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Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-Düsseldorf
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 67487-2020 (ID: 2020021109264757370)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Düsseldorf: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
   2020/S 29/2020 67487
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
   Postanschrift: Tersteegenstr. 28
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 40474
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justitiariat
   E-Mail: [6]gwq-vertragsservice@gwq-serviceplus.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.gwq-serviceplus.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZDEAB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open House Psychische Erkrankungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-02
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85140000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur
   Versorgung von Versicherten mit Apps im Bereich psychische
   Erkrankungen.
   Die GWQ ServicePlusAG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes
   Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und
   Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs-
   und Kundenkassen einen Versorgungsvertrag zur Online-Beratung/Coaching
   von Versicherten mit psychischen Erkrankungen bundesweit mit allen
   Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen.
   Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus
   AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an,
   den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden
   eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann
   nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die
   App nutzen werden.
   In diesem Zusammenhang übernimmt die GWQ ServicePlus AG für die
   teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die
   Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem
   Vertrag beitreten, erklären Sie diesen Beitritt ausschließlich
   gegenüber der GWQ.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85140000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
   § 20 SGB V über die Versorgung von Versicherten mit Apps im Bereich
   psychische Erkrankungen im Rahmen eines sogenannten Open-House
   Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
   einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten Anbietern jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem
   Vertrag angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität
   zugesichert.
   Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen Anbietern, die die
   Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies durch ihre Unterschrift
   auf den auszufüllenden Erklärungen bzw. dem Vertrag bestätigt haben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht die Option, den Vertrag auf maximal 2 weitere Jahre zu
   verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung, dass die angebotene App aus dem Bereich psychische
   Erkrankung und bereits bei einer Krankenkasse unter Vertrag ist. Der
   Vertragsschluss darf nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt des
   Beitritts zum Open House Verfahren psychische Erkrankungen sein oder
   die angebotene App aus dem Bereich psychische Erkrankung wird oder
   wurde mit Hilfe bzw. unter Beteiligung von medizinischem Fachpersonal
   entwickelt und/oder begleitet (z. B. im Rahmen eines medizinischen
   Beirats). Erklärende Ausführungen hat das interessierte Unternehmen auf
   einem separaten Dokument einzureichen;
   2) Der Vertragspartner hat Angaben zu der Anzahl der Personen zu
   machen, die im letzten Jahr die angebotene App genutzt haben (User).
   Voraussetzung für einen Vertragsschluss ist, dass mindestens 3 000 User
   die App im letzten Jahr genutzt haben;
   3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses über eine mindestens 1-jährige Geschäftstätigkeit im
   deutschen Gesundheitswesen und das Angebot über eine CE-Zertifizierung
   als Medizinprodukt verfügt (Nachweis ist beizufügen);
   4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen kurzfristig in der Lage ist,
   einen persönlichen User-Support zu gewährleisten;
   5) Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben,
   insbesondere den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und den Regelungen des
   SGB entspricht und verantwortlich im Sinne der DSGVO ist;
   6) Angaben zur Präventionscheckliste.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um
   ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden;
   2) Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu
   verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes
   auszufüllen;
   3) Interessierte Unternehmen können über die unter I.1) genannte
   E-Mailadresse den Vertrag anfordern. Die sonstigen Teilnahmeunterlagen
   können auf der Internetseite [9]www.dtvp.de heruntergeladen werden.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies
   durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1)-III. 1.3) genannten
   Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen dokumentiert, kann
   den Vertrag abschließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben;
   4) Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den
   gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
   werden nicht durchgeführt;
   6) Der früheste Vertragsbeginn ist der Tag nach Veröffentlichung im EU
   Amtsblatt. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
   7.8.2020 jederzeit möglichen Vertragsabschlusses ist es zu verstehen,
   dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 10.2.2020 (Bedingung für die
   Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der in
   Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich
   letztmögliche Angebotsabgabe) liegt;
   7) Über die Vertragsabschlüsse wird jeweils nachträglich europaweit in
   bestimmten Abständen informiert.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZDEAB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bund
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
   Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
   bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.
   Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
   anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen:
   § 134 GWB:
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt,
   ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass
   dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
   zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
   6. mailto:gwq-vertragsservice@gwq-serviceplus.de?subject=TED
   7. http://www.gwq-serviceplus.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZDEAB/documents
   9. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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