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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Starnberg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 67454-2020 (ID: 2020021109260657312)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
DE-Starnberg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 29/2020 67454
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Starnberg Team 12.21
E-Mail: [6]ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151148-985
Fax: +49 8151148-11985
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.lk-starnberg.de/landkreis/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDB17/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDB17
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau Gymnasium Herrsching
Referenznummer der Bekanntmachung: NGH_EU_63/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
Projektsteuerungsleistungen (stufenweise) für den Neubau Gymnasium
Herrsching nach den Leistungsstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9
jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn,
soweit einzelne Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und/der
aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll
ausgenommen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Starnberg/Gemeindegebiet Herrsching Landkreis
Starnberg/Gemeindegebiet Herrsching
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
Projektsteuerungsleistungen (stufenweise) für den Neubau Gymnasium
Herrsching nach den Leistungsstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9
jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn,
soweit einzelne Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und/der
aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll
ausgenommen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 45
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt,
insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe
bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit
keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits
erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen
Kündigung.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 Bewerber
zugelassen, die dann auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von
Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt,
behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem
fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die
geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen
und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen
entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der
Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu
der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Die Höchstzahl an
Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird
auf höchstens 8 festgelegt.
Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts der Referenzprojekte wie
folgt:
Auftragswert (netto) Honorar des Projektsteuerers Punkte:
>= 600 000 EUR 6 Punkte,
>= 400 000 EUR < 600 000 EUR 4 Punkte,
>= 200 000 EUR < 400 000 EUR 2 Punkte,
< 200 000 EUR 0 Punkte.
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu maximal 30
Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der
vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften
Punktgleichheit auf dem Rang 8 liegen, und der Auftraggeber die
maximale Anzahl an 8 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern möchte,
entscheidet das Los, welcher dieser Bewerber/welche dieser
Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird,
damit die Höchstzahl von 8 Bietern nicht überschritten wird.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer) haben das Formblatt Referenzprojekte (Anlage TW6)
für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte
auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal 1 einseitig
bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes
gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu
Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin
enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt,
insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe
bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit
keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits
erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen
Kündigung berechtigen würden.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Teilnahmeanträge zunächst auf
die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen
und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft
er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags
und wird diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV
ausschließen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle
geforderten Unterschriften, Angaben und Erklärungen enthalten.
Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Teilnahmeanträge
ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen,
insbesondere:
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind,
es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs.
1 Nr. 1 VgV),
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV),
Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4
VgV).
Ferner werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen,
die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den
Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist
vorzulegen.
Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht
nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung
der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen
enthalten, werden ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bewerbergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als
Anlage TW3 beigefügte Formblatt "Bewerbergemeinschaft" zu verwenden und
dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) Mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für
Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR
für sonstige Schäden;
b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen unter a. -b. sind Mindestanforderungen
an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage TW4) auszufüllen und
als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
(angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2017-2019) ersichtlich sind.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m/d) und
Führungskräfte (w/m/d) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder
sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum
staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2
Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein
Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr
(2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der
Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für
die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei
Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der
vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt Technische Fachkräfte (Anlage
TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Projektsteuerungsleistungen
Projektstufe 1 bis 5) in Form einer Liste der in den letzten höchstens
3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des:
Auftragswerts (Honorar des Projektsteuerers),
Erbringungszeitpunkts sowie
öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der
Name des Referenznehmers,
Projektbezeichnung und
Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2
VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn es sich um
Projektsteuerungsleistungen hinsichtlich der Planung und Errichtung
eines Neubaus der Gebäudeklasse 3, 4 oder 5 im Sinne des Art. 2 Abs. 3
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als auch um einen Sonderbau im Sinne
des Art. 2 Abs. 4 BayBO gehandelt hat und
Mit der Projektstufe 2 dieser Projektsteuerungsleistungen nicht älter
als zum 1.1.2015 begonnen worden ist und die Projektstufe 4 spätestens
zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen
Vergabeverfahren begonnen worden ist.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft
zugerechnet.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit Vertragsschluss auszufüllende Niederschrift und Erklärung über die
Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes
(Verpflichtungserklärung)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
(TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
Datenschutzvereinbarung mit dem
Landratsamt Starnberg abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
Datenverarbeitungsprogramme.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/03/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDB17
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2020
References
6. mailto:ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de?subject=TED
7. https://www.lk-starnberg.de/landkreis/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDB17/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDB17
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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