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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten - DE-Bonn
Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten
Dokument Nr...: 70077-2020 (ID: 2020021209180359986)
Veröffentlicht: 12.02.2020
*
  DE-Bonn: Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten
   2020/S 30/2020 70077
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]B19.11@bescha.bund.de
   Telefon: +49 22899610-2714
   Fax: +49 2289910610-2714
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309223
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]http://www.evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Wartung PID Phocheck Tiger
   Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0103/19/VV: 1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50413100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über die Wartung von Photoionisationsdetektoren
   Phocheck Tiger.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 699 300.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Diverse Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Bund ist Eigentümer von über 300 CBRN-Erkundungskraftwagen (frühere
   Bezeichnung: ABC-Erkundungskraftwagen), die in den vergangenen Jahren
   mit dem Photoionisationsdetektor (PID) Phocheck Tiger (Hersteller: Ion
   Science Ltd., Großbritannien) ausgerüstet wurden. Die PID sind Eigentum
   der Auftraggeberin und befinden sich gemäß § 13 ZSKG im Besitz der für
   den Katastrophenschutz zuständigen Behörden bzw. der Träger der
   Einheiten und Einrichtungen. Der Abruf von Leistungen aus dem Vertrag
   kann im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die unter VI.3)
   genannten zuständigen Behörden und Einrichtungen erfolgen.
   Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll den zuständigen Behörden
   und Einrichtungen die Möglichkeit geben, zwecks Gewährleistung der
   Betriebsbereitschaft der PID das in der Rahmenvereinbarung definierte
   Paket von Wartungsarbeiten über die webbasierte Plattform Kaufhaus des
   Bundes (KdB) abzurufen.
   Der Gesamtbestand der potentiell zu wartenden PID beläuft sich auf 333
   Stück PID Phocheck Tiger. Die Geräte sollten in der Regel jährlich
   gewartet werden. Daraus ergibt sich ein geschätzter Wartungsbedarf von
   bis zu 333 Wartungen pro Jahr. Eine Mindestabrufmenge wird nicht
   vereinbart.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um 2 Jahre zu
   verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe ist vom Bieter auszufüllen
   und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der
   Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen
   Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
   Eintragungen besitzt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsatz:
   Notwendige Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet
   eingestuft zu werden ist, dass der Jahresumsatz des Bieters im letzten
   Wirtschaftsjahr mindestens 230 000 EUR (netto) betrug.
   Zur Angabe des Umsatzes ist der Vordruck Angaben zur Unternehmensgröße
   und -umsatz zu verwenden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anzahl der gemäß Merkblatt T 021 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
   chemische Industrie (BG RCI) befähigten Mitarbeiter:
   Der Bieter muss über mindestens 3 Mitarbeiter verfügen, die er für die
   vorliegend ausgeschriebenen Wartungen einsetzen kann und die bezüglich
   der zu wartenden PID Phocheck Tiger die Anforderungen des Abschnitts
   13.3 Befähigte Personen des Merkblatts T 021 Gaswarneinrichtungen
   für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff der Berufsgenossenschaft
   Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) erfüllen.
   Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter ist im Angebot anzugeben. Hierzu
   nutzen Sie bitte den Vordruck Informationen zur Auftragnehmerin und
   zum Angebot.
   Referenzen über Instandhaltung tragbarer, nicht ortsfester PID:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
   Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug
   zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
   für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
   anhand der Referenzen dar.
   Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    Beschreibung der Instandhaltungsleistungen & Angabe des PID-Typs,
    Wert des Auftrages,
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz
   mit Anschrift und Kontaktdaten.
   Der Bieter muss über ausreichende Erfahrungen hinsichtlich der
   Instandhaltung tragbarer, nicht ortsfester PID verfügen. Notwendige
   Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet eingestuft zu
   werden ist daher die Benennung von Referenzaufträgen, die folgende
   Anforderungen erfüllen:
   Referenzaufträge:
    von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern (pro Auftraggeber ist
   eine geeignete Referenz ausreichend, d.h. insgesamt sind mindestens 3
   Referenzen erforderlich),
    über Instandhaltungsleistungen (Wartung, Kalibrierung oder
   Reparatur),
    für tragbare, nicht ortsfeste PID wobei die Referenzleistungen,
    nicht älter als 3 Jahre sein dürfen (das Datum der
   Leistungserbringung muss in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der
   Angebotsfrist liegen).
   Referenzleistungen, bei denen das Datum der Leistungserbringung mehr
   als 3 Jahre vor Angebotsfrist zurückliegt, werden nicht berücksichtigt.
   Noch nicht realisierte (zukünftige) Referenzleistungen werden ebenfalls
   nicht berücksichtigt.
   Es braucht sich nicht zwingend um Instandhaltungsleistungen für den PID
   Phocheck Tiger zu handeln. Instandhaltungsleistungen für PID eines
   anderen Typs/Herstellers sind ebenfalls zulässig, sofern es sich um
   tragbare, nicht ortsfeste PID handelt.
   Zur Angabe von Referenzen über die Instandhaltung tragbarer, nicht
   ortsfester PID ist die Vorlage Referenzen über Instandhaltung
   tragbarer, nicht ortsfester PID zu verwenden.
   Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, darüber
   hinaus weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer
   fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte
   bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden
   Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die
   Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
   Referenzen einzureichen.
   Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
   zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
   können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Gerätewartung für
   einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren abgedeckt werden können, da die
   erwartete Nutzungsdauer der Geräte 4 Jahre überschreitet.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/03/2020
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das tatsächliche Datum der Öffnung der Angebote kann von dem unter
   IV.2.7) genannten Datum abweichen. Die Öffnung erfolgt jedoch in jedem
   Fall erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.
   Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
   Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und
   zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der
   Länder. Dies sind im Einzelnen:
    die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
   LKatSG BW:
    die unteren Verwaltungsbehörden als untere
   Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und
   Landratsämter),
    die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden,
    das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1
   BayKSG:
    die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das
   Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
    die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG
   Berlin:
    die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die
   Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die
   Polizei.
    die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2
   BbgBKG:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org
   Bremen:
    der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
   Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
   Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als
   Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
    die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:
    die Freie und Hansestadt Hamburg.
    die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
   Hessen:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem.
   § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs.
   1 NKatSG:
    die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und
   Hildesheim.
    die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. §
   2 BHKG NRW:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2
   Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs.
   2 SBKG:
    die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
    die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem.
   § 3 SächsBRKG:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
    die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2
   KatSG-LSA:
    die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
   Katastrophenschutzbehörden,
    das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden,
    das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem.
   § 3 LKatSG:
    die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und
   Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der
   Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere
   Katastrophenschutzbehörde,
    das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind
   gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
    die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes:
    Landeskriminalamt Berlin, KT 61,
    Berufsfeuerwehr Dortmund,
    Berufsfeuerwehr Essen,
    Berufsfeuerwehr Hamburg,
    Berufsfeuerwehr Köln,
    Berufsfeuerwehr Leipzig,
    Berufsfeuerwehr Mannheim,
    Berufsfeuerwehr München.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/02/2020
References
   6. mailto:B19.11@bescha.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bescha.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309223
   9. http://www.evergabe-online.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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