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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Siegen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 17071-2020 (ID: 2020011409252780587)
Veröffentlicht: 14.01.2020
*
DE-Siegen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 9/2020 17071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]ausschreibungen@zv.uni-siegen.de
Telefon: +49 2717404868
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uni-siegen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Chipkartenprojekt II Universität Siegen
Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-12EU2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung
Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen
elektronischen Studierendenausweises für die Steuerung von
Serviceleistungen an der Universität Siegen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A
Hauptort der Ausführung:
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Str. 2a
57076 Siegen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Universität Siegen (USi) führt für ihre etwa 20 000 Studierenden
eine kontaktlose multifunktionale Chipkarte ein. Der elektronische
Studierendenausweis soll die bisher üblichen papierenen
Studierendenausweise und Semestertickets ersetzen und in Zukunft die
wesentlichen von Studierenden genutzten Dienstleistungen durch ein
zentrales Medium zugänglich machen. In einem späteren Projektschritt
sollen auch Beschäftigte und Gäste der Hochschule mit multifunktionalen
Chipkarten ausgestattet werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Hardware Chipkartensystem / Gewichtung: 8 %
Qualitätskriterium - Name: Systemfunktionen Karten-Management-System
(KMS) / Gewichtung: 16 %
Qualitätskriterium - Name: Benutzeroberfläche / Gewichtung: 2 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitäts-Zielbestimmungen / Gewichtung: 1 %
Qualitätskriterium - Name: Globale Testszenarien und Abnahme /
Gewichtung: 1 %
Qualitätskriterium - Name: Dienstleistungen/Services / Gewichtung: 12 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/08/2010
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende
Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien
von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln
an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie
unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen
Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise
unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren
Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf
vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder
Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor.
Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen
einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die
jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und
Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/
die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den
Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung
des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält
der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar
Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor
Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit,
Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine
Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind
mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber
nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen
umfassen, die mit
Den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang
vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/Institution ihres
Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten
zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten
zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521) und
soweit das der Fall ist ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach §
125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter
Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose
Eigenerklärung).
Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12
Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis,
gültige Bestätigung der Berufsgenossenschaft, dass das Unternehmen
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie
zuständigen Versicherer an.),
sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat
die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in
der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung
des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden
(Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften
(formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft unterschrieben).
wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, sind
diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer
eigenen Anlage beizufügen,
wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und
sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will
(Eignungsleihe), sind zusätzlic
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils
1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw.
im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
(Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018) und über den Umsatz für den Bereich
der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche. Sofern das Geschäftsjahr 2018
noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 anzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Noch zu 3.1.): die Formulare 533 und 532 zu verwenden.Zusätzlich sind
die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen
Eignungsnachweise für denNachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des
Bewerbers.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die unter Punkt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem
Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft
als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind
diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie
ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise
der zuständigen Stellen zu verlangen,die bestätigen, dass die gemachten
Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden
sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Vorlage von Referenzen des Unternehmens über in den letzten 5 Jahren
erbrachte möglichst vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier
ausgeschriebenen Bereich mit kurzer textlicher Beschreibung des
Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des
Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners (Name, Anschrift,
Telefonnummer);
2) Eigenerklärung zum Personal, aus dem hervorgeht, dass:
a) Die eingesetzten Mitarbeiter über die anforderungsgerechten
Voraussetzungen für die Ausführung der erforderlichen Tätigkeiten
verfügen;
b) Die eingesetzten Mitarbeiter über gute Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift verfügen;
c) Alle eingesetzten Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und
versichert sind.
Siehe auch Leistungsverzeichnis Kap. 2.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Zahlungsbedingungen:
Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen nur gegen Vorlage einer
selbstschuldnerischen unbefristetenBankbürgschaft leisten.
Hinweis: Auf Grund des §19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, sind wir als
öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von
30 000 EUR für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag
erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2019/S 022-048128
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/03/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/02/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
VMP-registriertes Personal des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DYLK
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [11]poststelle@brms.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 6
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2020
References
6. mailto:ausschreibungen@zv.uni-siegen.de?subject=TED
7. http://www.uni-siegen.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY56DYLK
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:048128-2019:TEXT:DE:HTML
11. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
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