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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Stuttgart
Werbe- und Marketingdienstleistungen
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Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
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Dokument Nr...: 11313-2020 (ID: 2020011009250274001)
Veröffentlicht: 10.01.2020
*
DE-Stuttgart: Werbe- und Marketingdienstleistungen
2020/S 7/2020 11313
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Staatsministerium
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Bürger, Leiter des Referates
Landesmarketing und Veranstaltungen
E-Mail: [6]thomas.buerger@stm.bwl.de
Telefon: +49 7112153205
Fax: +49 7112153340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.stm.baden-wuerttemberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E52325925
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E52325925
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung und Umsetzung einer national und international wirksamen
Dachmarkenkampagne für das Land Baden-Württemberg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es soll eine Lead-Agentur ausgewählt werden, die die bekannte Werbe-
und Sympathiekampagne Wir können alles. Außer Hochdeutsch. zu einer
Dachmarkenkampagne Baden-Württemberg weiterentwickelt bzw. komplett
neu ausrichtet und im weiteren Verlauf auch umsetzt. Die
Dachmarkenkampagne soll auf nationaler und internationaler Ebene der
Gewinnung von Fachkräften und dem Standortmarketing dienen.
Weitere Informationen unter Ziffer II.2.4).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 18 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79341000
79341100
79341200
79341500
79342000
79342100
79342200
79950000
79951000
79952000
79952100
79956000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111
Hauptort der Ausführung:
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Lead-Agentur, die mit diesem Vergabeverfahren ausgewählt werden
soll, wird die Entwicklung und Internationalisierung der neuen
Dachmarkenkampagne des Landes Baden-Württemberg entwerfen und betreuen
und dabei insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
Entwicklung einer Dachmarkenkampagne für Baden-Württemberg, die
national wie auch international wirksam ist,
Strategische Führung der Dachmarkenkampagne (national und
international),
Entwurf und Umsetzung von Werbemaßnahmen und Kampagnen in digitalen
wie analogen Kanälen, die auf die Dachmarke einzahlen,
Planung und Umsetzung von Veranstaltungen,
Planung und Umsetzung von Messeauftritten,
Mediaplanung und Durchführung.
Mit der Entwicklung der neuen Dachmarkenkampagne für Baden-Württemberg
sollen folgende Ziele erreicht werden:
die Gewinnung von Fachkräften für Baden-Württemberg in Deutschland
und weltweit,
die Positionierung Baden-Württembergs als führender Standort für
Technologie und Innovation in Deutschland und Europa,
die Gewinnung von Synergieeffekten: Alle Marketingaktivitäten des
Landes sollen zukünftig auf einen starken Markenkern einzahlen und sich
unter einer gemeinsamen Dachmarke versammeln,
Werbung für den Standort Baden-Württemberg.
Die Kernthemen, mit denen die neue Dachmarke aufgeladen werden soll,
sind (die Aufzählung stellt kein Ranking dar):
Innovation,
Technologie,
Wirtschaftliche Stabilität,
Hohe Lebensqualität.
Die neue Dachmarke soll eine möglichst große internationale Strahlkraft
entwickeln und allen Beteiligten im Land (Standortagenturen, Kommunen
und Unternehmen) als verbindendes Element und Gütesiegel zur
Verfügung gestellt werden.
Es wird nicht nur die Entwicklung einer neuen Dachmarkenkampagne für
Baden-Württemberg erwartet, sondern auch, dass diese Kampagne, wie es
schon die Kampagne vor 20 Jahren gemacht hat, neue Maßstäbe setzt.
Die Kernzielgruppe und somit am wichtigsten sind Fachkräfte und
zukünftige Fachkräfte in Deutschland und in der ganzen Welt.
Desweiteren sollen die Bewohner Baden-Württembergs im Allgemeinen und
auch die Unterzielgruppen der Standortagenturen angesprochen werden.
Das Budget für die Dachmarkenkampagne beläuft sich im Falle der
Beauftragung beider Verlängerungsoptionen auf maximal 21 Mio. EUR
brutto. Da unter II.1.5) und II.2.6) nur ein Nettowert eingetragen
werden kann, wurde dieser Bruttowert unter Annahme eines
Misch-Mehrwertsteuersatzes auf einen Nettowert von 18 Mio. EUR
umgerechnet. Maßgebend ist jedoch allein der Bruttowert von maximal 21
Mio. EUR.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 18 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Vgl. Ziffer II.2.11).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen/zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden maximal 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es
nur 4 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaft ohne Ausschlussgründe
und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen
entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung fehlender Unterlagen
steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen des Landes) werden nur
diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 4
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 4 zugelassen,
die die höchste Punktzahl nach folgendem Wertungsschema erzielen:
Maximal 5 Punkte können für maximal 5 zusätzliche Referenzprojekte
erzielt werden. Dabei werden Referenzprojekte, die bereits zum Nachweis
der Mindestbedingungen unter Ziffer III.1.3) angegeben werden, hier
nicht gewertet. Für jedes zusätzliche Referenzprojekt, das die
nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt, kann ein Punkt erzielt
werden. Die zusätzlichen Referenzprojekte müssen im Zeitraum 2016 bis
2019 entweder gestartet oder beendet worden sein. Es muss sich um
Dachmarkenkampagnen (Gesamtbudget all in, inkl. Media netto mind. 150
000 EUR), Employer Branding Kampagnen (Gesamtbudget all in, inkl. Media
netto mind. 75 000 EUR) oder internationale Kampagnen (Gesamtbudget all
in, inkl. Media netto mind. 50 000 EUR) handeln. Für jedes
Referenzprojekt sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben
zu machen.
Weitere 12 Punkte können für die qualitative Bewertung einer
Dachmarkenkampagne erzielt werden. Dabei kann es sich um die
Dachmarkenkampagne zum Nachweis der Mindestbedingungen unter Ziffer
III.1.3) handeln, oder um eine Dachmarkenkampagne, die als zusätzliches
Referenzprojekt angegeben wird, oder um eine weitere
Dachmarkenkampagne. Voraussetzung ist, dass die Dachmarkenkampagne ein
Gesamtbudget (all in, inkl. Media) von mindestens 1,5 Mio. EUR
aufweist, crossmedial umgesetzt wurde und digitale und klassische
Medien abdeckt. Für die Dachmarkenkampagne können für die strategische
Plausibilität, die gestalterische Qualität, die Originalität und die
Zielgruppenpassung jeweils maximal 3 Punkte erzielt werden, so dass
insgesamt maximal 12 Punkte erzielt werden können. Bei Angabe mehrerer
Dachmarkenkampagnen wird nur die Dachmarkenkampagne mit der höchsten
Punktzahl gewertet.
Insgesamt können daher maximal 17 Punkte erzielt werden. Zum
Verhandlungsverfahren zugelassen werden die vier
Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Zwischen
den Bewerbern mit gleichem Punktestand wird gelost. Näheres ist in den
Vergabeunterlagen geregelt, die unter dem unter Ziffer I.3) angegebenen
Link zur Verfügung gestellt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Das Land hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein
Jahr nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zu verlängern. Der Vertrag
wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter dem unter Ziffer I.3)
angegebenen Link zur Verfügung gestellt.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Alle Bieter/Bietergemeinschaften, die ein endgültiges Angebot abgegeben
haben, das alle geforderten Bestandteile umfasst, und das Angebot am
18.5.2020 in Stuttgart präsentiert haben, aber nicht als Lead-Agentur
beauftragt werden, erhalten ein Pitch Honorar in Höhe von jeweils 20
000 EUR (brutto). Das Pitch Honorar wird nach Abschluss des
Vergabeverfahrens (Veröffentlichung der Bekanntmachung über vergebene
Aufträge im EU-Amtsblatt) ausbezahlt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer muss im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) mit dem
Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3
GWB vorliegen,
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB),
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB),
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des
Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S.
v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
vorliegt,
Eigenerklärung zum Ausschluss der Technologie von L. Ron Hubbard,
Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer,
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) muss mit dem
Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2016, 2017 und
2018 im Bereich der zu vergebenden Leistungen,
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe muss entweder eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio.
EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Sach- und
Vermögensschäden nachweisen oder erklären, dass er eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung im Falle des Zuschlags vor der
Zuschlagserteilung abschließen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag
folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung zu Referenzen,
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl
in den Jahren 2017, 2018 und 2019,
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der
Führungskräfte in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens folgende Referenzprojekte, die die
genannten Anforderungen erfüllen:
1) Referenzprojekte zur Abdeckung der geforderten Kommunikationskanäle:
Für folgende Kommunikationskanäle muss jeweils ein Referenzprojekt
angegeben werden, das im Zeitraum 2016 2019 entweder gestartet oder
beendet worden ist und das mindestens das jeweils angegebene
Gesamtbudget (all in, inkl. Media, netto) umfasst:
Print (100 000 EUR), Bewegtbild (100 000 EUR), Hörfunk (10 000 EUR),
Out of Home (100 000 EUR). Social/Digital (25 000 EUR), Messen (150 000
EUR), Veranstaltungen (500 000 EUR).
Mehrfachnennungen sind zulässig, wenn ein Referenzprojekt 2 oder mehr
Kanäle umfasst. Für jedes Referenzprojekt sind die in den
Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu machen.
2) Referenzprojekte für typische Aufgabenstellungen:
Es müssen ferner 3 weitere Referenzprojekte für typische
Aufgabenstellungen (eine Dachmarkenkampagne, eine Employer Branding
Kampagne und eine internationale Kampagne) angegeben werden, die im
Zeitraum 2016 2019 entweder gestartet oder beendet worden sind und
die folgende Anforderungen erfüllen:
Referenzprojekt Dachmarkenkampagne: Entwicklung und Umsetzung einer
Dachmarkenkampagne B2C oder B2B, die zeigt, dass der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft (ggf. auch durch Nachunternehmer im Rahmen der
Eignungsleihe) Marketingstrategien auf unterschiedliche Zielgruppen,
Themen und Bereichen aussteuern kann. Die Kampagne muss crossmedial
umgesetzt sein und ein Gesamtbudget (netto, all in inkl. Media) von
mind. 1,5 Mio. EUR haben und digitale und klassische Medien abdecken.
Mit dem Referenzprojekt muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
nachweisen, dass er/sie exzellent crossmedial agieren kann und außerdem
noch mit großen Budgets umgehen kann,
Referenzprojekt Employer Branding Kampagne: hier muss der
Bewerber/Bewerbergemeinschaft (ggf. mit Nachunternehmern im Rahmen der
Eignungsleihe) nachweisen, dass er eine Employer Branding Kampagne
entwickelt und umgesetzt hat, die mindestens 2 unterschiedliche
Zielgruppen und Themen ausgesteuert hat (z. B. Studenten, Absolventen,
Berufserfahrene, Experten, bestehende Mitarbeiter); die Kampagne muss
crossmedial umgesetzt sein und ein Gesamtbudget (netto, all in inkl.
Media) von mind. 100 000 EUR haben,
Referenzprojekt internationale Kampagne, mit der nachgewiesen wird,
dass ein Kommunikationsprojekt außerhalb Deutschlands entwickelt und
umgesetzt wurde. Internationale Projekte, die nur eine Adaption einer
nationalen Idee sind, dürfen nicht angegeben werden. Das Land möchte
nachvollziehen, wie Kommunikation länderspezifisch und passgenau
übersetzt wird. Die internationale Kampagne muss ein Gesamtbudget
(netto, all in inkl. Media) von mind. 75 000 EUR haben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot
abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und
einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/02/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/03/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots
erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung
unter dem unter Ziffer I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und
heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in
Textform über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform
einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote
stattdessen unmittelbar an die unter Ziffer I.1) angegebene
Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter
Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die
anonymisierten Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und
Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform
zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig
selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und
Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt
wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote
zu beachten sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2020
References
6. mailto:thomas.buerger@stm.bwl.de?subject=TED
7. http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/
8. https://www.subreport.de/E52325925
9. https://www.subreport.de/E52325925
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
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