeit und Sorgfalt zu achten. Die
Wachbücher gehen in das Eigentum des AG über. Auffälligkeiten sind sofort dem
zuständigen Ansprechpartner des AG zu melden.
Melde- und Protokollpflichten
Besondere Vorkommnisse (z.B. Übergriffe auf Personen, Vandalismus, unbefugte
Personen im Objekt) sind zu protokollieren und am folgenden Werktag dem
zuständigen Ansprechpartner des AG zu übersenden.
Insb. sofortige Meldung von Anwerbungsversuchen durch extremistisch geprägte
Personen oder von erkennbar verfassungsfeindlichen Radikalisierungen Asylsuchender.
Die vollständige Arbeitsausführung wird durch den AN kontinuierlich überwacht. Die Ergebnisse
werden aufgezeichnet und ausgewertet. Ggfs. ergeben sich im Betriebsablauf weitere
sicherheitsrelevante Belange, die zu berücksichtigen sind.
5.3 Dienstanweisung
Im Rahmen der Leistungserbringung hat der AN in Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner
des AG eine objektbezogene Dienstanweisung zu erstellen und dem AG zwei
Wochen vor Leistungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
Die das Personal des AN betreffenden Regelungen des Vertrages (Verhaltensvorschriften)
und dieses Leistungsverzeichnis sind zwingende Bestandteile der Dienstanweisung. In der
Dienstanweisung werden die jeweiligen Ansprechpartner, eine detaillierte Handlungsanweisung
etc. vereinbart.
Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Einsatzkraft nicht die Eigenschaft
und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen
Bediensteten einer Behörde besitzt.
Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Einsatzkraft während des Dienstes
keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen, auch keine Schein- oder Schreckschusswaffen,
Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnlichen
Gegenstände bei sich führen darf. Anpassungen der Dienstanweisungen haben
zeitnah nach Bekanntwerden des Änderungsbedarfs zu erfolgen und sind vorher mit dem AG
abzustimmen. Der AN hält seine Sicherheitsmitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand und
dokumentiert dies durch geeignete Unterschriftenlisten. Die Dokumentation ist auf Verlangen
des AG vorzulegen.
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Los 2: Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Leistungsverzeichnis
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03.04.2020
Der Mehraufwand für die Erstellung und Pflege der Dienstanweisung ist in die Stundenverrechnungssätze
der Sicherheitsmitarbeiter einzukalkulieren.
6 Ausstattung
6.1 Räumlichkeiten
Für die Erfüllung der Leistungen werden vom AG die erforderlichen Räume einschließlich der
erforderlichen Möblierung (Arbeitsplatz in einem Gemeinschaftsraum) unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Die Reinigung der bereitgestellten Räume wird seitens des AG auf seine
Kosten veranlasst. Zusätzliche Räumlichkeiten wie Sozialräume, Umkleideräume etc. sind
nicht vorhanden.
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände, Räume etc.
sind pfleglich zu behandeln.
Der AG stellt einen Internetanschluss ohne zusätzliche Kosten für den AN zur Verfügung.
Hardware (z.B. Laptop) und Software (z.B. Outlook) muss der AN auf eigene Kosten zur Verfügung
stellen (Ziffer 6.4).
6.2 Arbeitskleidung
Der AN muss auf seine Kosten das Personal mit einer für den Auftrag zweckmäßigen und
einheitlichen Arbeitskleidung und Schutzausrüstung ausstatten. Der AN stellt sicher, dass
alle Einsatzkräfte mit Sicherheitsschuhen (mind. Schutzklasse S1) ausgestattet sind und
diese während des Dienstes tragen. Die Arbeitskleidung hat Zeichen zu enthalten, die den
Träger der Bekleidung als Beschäftigten des AN gegenüber der Öffentlichkeit eindeutig
kennzeichnen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitskleidung nicht mit Uniformen der Angehörigen
von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass
keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.
Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt. Der AN trägt die Verantwortung,
dass die Arbeitskleidung der Aufgabenstellung des AG gerecht wird, d.h. dezente Farbgebung,
sauber, unzerknittert und unbeschädigt. Der AG hat das Recht, auch nach Erteilung
des Auftrags die Dienstkleidung oder Teile davon abzulehnen, wenn dies als notwendig erachtet
wird.
Für Unterauftragnehmer gelten dieselben Voraussetzungen wie für Personal des AN.
6.3 Firmenausweis
Das Personal ist mit einem Firmenausweis zu versehen. Dieser ist so zu tragen, dass Name
oder Logo des AN, Dienstnummer sowie Lichtbild der Einsatzkraft stets gut sichtbar sind.
Der Firmenausweis hat zusätzlich den Namen der Einsatzkraft zu enthalten sowie die Unterschriften
der Einsatzkraft sowie des AN, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten.
Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet
und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem Reisepass, den die
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Einsatzkräfte während des Dienstes stets bei sich zu führen haben. Auf Verlangen muss das
Personal sich jederzeit ausweisen können.
Alle ausgestellten Dienstausweise sind fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis
einzutragen, das dem AG auf Verlangen vorzulegen ist. Bei Ausscheiden der Einsatzkraft hat
der AN den Dienstausweis unverzüglich einzuziehen.
6.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung
Der AN ist für die technische Ausrüstung und sonstige Ausstattung der mit der Leistungserbringung
betrauten Einsatzkräfte zuständig und verantwortlich. Der Mehraufwand ist in die
Stundenverrechnungssätze der Einsatzkräfte einzukalkulieren.
Die Erreichbarkeit aller mit der Leistungserbringung betrauten Einsatzkräfte des AN muss
jederzeit durch geeignete Informations- und Kommunikationsmittel gewährleistet sein.
Der AN hat jede Einsatzkraft mit einem Mobiltelefon nebst erforderlichem Zubehör auszustatten.
Der AN hat für jede Schicht einen Laptop mit der Möglichkeit Emails zu senden und zu empfangen
zu stellen.
Die Ausstattung der Einsatzkräfte mit Waffen jeder Art (Hieb-, Stich- oder Schusswaffen,
Schein- oder Schreckschusswaffen, Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte,
Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnliche Gegenstände) ist untersagt.
Der AN verpflichtet sich, zur Erstversorgung seiner Einsatzkräfte stets in ausreichendem
Umfang Sanitätsmaterial vorzuhalten.
Vom AN sind für alle diensthabenden Einsatzkräfte ausreichend Warnwesten vorzuhalten.
7 Nachweise und Unterlagen
Vom AN sind zwei Wochen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist, vor Leistungsbeginn
folgende Nachweise und Unterlagen für das für die Leistungserbringung vorgesehene
Personal in geordneter und übersichtlicher Form vorzulegen:
Jährliche Vorlage der Kopie eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als
sechs Monate
Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung der
jeweils zuständigen Behörde
Einwilligungserklärung (gemäß Anlage) im Original für die zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung
bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den AG. Das
Formblatt ist für jeden Sicherheitsmitarbeiter maschinell auszufüllen und handschriftlich
zu unterzeichnen. Die Angaben sind zu prüfen, deren Richtigkeit ist durch Firmenstempel
und Unterschrift zu bestätigen und durch den AN dem AG zuzuleiten.
Eine Kopie des Personalausweises ist beizufügen.
Unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (gemäß Anlage)
Unterschriebene Datenschutzerklärung (gemäß Anlage)
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Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach 34a Gewerbeordnung
oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen Herkunftsland
Nachweis einer detaillierten Einweisung der Einsatzkräfte unverzüglich nach Arbeitsantritt
vor Ort
Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Erwerb des Führerscheins
Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde, nicht älter als ein Jahr
Sollte während der Leistungserbringung ein Personalwechsel stattfinden, so gelten für jede
eingesetzte Person die Regelungen zum Leistungsbeginn.
Der AG behält sich vor, folgenden Nachweise bzw. Dokumente vor Leistungsbeginn oder
auch während der Leistungsphase vom AN anzufordern:
- Kopie Handelsregisterauszug
- Kopie Gewerbeerlaubnis
- Kopie Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 in der jeweils geltenden jüngsten Fassung
- Befähigungsnachweis Inhaber
- Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Belegte Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als
sechs Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des 34 a Gewerbeordnung
- Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
- Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung
- Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Organigramm
- Stellenbeschreibungen für Führungskräfte
- Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (blanko)
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (Minijob / blanko)
- Hausinterne Vorlage Verpflichtung auf Datenschutz und Geheimhaltung (blanko)
- Nachweis und Konzept zur Arbeitssicherheit
- Objektbezogene Dienstanweisung
- Gefährdungsbeurteilung
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- Schriftlich dokumentiertes Verfahren zur Sicherstellung
der Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht (siehe
BDSG) in seiner jeweils aktuellen Fassung,
der Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang
mit der Durchführung von SDL bekannt gewordenen Informationen, auch nach
dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis jedes Sicherheitsmitarbeiters
vor Aufnahme der Tätigkeit,
des Beschwerdemanagements, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001
des Qualitäts- sowie Risikomanagements, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO
9001
der Erstellung von Dienstanweisungen
der Dienstausweise
der Unterweisung
der Qualifikation
der Weiterbildung
der Dokumentation, Melde- und Berichtswesen
der Verwaltung von Schließmitteln
Anlagen:
LV Anlage 1_Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung
LV Anlage 2_Verschwiegenheitsverpflichtung
LV Anlage 3_Datenschutzerklärung
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Wertungspreis
Los 2
Wertungspreis
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Der Wertungspreis dient der Vergleichbarkeit der Angebote. Die genannten Stunden dienen
lediglich als Grundlage für die Angebotswertung. Sie unterliegen einer qualifizierten Schätzung,
ergeben aber keinen Anspruch auf Ableistung eines festen Stundenkontingents.
Verbindliche Angebotspreise (ohne MwSt.) X Menge p.a. = Wertungspreis
Stundenverrechnungssatz Sachkunde werktags
________________________________ X 1.458 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde werktags
nachts
________________________________ X 2.743 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde sonntags
________________________________ X 1.224 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde feiertags
________________________________ X 384 Stunden = __________________
Nachlass __________ %
Wertungspreis Los p.a. netto (inkl. Nachlass)
__________________
Mehrwertsteuer 19 % __________________
Wertungspreis p.a. brutto __________________
90
Regierung von Niederbayern
Hauptgebäude
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Ämtergebäude
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Telefon
+49 (871) 808-01
Telefax
+49 (871) 808-1002
E-Mail
poststelle@reg-nb.bayern.de
Internet
www.regierung.niederbayern.bayern.de
Besuchszeiten
Mo-Do: 08:30 - 11:45 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 08:30 - 11:45 Uhr
oder nach Vereinbarung
Konten
Zahlungen nur an die
mitgeteilten Konten der
Staatsoberkasse
Bayern in Landshut
Öffentliche Verkehrsmittel
zum Hauptgebäude 2, 3, 4, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Regierungsplatz / Maximilianstraße)
zum Ämtergebäude 3, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Amtsgericht / Hauptfriedhof)
Formblatt Zuverlässigkeitsüberprüfung
Vorname(n): ____________________________
Name: ____________________________
Geburtsname: ____________________________
Geburtsdatum: ____________________________
Geburtsort: ____________________________
Wohnhaft in: ____________________________
____________________________
Arbeitnehmer:
Durch nachstehende Unterschrift willige ich in die Überprüfung und die in diesem Zusammenhang
stattfindende Datenübermittlung an das Bayerische Landeskriminalamt, sowie an das
Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zu Prüfzwecken ein. Ich versichere die Richtigkeit
meiner Angaben und bin mir der Tatsache bewusst, dass Falschangaben strafbar sind.
Arbeitgeber:
Ich versichere, die oben genannten Angaben mittels eines gültigen Lichtbildausweises
(Personalausweis / Reisepass) auf Richtigkeit überprüft zu haben. Einwände, die einer positiven
Überprüfung entgegenstehen könnten, sind mir nicht bekannt.
Für den Arbeitnehmer: Für den Arbeitgeber:
___________________________ ___________________________________________
Datum, Ort, Unterschrift Name, Datum, Ort, Unterschrift, Stempel
91
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zum Ämtergebäude 3, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Amtsgericht / Hauptfriedhof)
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Anlage Verschwiegenheitsverpflichtung
Seite 1 von 1
Verschwiegenheitsverpflichtung
Verschwiegenheitserklärung
Ich nehme zur Kenntnis, dass es mir untersagt ist, unbefugt Einsicht in Schriftstücke aller Art,
Akten, elektronische Dateien, usw. zu nehmen, die in den Räumen des AG aufbewahrt
werden, und /oder davon unbefugt Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich
verpflichte mich das oben Genannte zu unterlassen.
Ich verpflichte mich hiermit, über alle mir bei meiner Tätigkeit bekannt werdenden
Informationen sowohl während als auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses oder
der Beendigung meiner Beschäftigung in den Objekten des AG Stillschweigen zu bewahren.
Verstöße gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung können zivilrechtlich und/oder auch
strafrechtlich verfolgt werden. Daneben können sie zu arbeitsrechtlichen Sanktionen
(Abmahnung, Kündigung) führen.
Ein Exemplar der Verpflichtungserklärung habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.
Name, Vorname ______________________________________
Datum, Unterschrift ____________________________________
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Anlage Datenschutzerklärung
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Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach
5 BDSG
Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________,
da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für uns möglicherweise mit personenbezogenen Daten in
Kontakt kommen, verpflichte ich Sie hiermit auf die Wahrung des Datengeheimnisses.
Es ist Ihnen nach 5 BDSG untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu
verarbeiten oder zu nutzen. Damit sind nach 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über
persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen
Person gemeint. Ob die in Frage stehende Information schützenswert erscheint oder nicht,
ist unbeachtlich.
Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer
Tätigkeit fort.
Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Abs. 2 BDSG sowie nach
anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Die Verletzung
des Datengeheimnisses kann zugleich einer Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher
Pflichten bedeuten und kann entsprechende Konsequenzen haben.
Ein unterschriebenes Exemplar dieses Schreiben reichen Sie bitte an die Personalabteilung
zurück.
___________________________________________
Datum, Unterschrift der verantwortlichen Stelle
Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden
Verhaltensweisen wurde ich unterrichtet. Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit dem
Abdruck der hier genannten Vorschriften habe ich erhalten.
___________________________________________
Datum, Unterschrift der/s Verpflichteten
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Anlage Datenschutzerklärung
Seite 2 von 2
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
3 Abs. 1 BDSG
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
5 BDSG Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese
Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme
ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch
nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
43 Abs. 2 BDSG Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder
verarbeitet,
2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels
automatisierten Verfahrens bereithält,
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich
oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien
verschafft,
4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
durch unrichtige Angaben erschleicht,
5. entgegen 16 Absatz 4 Satz 1, 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit 29 Absatz 4,
39 Absatz 1 Satz 1 oder 40 Absatz 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt,
5a. entgegen 28 Absatz 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des
Betroffenen abhängig macht,
5b. entgegen 28 Absatz. 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt
6. entgegen 30 Absatz 1 Satz 2, 30a Absatz 3 Satz 3 oder 40 Absatz 2 Satz 3 ein dort
genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe zusammenführt oder
7. entgegen 42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig macht.
44 BDSG Strafvorschriften
(1) Wer eine in 43 Absatz 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in
der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen,
begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die
verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Aufsichtsbehörde.
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 2130
(Angebotsschreiben)
Seite 1 von 3
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Öffentliche Ausschreibung:
Sicherungsdienstleistungen
für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los 1: GU Porschestraße
Los 2: GU Obergangkofen
Angebotsschreiben
Anlagen:
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
Formblatt Stundenverrechnungssatz
Formblatt Referenzbescheinigung Bieter
Formblatt Wertungspreis
Ausführungen zu Zuschlagskriterien
Bieter:
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 2130
(Angebotsschreiben)
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(Falls zutreffend, bitte ankreuzen und beilegen)
L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
L 124 Eigenerklärung für andere Unternehmen
Vertragsbestandteile gemäß 1 VOL/B
Leistungsbeschreibung(en) und Leistungsverzeichnis(se)
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Zusätzliche Vertragsbedingungen
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistungen zu den von mir/ uns
eingesetzten Preisen an. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro
angegeben.
Den/Die Einzelpreis/e (netto) tragen Sie bitte im Systemabschnitt
Produkte/Leistungen im elektronischen Angebot ein.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist
gebunden.
2 Preisnachlässe werden ohne Bedingung gewährt und fließen in die Wertung ein.
Skonti werden nicht gewertet, bleiben jedoch Inhalt des Angebots. Gewährte
Preisnachlässe werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3 Bestandteile meines/unseres Angebotes sind neben diesem
Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, (VOL/B),
Ausgabe 2003
Unterlagen gemäß Formblatt Formblatt L 211 Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots, Anlagen Teil B, C und D (soweit zutreffend beigefügt).
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 2130
(Angebotsschreiben)
Seite 3 von 3
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Unterauftragsnehmerleistungen bzw.
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen aufgeführt sind, im
eigenen Betrieb ausgeführt werde(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/
unseres Angebots sind.
dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
Hinweis:
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle diese Teile des Angebots kenne(n) und anerkenne(n).
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten
personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden
können.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss aus
diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
(Ort, Datum, Unterschrift(en)*; ggf. zusätzlichen Stempel)
* Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen
Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 1 von 7
Regierung von Niederbayern
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84028 Landshut
Öffentliche Ausschreibung:
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Los :
Hinweis: Dieses Formblatt ist für jedes Los, auf das Sie bieten möchten, gesondert
auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Eigenerklärung zur Eignung
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
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L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 2 von 7
I Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe gemäß 42 VgV bzw. 31 UVgO in Verbindung mit
123 und 124 GWB
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
den 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
- gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern,
welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach 48 EStG auf gesondertes Verlangen vorlegen.
1 soweit unser Betrieb beitragspflichtig ist
2 Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlagen werde ich/werden wir ihn
vorlegen.
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 3 von 7
II Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind in einem Berufs- und Handelsregister eingetragen
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister verpflichtet
kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur
Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung
Berufs-/Handelsregisterauszug
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der
Industrie- und Handelskammer oder
Anderweitige sonstige Nachweise
III Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mein Jahresumsatz betrug: Jahr
Jahr
Jahr
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Sh. Formblatt
Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt:
L 211 Punkt 11
Mein Jahresumsatz betrug Jahr
Jahr
Jahr
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden
wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechende testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
101
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L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 4 von 7
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter
geeigneter Höhe
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht- oder
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden i. H. v. mindestens
(vgl. Leistungsbeschreibung)
und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i. H. v. mindestens
(vgl. Leistungsbeschreibung)
abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden
Versicherungsnachweis werde ich auf gesondertes Verlangen übersenden.
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 5 von 7
IV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen
erbracht habe(n).
1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
Es können auch mehr als drei Referenzen abgegeben werden, diese sind dann auf
gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde
ich/werden wir für die oben genannten Leistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes
Muster auf gesondertes Verlangen vorlegen.
103
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 6 von 7
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die
Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als
Zuschlagskriterium bewertet werden.
Mein/Unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse
zur Berufsausübung:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich sind.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt in den letzten drei Jahren über
folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n):
Anzahl der Beschäftigten: Anzahl des Führungspersonals:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
104
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 7 von 7
Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigen:
Folgende Teile des Auftrags beabsichtige(n) wir/ich als Unteraufträge zu vergeben:
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
müssen und mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Ort, Datum, Unterschrift
105
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Referenzbescheinigung
Seite 1 von 2
Referenzbescheinigung zum Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung
Vom Referenznehmer (d. h. von Ihnen/Bieter) auszufüllen:
Auftraggeber / Referenzgeber:
Name:
Anschrift:
Telefonnummer:
E-Mail:
Bezeichnung des Vorhabens:
Ausgeführte Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
Vertraglich gebunden als: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner
Nachunternehmer
Auftragswert der vorgenannten Leistungen:
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche
Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
Ort, Datum, Unterschrift (Referenznehmer)
(Referenznehmer. Bitte unterschreiben, drucken, einscannen und hochladen!)
106
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
Referenzbescheinigung
Seite 2 von 2
Nur vom Referenzgeber (d. h. vom damaligen Auftraggeber) auszufüllen:
Die Leistungen sind
auftragsgemäß durchgeführt worden
im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden
der Auftragnehmer musste zur Leistungserfüllung angehalten werden
der Auftragnehmer musste mehrfach zur Leistungserfüllung angehalten
werden
dem Auftragnehmer musste Kündigung angedroht werden
die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend
verweigert
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden
Die weitere Abwicklung des Auftrags wie die Abrechnung
verlief reibungslos
verlief nicht reibungslos
Die Schlussrechnung musst durch den Auftraggeber gestellt werden
Ansprechpartner ist
im
Tel.: Fax: E-Mail:
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche
Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
Ort, Datum, Unterschrift (Referenzgeber)
(Referenznehmer. Bitte unterschreiben, drucken, einscannen und hochladen!)
107
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Seite 1 von 2
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
Weitere Mitglieder:
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
erkären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
108
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Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Seite 2 von 2
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlagen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrittene oder
qualifizierte Erklärung abzugeben.
109
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Seite 1 von 2
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über die Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der
Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird:
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der
Teilleistungen, die ich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/ Leistungsbereich Beschreibung der
Teilleistungen
Namen des Nachunternehmens
(erst nach gesonderter
Anforderung der Vergabestelle)
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
110
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Seite 2 von 2
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrages beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten Kapazitäten anderer Unternehmen zu
bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und
die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter,
Kontaktdaten des Unternehmens
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
111
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Sicherungsdienstleistung für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-20/1
L 236
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Seite 1 von 1
Bieter
Datum
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit
den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil-)Leistungen
_______________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der
Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die
Auftragsausführung zu haften. 1
_______________________________________________________________________
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden,
behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen
__________________________
1Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Bewerbungsbedingungen gefordert ist.
112
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.04.2020
Verfahren: 2020TSP000003 - Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkung
Die Stundenverrechnungssätze sind in das jeweilige Formblatt "Wertungspreis" einzutragen!
Hier sind lediglich die Gesamtpreise für die Lose einzutragen.
Es sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer einzutragen! Die Umsatzsteuer wird von der
eVergabe automatisch hinzugeschlagen.
1 LOS Pfortendienst GU Porschestraße EUR .........................
Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
Klassifizierung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)
Pfortendienst für die Gemeinschaftsunterkunft Porschestraße
1.1 Pfortendienst GU Porschestraße USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamt
Pfortendienst für die GU Porschestraße
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Gesamt
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
113
2 LOS Pfortendienst GU Obergangkofen EUR .........................
Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
Klassifizierung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)
Pfortendienst für die Gemeinschaftsunterkunft Obergangkofen
2.1 Pfortendienst GU Obergangkofen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamt
Pfortendienst für die GU Obergangkofen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Gesamt
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
114
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.04.2020
Verfahren: 2020TSP000003 - Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
115
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
08.04.2020
Verfahren: 2020TSP000003 - Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Pfortendienst GU Porschestraße"
2 Los 2 -"Pfortendienst GU Obergangkofen"
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
116
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
08.04.2020
Verfahren: 2020TSP000003 - Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte
der Regierung von Niederbayern
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Pfortendienst GU Porschestraße"
2 Los 2 -"Pfortendienst GU Obergangkofen"
Kriterienkatalog - 2/2
117
Name Dateiname GrößeMIME-Type
Formblatt_Stundenverrechnungssatz Formblatt_Stundenverrechnungssatz.xlsx75,49
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
118
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/04/e23dca9c-9366-4133-a306-b937b3a1322c.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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