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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 69969-2020 (ID: 2020021209163859860)
Veröffentlicht: 12.02.2020
*
DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
2020/S 30/2020 69969
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ)
Postanschrift: Glinkastraße 24
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
E-Mail: [6]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon: +49 221-36734259
Fax: +49 221-36734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmfsfj.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309966
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Von-Gablenz-Str. 2-6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [9]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon: +49 221-36734259
Fax: +49 221-36734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.bafza.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309966
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unternehmensprogramm Unternehmen stärken Entgeltgleichheit zwischen
Frauen und Männern fördern
Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2020_002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB
i.V.m. § 14 Abs. 2 VgV das Unternehmensprogramm Unternehmen stärken
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern zu vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Deutschlandweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hintergrundinformation
Am 6.7.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft
getreten. Das Gesetz verbessert den bestehenden Rechtsrahmen für eine
umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne von gleicher
Lohn für Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit in
der Praxis und erfasst damit alle Arbeitgebende der Privatwirtschaft
sowie auch alle Arbeitgebende im öffentlichen Dienst. Das Gesetz
fördert die Transparenz von Entgeltregelungen und potentiell
geschlechtsspezifischen Entgeltstrukturen, um unmittelbare und
mittelbare, verdeckte Benachteiligungen erkennen und beseitigen zu
können. Vor diesem Hintergrund führt der Gesetzgeber 3 Instrumente ein.
Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben
mit mehr als 200 Beschäftigten und schreibt eine Berichtspflicht für
lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten fest.
Zudem fordert der Gesetzgeber Arbeitgeber auf an der Verwirklichung der
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch geeignete
Maßnahmen, zum Beispiel durch die Durchführung betrieblicher
Prüfverfahren, mitzuwirken (vgl. § 6 i.V.m. § 17 EntgTranspG).
Im Zuge der Evaluation des Gesetzes hat sich gezeigt, dass 45 Prozent
der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihre
Entgeltstrukturen überprüft haben. Gleichzeitig wurden aber
Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes
deutlich. Daher sollen Unternehmen mit diesem Unternehmensprogramm
stärker unterstützt werden, nicht nur bei der Durchführung von
betrieblichen Prüfverfahren zur Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen,
sondern insgesamt bei der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in
der Praxis.
Auftragsgegenstand
Im Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur
Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen
Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) verabschiedet (vgl.
Bundestags-Drucksache 19/11470). In ihrer Stellungnahme zum
Evaluationsgutachten bekennt sich die Bundesregierung dazu, alle
wesentlichen Ursachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern
weiter zu bekämpfen und insbesondere die Unternehmen stärker bei der
Förderung von transparenten und fairen Entgeltstrukturen zu
unterstützen und damit das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und
Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis tatsächlich
durchzusetzen.
Ziel des hier ausgeschriebenen Unternehmensprogramms ist es daher,
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern als Kern einer
umfassenden betrieblichen Personalpolitik zu etablieren. Fair Pay soll
Teil einer Modernen und geschlechtergerechten Unternehmenskultur
werden, von der alle profitieren alle Beschäftigten und die
Unternehmen selber. Unternehmen soll der Mehrwert einer für alle
Beschäftigten fairen und diskriminierungsfreien Entlohnung sowie Wege
zur Umsetzung dieses Ziels in die betriebseigenen Strukturen aufgezeigt
werden. Hierzu sieht das Unternehmensprogramm umfangreiche und vor
allem passgenaue Unterstützungsansätze für Unternehmen vor.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2020
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional ist die Verlängerung der ausgeschriebenen Leistungen um
weitere 12 Monate vorgesehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Verlängerung der ausgeschriebenen Leistungen um
weitere 12 Monate vorgesehen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die
geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende
Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen
Personen;
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat
seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot
eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a.
beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem
Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet
und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Anlage Eigenerklärung_123_124 kann genutzt werden;
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass
nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung
gestellte Anlage Eigenerklärung MiLoG kann genutzt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die
geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
beruft, hat er/sie die unter Punkt a) und b) geforderten Nachweise auch
für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der
Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw.
Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben,
die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens
vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben
und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson
fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die
Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren
geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des
Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der
Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die
im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und
dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei
personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im
Rahmen der Unterstützung entstehen;
g) Nachweis über Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Projekten
zur Förderung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bzw.
zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im
Erwerbsleben (inkl. kurzer Beschreibung);
h) Nachweis von Erfahrungen im juristischen
Gleichstellungskontext/Entgeltgleichheit (und
Entgelttransparenzgesetz);
i) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Erarbeitung von Indikatoren
und Kriterien zur Bewertung von Unternehmen;
j) Nachweis von Erfahrungen im Hinblick auf personalwirtschaftliche
Expertise, insbes. Vergütungsmanagement;
k) Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von
öffentlichen Veranstaltungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/03/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/03/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle
Präsentation werden nicht erstattet
Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL
heruntergeladen werden,
die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere
Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet
den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über
Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden.
Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an
den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren
Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine
Registrierung zwingend erforderlich,
Fragen sind bis zum 10.3.2020 12:00 Uhr ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes ([12]www.evergabe-online.de)
einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern /
Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt,
eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der
e-Vergabeplattform eingestellt,
Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes
([13]www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax
eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den
Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte
Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt
werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt
werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag
auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2020
References
6. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmfsfj.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309966
9. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
10. http://www.bafza.de/
11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309966
12. http://www.evergabe-online.de/
13. http://www.evergabe-online.de/
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