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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Dokument Nr...: 572526-2019 (ID: 2019120309351306359)
Veröffentlicht: 03.12.2019
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  DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
   2019/S 233/2019 572526
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt München 1
   Postanschrift: Peter- Auzinger- Straße 10
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 81547
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@stbam1.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Gebäude nach § 33ff HOAI, Sanierungsmaßnahmen
   insbesondere Brandschutzsanierung Gebäude Alexandrastr.3 für das
   Landesamt für Finanzen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71251000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Das Gebäude Alexandrastr. 3 wurde 1963/1964 errichtet. Das Gebäude
   besteht aus einem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen. Das Gebäude ist
   voll unterkellert. Im Kellergeschoss befinden sich Lagerräume,
   Technikräume, ein Archiv und die Tiefgarage.
   Im Zuge der Gesamtsanierungsmaßnahmen im Gebäude sind insbesondere
   Brandschutzmaßnahmen Gegenstand des vorliegenden Vertrages, außerdem
   auch eine Schadstoffsanierung und eine WC-Sanierung, des Weiteren sind
   Teeküchen und ein barrierefreies WC nach DIN 18040-1 zu planen.
   Es ist geplant, das Gebäude in 3 Bauabschnitten, geschossweise zu
   sanieren. Bei der Durchführung der einzelnen Bauabschnitte sind die
   entsprechenden Etagen jeweils leergeräumt, das heißt, es findet keine
   Nutzung im Sanierungs-Abschnitt (-Bereich) statt. In den restlichen
   Gebäudebereichen wird der Betrieb jeweils aufrechterhalten.
   Der Vertrag beinhaltet die hierfür notwendigen Planungsleistungen
   Objektplanung Gebäude gem. §33ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, die
   Koordination der fachlich Beteiligten ist demgemäß Grundleistung.
   Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 5 Mio. EUR.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 55
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 16D2119
   Bezeichnung des Auftrags:
   Landesamt für Finanzen, Sanierungsmaßnahmen insbesondere
   Brandschutzmaßnahmen Gebäude Alexandrastr. 3
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   28/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bausback
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80634
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 470 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt München 1
   Postanschrift: Peter- Auzinger- Str. 10
   Ort: München
   Postleitzahl: 81547
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabe@stbam1.bayern.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/11/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71251000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI. Leistungsphasen 1-9
   (unverändert)
   Parallel muss nun ergänzend das Datennetzwerk erneuert und die gesamte
   Elektrische Anlage auf den Stand der Technik gebracht werden, zuzüglich
   der dadurch ausgelösten notwendigen Mehrungen bei den flankierenden
   Hochbaumaßnahmen.
   Es ist nun geplant, das Gebäude in 5 Bauabschnitten anstatt in 3
   Abschnitten aber weiterhin geschossweise zu sanieren.
   Die Maßnahme ist nun im laufenden Betrieb umzusetzen. Bei der
   Durchführung der einzelnen Bauabschnitte sind die entsprechenden Etagen
   jeweils leergeräumt, das heißt, es findet keine Nutzung im
   Sanierungs-Abschnitt (-Bereich) statt. In den restlichen
   Gebäudebereichen wird der Betrieb jeweils aufrechterhalten.
   Gesamtkosten nun 10,6 Mio. einschl. Indexerhöhung.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 87
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 772 300.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bausback Architekten
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80634
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Im Zuge der fortschreitenden Planung muss der Umfang der Gesamtmaßnahme
   im Bereich techn. Ausrüstung Elektro erweitert werden, die
   Datenleitungen und die Gebäudeelektrik sollen nun zusätzlich erneuert
   werden. Die Notwendigkeit hierfür konnte erst im Zuge der
   fortschreitenden Gesamtplanung festgestellt werden. Der ursprüngliche
   Vertragsinhalt sind Sanierungsmaßnahmen insbesondere
   Brandschutzmaßnahmen". Diese Leistungserweiterung im Elektrobereich ist
   eine Sanierungsmaßnahme im vertraglichen Sinne, da die
   Brandschutzsanierung aufgrund der Bezeichnung insbesondere" lediglich
   als eine unter mehreren einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu sehen ist.
   Somit sind aufgrund der vertraglich mit umfassten Erweiterung im
   Elektrobereich in Folge die hochbauseitig nun zusätzlich notwendigen
   Koordinationsleistungen ebenfalls vom vorliegenden, ursprünglichen
   Vertrag mit umfasst. Der thematische Inhalt der ursprünglich
   beauftragten Architektenleistungen, also die originären
   Planungsleistungen bleiben trotz dieser umfänglichen Änderungen im
   Bereich der TGA Elektro unverändert. Hinzukommen lediglich
   unwesentliche, flankierende Maßnahmen als Folge dieser nun umfassenden
   Elektrosanierung. Der vertragliche Leistungsteil der Koordination der
   fachlich Beteiligten" bleibt als grundsätzliche vertragliche
   Leistungspflicht ebenfalls unverändert. Die Koordination des TGA-
   Planers Elektro ist bereits Vertragsgegenstand des ursprünglichen
   Vertrages. Die vorliegende Erweiterung der Koordinationsleistung des
   Objektplaners und die damit einhergehende Erhöhung der Vergütung ist
   also lediglich eine Folge der Erweiterung der Elektroplanung.
   Bei der Vergabe des ursprünglichen Auftrages hätte diese Änderung keine
   Änderung des Bieterkreises ermöglicht, auch hätten sich die
   Zuschlagskriterien nicht geändert und dadurch einen anderen Zuschlag
   ermöglicht. auch wäre nicht das Interesse anderer Bieter geweckt
   worden, da sich die Erweiterung ausschließlich auf
   Koordinationsleistungen und nicht auf die originären Leistungen eines
   Objektplaners beziehen. Das wirtschaftliche Gleichgewicht des Auftrags
   wird nicht verschoben, da mit der Erhöhung der Vergütung auch eine
   vermehrte Leistungspflicht im Koordinationsbereich einhergeht.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und
   technischen Notwendigkeiten nicht erfolgen und wäre nicht nur mit
   erheblichen Schwierigkeiten sondern auch mit beträchtlichen
   Zusatzkosten für den Bauherrn verbunden. Die Planung ist sowohl im
   originären Planungsbereich der Objektplaners als auch im koordinativen
   Bereich weit fortgeschritten und bleibt durch die TGA- Erweiterung aber
   nahezu unverändert. Ein neuer Planer müsste sich aber in diese Planung
   samt koordinative Notwendigkeiten neu einarbeiten, die Eintaktung der
   neuen koordinativen Anforderungen ist für ihn erschwert, er kennt die
   Maßnahme ja nicht. Dies verursacht zeitliche Verzögerungen mit der ins
   gesamten Folge von Mehrkosten für den Bauherrn. Diese
   Unannehmlichkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verhindern den
   Auftragnehmer wechsel, denn dieser ist für den öffentlichen
   Auftraggeber wirtschaftlich und technisch (u. a. Planungsverzögerung
   auch bei den übrigen fachlich Beteiligten mit Mehrkosten!) nicht
   zumutbar.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 470 000.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 772 000.00 EUR
References
   6. mailto:vergabe@stbam1.bayern.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. mailto:vergabe@stbam1.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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