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Ausschreibung: Zusatzversicherungen - DE-Berlin
Zusatzversicherungen
Dokument Nr...: 18368-2020 (ID: 2020011409493681805)
Veröffentlicht: 14.01.2020
*
  DE-Berlin: Zusatzversicherungen
   2020/S 9/2020 18368
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Die AOK-Bundesverband GbR führt das
   Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.1) genannten
   Konzessionsgeberinnen durch.
   Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 10178
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Viviane Sawyerr
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kooperationsvereinbarung zur Vermittlung privater
   Zusatzversicherungsverträge für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und
   die AOK Nordost
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66519300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Gesetzgeber ermöglicht den Krankenkassen und Pflegekassen in den §§
   194 Abs. 1a SGB V und 47 Abs. 2 SGB XI, den Abschluss von
   Zusatzversicherungsverträgen mit privaten
   Krankenversicherungsunternehmen zu vermitteln. Um ihrer Rolle als
   Gesundheitslotse gerecht zu werden, beabsichtigen die AOK
   Rheinland-Pfalz/Saarland und die AOK Nordost im Rahmen eines
   Konzessionsvergabeverfahrens jeweils ein privates
   Krankenversicherungsunternehmen als Kooperationspartner zu ermitteln
   und die Konzession an diesen vergeben.
   Die Kooperation soll sich auf die Empfehlung von
   Versicherungsinteressenten für Zusatzversicherungen (Kontaktgeber)
   durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die AOK Nordost erstrecken,
   mit der Option Umfang und Inhalt der Vermittlungstätigkeit im Rahmen
   der Laufzeit anzupassen und z. B. auf die Vermittlung von privaten
   Zusatzversicherungen (Ausschließlichkeitsvermittler) auszuweiten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66519300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEC
   Hauptort der Ausführung:
   Rheinland-Pfalz/Saarland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse und die
   Pflegekasse der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   (beide gemeinsam nachfolgend AOK) bieten Leistungen an, die den
   Bedürfnissen nach notwendigem Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
   umfassend Rechnung tragen. Sie wollen darüber hinausgehenden
   Leistungswünschen Ihrer Versicherten unter anderem durch eine
   Kooperation mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Rechnung
   tragen.
   Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.7.2019 (B 1 KR 34/18 R)
   entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen keine Wahltarife zur
   zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall anbieten dürfen. Die AOK hat
   daraufhin den AOK-Zahnersatz-Wahltarif und den
   AOK-Auslandsreise-Wahltarif beendet.
   Durch die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner soll den
   Versicherten der AOK ein Alternativangebot für den Entfall der o. g.
   Wahltarife angeboten und das Produktportfolio der AOK erweitert werden.
   AOK-Versicherte sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Kranken- und
   Pflegeversicherungsschutz individuell zu exklusiven Konditionen zu
   ergänzen.
   Die Kooperation erstreckt sich auf die Empfehlung von
   Versicherungsinteressenten für Zusatzversicherungen (Kontaktgeber)
   ergänzend zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz der AOK, mit der
   Option Umfang und Inhalt der Vermittlungstätigkeit im Rahmen der
   Laufzeit anzupassen und z. B. auf die Vermittlung von privaten
   Zusatzversicherungen (Ausschließlichkeitsvermittler) auszuweiten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 31/12/2028
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Angabe der Laufzeit der Konzession (1.7.2020  31.12.2028)
   handelt es sich um die maximale Vertragslaufzeit. Sie verlängert sich
   automatisch um 2 Jahre, wenn nicht von einer der Vertragsparteien
   schriftlich gekündigt wird. Die Kooperationsvereinbarung endet
   spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
   bedarf.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebietslos 2
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66519300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Nordost bzw. die Pflegekasse bei der AOK Nordost bieten
   Leistungen an, die den Bedürfnissen nach notwendigem Kranken- und
   Pflegeversicherungsschutz umfassend Rechnung tragen. Sie wollen darüber
   hinaus gehenden Leistungswünschen Ihrer Versicherten unter anderem
   durch eine Kooperation mit einem privaten
   Krankenversicherungsunternehmen Rechnung tragen.
   Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2019 (B 1 KR 34/18
   R) entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen keine Wahltarife zur
   zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall anbieten dürfen. Die AOK
   Nordost hat daraufhin ihren AOK-Zahnersatz-Wahltarif und ihren
   AOK-Auslandsreise-Wahltarif beendet.
   Die AOK Nordost bzw. die Pflegekasse möchte unterhalb der Schwelle zur
   Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d Abs. 1 GewO ihren
   Versicherten Möglichkeiten zeigen zum Abschluss privater
   Zusatzversicherungsverträge als Ergänzung des gesetzlichen
   Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 194 Abs. 1a Satz 2 SGB V
   sowie zum Abschluss privater Pflege-Zusatzversicherungen gemäß § 47
   Abs. 2 SGB XI. AOK-Versicherte sollen hierdurch die Möglichkeit
   erhalten, ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz individuell zu
   exklusiven Konditionen zu ergänzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 31/12/2028
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Angabe der Laufzeit der Konzession (1.7.2020  31.12.2028)
   handelt es sich um die maximale Vertragslaufzeit. Sie verlängert sich
   automatisch um 2 Jahre, wenn nicht von einer der Vertragsparteien
   schriftlich gekündigt wird. Die Kooperationsvereinbarung endet
   spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
   bedarf.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Nachweis zur
   Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister (Kopie) des
   Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft;
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
   3) Eigenerklärung nach VAG:
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jedes Drittunternehmen.
   Zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
   Dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass der Bieter über
   eine aktuelle und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
   Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Sachschäden (je
   Schadensfall) und 1 500 000,00 EUR für Personenschäden (je
   Schadensfall) verfügt.
   Für den Fall, dass der Bieter keine Betriebshaftpflichtversicherung in
   geforderter Höhe vorlegen kann, erklärt er, dass er im Falle der
   Zuschlagserteilung unverzüglich, eine Betriebshaftpflichtversicherung
   in geforderter Höhe abschließen oder die bestehende
   Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis
   der Auftraggeberin vorlegen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, zu
   jedem Zeitpunkt des Verfahrens den Bieter aufzufordern, die
   Versicherungspolice beizubringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Es sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mindestens 2
   Referenzen anzugeben. Diese sollten eine Kooperation mit einer
   Gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten, die nicht älter als 3
   Jahre ist und betreffen folgende Art und Umfang:
    Art (Krankenzusatzversicherungen im Bereich Zahn und Auslandsreise),
    Umfang (mit mind. jeweils 5 000 Tarifteilnehmern).
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   1) Erklärung des Bieters über die Einhaltung der Mindestbedingungen des
   Brandenburgischen Vergabegesetzes (betrifft nur das Los 2);
   2) Abgabe einer Eigenerklärung zu Kooperationen mit gesetzlichen
   Krankenversicherungen außerhalb des AOK Systems;
   3) Abgabe einer Eigenerklärung zur Abwehr von Einflüssen der
   Scientology-Organisation und deren Unternehmen;
   4) Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der
   Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DS-GVO i. V. m. § 80 SGB X) sowie
   Anhänge A bis F (betrifft nur das Los 1).
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 10/02/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der nachfolgend genannten
   Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
   Auftraggeberinnen Los 1:
    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse, vertreten durch
   den Vorstand, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg,
    Pflegekasse der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse,
   vertreten durch den Vorstand, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg.
   Auftraggeberinnen Los 2:
    AOK Nordost  Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand,
   Brandenburger Str. 72, 14467 Potsdam,
    Pflegekasse bei der AOK Nordost  Die Gesundheitskasse, vertreten
   durch den Vorstand, Wilhelmstr. 1, 10963 Berlin.
   2) Die Konzession wird im Wege eines einstufigen Verfahrens, in dem mit
   zuvor ausgewählten Bietern verhandelt wird, vergeben (§ 151 S. 3 GWB i.
   V. m. § 12 Abs. 1, Abs. 2 KonzVgV);
   3) Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen stehen elektronisch auf der
   Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter
   https:[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ/documents
   zur Verfügung, allerdings nicht bevor die Veröffentlichung im Amtsblatt
   der EU erfolgt ist. Die Identifikationsnummer CXP4YDKD4AQ ist in das
   Suchfeld Aufträge finden einzugeben. Sodann wird das Verfahren
   (Kurzbezeichnung: Kooperationsvereinbarung zur Vermittlung privater
   Zusatzversicherungsverträgegemäß § 194 Abs. 1 a SGB V und § 47 Abs. 2
   SGB XI  Vergabe einer Konzession) angezeigt. Über Aktion gelangt man
   in den Projektraum des Vergabeverfahrens, in dem die Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen zur Verfügung stehen. Das Verfahren ist auf der
   Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals systembedingt in
   Ermangelung eines entsprechenden Formulars als UVgO Öffentliche
   Ausschreibung ausgewiesen. Bei dieser Vergabe handelt es sich nicht um
   die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG), sondern um die Vergabe
   einer Konzession im Sinne der Richtlinie 2014/23/EU. Die Bezeichnung
   als UVgO Öffentliche Ausschreibung auf der Vergabeplattform des
   Deutschen Vergabeportals kommt nicht zum Tragen, vielmehr handelt es
   sich um ein einstufiges Verfahren zur Vergabe einer Konzession.
   Eventuelle begriffliche Vorgaben, wie bspw. Art der Vergabe
   Öffentliche Ausschreibung, sind einzig der Nutzung diesesFormulars
   auf der o. g. Vergabeplattform geschuldet;
   4) Die Kommunikation zwischen den Auftraggeberinnen und den Bewerbern
   bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des
   Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
   ([11]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
   Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
   g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
   werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
   für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar
   eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
   5) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch unter Berücksichtigung
   der für das Verfahren geltenden Fristen im Projektraum des
   Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
   ([12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ) einzureichen.
   Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen
   (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen;
   6) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die Konzession vergeben wird:
   Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterzeichnete Erklärung abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu
   erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen
   Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
   seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
   § 154 Nr. 4 i. V. m. 134:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 154 Nr. 4 i.V. § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/01/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ/documents
  11. https://www.dtvp.de/
  12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4AQ
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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