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Ausschreibung: Immobiliendienste - DE-Wiesbaden
Immobiliendienste
Dokument Nr...: 68670-2020 (ID: 2020021109421858536)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Wiesbaden: Immobiliendienste
   2020/S 29/2020 68670
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen vertreten durch den Landesbetrieb
   Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Zentrale, Standortmanagement
   Postanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 38-42
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE714
   Postleitzahl: 65189
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe
   E-Mail: [6]Info.Vergabe@lbih.hessen.de
   Telefon: +49 603288620
   Fax: +49 60328862111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lbih.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neuunterbringung für Organisationseinheiten der Polizei Frankfurt
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV2500A -F-F_N1942OEen Polizei
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   70000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mietvertrag (Anmietung von Büroflächen)
   Wegen der Sicherheitsinitiative Hessen und damit verbundener
   Einstellungsoffensive besteht bei der Polizei in Frankfurt aufgrund der
   hohen Zahl von Neueinstellungen ab dem Jahr 2020 erhöhter und akuter
   Unterbringungsbedarf. Ein Teilbereich aus dem Polizeipräsidium ist
   bereits am Standort des 14. Polizeirevieres untergebracht. Weitere
   Bereiche müssen ausgelagert werden, um den neuen Bedarf im Präsidium
   abzudecken. Da am Standort des 14. Polizeirevieres derzeit freie
   Flächen zur Verfügung stehen und somit umgehend beplant und
   hergerichtet werden können, wird die Anmietung von ca. 15 000 m^2
   Mietfläche und 131 Stellplätze für verschiedene Organisationseinheiten
   (OEen) aus dem PP dort favorisiert. Hierbei können Synergieeffekte mit
   dem in der Liegenschaft bereits untergebrachten 14. Polizeirevier
   genutzt werden; dies betrifft die gemeinsame Nutzung von
   Videokameraanlagen und gesicherter Tiefgarage, die 24/7 Bewachung durch
   ein Revier usw.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Marie-Curie-Straße 30
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Anmietung von für die Polizei zu nutzenden Büroflächen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Aufgrund der im Kern des Unterbringungsbedarfs ganz überwiegenden
   Büronutzung und demgegenüber sehr geringen Anteil von
   polizeispezifischen Ausstattungsmerkmalen ist der Hauptgegenstand des
   Auftrags ein klassischer Mietvertrag und kein Bauvertrag.
   Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind denen einer üblichen
   Gewerberaumanmietung vergleichbar.
   Der Wert der Beschaffung laut Abschnitt II.1.7) unterliegt der
   Geheimhaltung.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/02/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: AEPF III 39 S.à r.l.
   Postanschrift: 2, avenue Charles de Gaulle
   Ort: Luxembourg
   NUTS-Code: LU
   Postleitzahl: L-1653
   Land: Luxemburg
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB sind Direktvergaben unwirksam, wenn sie
   nicht gesetzlich gestattet sind u. der Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Gem. § 135 Abs. 2 GWB können
   Unternehmen bis zu 6 Monaten nach Vertragsschluß ein
   Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn keine Vorabinformation oder
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe erfolgt ist.
   Die Unwirksamkeit tritt jedoch nicht ein, wenn die folgenden
   Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 135 Abs. 3 S. 1 GWB
   kumulativ vorliegen.
   1) Ansicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber muss gem. § 135 Abs. 3
   S. 1 Nr. 1 GWB der Ansicht sein, dass die Vergabe ohne vorherige
   Bekanntgabe zulässig ist;
   2) Veröffentlichung: Der Auftraggeber muss gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr.
   2 GWB die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt
   der Europäischen Union veröffentlicht haben und darin seine Absicht zum
   Vertragsabschluß bekundet haben. Den Mindestinhalt der Bekanntmachung
   regelt § 135 Abs. 3 S. 2 GWB;
   3) Wartefrist: Schließlich darf der Vertrag nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr.
   3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
   abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Frist haben potentielle Bewerber
   die Möglichkeit, im Wege eines Nachprüfungsverfahrens Rechtsschutz
   gegen die angekündigte Direktvergabe zu ersuchen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   Internet-Adresse: [8]http://www.rp-darmstadt.hessen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
   6. mailto:Info.Vergabe@lbih.hessen.de?subject=TED
   7. http://www.lbih.hessen.de/
   8. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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