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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Hamburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 68270-2020 (ID: 2020021109370058135)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
DE-Hamburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 29/2020 68270
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BGW/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale
Vergabestelle/ Frau Melanie Fräßdorf
E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungsleistungen im Bereich Exchange und mobile Device
Management
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Umbau des Aufgabenbereichs Exchange und mobile Device Management zu
einem marktüblichen Service.
Beauftragung eines externen Spezialisten mit Unterstützungsleistungen
zur Standardisierung der Services E-Mail und mobile Device Management.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 309 600.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Aufgabenbereich Exchange und mobile Device Management der BGW
soll zu einem marktüblichen Service umgebaut werden. Das heißt, die
Services Mail und mobile Device Management werden im laufenden
Tagesgeschäft soweit standardisiert, dass diese zukünftig als ein oder
2 Cloud-Services eingekauft werden können.
Dabei müssen die Abhängigkeiten zu den Microsoft Office Produkten zum
einen und zum anderen zu den eingesetzten mobilen Endgeräten sowie die
Abhängigkeiten untereinander berücksichtigt werden. Es soll ein
externer Spezialist im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung eingekauft
werden, der Unterstützung im Second Level Support für die i-Phones,
i-Pads, Mail- und Fax-Server unter Exchange sowie in der Erhöhung der
operativen Sicherheit auf diesen Systemen leistet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die Vergabe wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb
durchgeführt. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbwerb ist zulässig, da beim plötzliche Weggang des
einzigen bei der BGW bisher vorhandenen Spezialisten, der bereits für
die Erbringung der hier in Rede stehenden Leistungen vorgesehen war, um
ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis i. S. v. § 14 Abs.
4 Nr. 3 VgV handelt. Der Weggang war für die BGW auch bei Beachtung der
objektiven Sorgfaltspflichten nicht vorhersehbar, da sich dieser in
keiner Weise angedeutet hatte und dieser erst kurz vor dem Beginn der
geplanten Projektumsetzung erfolgte. Die Durchführung eines
wettbewerblichen Vergabeverfahrens würde vorliegend eine erhebliche
Verzögerung des vorgesehenen Umbaus des Aufgabenbereichs Exchange und
mobile Device Management hin zu einem marktüblichen Service bedeuten.
Die damit verbundene Verzögerung der in Rede stehenden Maßnahme würde
sich in mehrfacher Hinsicht negativ auswirken.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hays AG
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 309 600.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und
Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das
Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1) Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/02/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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