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Ausschreibung: Internet-Telefondienste - DE-Langenwetzendorf
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 15165-2020 (ID: 2020011309431578310)
Veröffentlicht: 13.01.2020
*
DE-Langenwetzendorf: Internet-Telefondienste
2020/S 8/2020 15165
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Langenwetzendorf
Postanschrift: Platz der Freiheit 4
Ort: Langenwetzendorf
NUTS-Code: DEG0L
Postleitzahl: 07957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht, z. H. Dr. jur. Christian
Baumann
E-Mail: [6]c.baumann@wr-recht.de
Telefon: +49 4037669-210
Fax: +49 4037669-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.wr-recht.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64215000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den
unterversorgten Gebieten der Gemeinde Langenwetzendorf, der Stadt
Berga/Elster, der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und der Stadt
Weida.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 14 643 690.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den
unterversorgten Gebieten der Gemeinde Langenwetzendorf, der Stadt
Berga/Elster, der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und der Stadt
Weida. Das Gebiet umfasst ca. 3987 unterversorgte Haushalte und ca. 522
Unternehmen. Die Förderung durch die Gemeinde Langenwetzendorf soll
durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des
Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der
Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus
einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)
Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der
Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen Förderbescheid für
Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur nach der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015
erhalten. Die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch das Land
Thüringen ist bereits beantragt worden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Preiskriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 40 %
Gewichtung
* Kriterium: Preiskriterium: Höhe der Preise für Privatkunden - 5 %
Gewichtung
* Kriterium: Preiskriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden - 5
% Gewichtung
* Kriterium: Qualitätskriterium: Versorgungsquote - 10 % Gewichtung
* Kriterium: Qualitätskriterium: Nachhaltigkeit der technischen
Lösung - 40 % Gewichtung
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen
Bewilligung der Fördermittel.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 021-044938
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/12/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 14 643 690.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321037
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse:
[9]http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
161 GWB.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321037
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse:
[10]http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2020
References
6. mailto:c.baumann@wr-recht.de?subject=TED
7. http://www.wr-recht.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:044938-2018:TEXT:DE:HTML
9. http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
10. http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
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