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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten - DE-Bonn
Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten
Dokument Nr...: 70077-2020 (ID: 2020021209180359986)
Veröffentlicht: 12.02.2020
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DE-Bonn: Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten
2020/S 30/2020 70077
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [6]B19.11@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2714
Fax: +49 2289910610-2714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309223
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Wartung PID Phocheck Tiger
Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0103/19/VV: 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50413100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Wartung von Photoionisationsdetektoren
Phocheck Tiger.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 699 300.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Diverse Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bund ist Eigentümer von über 300 CBRN-Erkundungskraftwagen (frühere
Bezeichnung: ABC-Erkundungskraftwagen), die in den vergangenen Jahren
mit dem Photoionisationsdetektor (PID) Phocheck Tiger (Hersteller: Ion
Science Ltd., Großbritannien) ausgerüstet wurden. Die PID sind Eigentum
der Auftraggeberin und befinden sich gemäß § 13 ZSKG im Besitz der für
den Katastrophenschutz zuständigen Behörden bzw. der Träger der
Einheiten und Einrichtungen. Der Abruf von Leistungen aus dem Vertrag
kann im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die unter VI.3)
genannten zuständigen Behörden und Einrichtungen erfolgen.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll den zuständigen Behörden
und Einrichtungen die Möglichkeit geben, zwecks Gewährleistung der
Betriebsbereitschaft der PID das in der Rahmenvereinbarung definierte
Paket von Wartungsarbeiten über die webbasierte Plattform Kaufhaus des
Bundes (KdB) abzurufen.
Der Gesamtbestand der potentiell zu wartenden PID beläuft sich auf 333
Stück PID Phocheck Tiger. Die Geräte sollten in der Regel jährlich
gewartet werden. Daraus ergibt sich ein geschätzter Wartungsbedarf von
bis zu 333 Wartungen pro Jahr. Eine Mindestabrufmenge wird nicht
vereinbart.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um 2 Jahre zu
verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe ist vom Bieter auszufüllen
und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der
Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen
Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz:
Notwendige Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet
eingestuft zu werden ist, dass der Jahresumsatz des Bieters im letzten
Wirtschaftsjahr mindestens 230 000 EUR (netto) betrug.
Zur Angabe des Umsatzes ist der Vordruck Angaben zur Unternehmensgröße
und -umsatz zu verwenden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anzahl der gemäß Merkblatt T 021 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
chemische Industrie (BG RCI) befähigten Mitarbeiter:
Der Bieter muss über mindestens 3 Mitarbeiter verfügen, die er für die
vorliegend ausgeschriebenen Wartungen einsetzen kann und die bezüglich
der zu wartenden PID Phocheck Tiger die Anforderungen des Abschnitts
13.3 Befähigte Personen des Merkblatts T 021 Gaswarneinrichtungen
für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff der Berufsgenossenschaft
Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) erfüllen.
Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter ist im Angebot anzugeben. Hierzu
nutzen Sie bitte den Vordruck Informationen zur Auftragnehmerin und
zum Angebot.
Referenzen über Instandhaltung tragbarer, nicht ortsfester PID:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug
zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der Instandhaltungsleistungen & Angabe des PID-Typs,
Wert des Auftrages,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz
mit Anschrift und Kontaktdaten.
Der Bieter muss über ausreichende Erfahrungen hinsichtlich der
Instandhaltung tragbarer, nicht ortsfester PID verfügen. Notwendige
Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet eingestuft zu
werden ist daher die Benennung von Referenzaufträgen, die folgende
Anforderungen erfüllen:
Referenzaufträge:
von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern (pro Auftraggeber ist
eine geeignete Referenz ausreichend, d.h. insgesamt sind mindestens 3
Referenzen erforderlich),
über Instandhaltungsleistungen (Wartung, Kalibrierung oder
Reparatur),
für tragbare, nicht ortsfeste PID wobei die Referenzleistungen,
nicht älter als 3 Jahre sein dürfen (das Datum der
Leistungserbringung muss in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der
Angebotsfrist liegen).
Referenzleistungen, bei denen das Datum der Leistungserbringung mehr
als 3 Jahre vor Angebotsfrist zurückliegt, werden nicht berücksichtigt.
Noch nicht realisierte (zukünftige) Referenzleistungen werden ebenfalls
nicht berücksichtigt.
Es braucht sich nicht zwingend um Instandhaltungsleistungen für den PID
Phocheck Tiger zu handeln. Instandhaltungsleistungen für PID eines
anderen Typs/Herstellers sind ebenfalls zulässig, sofern es sich um
tragbare, nicht ortsfeste PID handelt.
Zur Angabe von Referenzen über die Instandhaltung tragbarer, nicht
ortsfester PID ist die Vorlage Referenzen über Instandhaltung
tragbarer, nicht ortsfester PID zu verwenden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, darüber
hinaus weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer
fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden
Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die
Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Gerätewartung für
einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren abgedeckt werden können, da die
erwartete Nutzungsdauer der Geräte 4 Jahre überschreitet.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/03/2020
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/03/2020
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das tatsächliche Datum der Öffnung der Angebote kann von dem unter
IV.2.7) genannten Datum abweichen. Die Öffnung erfolgt jedoch in jedem
Fall erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.
Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und
zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der
Länder. Dies sind im Einzelnen:
die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
LKatSG BW:
die unteren Verwaltungsbehörden als untere
Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und
Landratsämter),
die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden,
das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1
BayKSG:
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG
Berlin:
die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die
Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die
Polizei.
die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2
BbgBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org
Bremen:
der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als
Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:
die Freie und Hansestadt Hamburg.
die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem.
§ 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs.
1 NKatSG:
die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und
Hildesheim.
die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. §
2 BHKG NRW:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2
Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs.
2 SBKG:
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem.
§ 3 SächsBRKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2
KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
Katastrophenschutzbehörden,
das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden,
das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem.
§ 3 LKatSG:
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere
Katastrophenschutzbehörde,
das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind
gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes:
Landeskriminalamt Berlin, KT 61,
Berufsfeuerwehr Dortmund,
Berufsfeuerwehr Essen,
Berufsfeuerwehr Hamburg,
Berufsfeuerwehr Köln,
Berufsfeuerwehr Leipzig,
Berufsfeuerwehr Mannheim,
Berufsfeuerwehr München.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2020
References
6. mailto:B19.11@bescha.bund.de?subject=TED
7. http://www.bescha.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309223
9. http://www.evergabe-online.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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