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Ausschreibung: Internet-Telefondienste - DE-Langenwetzendorf
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 15165-2020 (ID: 2020011309431578310)
Veröffentlicht: 13.01.2020
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  DE-Langenwetzendorf: Internet-Telefondienste
   2020/S 8/2020 15165
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Langenwetzendorf
   Postanschrift: Platz der Freiheit 4
   Ort: Langenwetzendorf
   NUTS-Code: DEG0L
   Postleitzahl: 07957
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht, z. H. Dr. jur. Christian
   Baumann
   E-Mail: [6]c.baumann@wr-recht.de
   Telefon: +49 4037669-210
   Fax: +49 4037669-222
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.wr-recht.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
   unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64215000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den
   unterversorgten Gebieten der Gemeinde Langenwetzendorf, der Stadt
   Berga/Elster, der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und der Stadt
   Weida.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 14 643 690.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG0L
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den
   unterversorgten Gebieten der Gemeinde Langenwetzendorf, der Stadt
   Berga/Elster, der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und der Stadt
   Weida. Das Gebiet umfasst ca. 3987 unterversorgte Haushalte und ca. 522
   Unternehmen. Die Förderung durch die Gemeinde Langenwetzendorf soll
   durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des
   Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der
   Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus
   einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)
   Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der
   Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen Förderbescheid für
   Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur nach der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015
   erhalten. Die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch das Land
   Thüringen ist bereits beantragt worden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Preiskriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 40 %
       Gewichtung
     * Kriterium: Preiskriterium: Höhe der Preise für Privatkunden - 5 %
       Gewichtung
     * Kriterium: Preiskriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden - 5
       % Gewichtung
     * Kriterium: Qualitätskriterium: Versorgungsquote - 10 % Gewichtung
     * Kriterium: Qualitätskriterium: Nachhaltigkeit der technischen
       Lösung - 40 % Gewichtung
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen
   Bewilligung der Fördermittel.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 021-044938
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
   unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   23/12/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
   Postanschrift: Landgrabenweg 151
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22
   Postleitzahl: 53227
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 14 643 690.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 361573321037
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   161 GWB.
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 361573321037
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse:
   [10]http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/01/2020
References
   6. mailto:c.baumann@wr-recht.de?subject=TED
   7. http://www.wr-recht.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:044938-2018:TEXT:DE:HTML
   9. http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
  10. http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
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