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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Kleve
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 572807-2019 (ID: 2019120309382906563)
Veröffentlicht: 03.12.2019
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DE-Kleve: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 233/2019 572807
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Kleve
Postanschrift: Nassauerallee 15-23
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreis Kleve, Fachbereich 3 Öffentliche Sicherheit
und Ordnung, Abteilung Straßenverkehr ÖPNV
E-Mail: [5]info@kreis-kleve.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.kreis-kleve.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag in Form einer
Dienstleistungskonzession über öffentliche Personenverkehrsdienste mit
Bussen im Kreisgebiet Kleve, Linie 76
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B
Hauptort der Ausführung:
Kreisgebiet des Kreises Kleve
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Kreis Kleve ist Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) gem. § 3 Abs. 1 S. 1 des ÖPNVG NRW im Gebiet
des Kreises Kleve. In dieser Eigenschaft beabsichtigt er die Neuvergabe
von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG ab
dem 7.12.2020. Dabei ist der Nahverkehrsplan des Kreises Kleve zugrunde
zu legen, der am 15. März 2018 beschlossen wurde. Der Nahverkehrsplan
ist unter
[7]https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/20180315_nvp_kreis
_kleve_nahverkehrsplan.pdf/$file/20180315_nvp_kreis_kleve_nahverkehrspl
an.pdf?OpenElement abzurufen.
Vergeben werden soll die Linie 76 (ehemalige Bezeichnung bis
einschließlich 30.11.2019: SL 42A). Die voraussichtlichen
Jahresnutzwagenkilometer dieser Linie betragen 19 805 km. Der
entsprechende Linienplan für diese Linie mit Vorgabe der jeweils
einzusetzenden Fahrzeuge sowie der vorgesehenen Taktung kann auf der
Internetseite des Kreises Kleve zum ÖPNV nebst weiteren allgemeinen
Informationen abgerufen werden. Die Internetseite des Kreises Kleve zum
ÖPNV ist unter nachfolgendem Link zu erreichen:
[8]https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/oeffentlicher-persone
nnahverkehr/. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dieser Linie alle
Fahrten höchstens mit Standardlinienbussen (12m Länge) durchgeführt
werden dürfen.
Der Kreis Kleve beabsichtigt, die Linie 76 im Rahmen der Direktvergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 5 Abs. 4 VO (EG)
Nr. 1370/2007 zu vergeben. Grund hierfür ist die geringe Menge der
voraussichtlichen Jahresnutzwagenkilometer, aufgrund derer ein
umfangreiches wettbewerbliches Vergabeverfahren unwirtschaftlich wäre.
Der abzuschließende öffentliche Dienstleistungsauftrag wird nach dem
Nettovertragsmodell ausgestaltet. Er wird Klauseln zur
Vertragsanpassung enthalten, die den Kreis Kleve als Aufgabenträger und
Auftraggeber dazu berechtigen, bei entsprechenden Änderungen der
verkehrlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse den Vertrag an diese
geänderten Umstände, z. B. durch Erweiterung bzw. Beschränkung der
geforderten Leistung anzupassen.
Bezüglich des anzuwendenden Tarifs wird auf Kapitel 9.9 des
Nahverkehrsplans des Kreises Kleve verwiesen. Es kommt der
VRR-Verbundtarif nebst weiteren Sondertarifen zur Anwendung.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 07/12/2020
Laufzeit in Monaten: 108
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
1) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge nach § 8a
Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung (entspricht dieser Vorinformation) bei der
Bezirksregierung Düsseldorf als der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
stellen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand
gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der
Grundlage allgemeiner Vorschriften i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007 und
sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen ÖDA i. S. d. VO (EG)
Nr. 1370/2007 erfordern (vgl. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG). Diese Frist ist
eine Ausschlussfrist. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit
dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Der Betrieb der oben
genannten Linie ist zum 7.12.2020 aufzunehmen.
Etwaige eigenwirtschaftliche Anträge sind innerhalb der genannten Frist
schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Postanschrift:
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) einzureichen.
2) Gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten
Dienstleistungsauftrag Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt
und Standards festgelegt. Diese sind in dem oben verlinkten
Nahverkehrsplan des Kreises Kleve niedergelegt. Ein
eigenwirtschaftlicher Antrag hat die Vorgaben des Nahverkehrsplans zu
beachten. Die entsprechenden Standards sind entsprechend § 12 Abs. 1a
PBefG verbindlich zuzusichern. Die Linie 76 wird als Gesamtleistung
vergeben. Sofern sich ein eigenwirtschaftlicher Antrag nur auf eine
Teilleistung bezieht, ist die Genehmigung von der Genehmigungsbehörde
zu versagen (§ 13 Abs. 2a S. 2 PBefG).
3) Nach Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens für die
Linienbündel Kreis Kleve I und II ist die Zuständigkeit für die Linie
76 entgegen vorheriger Planung wieder zum Kreis Kleve gefallen.
Aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums des Vergabeverfahrens war eine
Aufnahme der Linie zu diesem Zeitpunkt in das Vergabeverfahren nicht
mehr möglich. Aus dem gleichen Grund konnte bis zur Aufnahme der
entsprechenden Verkehrsdienstleistungen am 1.12.2019 kein weiteres
Vergabeverfahren mehr eingeleitet werden. Die Linie 76 wird daher
übergangsweise vom 1.12.2019 bis zum 6.12.2020 per Notvergabe gem. Art.
5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 an den bisherigen Betreiber der Linie
76, die Niederrheinische Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (NIAG),
vergeben.
4) In Bezug auf Ziffer II.2.7) dieser Vorabbekanntmachung wird darauf
hingewiesen, dass der zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag
mit Ablauf des 30.11.2029 enden wird. Da der Vertrag erst am 7.12.2020
beginnt, werden daher nicht volle 108 Monate erreicht.
5) Gemäß § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG unterliegt die Vergabe eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 2-5 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Verkehr mit Straßenbahnen,
Obussen oder Kraftfahrzeugen der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auskünfte über die
Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die Vergabekammer Rheinland:
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln (Deutschland)
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[9]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
6) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 S. 1
PBefG). Diese können auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz abgerufen werden:
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2019
References
5. mailto:info@kreis-kleve.de?subject=TED
6. https://www.kreis-kleve.de/
7. https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/20180315_nvp_kreis_kleve_nahverkehrsplan.pdf/$file/20180315_nvp_kreis_kleve_
nahverkehrsplan.pdf?OpenElement
8. https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/oeffentlicher-personennahverkehr/
9. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
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