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Ausschreibung: Informationssysteme und Server - DE-Hamburg
Informationssysteme und Server
Server
Computerserver
Netzausrüstung
Netzwerkinfrastruktur
Dokument Nr...: 66542-2020 (ID: 2020021109104756416)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
DE-Hamburg: Informationssysteme und Server
2020/S 29/2020 66542
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: UKE Strategischer Einkauf
Postanschrift: Martinistr. 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
E-Mail: [6]submissionsstelle@uke.de
Telefon: +49 40741055921
Fax: +49 40741057412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.dtvp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPDESZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPDESZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Server und FC-Switche
Referenznummer der Bekanntmachung: OV 012-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48800000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Servern und FC-Switchen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48820000
48822000
32420000
32424000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
UKE Strategischer Einkauf
Martinistr. 52
20246 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von
Servern und FC-Switchen.
Die ausgeschriebenen Server und FC-Switche werden zum Ausbau und zur
Erneuerung sowohl der bestehenden VMware Infrastruktur als auch der
bestehenden FC Infrastruktur benötigt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum des durchschnittlichen
Lebenszyklus eines Servers abgeschlossen.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2020
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2020
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des
Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des
Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese
Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterlagen sollen spätestens bis zum 28.2.2020 über die
Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser
Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor,
später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle
über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der
Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch
frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu
hochzuladen;
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen
zulassen;
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind
soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDESZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2020
References
6. mailto:submissionsstelle@uke.de?subject=TED
7. http://www.uke.de/
8. http://www.dtvp.de/
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPDESZ/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPDESZ
11. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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