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Ausschreibung: Bauarbeiten für Forschungsgebäude - DE-München
Bauarbeiten für Forschungsgebäude
Dokument Nr...: 13135-2020 (ID: 2020011309065776260)
Veröffentlicht: 13.01.2020
*
DE-München: Bauarbeiten für Forschungsgebäude
2020/S 8/2020 13135
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die
Technische Universität München (TUM)
Postanschrift: Arcisstraße 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technische Universität München, Zentrale Verwaltung,
Zentralabteilung 4 Immobilien, Herr Florian Loibl
E-Mail: [6]loibl@zv.tum.de
Telefon: +49 8928922206
Fax: +49 8928928300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.tum.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Forschungskooperation TUM-Siemens
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214600
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Parteien gehen eine langfristige Forschungs- und
Entwicklungskooperation am Standort Garching ein. Hierfür wird sich
Siemens am Standort Garching mit einem von Siemens auf eigene Kosten
auf einem Grundstück des Freistaats Bayern zu errichtendem Gebäude
ansiedeln, in dem Siemens auch der Technischen Universität München
(TUM) Flächen zur Verfügung stellt. In dem Gebäude sollen die
Mitarbeiter von Siemens und der TUM eng vernetzt nach Maßgabe
gesonderter Verträge an gemeinsamen Projekten arbeiten. Entgegen der
Angabe in Ziffer II.1.3) dieser Transparenzbekanntmachung liegt kein
Bauauftrag vor, siehe Begründung unten unter IV.1.1). Das
Veröffentlichungsformular lässt unter Ziffer II.1.3) jedoch den Eintrag
kein Auftrag o. ä. nicht zu. Der Inhalt der Vereinbarung ist unter
II.2.4) näher beschrieben. Die TUM handelt im Rahmen der Kooperation
als Körperschaft des öffentlichen Rechts und als Dienststelle des
Freistaats Bayern.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H
Hauptort der Ausführung:
Garching
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es wird klargestellt, dass aus Sicht des Freistaats Bayern und der TUM
keine Beschaffung vorliegt. Die Überschrift dieser Ziffer ist
formularbedingt nicht änderbar.
Die Technische Universität München (TUM) ist eine der
forschungsstärksten Universitäten Europas. Die Ansiedlung
forschungsgetriebener HighTech-Unternehmen auf dem Campus Garching ist
als Programm Industry on Campus ein Strategieziel der TUM im
Zukunftskonzept 2012 der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder.
Siemens ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit dem Fokus auf
Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Als einer der
größten Anbieter energieeffizienter, ressourcenschonender Technologien
ist Siemens führend bei Systemen für die Energieerzeugung und
-übertragung sowie die medizinische Diagnose. Bei Lösungen für
Infrastruktur und Industrie nimmt das Unternehmen eine Vorreiterrolle
ein. Im Verlauf der Forschungskooperation wird TUM in den
verschiedensten Felder Auftragsforschungsvorhaben für Siemens
erbringen.
Siemens beabsichtigt, auf dem Forschungscampus Garching vollständig auf
eigene Kosten ein neues Gebäude zu errichten. Siemens ist in Planung
und Errichtung des Gebäudes frei und legt dieses nach den eigenen
Bedürfnissen aus. Das Grundstück hierfür wird Siemens für die Dauer der
Forschungskooperation, mindestens 50 Jahre, vom Freistaat Bayern,
vertreten durch die TUM zur Verfügung gestellt. In dem Gebäude wird
Siemens der TUM für die Laufzeit der Forschungskooperation einen
untergeordneten Flächenanteil von ca. 30 % der Nutzfläche unentgeltlich
zur Verfügung stellen. Durch dieses Modell soll sichergestellt werden,
dass die Mitarbeiter von Siemens sowie der TUM räumlich vereint
gemeinsam an den jeweiligen Projekten der Forschungskooperation
forschen können und eine stete enge Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Die TUM macht hinsichtlich der Bauausführung keine planerischen
Vorgaben, auch nicht hinsichtlich des Flächenanteils, der der TUM durch
Siemens zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dieser ist nur über
die Größe der Fläche definiert. TUM zahlt für diesen Flächenanteil
keine Miete, sondern nur Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge.
Nach Ablauf der Forschungskooperation, frühestens nach 50 Jahren, soll
das Gebäude, das Siemens bis dahin im Eigentum halten wird, an den
Freistaat Bayern übergehen. Durch eine Sachverständigenbewertung wird
zu diesem Zeitpunkt der Gebäudewert nach ImmoWertV ermittelt, der vom
Freistaat Bayern an Siemens entschädigt wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die beabsichtigte Vereinbarung ist eine langlaufende
Forschungskooperation. Inhalt sind gemeinschaftliche Forschungsvorhaben
sowie Auftragsforschungsvorhaben, die TUM im Auftrag von Siemens
durchführen wird. Diese Zusammenarbeit beinhaltet keine öffentlichen
Aufträge i. S. v. § 103 Abs. 1 GWB, weil keine Verträge zwischen dem
Freistaat Bayern und/oder der Technischen Universität München als AG
und Siemens als AN über die Beschaffung von Leistungen vorgesehen sind.
Die Einräumung eines Nutzungsrechts am eigenen Grundstück durch den
Freistaat Bayern zugunsten von Siemens ist kein Beschaffungsvorgang i.
S. v. § 103 Abs. 1 GWB. Selbiges gilt für die von Siemens beabsichtigte
Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück. Siemens baut auf eigene
Kosten und nach eigener Planung, der Standort wird durch Siemens ganz
überwiegend selbst und für eigene Zwecke genutzt. Das Gebäude wird
nicht gemäß von dem Freistaat Bayern oder der TUM genannten
Erfordernissen errichtet. Weder der Freistaat Bayern noch die
Technische Universität München legen die Merkmale der Bauleistung fest,
noch nehmen sie entscheidenden Einfluss auf die Planung der
Bauleistung, auch nicht im Hinblick auf den von Siemens an TUM zur
Eigennutzung zu überlassenden untergeordneten Gebäudeteil. Es liegen
keine Vorgaben des Freistaats Bayern oder der TUM vor, die über die
üblichen Vorgaben eines Mieters für eine neue Immobilie einer gewissen
Größe hinausgehen, vgl. auch § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ohnehin findet nach § 111 Abs. 4 Nr. 1 GWB und EuGH, Urteil v.
6.5.2010, C-145/08 und C-149/08 Vergaberecht keine Anwendung, weil auch
der Hauptgegenstand des Vertrages, die Forschungs- und
Entwicklungskooperation nicht dem Vergaberecht unterfällt und die
einzelnen Bestandteile objektiv nicht trennbar sind. Wesentlicher Teil,
der die Vereinbarung als solche prägt (EuGH, Urteil vom 26.5.2011
C-306/08, Urteil vom 21.2.2008, C412/04) ist die langfristige
Forschungskooperation, mit der TUM und Siemens eine enge Zusammenarbeit
in diversen Forschungsfeldern etablieren wollen. Ohne diese
wissenschaftspolitische Zielsetzung gäbe es das Programm Industry on
Campus der TUM nicht. Der Industriepartner würde sich nicht auf dem
Campus ansiedeln und dort kein Gebäude errichten. Die Elemente der
Vereinbarung sind nicht trennbar (vgl. auch Richtlinie 2014/24,
Erwägungsgrund 11). Es ist es wesentliches Element der Vereinbarung,
dass eine enge Kooperation durch gemeinsame Projektarbeit in
gemeinsamen Räumen erfolgt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/01/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]www.siemens.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das unter V.2.1) genannte Datum ist nicht das Datum des
Vertragsschlusses. Es kann dort formularbedingt nicht anders gewählt
werden.
Zwingende Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Zustimmung des
Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen
Landtags. Ob und wann diese erteilt wird, steht noch nicht fest. Es
wird darauf hingewiesen, dass nach Vorliegen der Zustimmung keine
weitere Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen wird. Auch im Falle
der kurzfristigen Erteilung der Zustimmung ist das frühestmögliche
Datum des Vertragsschlusses der elfte Kalendertag, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Wert des
Auftrages unter V.2.4) ist jeweils mit 0,01 EUR angegeben, weil aus
den unter IV.1.1) genannten Gründen kein Beschaffungsvorgang und kein
Auftrag im Sinne des Vergaberechts vorliegt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[10]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
mmer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt eine Unwirksamkeit eines öffentlichen
Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht
wird.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auf Basis eines
Nachprüfungsantrag ist die unter VI.4.1 genannte Stelle zuständig. Ein
Nachprüfungsantrag ist unbeschadet der vorstehenden Ausführungen nach §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[12]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
mmer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2020
References
6. mailto:loibl@zv.tum.de?subject=TED
7. http://www.tum.de/
8. http://www.siemens.com/
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
12. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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