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Ausschreibung: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen - DE-Tübingen
Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Umwelttechnische Beratung
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 145885-2020 (ID: 2020032609131539343)
Veröffentlicht: 26.03.2020
*
DE-Tübingen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
2020/S 61/2020 145885
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Tübingen - Geschäftsstelle
Gewässerökologie
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Gewässerökologie
E-Mail: [6]gs.gewaesseroekologie@rpt.bwl.de
Telefon: +49 7071757-3027
Fax: +49 7071757-3190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/def
ault.aspx
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk
Freiburg
Postanschrift: Bissierstraße 7
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marlene Reichegger
E-Mail: [8]marlene.reichegger@rpf.bwl.de
Telefon: +49 7718966-2730
Fax: +49 761208-394200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk
Karlsruhe
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Silke Tänzel
E-Mail: [10]silke.taenzel@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-2730
Fax: +49 72193340211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk
Stuttgart
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Manuel Redling
E-Mail: [12]manuel.redling@rps.bwl.de
Telefon: +49 711904-15322
Fax: +49 711904-11190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk
Tübingen
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sebastian Krieg
E-Mail: [14]sebastian.krieg@rpt.bwl.de
Telefon: +49 7071757-3551
Fax: +49 7071757-3190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[16]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e-
fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail: [17]seitz@istw.de
Telefon: +49 714124236-18
Fax: +49 714124236-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]http://www.vof.istw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[19]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e-
fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter:
[20]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e-
fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landesstudie Gewässerökologie Stufe 2 Planungsleistungen 2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71350000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur Erreichung der Ziele der WRRL wurde in Baden-Württemberg die
Landesstudie Gewässerökologie Stufe 1 erstellt, in der Grundlagen für
eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden.
Für 8 Lose (12 Betrachtungsräume) sind ab 2020 Rahmenplanungen zu
erstellen. Diese sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung
naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden. Dazu ist eine
Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden
Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die
einzelnen Abschnitte aufzeigt. Priorität, zeitlicher Ablauf sowie
Hinweise zur Umsetzung sind zu benennen.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die das Trittsteinprinzip
berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische
Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen
Qualitätskomponenten zu verbessern.
Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
4202_Rems, 4203_Rems
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11D
NUTS-Code: DE115
NUTS-Code: DE116
Hauptort der Ausführung:
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Landkreis Ludwigsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 4202_Rems und
4203_Rems.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
3004_Möhlin/Neumagen 3006_Kander
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132
NUTS-Code: DE139
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Lörrach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 3004_Möhlin/Neumagen
3006_Kander.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
6505_Donau, 6501_Blau
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144
NUTS-Code: DE145
Hauptort der Ausführung:
Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 6505_Donau,
6501_Blau.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
3204_Schutter, 3211_Schutter
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134
Hauptort der Ausführung:
Ortenaukreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 3204_Schutter,
3211_Schutter.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
4106_Erms
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113
NUTS-Code: DE141
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Reutlingen, Landkreis Esslingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 4106_Erms.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
1202_SeefelderAach
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147
Hauptort der Ausführung:
Bodenseekreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 1202_SeefelderAach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
4403_Würm
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129
NUTS-Code: DE12B
NUTS-Code: DE112
Hauptort der Ausführung:
Stadtkreis Pforzheim, Enzkreis, Landkreis Böblingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 4403_Würm.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
1204_Radolfzeller_Aach
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71313000
71320000
71322000
71351900
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Konstanz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 1204_Radolfzeller_Aach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein
guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für
Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung
der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer
zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1.
Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung
(zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in
Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den
Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch
die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine
Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und
Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden,
soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist
(Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine
landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von
Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der
G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt
wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der
Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem
Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014)
enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten
Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen
in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden
übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen
Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der
Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert
und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den
Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und
Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung)
erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und
in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche,
einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination
von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen
Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also
überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren
Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine
Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen
Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der
landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen.
Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer
Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im
Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im
Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich
die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als
auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und
Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und
zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur
Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der
Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche
Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der
Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das
Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um
gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären
biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation /
Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/09/2020
Ende: 25/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die
Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von
erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden
Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl
von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge
des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des
Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung
der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen
mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und
der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung:
30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von
Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler
Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der
Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %)
sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von
erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung:
5,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten
Leistung erbracht sein,
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen
zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben.
Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und
Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte
erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das
Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die
Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden,
wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann
daher vorab nicht bestimmt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben.
Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die
aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose
ermittelt worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) über die
Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden
Person des Antragstellers bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle
Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister bei
ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen
Behörde des Herkunftslandes bei Unternehmen die nicht zur Eintragung
in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die
Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben berechtigt sind
Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124
GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung
stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von
Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden (Die vorbereitete
Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in
dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) einer
Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von
mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und einer jährlichen
Deckung von 0,25 Mio. EUR bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je
Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der
Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die
geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss
einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis
ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für
die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund
der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung
erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der
bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss
hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft
im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor
Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der
Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber
den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn
ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag
ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer
nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung
stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte
Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt
sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine
Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass
diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen
der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz
(brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche
Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den
Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
enthalten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden/0,25
Mio. EUR für sonstige Schäden.
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz
in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3
Geschäftsjahre mindestens: 126 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von
Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die
letzten 3 Jahre mindestens: 3 (Vollzeit-) Beschäftigte.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen
Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den
nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in
dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des
Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des
Auftrags,
C) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger
Berufserfahrung im folgenden Bereichen.
Ingenieur (Gewässerentwicklung und Wasserbau) oder vergleichbare
Qualifikation;
Biologe oder vergleichbare Qualifikation mit Kenntnissen zu
Untersuchung sowie Bewertung von MZB und Fischen;
GIS-Fachkraft.
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger
Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu C) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 5 Jahren.
Konzeptionen zur Revitalisierung von Fliessgewässern;
Planung Renaturierung (Objektplanung) Verständnis zur Umsetzung der
Maßnahmen;
Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten
insbesondere für Fische in Fließgewässern;
MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard;
Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung.
Zu D) Nachweis der notwendigen Softwareausstattung
GIS/CAD-Programm zur Abgabe der geforderten Abgabeformate (shp, gdb
(FGDB), dxf) Standard entspricht ArcGIS Version 10.1 oder höher;
Office Programme zur Erzeugung der geforderten Abgabeformate (docx,
xlsx);
Software zur Erzeugung von pdf-Dateien mit bestimmten Anforderungen
(Layer-pdf).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über
den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG
und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen
AVB (Boorberg Verlag 03/2018).
C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/04/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/05/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform
über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden
zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen
Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Interessenten
/ Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten /
Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung /
ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht
beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die
Vergabeplattform verwiesen. Interessenten / Bieter haben sich
selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und
Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Montag, 20.04.2020 12:00 Uhr
vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden
kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit
nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses
Dokuments ist für Mittwoch, 22.04.2020 vorgesehen und wird entsprechend
gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass
sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle
vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin
vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige
Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete
Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen
einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben
abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim
Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise
hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht
berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags
verantwortliches Personal. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren
abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen
Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des
Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind
Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen siehe III.1.1). Anträge /
Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in
deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind
Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne
solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt
werden;
H) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform über die
o.g. Vergabeplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem
Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3
Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden
sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte
Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor
Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a
GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Bisher wurden im Projekt keine Leistungen erbracht, die der
ausgeschriebenen Leistung in den betroffenen Betrachtungsräumen
entsprechen. Somit müssen keine vorbefassten Büros benannt werden.
Allerdings sind verschiedene Büros bei der Erstellung der Grundlagen
für das Vorgehen im Projekt beteiligt gewesen. Zudem wurden mehrere
Pilotprojekte durchgeführt, um das Vorgehen im Projekt zu
konkretisieren. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind entweder in die
bereitgestellten Arbeitsgrundlagen eingeflossen oder sie werden allen
Interessenten zur Verfügung gestellt (Berichte der Pilotprojekte).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [21]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[22]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247
Karlsruhe vom 26.03.2018:
.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend
macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er
ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss
die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der
behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem
Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die
sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161
Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder
aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag
unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein
förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der
Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht
informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der
Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein
Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10
Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus,
die in der Regel mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 50.000,00 EUR
betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung
eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein
Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der
gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der
Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen,
wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das
Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten
müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten
lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [23]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[24]www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2020
References
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7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/default.aspx
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