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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 141737-2020 (ID: 2020032409151534877)
Veröffentlicht: 24.03.2020
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2020/S 59/2020 141737
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@deges.de
Telefon: +49 21191349154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-170f8129813-77930b5a297892d6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 3 (anteilig), Lph5 und Lph6
(anteilig) inkl BIM
Referenznummer der Bekanntmachung: A415210809
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A 14 VKE 4158, AS Vielbaum LGr. BB/ST, Objektplanung Verkehrsanlagen
LPH 3 (anteilig), LPH 5 und LPH 6 (anteilig) inkl. BIM.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71320000
71322500
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D
NUTS-Code: DEE0D
Hauptort der Ausführung:
Bundesrepublik Deutschland, Land Sachsen-Anhalt, Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungserbringung beinhaltet folgende Leistungen:
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, § 47, LPH 3 (anteilig),
LPH 5 und LPH 6 (anteilig) BIM
Der geplante Bauabschnitt betrachtet den Lückenschluss bzw. den Neubau
der Bundesautobahn BAB 14 (BAB 14) im Land Sachsen-Anhalt in der
Verkehrseinheit 4158 (ehemals VKEen 3.1/3.2a) von der Anschlussstelle
(AS) Vielbaum an der Landesstraße 2 (L 2) bis zur Landesgrenze
Brandenburg/Sachsen-Anhalt (LGr BB/ST) mit einer Länge von 8,799 km
(VKE 3.1 von Bau-km 1 + 857 bis 7 + 500, VKE 3.2a von Bau-km 0 +
000,819 bis 3 + 156,357).
Der gegenständliche Abschnitt der BAB 14 zwischen der AS Vielbaum und
der LGr BB/ST erlangt gemeinsam mit der VKE 3.2b im Land Brandenburg
Verkehrswirksamkeit.
Das geplante Bauprojekt umfasst:
Neubau der Autobahntrasse (Länge 8,799 km), RQ 28;
die teilweise Überbauung der B189 (zwischen Vielbaum und
Geestgottberg);
die Überführung der L2 über die BAB 14 (Länge 0,676 km);
sowie der Bau.
eines Teils der Elbequerung im Zuge der A 14;
19 Brückenbauwerken im Zuge der A 14.
Teilplanfreie Rampe Alandstraße Wahrenberger Weg;
Aus- und Neubau von Wirtschaftswegen;
Blickdichte Kollisionsschutzwände und Irritationsschutzwände für
Vögel und Fledermäuse parallel zur A 14;
Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung und des
Lärmschutzes für den genannten Bereich.
Die Gradientenlage wird in den Tiefpunktbereichen der BAB 14 wesentlich
durch die gewählte Entwässerungslösung (Versickerungsmulden) bestimmt.
Als Regelquerschnitt der A 14 nördlich der AS Stendal kommt der nach
RAA leistungsfähige, zweibahnig- vierstreifige RQ 28 zur Anwendung. Die
bisherige Trassenführung sieht planerisch aber nicht bemaßt einen RQ 29
vor, welches in der Leistungsphase 5 geändert werden muss. Hier muss
der Querschnitt nach RQ 28 planerisch umgesetzt werden.
Im gesamten Bereich der L 2 wurde nach RAS-Q 96 der RQ 10,5 mit einer
Fahrbahnbreite von 7,50 m geplant. Hier ist zu prüfen, ob gem. RAL
(EKL3) ein RQ 11 realisierbar ist.
Auf Grund der relativ kurzen Länge der Baustrecke und im Hinblick auf
die bestehende Querschnittsbreite der B 189 wurde auf eine wesentliche
Reduzierung der Querschnittsbreite der B 189 im Vorfeld des Ostknotens
der AS Vielbaum verzichtet. Daher kommt für den Bereich der Baustrecke
der B 189 der RQ 10,5* zur Anwendung.
Der Wahrenberger Weg sowie die Alandstraße sind mit einem RQ 7,5 und
einer Fahrbahnbreite von 5,50 m geplant. Gemäß RAL wäre für die hier
passende EKL 4 eine Breite von 6,0 m erforderlich. Dies ist zu prüfen.
Für den Bereich östlich des Knotenpunktes mit der teil planfreien Rampe
wird die Fahrbahnbreite in Anlehnung an die bestehende Fahrbahnbreite
der Zufahrtsstraße Geestgottberg mit 6,0 m (Bestand ca. 6,20 m)
festgelegt. Diese Fahrbahnbreite entspricht auch der EAHV 93 bzw. der
RASt 06 für Straßen mit geringen Schwerverkehrsaufkommen.
Das geplante Entwässerungskonzept basiert in Anlehnung an die derzeit
vorhandene Entwässerungssituation auf der dezentralen bzw. zentralen
Versickerung des auf der Fahrbahn der BAB 14 sowie der nachgeordneten
Straßen anfallenden Niederschlagswassers.
Neben der Versickerung über seitliche Sickermulden sowie
Versickerungsbecken ist auch die breitflächige Versickerung über die
belebte Bodenzone der Dammböschungen berücksichtigt. Die flächenhafte
Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über Bankett und Dammböschungen mit
Anlage von Versicker- und Transportmulden je nach Böschungshöhen und
unter Beachtung der anstehenden Böden.
Im Bereich der Alandquerung wird aus ökologischen Gründen wird das auf
der Fahrbahn anfallende Niederschlagswasser über beidseitige Bordrinnen
gefasst und über Rohrleitungen in die nördlich und südlich des Alands
gelegenen Versickerungsbecken (westlich der BAB 14) eingeleitet.
Nördlich der Alandquerung ist abschnittsweise ist abschnittweise eine
Bordrinne vorgesehen.
Im Elbvorland (ab Elbdeich bei ca. Bau-km 1+800) wird das
Fahrbahnwasser über Bordrinnen am Mittelstreifen und am tieferliegenden
Fahrbahnrand (in Kombination der Lärmschutzwandanordnung nach Wd 1
entsprechend RiZaK 88) gefasst und über Rohrleitungen dem RKB 1
zugeführt. Ebenfalls dem RKB 1 zugeleitet wird das bis zum Hochpunkt
der Elbebrücke sowie der Elbvorlandbrücke anfallende Fahrbahnwasser.
Die A 14 erhält eine Grundausstattung mit Fahrbahnmarkierung, Schutz-
und Leiteinrichtungen sowie der verkehrsregelnden und wegweisenden
Beschilderung entsprechend den geltenden Richtlinien. Die Aufstellung
und Anbringung von amtlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen gemäß
Straßenverkehrsordnung (StVO 2000) wird in der Ausführungsplanung
Gegenstand einer verkehrsbehördlichen Anordnung.
Entlang der Strecke werden beidseitig Wild- und Amphibienschutzzäune
errichtet.
Die A 14 wird mit Autobahnfernmeldeanlagen ausgerüstet.
Die Leistungen zur Planung der Fernmeldeanlage werden separat vergeben.
Die Technische Fachplanung wird gesondert beigestellt.
Die in dieser Leistungsanfrage enthaltenen Planungsleistungen zur LPH 5
ist mit der BIM-Methode zu erstellen.
Alle weiteren Angaben: siehe beiliegende Planunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2
VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen [40 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Mitarbeiter 1 Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5) 40 v. H.;
Mitarbeiter 2 Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 6) [nur
Mindeststandard];
Mitarbeiter 3 BIM Gesamtkoordinator [nur Mindeststandard].
Mit folgenden Unterwichtung:
Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H.;
Referenzprojekte 80,0 v. H.;
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren [nur Mindeststandard];
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [60 v. H.].
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Projektleiter (Lph5, 6) 60 v. H.
Mit folgender Unterwichtung:
Ausbildung und Berufserfahrung 20 v. H.;
Angaben zu den Referenzprojekten 80 v. H.;
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3
Jahren: [nur Mindeststandard];
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung,: entfällt;
§ 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: entfällt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB];
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB];
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/04/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/03/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
Bekanntmachung zusammen der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner
Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen
sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den
jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren.
Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der
vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht
fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1., 2. Und
3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2020
References
6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
7. http://www.deges.de/
8. https://vergabe.deges.de/
9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170f8129813-77930b5a2978
92d6
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