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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Siegen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 17071-2020 (ID: 2020011409252780587)
Veröffentlicht: 14.01.2020
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  DE-Siegen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2020/S 9/2020 17071
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen
   Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
   Ort: Siegen
   NUTS-Code: DEA5A
   Postleitzahl: 57076
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]ausschreibungen@zv.uni-siegen.de
   Telefon: +49 2717404868
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.uni-siegen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Chipkartenprojekt II Universität Siegen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-12EU2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung
   Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen
   elektronischen Studierendenausweises für die Steuerung von
   Serviceleistungen an der Universität Siegen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA5A
   Hauptort der Ausführung:
   Universität Siegen
   Adolf-Reichwein-Str. 2a
   57076 Siegen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Universität Siegen (USi) führt für ihre etwa 20 000 Studierenden
   eine kontaktlose multifunktionale Chipkarte ein. Der elektronische
   Studierendenausweis soll die bisher üblichen papierenen
   Studierendenausweise und Semestertickets ersetzen und in Zukunft die
   wesentlichen von Studierenden genutzten Dienstleistungen durch ein
   zentrales Medium zugänglich machen. In einem späteren Projektschritt
   sollen auch Beschäftigte und Gäste der Hochschule mit multifunktionalen
   Chipkarten ausgestattet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Hardware Chipkartensystem / Gewichtung: 8 %
   Qualitätskriterium - Name: Systemfunktionen Karten-Management-System
   (KMS) / Gewichtung: 16 %
   Qualitätskriterium - Name: Benutzeroberfläche / Gewichtung: 2 %
   Qualitätskriterium - Name: Qualitäts-Zielbestimmungen / Gewichtung: 1 %
   Qualitätskriterium - Name: Globale Testszenarien und Abnahme /
   Gewichtung: 1 %
   Qualitätskriterium - Name: Dienstleistungen/Services / Gewichtung: 12 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/08/2010
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der
   Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende
   Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien
   von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln
   an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie
   unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen
   Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise
   unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren
   Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf
   vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder
   Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor.
   Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen
   einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die
   jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und
   Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/
   die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den
   Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung
   des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält
   der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar
   Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor
   Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit,
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine
   Verpflichtungserklärung einzuholen.
   Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind
   mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber
   nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen
   umfassen, die mit
   Den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang
   vergleichbar sind.
   Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
   zuständigen Behörde/Institution ihres
   Heimatlandes beizubringen.
   Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
   Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
    Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten
   zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten
   zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521) und
    soweit das der Fall ist  ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach §
   125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter
   Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose
   Eigenerklärung).
   Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
   wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
    Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12
   Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses
   Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis,
    gültige Bestätigung der Berufsgenossenschaft, dass das Unternehmen
   Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren
   Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie
   zuständigen Versicherer an.),
    sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat
   die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in
   der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung
   des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden
   (Vordruck 531).
   Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften
   (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft unterschrieben).
    wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, sind
   diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer
   eigenen Anlage beizufügen,
    wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und
   sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will
   (Eignungsleihe), sind zusätzlic
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
   a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
   von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils
   1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw.
   im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
   b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
   (Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018) und über den Umsatz für den Bereich
   der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche. Sofern das Geschäftsjahr 2018
   noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die
   Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 anzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Noch zu 3.1.): die Formulare 533 und 532 zu verwenden.Zusätzlich sind
   die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen
   Eignungsnachweise für denNachunternehmer vorzulegen.
   Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des
   Bewerbers.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Die unter Punkt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem
   Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft
   als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische
   Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
   Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind
   diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie
   ist ausreichend.
   Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise
   der zuständigen Stellen zu verlangen,die bestätigen, dass die gemachten
   Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden
   sind.
   Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
   1) Vorlage von Referenzen des Unternehmens über in den letzten 5 Jahren
   erbrachte möglichst vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier
   ausgeschriebenen Bereich mit kurzer textlicher Beschreibung des
   Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des
   Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners (Name, Anschrift,
   Telefonnummer);
   2) Eigenerklärung zum Personal, aus dem hervorgeht, dass:
   a) Die eingesetzten Mitarbeiter über die anforderungsgerechten
   Voraussetzungen für die Ausführung der erforderlichen Tätigkeiten
   verfügen;
   b) Die eingesetzten Mitarbeiter über gute Deutschkenntnisse in Wort und
   Schrift verfügen;
   c) Alle eingesetzten Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und
   versichert sind.
   Siehe auch Leistungsverzeichnis Kap. 2.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Zahlungsbedingungen:
   Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen nur gegen Vorlage einer
   selbstschuldnerischen unbefristetenBankbürgschaft leisten.
   Hinweis: Auf Grund des §19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, sind wir als
   öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von
   30 000 EUR für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag
   erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2019/S 022-048128
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/03/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP)
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   VMP-registriertes Personal des Auftraggebers
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DYLK
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48143
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]poststelle@brms.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der
   Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
   Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
   Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   ist unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 6
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/01/2020
References
   6. mailto:ausschreibungen@zv.uni-siegen.de?subject=TED
   7. http://www.uni-siegen.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:048128-2019:TEXT:DE:HTML
  11. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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