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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Hamburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 68270-2020 (ID: 2020021109370058135)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Hamburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2020/S 29/2020 68270
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
   Wohlfahrtspflege (BGW)
   Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600
   Postleitzahl: 22089
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): BGW/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale
   Vergabestelle/ Frau Melanie Fräßdorf
   E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterstützungsleistungen im Bereich Exchange und mobile Device
   Management
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Umbau des Aufgabenbereichs Exchange und mobile Device Management zu
   einem marktüblichen Service.
   Beauftragung eines externen Spezialisten mit Unterstützungsleistungen
   zur Standardisierung der Services E-Mail und mobile Device Management.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 309 600.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE60
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Aufgabenbereich Exchange und mobile Device Management der BGW
   soll zu einem marktüblichen Service umgebaut werden. Das heißt, die
   Services Mail und mobile Device Management werden im laufenden
   Tagesgeschäft soweit standardisiert, dass diese zukünftig als ein oder
   2 Cloud-Services eingekauft werden können.
   Dabei müssen die Abhängigkeiten zu den Microsoft Office Produkten zum
   einen und zum anderen zu den eingesetzten mobilen Endgeräten sowie die
   Abhängigkeiten untereinander berücksichtigt werden. Es soll ein
   externer Spezialist im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung eingekauft
   werden, der Unterstützung im Second Level Support für die i-Phones,
   i-Pads, Mail- und Fax-Server unter Exchange sowie in der Erhöhung der
   operativen Sicherheit auf diesen Systemen leistet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
       Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
       Bedingungen der Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Die Vergabe wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb
   durchgeführt. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne
   Teilnahmewettbwerb ist zulässig, da beim plötzliche Weggang des
   einzigen bei der BGW bisher vorhandenen Spezialisten, der bereits für
   die Erbringung der hier in Rede stehenden Leistungen vorgesehen war, um
   ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis i. S. v. § 14 Abs.
   4 Nr. 3 VgV handelt. Der Weggang war für die BGW auch bei Beachtung der
   objektiven Sorgfaltspflichten nicht vorhersehbar, da sich dieser in
   keiner Weise angedeutet hatte und dieser erst kurz vor dem Beginn der
   geplanten Projektumsetzung erfolgte. Die Durchführung eines
   wettbewerblichen Vergabeverfahrens würde vorliegend eine erhebliche
   Verzögerung des vorgesehenen Umbaus des Aufgabenbereichs Exchange und
   mobile Device Management hin zu einem marktüblichen Service bedeuten.
   Die damit verbundene Verzögerung der in Rede stehenden Maßnahme würde
   sich in mehrfacher Hinsicht negativ auswirken.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   06/02/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Hays AG
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE60
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 309 600.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und
   Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das
   Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   1) Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB):
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   2) Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
    gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
    den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   3) Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB).
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/02/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
   7. http://www.bgw-online.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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