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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Leverkusen
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 15158-2020 (ID: 2020011309424278265)
Veröffentlicht: 13.01.2020
*
  DE-Leverkusen: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2020/S 8/2020 15158
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
   (TBL)
   Postanschrift: Borsigstraße 15
   Ort: Leverkusen
   NUTS-Code: DEA24
   Postleitzahl: 51381
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@tbl-leverkusen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.tbl-leverkusen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E57188956
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.subreport.de/E57188956
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf
   öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Leverkusen
   Referenznummer der Bekanntmachung: S200129-Konz-La
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht
   auf öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Leverkusen in Verbindung
   mit Fahrgastunterständen (nachfolgend FGU") und weiteren Werbeträgern
   durch die Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (nachfolgend
   TBL"). Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen, die
   nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA24
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Leverkusen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Werbeträgerarten: / Anzahl:
   1) In Summe bis zu 15 Digitale Screens, davon  bis zu 5 Groß-Screens
   entweder in der Bauform 9 bis 10,5 m^2, quer, Monofuß (jeweils gegen
   Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1)
   Oder in der Bauform 6 bis 8 m^2, hochkant, Monofuß (jeweils gegen
   Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1);
    bis zu 10 klein-Screens, bis zu 84", freistehend, hochkant
   (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine
   (freistehend) im Verhältnis 1:1  bis zu 7 Klein-Screens, bis zu 84",
   in FGU, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer
   City-Light-Poster-Vitrine (FGU) im Verhältnis 1:1)
   2) Bis zu 13 City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1-Format,
   hinterleuchtet, Wechsler)
   3) Bis zu 18 City-Stars (18/1-Format, Monofuß, geklebt; jeweils gegen
   Reduzierung einer geklebten freistehenden Großfläche im Verhältnis 1:1)
   4) Bis zu 70 geklebte un- und beleuchtete Großflächen (18/1-Format,
   geklebt)
   5) Bis zu 202 City-Light-Poster-Vitrinen (4/1-Format, hinterleuchtet,
   in Summe), davon fix 25 Stadtinformationsanlagen (eine Seite Stadtplan)
   und bis zu 175 in FGU, davon bis zu 20 ausgelagert
   6) Bis zu 10 City-Light-Säulen (4/1- bzw. 8/1-Format, hinterleuchtet)
   7) Bis zu 80 Litfaßsäulen (A1 bis 8/1-Format, geklebt), davon bis zu 50
   als Ganzstelle (un- und beleuchtet)
   8) An bis zu 11 Brücken Brückenwerbung
   9) Bis zu 250 Mastschilder (bis zu DIN A1, hochkant), für Dauerwerbung
   10. Es sind vom Konzessionär voraussichtlich 175 FGU zu errichten und
   zu betreiben.
   Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu )
   ist abhängig vom Werbenutzungskonzept des Bieters/Konzessionärs auf
   Grundlage des Werbekonzeptes der TBL. Einzelheiten ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische
   Vorgaben können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die
   Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn
   abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2035
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
   2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
   abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der
   Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe
   Vergabeunterlagen).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist
   verbindlich.
   Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen:
   PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
   Bewerbungsbogen.
   PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz,
   Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.
   B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
   Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
   Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen
   WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des
   Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß
   Bewerbungsbogen Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der
   Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
   TBL behält sich eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten
   etc. vor.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   TL1. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über vergleichbare
   Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund. Vergleichbar sind
   Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis
   eines Vertrages über die Rechtsvergabe (Konzessionsvertrag) mit einer
   Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu TL1. Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 29/01/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
   2) Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die
   elektronische Vergabeplattform subreport ELViS" statt (vgl. Link in
   Ziff. I.3). Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung
   ist möglich. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren
   teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen
   bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in
   ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese
   Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt
   werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen.
   Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko,
   einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
   Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des
   Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation
   genommen haben.
   3) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem
   Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22. Januar
   2020 an TBL über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
   gerichtet werden. TBL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht
   zu beantworten.
   4) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten.
   5) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an
   die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Bis zum
   Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so
   dass TBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen
   Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu
   hochzuladen.
   6) TBL behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote
   zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11
   VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag
   in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen
   geschlossen wird.
   7) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. TBL kann Ausnahmen zulassen.
   8) TBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B.
   mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber
   und Bieter sind  soweit rechtlich zulässig  ausgeschlossen. Mit dem
   Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
   9) Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser
   Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen
   einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der
   Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner
   Unterlagen.
   10) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. TBL ihrerseits wird Unterlagen der
   Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
   11) Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge 5
   Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der
   Bewerbungsbogen.
   12) TBL behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander
   folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
   verhandelnden Angebote abzuwickeln.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
   Bezirksregierung Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Fax: +49 221147-2889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB  Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an,
    Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/01/2020
References
   6. mailto:vergabe@tbl-leverkusen.de?subject=TED
   7. http://www.tbl-leverkusen.de/
   8. https://www.subreport.de/E57188956
   9. https://www.subreport.de/E57188956
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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