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Ausschreibung: Estricharbeiten - DE-Bautzen
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 66191-2020 (ID: 2020021109062056071)
Veröffentlicht: 11.02.2020
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DE-Bautzen: Estricharbeiten
2020/S 29/2020 66191
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bautzen
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@bautzen.de
Telefon: +49 3591534-623
Fax: +49 3591534-633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bautzen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2207539/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Am Schützenplatz 4 a, 02625
Bautzen, Los 13 Estricharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 65.1/010/20 mi
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262320
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Leistung ist in zeitlich und örtlich getrennten Arbeits- und
Bauabschnitten auszuführen. Ein durchgängig kontinuierlicher
Arbeitsablauf kann daher nicht sichergestellt werden.
Arbeitsschritte (technologische Reihenfolge):
1) Verlegen von PS-Wärmedämmplatten als Unterlage für die bauseitig zu
verlegende Fußbodenheizung:
Verlegung der Dämmplatten im EG auf vorh. Abdichtung,
Verlegung der Dämmplatten im OG auf die Stahlbeton-Rohdecke.
2) Einbau von Heiz-Zementestrich auf die bauseits verlegte FB-Heizung.
Bauabschnitte (geplante Reihenfolge)
1) Obergeschoss Bauteil B;
2) Obergeschoss Bauteil B;
3) Obergeschoss Bauteil A;
4) Erdgeschoss Bauteil A.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C
Hauptort der Ausführung:
Bautzen
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
ca. 2 000 m^2 Hartschaum-Dämmplatten verlegen,
ca. 2 000 m^2 Heiz-Zementestrich einbauen.
Ausführungsfristen:
Ausführung in Bauabschnitten, zeitlich versetzt, mit Unterbrechungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/05/2020
Ende: 03/07/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen:
1) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer;
2) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt;
4) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen:
1) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt;
3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt;
3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen:
1) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten Angaben;
2) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten Angaben;
2) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/03/2020
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Wiedersprüche oder Fehler (u. a. Verstoß gegen geltendes
Recht) vorliegen, so hat dieser die Auftraggeberin unter der genannten
Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]post@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen über dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle,
die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2020
References
6. mailto:vergabe@bautzen.de?subject=TED
7. http://www.bautzen.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2207539/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:post@lds.sachsen.de?subject=TED
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