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Ausschreibung: Bauarbeiten für Forschungsgebäude - DE-München
Bauarbeiten für Forschungsgebäude
Dokument Nr...: 13135-2020 (ID: 2020011309065776260)
Veröffentlicht: 13.01.2020
*
  DE-München: Bauarbeiten für Forschungsgebäude
   2020/S 8/2020 13135
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die
   Technische Universität München (TUM)
   Postanschrift: Arcisstraße 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80333
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Technische Universität München, Zentrale Verwaltung,
   Zentralabteilung 4 Immobilien, Herr Florian Loibl
   E-Mail: [6]loibl@zv.tum.de
   Telefon: +49 8928922206
   Fax: +49 8928928300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.tum.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Forschungskooperation TUM-Siemens
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45214600
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Parteien gehen eine langfristige Forschungs- und
   Entwicklungskooperation am Standort Garching ein. Hierfür wird sich
   Siemens am Standort Garching mit einem von Siemens auf eigene Kosten
   auf einem Grundstück des Freistaats Bayern zu errichtendem Gebäude
   ansiedeln, in dem Siemens auch der Technischen Universität München
   (TUM) Flächen zur Verfügung stellt. In dem Gebäude sollen die
   Mitarbeiter von Siemens und der TUM eng vernetzt nach Maßgabe
   gesonderter Verträge an gemeinsamen Projekten arbeiten. Entgegen der
   Angabe in Ziffer II.1.3) dieser Transparenzbekanntmachung liegt kein
   Bauauftrag vor, siehe Begründung unten unter IV.1.1). Das
   Veröffentlichungsformular lässt unter Ziffer II.1.3) jedoch den Eintrag
   kein Auftrag o. ä. nicht zu. Der Inhalt der Vereinbarung ist unter
   II.2.4) näher beschrieben. Die TUM handelt im Rahmen der Kooperation
   als Körperschaft des öffentlichen Rechts und als Dienststelle des
   Freistaats Bayern.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21H
   Hauptort der Ausführung:
   Garching
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es wird klargestellt, dass aus Sicht des Freistaats Bayern und der TUM
   keine Beschaffung vorliegt. Die Überschrift dieser Ziffer ist
   formularbedingt nicht änderbar.
   Die Technische Universität München (TUM) ist eine der
   forschungsstärksten Universitäten Europas. Die Ansiedlung
   forschungsgetriebener HighTech-Unternehmen auf dem Campus Garching ist
   als Programm Industry on Campus ein Strategieziel der TUM im
   Zukunftskonzept 2012 der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder.
   Siemens ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit dem Fokus auf
   Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Als einer der
   größten Anbieter energieeffizienter, ressourcenschonender Technologien
   ist Siemens führend bei Systemen für die Energieerzeugung und
   -übertragung sowie die medizinische Diagnose. Bei Lösungen für
   Infrastruktur und Industrie nimmt das Unternehmen eine Vorreiterrolle
   ein. Im Verlauf der Forschungskooperation wird TUM in den
   verschiedensten Felder Auftragsforschungsvorhaben für Siemens
   erbringen.
   Siemens beabsichtigt, auf dem Forschungscampus Garching vollständig auf
   eigene Kosten ein neues Gebäude zu errichten. Siemens ist in Planung
   und Errichtung des Gebäudes frei und legt dieses nach den eigenen
   Bedürfnissen aus. Das Grundstück hierfür wird Siemens für die Dauer der
   Forschungskooperation, mindestens 50 Jahre, vom Freistaat Bayern,
   vertreten durch die TUM zur Verfügung gestellt. In dem Gebäude wird
   Siemens der TUM für die Laufzeit der Forschungskooperation einen
   untergeordneten Flächenanteil von ca. 30 % der Nutzfläche unentgeltlich
   zur Verfügung stellen. Durch dieses Modell soll sichergestellt werden,
   dass die Mitarbeiter von Siemens sowie der TUM räumlich vereint
   gemeinsam an den jeweiligen Projekten der Forschungskooperation
   forschen können und eine stete enge Zusammenarbeit gewährleistet ist.
   Die TUM macht hinsichtlich der Bauausführung keine planerischen
   Vorgaben, auch nicht hinsichtlich des Flächenanteils, der der TUM durch
   Siemens zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dieser ist nur über
   die Größe der Fläche definiert. TUM zahlt für diesen Flächenanteil
   keine Miete, sondern nur Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge.
   Nach Ablauf der Forschungskooperation, frühestens nach 50 Jahren, soll
   das Gebäude, das Siemens bis dahin im Eigentum halten wird, an den
   Freistaat Bayern übergehen. Durch eine Sachverständigenbewertung wird
   zu diesem Zeitpunkt der Gebäudewert nach ImmoWertV ermittelt, der vom
   Freistaat Bayern an Siemens entschädigt wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die beabsichtigte Vereinbarung ist eine langlaufende
   Forschungskooperation. Inhalt sind gemeinschaftliche Forschungsvorhaben
   sowie Auftragsforschungsvorhaben, die TUM im Auftrag von Siemens
   durchführen wird. Diese Zusammenarbeit beinhaltet keine öffentlichen
   Aufträge i. S. v. § 103 Abs. 1 GWB, weil keine Verträge zwischen dem
   Freistaat Bayern und/oder der Technischen Universität München als AG
   und Siemens als AN über die Beschaffung von Leistungen vorgesehen sind.
   Die Einräumung eines Nutzungsrechts am eigenen Grundstück durch den
   Freistaat Bayern zugunsten von Siemens ist kein Beschaffungsvorgang i.
   S. v. § 103 Abs. 1 GWB. Selbiges gilt für die von Siemens beabsichtigte
   Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück. Siemens baut auf eigene
   Kosten und nach eigener Planung, der Standort wird durch Siemens ganz
   überwiegend selbst und für eigene Zwecke genutzt. Das Gebäude wird
   nicht gemäß von dem Freistaat Bayern oder der TUM genannten
   Erfordernissen errichtet. Weder der Freistaat Bayern noch die
   Technische Universität München legen die Merkmale der Bauleistung fest,
   noch nehmen sie entscheidenden Einfluss auf die Planung der
   Bauleistung, auch nicht im Hinblick auf den von Siemens an TUM zur
   Eigennutzung zu überlassenden untergeordneten Gebäudeteil. Es liegen
   keine Vorgaben des Freistaats Bayern oder der TUM vor, die über die
   üblichen Vorgaben eines Mieters für eine neue Immobilie einer gewissen
   Größe hinausgehen, vgl. auch § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Ohnehin findet nach § 111 Abs. 4 Nr. 1 GWB und EuGH, Urteil v.
   6.5.2010, C-145/08 und C-149/08 Vergaberecht keine Anwendung, weil auch
   der Hauptgegenstand des Vertrages, die Forschungs- und
   Entwicklungskooperation nicht dem Vergaberecht unterfällt und die
   einzelnen Bestandteile objektiv nicht trennbar sind. Wesentlicher Teil,
   der die Vereinbarung als solche prägt (EuGH, Urteil vom 26.5.2011
   C-306/08, Urteil vom 21.2.2008, C412/04) ist die langfristige
   Forschungskooperation, mit der TUM und Siemens eine enge Zusammenarbeit
   in diversen Forschungsfeldern etablieren wollen. Ohne diese
   wissenschaftspolitische Zielsetzung gäbe es das Programm Industry on
   Campus der TUM nicht. Der Industriepartner würde sich nicht auf dem
   Campus ansiedeln und dort kein Gebäude errichten. Die Elemente der
   Vereinbarung sind nicht trennbar (vgl. auch Richtlinie 2014/24,
   Erwägungsgrund 11). Es ist es wesentliches Element der Vereinbarung,
   dass eine enge Kooperation durch gemeinsame Projektarbeit in
   gemeinsamen Räumen erfolgt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   09/01/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
   Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 81379
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [8]www.siemens.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das unter V.2.1) genannte Datum ist nicht das Datum des
   Vertragsschlusses. Es kann dort formularbedingt nicht anders gewählt
   werden.
   Zwingende Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Zustimmung des
   Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen
   Landtags. Ob und wann diese erteilt wird, steht noch nicht fest. Es
   wird darauf hingewiesen, dass nach Vorliegen der Zustimmung keine
   weitere Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen wird. Auch im Falle
   der kurzfristigen Erteilung der Zustimmung ist das frühestmögliche
   Datum des Vertragsschlusses der elfte Kalendertag, gerechnet ab dem Tag
   nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Wert des
   Auftrages unter V.2.4) ist jeweils mit 0,01 EUR angegeben, weil aus
   den unter IV.1.1) genannten Gründen kein Beschaffungsvorgang und kein
   Auftrag im Sinne des Vergaberechts vorliegt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [10]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
   mmer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt eine Unwirksamkeit eines öffentlichen
   Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn
   (1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   (2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   (3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Unwirksamkeit eines
   öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht
   wird.
   Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auf Basis eines
   Nachprüfungsantrag ist die unter VI.4.1 genannte Stelle zuständig. Ein
   Nachprüfungsantrag ist unbeschadet der vorstehenden Ausführungen nach §
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [12]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
   mmer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/01/2020
References
   6. mailto:loibl@zv.tum.de?subject=TED
   7. http://www.tum.de/
   8. http://www.siemens.com/
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  12. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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