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Ausschreibung: Unterstützende technische Tätigkeiten - DE-Hamburg
Unterstützende technische Tätigkeiten
Dokument Nr...: 140161-2020 (ID: 2020032309283233291)
Veröffentlicht: 23.03.2020
*
  DE-Hamburg: Unterstützende technische Tätigkeiten
   2020/S 58/2020 140161
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
   Postanschrift: Steinstraße 20
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600
   Postleitzahl: 20095
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
   E-Mail: [6]goetz.schumacher@hochbahn.de
   Fax: +49 403288-2135
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://hochbahn.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauherrenunterstützung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71336000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen einer Bauherrenunterstützung werden die Leistungen der
   Bauherrenfunktion, fachliche Beratung sowie die Koordination des
   Planungsprozessen erbracht.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der
   Veröffentlichung einverstanden? ja)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE6
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen einer Bauherrenunterstützung werden die Leistungen der
   Bauherrenfunktion, fachliche Beratung sowie die Koordination des
   Planungsprozessen erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Leistung der Bauherrenunterstützung unterliegt den Regeln des
   Abgaberechts. Gemäß § 132 Absatz GWB erfordern wesentliche Änderungen
   eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues
   Verschreibungsverfahren, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand greift.
   Hier liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß §132 Abs. 2 GWB vor. Danach ist
   die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen
   Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich
   geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergebeunterlagen
   vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus
   wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit
   erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den
   öffentlichen Auftraggeber verbunden wären. Diese Voraussetzungen liegen
   im hier vorliegenden Fall vor. Die Bearbeitung dieser Aufgabe ist sehr
   komplex und setzt eine Überdurchschnittliche Kenntnis der
   projektspezifischen Besonderheiten heraus. Um diese zu erhalten ist
   eine sehr umfangreiche und aufwendige Einarbeitung der eingesetzten
   Mitarbeiter erforderlich, zudem müssen bei diesen spezielle technische,
   wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse vorhanden sein, die sehr
   projektspezifisch sind. Insbesondere Planung und Realisierung des
   Streckenabschnitts der Innenstadtlagen bedingen höchste Schwierigkeiten
   in technischen Fragestellungen sowie in Abstimmungsbelangen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2015/S 199-362214
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/02/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion
   Wettbewerb
   Postanschrift: 200, Rue de Loi
   Ort: Brüssel
   Postleitzahl: 1049
   Land: Belgien
   Telefon: +32 2991111
   Fax: +32 2950138
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
   Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat.
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
   benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden.
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/03/2020
References
   6. mailto:goetz.schumacher@hochbahn.de?subject=TED
   7. http://hochbahn.de/
   8. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:362214-2015:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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