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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Hannover
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 64778-2020 (ID: 2020021009210854578)
Veröffentlicht: 10.02.2020
*
  DE-Hannover: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2020/S 28/2020 64778
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
   Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60 c
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929
   Postleitzahl: 30625
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Roland Middendorf
   E-Mail: [6]roland.middendorf@aha-region.de
   Telefon: +49 511-9911-47900
   Fax: +49 511-9911-47981
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aha-region.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDE08/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDE08
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfallwirtschaft Region Hannover  Entsorgung verschiedener Abfälle
   Referenznummer der Bekanntmachung: 881/2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von ca. 12 000 t/a
   Krankenhausabfällen und ca. 1 500 t/a sonstigen Abfällen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Krankenhausabfälle
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver
   Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (AVV 18 01 04).
   Die zu entsorgende Menge beläuft sich auf ca. 12 000 t/a.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um 4 Jahre, sofern der AG nicht mit einer
   Frist von 12 Monaten kündigt. Er verlängert sich maximal um 4 weitere
   Jahre, sofern der AG oder der AN nicht mit einer Frist von 12 Monaten
   kündigt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider
   Vertragspartner bleibt unberührt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sonstige mögliche Abfälle
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929
   Hauptort der Ausführung:
   Deponie Hannover
   Moorwaldweg 312
   30659 Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sind Abfälle der folgenden Abfallschlüssel zu entsorgen:
    AVV 020102: Abfälle aus tierischem Gewebe,
    AVV 020103: Abfälle aus pflanzlichem Gewebe,
    AVV 020304: für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe,
    AVV 170904: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme
   derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen,
    AVV 180109: Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108
   fallen,
    AVV 190502: nicht kompostierte Fraktionen von tierischen und
   pflanzlichen Abfällen,
    AVV 191207: Holz mit Ausnahme derjenigen, die unter 191206 fallen,
    AVV 200132: Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200131
   fallen,
    AVV 200203: andere nicht biologisch abbaubare Abfälle.
   Darüber hinaus sind Abfälle wie Schwemmgut aus Hochwassersituationen
   sowie Brandschutt zu entsorgen.
   Insgesamt beläuft sich die in Los 2 zu entsorgende Abfallmenge auf ca.
   1 500 t/a.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um 4 Jahre, sofern der AG nicht mit einer
   Frist von 12 Monaten kündigt. Er verlängert sich maximal um 4 weitere
   Jahre, sofern der AG oder der AN nicht mit einer Frist von 12 Monaten
   kündigt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider
   Vertragspartner bleibt unberührt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für
   Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher vorzulegen.
   BB1 Unternehmensbeschreibung:
   Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus
   der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung hervorgehen.
   BB2 Registereintrag:
   Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen
   ansässig ist, beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie
   für Unterauftragnehmer anzugeben:
   WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
   Angabe der Jahre 2017 bis 2019 (ggf. vorläufig) sowie der Mittelwert
   2017-2019.
   WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen:
   Angabe der Jahre 2017 bis 2019 (ggf. vorläufig) sowie der Mittelwert
   2017-2019.
   WL3 Geforderter Nachweis:
   Es ist der letzte Geschäftsbericht des Unternehmens, sofern vorhanden,
   als Anlage beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   LU 1: Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes:
   Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus
   der das Entsorgungskonzept mit den wesentlichen technischen
   Verfahrensschritten und die entstehenden Behandlungsfraktionen
   hervorgehen.
   Sofern für die Behandlung mehrere Anlagen vorgesehen sind, ist die
   zeitliche oder mengenmäßige Aufteilung der Abfälle auf diese Anlagen
   anzugeben.
   Sofern die Behandlungskonzeption die Behandlung von
   Behandlungsfraktionen > 20 % des Inputs (außer bei
   Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken) durch Dritte vorsieht, ist je
   Fraktion der eingeplante Mengenanteil, das betreffende Unternehmen und
   der Anlagenstandort anzugeben. Des Weiteren sind Unterlagen nach WL1,
   WL2 und TL2 vorzulegen.
   Weiterhin sind Angaben zu den Vorkehrungen zu machen, die für
   Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
   LU 2: Annahmekatalog:
   Der AG behält sich vor, auch die Entsorgung von nicht in den Losen
   gelisteten seltenen sowie unvorhersehbaren Abfallmengen anzufragen.
   Hierzu ist ein Annahmekatalog der Entsorgungsanlagen des jeweiligen
   Bieters als Anlage beizufügen.
   LU 3: Bieterrundschreiben (vgl. Hinweis in Kap. 2):
   Sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben über das Portal DTVP
   verschickt hat, ist nachfolgend zu bestätigen, dass diese Informationen
   zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf
   der Schreiben automatisch protokolliert, was als Nachweis ausreicht.
   TL 1 Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n):
   Es sind die vorgesehenen Entsorgungsanlagen zu nennen. Hierfür sind die
   jeweilige Adresse, genehmigte Kapazitäten in t/a, die Jahresdurchsätze
   der Jahre 2017-2019 sowie die fest kontrahierten Mengen im
   Vertragszeitraum anzugeben. Sofern die Abfälle vom AG zu einer
   Übergabestelle zu liefern sind, deren Adresse von der Entsorgungsanlage
   abweicht, hat der Bieter die Adresse dieser Übergabestelle anzugeben.
   Maßgeblich für die Ermittlung der Transportaufwendungen ist der Ort, zu
   dem die Abfälle vom AG anzuliefern sind.
   TL 2 Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen > 20 % (außer
   Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken und Rauchgasreinigungsrückstände):
   Es ist eine Übernahmeerklärung für die durch Dritte entsorgten
   Behandlungsfraktionen als Anlage beizufügen.
   TL 3 Genehmigungsauszug:
   Es ist als Anlage ein Auszug aus der Anlagengenehmigung beizufügen, aus
   dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der
   vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind.
   TL 4 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
   Sofern die vorgesehene Entsorgungsanlage noch nicht betriebsbereit ist
   oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht
   bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B.
   Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die
   Verbringung von Abfällen, VVA), ist eine betriebsbereite und den
   Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung
   genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des
   Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen.
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil
   beizufügen:
   BL 1 Qualitätssicherung Behandler
   Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit Behandeln oder
   Verwerten für die Abfallschlüssel entsprechend des jeweiligen Loses
   als Anlage beizufügen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
   Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes
   Unternehmen auf dem Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
   Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
   Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
   Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
   Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
   gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst
   nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser
   Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im
   Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen,
   dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
   Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene
   Unterlagen sowie geforderte Nachweise für Bietergemeinschaften,
   Nachunternehmer und Eignungsleiher siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
   Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen
   eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
   Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
   Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
   Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen.
   Weiterer Ansprechpartner des Auftraggebers: siehe Kap. 1.1 der
   Vergabeunterlagen
   Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an
   den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
   Vergabeunterlagen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDE08.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3306/3307/3308
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
   6. mailto:roland.middendorf@aha-region.de?subject=TED
   7. http://www.aha-region.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDE08/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDE08
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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