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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hamburg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Software-Entwicklung
Dokument Nr...: 138136-2020 (ID: 2020032309064531210)
Veröffentlicht: 23.03.2020
*
  DE-Hamburg: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2020/S 58/2020 138136
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde
   Postanschrift: Gänsemarkt 36
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]DataportVergabe13230@dataport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.hamburg.de/fb/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=1EoL4MDWR4c%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BeMaZ  Beteiligungsmanagement  Software
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000004
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen
   direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare
   Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral
   organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell
   durchgeführt.
   Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü.
   Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes,
   ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System
   soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die
   Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt.
   Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr
   kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022
   beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale
   Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich
   der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und
   der Erweiterung von Datenmodellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72262000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hält rund 400 Beteiligungen. An
   mehr als 100 Unternehmen ist sie direkt beteiligt (näheres zur Struktur
   des Beteiligungsportfolios s. unter 2.2.6).
   Das Beteiligungsmanagement der FHH ist dezentral organisiert. Die
   Steuerung der Beteiligungen erfolgt seit 2002 nach dem sogenannten
   Verantwortungsmodell. Danach obliegt die fachliche und wirtschaftliche
   Steuerung grundsätzlich jeweils der zuständigen Fachbehörde, die auch
   die Gesellschafterrechte ausübt, sofern das jeweilige Unternehmen nicht
   im Eigentum der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
   Beteiligungsmanagement mbH (HGV) steht. Die Steuerung erfolgt im
   Wesentlichen über das jeweilige Aufsichtsorgan. Das
   Beteiligungsmanagement der zuständigen Behörde bereitet die
   Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter der FHH im Aufsichtsorgan vor
   und spricht Empfehlungen zu den einzelnen Beschlusspunkten aus.
   Bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen (derzeit 18) wird die
   Finanzbehörde (FB) in die Unternehmenssteuerung einbezogen. In der
   Regel übernimmt dann eine Vertreterin oder ein Vertreter der FB den
   Vorsitz im Finanzausschuss des Aufsichtsorgans. Bei den Unternehmen,
   die dem erweiterten Verantwortungsmodell unterliegen, ist es Aufgabe
   der jeweiligen Fachbehörde, die FB rechtzeitig und umfassend bei allen
   Planungen, Zielveränderungen und Maßnahmen der Unternehmen mit
   finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Um eine einheitliche
   Senatslinie im Aufsichtsorgan zu gewährleisten, erfolgt vor der
   Aufsichtsratssitzung unter Einschluss der beiden Behördenleitungen eine
   bilaterale Abstimmung zwischen Fachbehörde und FB.
   Die Unternehmensbeteiligungen der FHH werden derzeit von insgesamt acht
   Behörden gesteuert, in denen rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
   für das Beteiligungsmanagement tätig sind. Eine besondere Rolle nimmt
   die HGV ein. Sie ist Holdinggesellschaft für einen großen Teil der
   hamburgischen öffentlichen Unternehmen. Ihr spezifischer Nutzen für die
   FHH liegt insbesondere in der steuerlichen Ergebnispoolung und im
   Konzernclearing für ihre Beteiligungsunternehmen. Die besonderen
   Funktionen der HGV erfordern  neben den von den Behörden
   wahrzunehmenden Belangen  eigenständige Steuerungs- und
   Gestaltungs-aufgaben, die auch eine Vertretung in den Aufsichtsorganen
   bedingen.
   Die FB nimmt bei der Beteiligungssteuerung zudem Grundsatz- und
   Querschnittsaufgaben wahr. Hierzu gehört die Formulierung der
   Rahmenvorgaben für das dezentral organisierte Beteiligungsmanagement.
   In diesem Zusammenhang gibt sie unter anderem den Hamburger Corporate
   Governance Kodex (HCGK), die Hinweise für die Beteiligungsverwaltung
   sowie den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht inklusive
   Vergütungsbericht für die Geschäftsleitungen sowie weitere zentrale
   Berichte wie z. B. auch über die Gleichstellung in den Aufsichtsorganen
   heraus (s. dazu unter
   [10]http://www.beteiligungsbericht.fb.ham-burg.de/).
   Der Rechnungshof der Freien- und Hansestadt Hamburg (RH) hat für das
   Beteiligungsmanagement der FHH in der Schwerpunktberichterstattung des
   Jahresberichts 2016 insbesondere festgestellt, dass die Steuerung und
   Kontrolle der Beteiligungen verbessert und die Beachtung zentraler
   Vorgaben sichergestellt werden müssen (s.
   [11]https://www.hamburg.de/jahresberichte/5038632/rechnungshof-jahresbe
   richt-2016/). Eine daraufhin auch auf Ersuchen der Hamburgischen
   Bürgerschaft vom Senat beauftragte Organisationsuntersuchung durch EY
   hat unter anderem zur Behebung dieser Kritik des RH die Einführung
   einer Beteiligungssoftware als sogenannte single source of trouth
   empfohlen. Deren Zielstellung soll die Bereitstellung analysefähiger
   aktueller, zukunfts- und vergangenheitsbezogener qualitativer und
   quantitativer Daten sein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann den Vertrag bezüglich des Systemservice einseitig
   um eine weitere Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten entsprechend der
   mit dem Zuschlag vereinbarten Konditionen verlängern.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber kann den Vertrag bezüglich des Systemservice einseitig
   um eine weitere Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten entsprechend der
   mit dem Zuschlag vereinbarten Konditionen verlängern.
   Es kann zudem optional eine größere Anzahl von Datenfeldern (400)
   und/oder eine größere Anzahl an Nutzern (250) gezogen werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 %
   und dem Eignungskriterium Leistung ist die Bewertungsmethode.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die ANGABE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig
   ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der
   Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im 3-Jahresdurchschnitt im
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklung und
   implementierung) mindestens 3 Mio. EUR betrug.
   Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
   eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann
   zwingend vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis ANGABE Umsatzkennzahlen ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
   jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   10 Punkte erhält der Bewerber für einen Umsatz im Tätigkeitsbereich des
   Auftrags in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre im
   3-Jahresdurchschnitt, bei einem Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR. 6
   Punkte erhält der Bewerber, welcher durchschnittlich 10  20 Mio. EUR
   Umsatz in dem Tätigkeitsfeld aufweisen kann. 3 Punkte werden für einen
   Umsatz im Durchschnitt von 5  10 Mio. EUR vergeben. 0 Punkte erhält
   der Bewerber, der einen Umsatzdurchschnitt von 3  5 Mio. EUR aufweist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre muss
   mindestens 3 Mio. EUR betragen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A. Referenzen, die beigefügt werden müssen:
   1. Referenzkategorie a.) Lieferung und Customizing eines
   Standardsoftwareprodukts für Beteiligungsmanagement und/oder
   controlling.
   2. Referenzkategorie b.) Lieferung und Customizing einer
   Content-getriebenen Lösung zur flexiblen Erstellung hochwertiger
   Berichtsformate beinhaltet (diese kann bereits in der unter a.
   genannten Standardsoftware enthalten sein).
   3. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vglb.
   sein. Ein mit dem Auftragsgegenstand vglb. Referenzprojekt der
   Kategorie a liegt vor, wenn
    die inhaltlichen Anforderungen der Referenzkategorie a.) vollständig
   erfüllt sind.
    das Projekt die Implementierung von Datenhaltungs- sowie Auswertungs-
   und Analysemöglichkeiten von betriebswirtschaftlichen Daten zu
   Unternehmensbeteiligungen beinhaltet.
    die implementierte Software unabhängig von spezifischen ERP- bzw.
   Rechnungslegungssystemen betrieben wurde.
    und die Implementierung nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen und das
   System seit mind. einem Jahr betrieben wird.
   Ein mit dem Auftragsgegenstand vglb. Referenzprojekt der Kategorie b.)
   liegt vor, wenn
    die inhaltlichen Anforderungen der Referenzkategorie b.) vollständig
   erfüllt sind.
    die Software die Möglichkeit bietet, Daten in unterschiedlichen
   Formaten aus anderen Anwendungen zu importieren, bzw. zu exportieren
   (Schnittstellenfunktion).
    die Software es erlaubt, Berichte sowohl als Print zu erstellen, als
   auch online zu veröffentlichen und die Implementierung nicht vor dem
   1.1.2017 abgeschlossen und das System seit mind. einem Jahr betrieben
   wird.
   Im Rahmen der Bewertung kann durch die Erfüllung bestimmter
   Voraussetzung eine höhere Bewertung der Referenzen erzielt werden
   (Details hierzu in der Teilnahmeunterlage BeMaZ und in Anlage zur
   Eignungsmatrix).
   B. Anzahl (Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird die Summe der
   3-Jahresdurchschnitte aller Mitglieder gewertet)
   1. der Entwickler/System-/Softwarearchitekten:
   Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Entwickler/System-
   und Softwarearchitekten, die in einem vglb. Bereich zum
   Ausschreibungsgegenstand tätig sind. 10 Punkte für über 100
   Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl.
   Ausschreibungsgegenstand beschäftigt. 6 Punkte für 51  100
   Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einer vgl. Beschäftigung. 3
   Punkte erhält der Bewerber, der über 21  50
   Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl.
   Ausschreibungsgegenstand beschäftigt hat. 0 Punkte für eine Anzahl von
   15  20 Entwickler/System-/Softwarearchitekten.
   (Softwareentwicklung und -implementierung), in den letzten 3 Jahren
   2019, 2018, 2017. Gewertet wird der 3-Jahresdurchschnitt.
   2. Servicemitarbeiter:
   Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter
   des Unternehmens, die in einem vergleichbaren Bereich zum
   Ausschreibungsgegenstand tätig sind (Softwareentwicklung und
   -implementierung), in den letzten 3 Jahren 2019, 2018, 2017. Gewertet
   wird der 3-Jahresdurchschnitt. 10 Punkte erhält der Bewerber mit über
   50 Servicemitarbeitern. 6 Punkte werden für 21  50 Servicemitarbeiter
   vergeben. 3 Punkte erhält der Bewerber, welcher im Durchschnitt 5  20
   Servicemitarbeiter beschäftigt hat. 0 Punkte werden für unter 5
   Servicemitarbeiter vergeben.
   C. Qualität (siehe nähere Angaben unter VI.3.) zusätzliche Angaben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Referenzen:
   a.) Es müssen mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang
   vergleichbare Referenzprojekte angegeben werden.
   b.) Davon muss mindestens eine Referenz aus der Kategorie Referenzliste
   a.) und eine aus der Referenzliste b.) mitgegeben werden. Eine einzelne
   Referenz kann dabei auf beide Referenzkategorien angewendet werden und
   wird bewertet. Bezogen auf die Referenzmindestanzahl wird sie jedoch
   nur als 1 Referenz gezählt, d. h. zur Erfüllung der Mindestanforderung
   müssen 2 verschiedene Referenzen in den Referenzkategorien a.) und b.)
   vorgelegt werden.
   Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert
   erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die
   erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die
   Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der
   Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
   2. Anzahl der Entwickler/System-/Softwarearchitekten: es müssen
   mindestens 15 Entwickler für den Beschaffungsgegenstand bereit gestellt
   werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftragsdurchführung;
    Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß
   § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG);
    Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
    Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
    Sachgerechte Sicherstellung der Barrierefreiheit.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/04/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([12]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
   rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
   Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und
   sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
   Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
   Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe
   Teilnahmeunterlagen) als Schluss Frageforum bezeichneten Termin im
   Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die
   Senden Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage
   eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf
   welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil
   A  Allgemeiner Teil).
   Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
   teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum
   Teilnahmewettbewerb genannten Termin Fragen und Antworten an alle
   Bewerber (7.4.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis
   gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle
   Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die
   Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur
   diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber
   nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers
   verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte
   schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des
   Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei
   Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3
   Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall,
   ob sie Antworten versendet.
   Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende
   Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter
   Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
   Zeitplanes möglich und geboten ist.
   Ergänzend zu III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   C.1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Beschreibung der Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung des Unternehmens durch Darstellung der
   unternehmenseigenen Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles
   Qualitätsmanagement für Softwareentwicklung. Die Darstellung hat auf
   einem externen Dokument zur erfolgen.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Beschreibung von jedem
   Mitglied einzureichen. In die Wertung fließt der Durchschnitt der von
   den Mitgliedern erreichten Punktzahlen ein. 9 Punkte werden für
   schlüssige und nachvollziehbare Angaben vergeben. 5 Punkte Angaben zur
   Qualitätssicherung vorhanden, teilweise nicht schlüssig und nicht
   nachvollziehbar. 2 Punkte für vorhandene Angaben, die jedoch
   überwiegende nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar sind. 0 Punkte
   erhält derjenige Bewerber, der unzureichende Angaben zur
   Qualitätssicherung eingereicht hat.
   2. Zertifikat zur Qualitätssicherung
   Ist ein Zertifikat zur Qualitätssicherung im Unternehmen vorhanden,
   soll dieses vorgewiesen werden. Wird es vorgewiesen gibt es 5 Punkte,
   ist kein Zertifikat vorhanden erreicht der Bewerber 0 Punkte.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Postfach 30 17 41
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20306
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231491
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
   Bieterassistenten zu senden.
   Wichtiger Hinweis:
   In der derzeitigen Situation (Corona-Virus) kann nicht vollständig
   gewährleistet werden, dass die Geschäftsstelle der Vergabekammer der
   Finanzbehörde durchgehend vor Ort besetzt ist und per Fax übermittelte
   Schriftsätze zeitnah wahrgenommen werden.
   Nachprüfungsanträge sind daher
    schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
   Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
    und (!) zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag
   als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
   [15]vergabekammer@fb.hamburg.de
   zu richten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/03/2020
References
   6. mailto:DataportVergabe13230@dataport.de?subject=TED
   7. https://www.hamburg.de/fb/
   8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=1EoL4MDWR4c%253d
   9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  10. http://www.beteiligungsbericht.fb.ham-burg.de/
  11. https://www.hamburg.de/jahresberichte/5038632/rechnungshof-jahresbericht-2016/
  12. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  13. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
  14. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
  15. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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