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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 571737-2019 (ID: 2019120309224805535)
Veröffentlicht: 03.12.2019
*
  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 233/2019 571737
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR
   Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 10178
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR
   Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 10178
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle  Viviane Sawyerr
   E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aok.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterstützung für die Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale
   Dienste der AOKs
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-11-29-SYS-SAW
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Unterstützung bei der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale
   Dienste der AOKs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   AOK-Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   10178 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des zu vergebenden Vertrags ist die Beratung und
   Unterstützung des AOK-Bundesverbands durch den Auftragnehmer in dem
   Projekt Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der
   AOKs in folgenden Bereichen: Projektmanagement, insbesondere
   Unterstützung der Projektleitung bei der Steuerung des Projekts
   Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs;
   Training und Coaching; Risikomanagement und Controlling im
   Projektvorgehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Er hat eine
   Laufzeit von 4 Jahren (Erstlaufzeit). Er verlängert sich automatisch
   und einmalig um weitere 6 Monate, wenn er nicht von der Auftraggeberin
   mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt
   wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den
   Mindestanforderungen in Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung
   entsprechen. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern dienen die Referenzen
   neben dem Nachweis der Eignung auch zur Ermittlung der
   Bewerberreihenfolge.
   Dabei wird eine Referenz mit zusätzlichen Punkten bewertet, wenn ein
   Referenzprojekt neben den Mindestanforderungen zusätzlich die folgenden
   Unterkriterien erfüllt:
    Es handelt sich um Projekte, in denen ein Multiprojektmanagement
   implementiert wurde, mit mindestens 3 Parteien,
    Die Leistungen wurden nach agilen Methoden wie z. B. SCRUM
   durchgeführt,
    Für das als IT-Projekt durchgeführte Projekt, wurden mindestens 3
   Unternehmen zur Markterkundung herangezogen,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Ausschreibungen
   durchgeführt, die Beistelleistungen als Bestandteil des
   Leistungsumfanges beinhaltet haben,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Ausschreibungen
   durchgeführt, die komplexe E-Mail Dienste als Bestandteil des
   Leistungsumfanges beinhaltet haben,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Ausschreibungen
   durchgeführt, die Internetzugänge als Bestandteil des Leitungsumfanges
   beinhaltet haben,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Ausschreibungen
   durchgeführt, die einen zentralen DNS-Dienst als Bestandteil des
   Leistungsumfanges beinhaltet haben,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Ausschreibungen
   durchgeführt, die komplexe Web-Anwendungen, einschließlich Datenbanken
   und verteilte Webservices beinhaltet haben,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen, wurden
   Ausschreibungen durchgeführt, die komplexe Web-Proxy Dienste beinhaltet
   haben,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden komplexe E-Mail
   Dienste migriert,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Internetzugänge
   migriert,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden komplexe DNS
   Dienste migriert,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden komplexe
   Web-Anwendungen einschließlich Datenbanken und verteilten Webservices
   migriert,
    Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden komplexe
   Web-Proxy Dienste migriert.
   Für die einzelnen Unterkriterien werden jeweils zwischen null und 2
   Punkte vergeben, je nachdem ob das Unterkriterium in der jeweiligen
   wertungsfähigen Referenz aus Nummer 1 erfüllt wurde. Diese Punkte
   werden mit verschiedenen Gewichtungsfaktoren multipliziert.
   Die Bepunktung dient dazu, die Bewerber nach Ihrer Eignung zu staffeln,
   und sich für das Verhandlungsverfahren für die 3 bestgeeignesten
   Bewerber zu entscheiden.
   Bei einer Punktgleichheit auf dem dritten Platz, werden alle
   betroffenen punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. In
   diesem Fall ergehen mehr als 3 Angebotsaufforderungen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller
   Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des
   Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
   (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter
   mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung
   in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in
   deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
   b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung, dass
   keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich ist folgende Unterlage je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer
   aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung in
   branchenüblicher Höhe durch Bestätigung des Versicherers. Ersatzweise
   kann der Bewerber erklären, dass er unverzüglich nach
   Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in
   branchenüblicher Höhe abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage
   eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
   Hinweise:
   (a) Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des
   Teilnahmeantrages eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen;
   (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor
   genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind mindestens 2 Referenzen zu IT-Projekten anzugeben, in denen die
   hauptsächliche Tätigkeit des Auftragnehmers, in der Beratung und
   Unterstützung der Projektmitarbeiter und der Projektleitung
   hinsichtlich der Vorbereitung, Begleitung einer Ausschreibung für einen
   zentralen Betrieb von IT-Diensten und IT-Anwendungen, sowie an der
   Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung der Migration von IT-Diensten und
   IT-Anwendungen durchgeführt hat. In den Referenzen wird die
   eigenständige Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am
   Gesamtprojektergebnis ersichtlich.
   Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2015
   liegen. Jede Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfassen. Sofern
   die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 250
   Beratertage erbracht worden sein.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten
   Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
   jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
   Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende
   Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der
   Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen
   für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom
   Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich
   sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform
   mit gesamtschuldnerischer Haftung an.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 4)
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/01/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils
   4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
   Vergabeverordnung (VgV);
   2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die
   Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung [12]www.dtvp.de die zwingend zu
   verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem in Ziffer I.3. Link dort
   abzurufen;
   3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich
   elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
   4) Der Vertrag hat aus den nachstehenden Gründen eine längere Laufzeit
   als die in § 21 Abs. 6 VgV für Rahmenverträge vorgesehene
   Höchstlaufzeit von 4 Jahren. Die Vorbereitung und Durchführung der
   Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs,
   sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Migration
   von der derzeitigen ZSA-Plattform auf die ZSA-Plattform des
   Auftragnehmers weisen einen erheblichen zeitlichen Aufwand auf. Während
   der Laufzeit kann es zu unvorhersehbaren Mehraufwand und damit
   verbundener zeitlicher Verlängerung kommen. Die derzeitige Kalkulation
   liegt aktuell bei knapp über 4 Jahren und der Bedarf einer Beratung
   erschließt sich über die gesamte Projektdauer. Die Kosten für den
   Berater amortisieren sich erst nach einer längeren Vertragslaufzeit, in
   der Phase der Durchführung und Nachbereitung der Migration. Das Risiko
   besteht, dass bei der Vorbereitung und Durchführung der Migration neue
   Technologien verwendet werden müssen, die im Vorfeld nicht bekannt
   waren und zu einer längeren Umsetzungszeit führen. Zudem ist aufgrund
   der Komplexität der Leistungen zu befürchten, dass es während der
   Migration zu unerwarteten Komplikationen mit zeitlichen Auswirkungen
   kommt.
   5) Hinweis: In dem Zeitraum vom 21.12.2019 bis einschließlich zum
   5.1.2020 können betriebsbedingt keine Fragen beantwortet werden. Dies
   wurde bei der Bemessung der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge
   berücksichtigt.
   6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDRUK
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/11/2019
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK/documents
   9. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
  10. http://www.aok.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK
  12. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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