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Ausschreibung: Immobiliendienste - DE-Wiesbaden
Immobiliendienste
Dokument Nr...: 68670-2020 (ID: 2020021109421858536)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
DE-Wiesbaden: Immobiliendienste
2020/S 29/2020 68670
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen vertreten durch den Landesbetrieb
Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Zentrale, Standortmanagement
Postanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 38-42
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe
E-Mail: [6]Info.Vergabe@lbih.hessen.de
Telefon: +49 603288620
Fax: +49 60328862111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.lbih.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neuunterbringung für Organisationseinheiten der Polizei Frankfurt
Referenznummer der Bekanntmachung: VV2500A -F-F_N1942OEen Polizei
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
70000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mietvertrag (Anmietung von Büroflächen)
Wegen der Sicherheitsinitiative Hessen und damit verbundener
Einstellungsoffensive besteht bei der Polizei in Frankfurt aufgrund der
hohen Zahl von Neueinstellungen ab dem Jahr 2020 erhöhter und akuter
Unterbringungsbedarf. Ein Teilbereich aus dem Polizeipräsidium ist
bereits am Standort des 14. Polizeirevieres untergebracht. Weitere
Bereiche müssen ausgelagert werden, um den neuen Bedarf im Präsidium
abzudecken. Da am Standort des 14. Polizeirevieres derzeit freie
Flächen zur Verfügung stehen und somit umgehend beplant und
hergerichtet werden können, wird die Anmietung von ca. 15 000 m^2
Mietfläche und 131 Stellplätze für verschiedene Organisationseinheiten
(OEen) aus dem PP dort favorisiert. Hierbei können Synergieeffekte mit
dem in der Liegenschaft bereits untergebrachten 14. Polizeirevier
genutzt werden; dies betrifft die gemeinsame Nutzung von
Videokameraanlagen und gesicherter Tiefgarage, die 24/7 Bewachung durch
ein Revier usw.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Marie-Curie-Straße 30
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Anmietung von für die Polizei zu nutzenden Büroflächen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Aufgrund der im Kern des Unterbringungsbedarfs ganz überwiegenden
Büronutzung und demgegenüber sehr geringen Anteil von
polizeispezifischen Ausstattungsmerkmalen ist der Hauptgegenstand des
Auftrags ein klassischer Mietvertrag und kein Bauvertrag.
Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind denen einer üblichen
Gewerberaumanmietung vergleichbar.
Der Wert der Beschaffung laut Abschnitt II.1.7) unterliegt der
Geheimhaltung.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AEPF III 39 S.à r.l.
Postanschrift: 2, avenue Charles de Gaulle
Ort: Luxembourg
NUTS-Code: LU
Postleitzahl: L-1653
Land: Luxemburg
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB sind Direktvergaben unwirksam, wenn sie
nicht gesetzlich gestattet sind u. der Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Gem. § 135 Abs. 2 GWB können
Unternehmen bis zu 6 Monaten nach Vertragsschluß ein
Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn keine Vorabinformation oder
Bekanntmachung der Auftragsvergabe erfolgt ist.
Die Unwirksamkeit tritt jedoch nicht ein, wenn die folgenden
Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 135 Abs. 3 S. 1 GWB
kumulativ vorliegen.
1) Ansicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber muss gem. § 135 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 GWB der Ansicht sein, dass die Vergabe ohne vorherige
Bekanntgabe zulässig ist;
2) Veröffentlichung: Der Auftraggeber muss gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr.
2 GWB die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht haben und darin seine Absicht zum
Vertragsabschluß bekundet haben. Den Mindestinhalt der Bekanntmachung
regelt § 135 Abs. 3 S. 2 GWB;
3) Wartefrist: Schließlich darf der Vertrag nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr.
3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Frist haben potentielle Bewerber
die Möglichkeit, im Wege eines Nachprüfungsverfahrens Rechtsschutz
gegen die angekündigte Direktvergabe zu ersuchen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Internet-Adresse: [8]http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2020
References
6. mailto:Info.Vergabe@lbih.hessen.de?subject=TED
7. http://www.lbih.hessen.de/
8. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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