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Ausschreibung: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket - DE-Mannheim
Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Dokument Nr...: 66436-2020 (ID: 2020021109091056290)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Mannheim: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   2020/S 29/2020 66436
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
   Postanschrift: M5, 7
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126
   Postleitzahl: 68161
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BGHW
   E-Mail: [6]vergabestelle@bghw.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bghw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E81926273
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E81926273
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über die Beschaffung von Microsoft Lizenzen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages auf Grundlage der BMI
   Konditionenverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
   Microsoft-Konzern (siehe dazu nähere Ausführungen in den EVB-IT
   Verträgen) i. V. m. dem Microsoft Enterprise Agreement Vertrag in Form
   eines Beitritts zum Konzernvertrag Microsoft Enterprise Agreement der
   Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Anfangsbestellung zu
   diesem Beitritt. Die BGHW ist berechtigt, dem Konzernvertrag Microsoft
   Enterprise Agreement der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
   das Bundesministerium des lnneren (BMI), beizutreten. Der Auftragnehmer
   dieser Ausschreibung soll der BGHW als Handelspartner (Microsoft
   Authorized Large ACCOHM Reseller (I-AR) bzw. Microsoft Authorized
   Enterprise Software Advisor (ESA)) bei dem Beitritt zu diesem Vertrag
   begleiten und während dessen Laufzeit die Aufgaben des Handelspartners
   im Sinne der Microsoft Enterprise Agreement Vertragsbedingungen
   wahrnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages auf Grundlage der BMI
   Konditionenverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
   Microsoft-Konzern (siehe dazu nähere Ausführungen in den EVB-IT
   Verträgen) i. V. m. dem Microsoft Enterprise Agreement Vertrag in Form
   eines Beitritts zum Konzernvertrag Microsoft Enterprise Agreement der
   Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Anfangsbestellung zu
   diesem Beitritt. Die BGHW ist berechtigt, dem Konzernvertrag Microsoft
   Enterprise Agreement der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
   das Bundesministerium des lnneren (BMI), beizutreten. Der Auftragnehmer
   dieser Ausschreibung soll der BGHW als Handelspartner (Microsoft
   Authorized Large ACCOHM Reseller (I-AR) bzw. Microsoft Authorized
   Enterprise Software Advisor (ESA)) bei dem Beitritt zu diesem Vertrag
   begleiten und während dessen Laufzeit die Aufgaben des Handelspartners
   im Sinne der Microsoft Enterprise Agreement Vertragsbedingungen
   wahrnehmen. Auf Grundlage der Ausschreibungstermine ist als
   Vertragsbeginn der 1.7.2020 definiert. Die Mindestvertragslaufzeit für
   den Rahmenvertrag sind 48 Monate und für den damit verbundenen
   Microsoft Enterprise Agreement Vertrag 36 Monate. Nach Ablauf der 36
   Monate kann der Microsoft Enterprise Agreement Vertrag auf Wunsch der
   BGHW zu den bestehenden Konditionen bzw.  falls die bestehenden
   Konditionen sich seitens Microsoft oder der BMI-Konditionen-Verträge
   geändert haben  zu den dann jeweils gültigen Konditionen verlängert
   werden.
   1) Initialer Einzelabruf über Microsoft-Lizenzen und
   Software-Assurance;
   2) Nachlass auf die Konditionen aus dem MS-Enterprise Agreement BMI
   (BMI Konditionen Verträge):
    für neue Lizenzen der Konzernprodukte oder zusätzlicher Produkte für
   die Komponentenlizenzierung (Gundlage ist EVB-IT Überlassungsvertrag
   Typ A),
    für Verlängerung von Software Assurance für die
   Komponentenlizenzierung (Gundlage ist EVB-IT Überlassungsvertrag Typ
   A),
    für True Up der Konzernprodukte oder zusätzlicher Produkte für die
   Komponentenlizenzierung (Gundlage ist EVB-IT Überlassungsvertrag Typ
   A),
    für Onlinevariante der Konzernprodukte oder zusätzlicher Produkte für
   die Komponentenlizenzierung (Gundlage ist EVB-IT Überlassungsvertrag
   Typ B, EVB-IT Pflege S).
   3) Dienstleistungen auf Basis von Stundensätzen:
    Beratungen zu IT-Technologie,
    Beratungen zu IT-Infrastruktur,
    Unterstützungsleistungen durch Microsoft Certified Professional
   (MCP),
    Unterstützungsleistungen durch Microsoft Certified System Engineer
   (MCSE),
    Unterstützungsleistungen durch Microsoft Volume Licensing Specialist
   (MCTS),
    Unterstützungsleistungen durch Microsoft Certified Trainer (MCT),
    Unterstützung bei Durchführung d. SAM-Audit/TrueUp.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Mindestvertragslaufzeit für den Rahmenvertrag sind 48 Monate und
   für den damit verbundenen Microsoft Enterprise Agreement Vertrag 36
   Monate. Nach Ablauf der 36 Monate kann der Microsoft Enterprise
   Agreement Vertrag auf Wunsch der BGHW zu den bestehenden Konditionen
   bzw.  falls die bestehenden Konditionen sich seitens Microsoft oder
   der BMI-Konditionen-Verträge geändert haben  zu den dann jeweils
   gültigen Konditionen verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
    Anzahl Angestellter der letzten 3 Geschäftsjahre,
    Nachweis einer Haftpflichtversicherung (sach- und Vermögensschäden 1
   Mio.).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angabe von 3 Referenzen gleichwertiger Leistungen,
    Einreichen eines Umsetzungskonzeptes.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/04/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/03/2020
   Ortszeit: 10:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-9499-0
   Fax: +49 228-9499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
   Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim
   Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn,
   Telefon: 0049-228-9499-0, Telefax: 0049-228-9499-163, wenden.
   Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10
   Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den
   Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen
   Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den
   Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der
   Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bghw.de?subject=TED
   7. http://www.bghw.de/
   8. https://www.subreport.de/E81926273
   9. https://www.subreport.de/E81926273
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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