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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hamburg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Software-Entwicklung
Dokument Nr...: 138136-2020 (ID: 2020032309064531210)
Veröffentlicht: 23.03.2020
*
DE-Hamburg: Branchenspezifisches Softwarepaket
2020/S 58/2020 138136
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [6]DataportVergabe13230@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=1EoL4MDWR4c%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BeMaZ Beteiligungsmanagement Software
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen
direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare
Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral
organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell
durchgeführt.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü.
Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes,
ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System
soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die
Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt.
Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr
kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022
beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale
Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich
der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und
der Erweiterung von Datenmodellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72262000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hält rund 400 Beteiligungen. An
mehr als 100 Unternehmen ist sie direkt beteiligt (näheres zur Struktur
des Beteiligungsportfolios s. unter 2.2.6).
Das Beteiligungsmanagement der FHH ist dezentral organisiert. Die
Steuerung der Beteiligungen erfolgt seit 2002 nach dem sogenannten
Verantwortungsmodell. Danach obliegt die fachliche und wirtschaftliche
Steuerung grundsätzlich jeweils der zuständigen Fachbehörde, die auch
die Gesellschafterrechte ausübt, sofern das jeweilige Unternehmen nicht
im Eigentum der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsmanagement mbH (HGV) steht. Die Steuerung erfolgt im
Wesentlichen über das jeweilige Aufsichtsorgan. Das
Beteiligungsmanagement der zuständigen Behörde bereitet die
Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter der FHH im Aufsichtsorgan vor
und spricht Empfehlungen zu den einzelnen Beschlusspunkten aus.
Bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen (derzeit 18) wird die
Finanzbehörde (FB) in die Unternehmenssteuerung einbezogen. In der
Regel übernimmt dann eine Vertreterin oder ein Vertreter der FB den
Vorsitz im Finanzausschuss des Aufsichtsorgans. Bei den Unternehmen,
die dem erweiterten Verantwortungsmodell unterliegen, ist es Aufgabe
der jeweiligen Fachbehörde, die FB rechtzeitig und umfassend bei allen
Planungen, Zielveränderungen und Maßnahmen der Unternehmen mit
finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Um eine einheitliche
Senatslinie im Aufsichtsorgan zu gewährleisten, erfolgt vor der
Aufsichtsratssitzung unter Einschluss der beiden Behördenleitungen eine
bilaterale Abstimmung zwischen Fachbehörde und FB.
Die Unternehmensbeteiligungen der FHH werden derzeit von insgesamt acht
Behörden gesteuert, in denen rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
für das Beteiligungsmanagement tätig sind. Eine besondere Rolle nimmt
die HGV ein. Sie ist Holdinggesellschaft für einen großen Teil der
hamburgischen öffentlichen Unternehmen. Ihr spezifischer Nutzen für die
FHH liegt insbesondere in der steuerlichen Ergebnispoolung und im
Konzernclearing für ihre Beteiligungsunternehmen. Die besonderen
Funktionen der HGV erfordern neben den von den Behörden
wahrzunehmenden Belangen eigenständige Steuerungs- und
Gestaltungs-aufgaben, die auch eine Vertretung in den Aufsichtsorganen
bedingen.
Die FB nimmt bei der Beteiligungssteuerung zudem Grundsatz- und
Querschnittsaufgaben wahr. Hierzu gehört die Formulierung der
Rahmenvorgaben für das dezentral organisierte Beteiligungsmanagement.
In diesem Zusammenhang gibt sie unter anderem den Hamburger Corporate
Governance Kodex (HCGK), die Hinweise für die Beteiligungsverwaltung
sowie den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht inklusive
Vergütungsbericht für die Geschäftsleitungen sowie weitere zentrale
Berichte wie z. B. auch über die Gleichstellung in den Aufsichtsorganen
heraus (s. dazu unter
[10]http://www.beteiligungsbericht.fb.ham-burg.de/).
Der Rechnungshof der Freien- und Hansestadt Hamburg (RH) hat für das
Beteiligungsmanagement der FHH in der Schwerpunktberichterstattung des
Jahresberichts 2016 insbesondere festgestellt, dass die Steuerung und
Kontrolle der Beteiligungen verbessert und die Beachtung zentraler
Vorgaben sichergestellt werden müssen (s.
[11]https://www.hamburg.de/jahresberichte/5038632/rechnungshof-jahresbe
richt-2016/). Eine daraufhin auch auf Ersuchen der Hamburgischen
Bürgerschaft vom Senat beauftragte Organisationsuntersuchung durch EY
hat unter anderem zur Behebung dieser Kritik des RH die Einführung
einer Beteiligungssoftware als sogenannte single source of trouth
empfohlen. Deren Zielstellung soll die Bereitstellung analysefähiger
aktueller, zukunfts- und vergangenheitsbezogener qualitativer und
quantitativer Daten sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bezüglich des Systemservice einseitig
um eine weitere Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten entsprechend der
mit dem Zuschlag vereinbarten Konditionen verlängern.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bezüglich des Systemservice einseitig
um eine weitere Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten entsprechend der
mit dem Zuschlag vereinbarten Konditionen verlängern.
Es kann zudem optional eine größere Anzahl von Datenfeldern (400)
und/oder eine größere Anzahl an Nutzern (250) gezogen werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 %
und dem Eignungskriterium Leistung ist die Bewertungsmethode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die ANGABE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig
ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im 3-Jahresdurchschnitt im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklung und
implementierung) mindestens 3 Mio. EUR betrug.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann
zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis ANGABE Umsatzkennzahlen ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden addiert.
10 Punkte erhält der Bewerber für einen Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrags in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre im
3-Jahresdurchschnitt, bei einem Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR. 6
Punkte erhält der Bewerber, welcher durchschnittlich 10 20 Mio. EUR
Umsatz in dem Tätigkeitsfeld aufweisen kann. 3 Punkte werden für einen
Umsatz im Durchschnitt von 5 10 Mio. EUR vergeben. 0 Punkte erhält
der Bewerber, der einen Umsatzdurchschnitt von 3 5 Mio. EUR aufweist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre muss
mindestens 3 Mio. EUR betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A. Referenzen, die beigefügt werden müssen:
1. Referenzkategorie a.) Lieferung und Customizing eines
Standardsoftwareprodukts für Beteiligungsmanagement und/oder
controlling.
2. Referenzkategorie b.) Lieferung und Customizing einer
Content-getriebenen Lösung zur flexiblen Erstellung hochwertiger
Berichtsformate beinhaltet (diese kann bereits in der unter a.
genannten Standardsoftware enthalten sein).
3. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vglb.
sein. Ein mit dem Auftragsgegenstand vglb. Referenzprojekt der
Kategorie a liegt vor, wenn
die inhaltlichen Anforderungen der Referenzkategorie a.) vollständig
erfüllt sind.
das Projekt die Implementierung von Datenhaltungs- sowie Auswertungs-
und Analysemöglichkeiten von betriebswirtschaftlichen Daten zu
Unternehmensbeteiligungen beinhaltet.
die implementierte Software unabhängig von spezifischen ERP- bzw.
Rechnungslegungssystemen betrieben wurde.
und die Implementierung nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen und das
System seit mind. einem Jahr betrieben wird.
Ein mit dem Auftragsgegenstand vglb. Referenzprojekt der Kategorie b.)
liegt vor, wenn
die inhaltlichen Anforderungen der Referenzkategorie b.) vollständig
erfüllt sind.
die Software die Möglichkeit bietet, Daten in unterschiedlichen
Formaten aus anderen Anwendungen zu importieren, bzw. zu exportieren
(Schnittstellenfunktion).
die Software es erlaubt, Berichte sowohl als Print zu erstellen, als
auch online zu veröffentlichen und die Implementierung nicht vor dem
1.1.2017 abgeschlossen und das System seit mind. einem Jahr betrieben
wird.
Im Rahmen der Bewertung kann durch die Erfüllung bestimmter
Voraussetzung eine höhere Bewertung der Referenzen erzielt werden
(Details hierzu in der Teilnahmeunterlage BeMaZ und in Anlage zur
Eignungsmatrix).
B. Anzahl (Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird die Summe der
3-Jahresdurchschnitte aller Mitglieder gewertet)
1. der Entwickler/System-/Softwarearchitekten:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Entwickler/System-
und Softwarearchitekten, die in einem vglb. Bereich zum
Ausschreibungsgegenstand tätig sind. 10 Punkte für über 100
Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl.
Ausschreibungsgegenstand beschäftigt. 6 Punkte für 51 100
Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einer vgl. Beschäftigung. 3
Punkte erhält der Bewerber, der über 21 50
Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl.
Ausschreibungsgegenstand beschäftigt hat. 0 Punkte für eine Anzahl von
15 20 Entwickler/System-/Softwarearchitekten.
(Softwareentwicklung und -implementierung), in den letzten 3 Jahren
2019, 2018, 2017. Gewertet wird der 3-Jahresdurchschnitt.
2. Servicemitarbeiter:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter
des Unternehmens, die in einem vergleichbaren Bereich zum
Ausschreibungsgegenstand tätig sind (Softwareentwicklung und
-implementierung), in den letzten 3 Jahren 2019, 2018, 2017. Gewertet
wird der 3-Jahresdurchschnitt. 10 Punkte erhält der Bewerber mit über
50 Servicemitarbeitern. 6 Punkte werden für 21 50 Servicemitarbeiter
vergeben. 3 Punkte erhält der Bewerber, welcher im Durchschnitt 5 20
Servicemitarbeiter beschäftigt hat. 0 Punkte werden für unter 5
Servicemitarbeiter vergeben.
C. Qualität (siehe nähere Angaben unter VI.3.) zusätzliche Angaben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Referenzen:
a.) Es müssen mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang
vergleichbare Referenzprojekte angegeben werden.
b.) Davon muss mindestens eine Referenz aus der Kategorie Referenzliste
a.) und eine aus der Referenzliste b.) mitgegeben werden. Eine einzelne
Referenz kann dabei auf beide Referenzkategorien angewendet werden und
wird bewertet. Bezogen auf die Referenzmindestanzahl wird sie jedoch
nur als 1 Referenz gezählt, d. h. zur Erfüllung der Mindestanforderung
müssen 2 verschiedene Referenzen in den Referenzkategorien a.) und b.)
vorgelegt werden.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert
erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die
erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die
Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der
Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
2. Anzahl der Entwickler/System-/Softwarearchitekten: es müssen
mindestens 15 Entwickler für den Beschaffungsgegenstand bereit gestellt
werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung;
Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß
§ 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG);
Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
Sachgerechte Sicherstellung der Barrierefreiheit.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite
([12]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe
Teilnahmeunterlagen) als Schluss Frageforum bezeichneten Termin im
Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die
Senden Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage
eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf
welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil
A Allgemeiner Teil).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum
Teilnahmewettbewerb genannten Termin Fragen und Antworten an alle
Bewerber (7.4.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis
gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle
Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die
Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur
diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber
nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers
verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte
schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des
Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei
Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3
Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall,
ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende
Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter
Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ergänzend zu III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
C.1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Beschreibung der Maßnahmen zur
Qualitätssicherung des Unternehmens durch Darstellung der
unternehmenseigenen Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles
Qualitätsmanagement für Softwareentwicklung. Die Darstellung hat auf
einem externen Dokument zur erfolgen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Beschreibung von jedem
Mitglied einzureichen. In die Wertung fließt der Durchschnitt der von
den Mitgliedern erreichten Punktzahlen ein. 9 Punkte werden für
schlüssige und nachvollziehbare Angaben vergeben. 5 Punkte Angaben zur
Qualitätssicherung vorhanden, teilweise nicht schlüssig und nicht
nachvollziehbar. 2 Punkte für vorhandene Angaben, die jedoch
überwiegende nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar sind. 0 Punkte
erhält derjenige Bewerber, der unzureichende Angaben zur
Qualitätssicherung eingereicht hat.
2. Zertifikat zur Qualitätssicherung
Ist ein Zertifikat zur Qualitätssicherung im Unternehmen vorhanden,
soll dieses vorgewiesen werden. Wird es vorgewiesen gibt es 5 Punkte,
ist kein Zertifikat vorhanden erreicht der Bewerber 0 Punkte.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231491
Internet-Adresse:
[14]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
Bieterassistenten zu senden.
Wichtiger Hinweis:
In der derzeitigen Situation (Corona-Virus) kann nicht vollständig
gewährleistet werden, dass die Geschäftsstelle der Vergabekammer der
Finanzbehörde durchgehend vor Ort besetzt ist und per Fax übermittelte
Schriftsätze zeitnah wahrgenommen werden.
Nachprüfungsanträge sind daher
schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
und (!) zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag
als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[15]vergabekammer@fb.hamburg.de
zu richten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2020
References
6. mailto:DataportVergabe13230@dataport.de?subject=TED
7. https://www.hamburg.de/fb/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=1EoL4MDWR4c%253d
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
10. http://www.beteiligungsbericht.fb.ham-burg.de/
11. https://www.hamburg.de/jahresberichte/5038632/rechnungshof-jahresbericht-2016/
12. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
13. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
14. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
15. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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