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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Wilsdruff
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 571651-2019 (ID: 2019120309220005461)
Veröffentlicht: 03.12.2019
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DE-Wilsdruff: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 233/2019 571651
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wilsdruff
Postanschrift: Nossener Straße 20
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Wilsdruff Bauamt
E-Mail: [6]info@kummerloew-anwaltskanzlei.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wilsdruff.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2170461/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betreuung der Stadt Wilsdruff im Rahmen der Durchführung der
Städtebauförderung im Fördergebiet Innenstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: 50304/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wilsdruff wurde mit Zuwendungsbescheid vom 24.7.2019 der
Sächsischen Aufbaubank mit dem Fördergebiet Innenstadt 2019 in das
Bund-Länder-Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)
aufgenommen. Der zukünftige Betreuer soll als Beauftragter der Stadt
gem. § 157 Abs. 1 BauGB agieren. Für die Durchführung der
Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis 31.12.2027 vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Wilsdruff, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Wilsdruff gehört zum Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge und grenzt mit einer Entfernung von ca. 10 km
westlich an Dresden. Die Stadt ist im Regionalplan als Grundzentrum im
verdichteten Bereich des ländlichen Raumes eingeordnet. Sie ist geprägt
von 13 weiteren Ortsteilen und erstreckt sich über eine Fläche von ca.
8.160 ha. Die Gesamtstruktur wird durch einen ländlichen Charakter in
den Außenbereichen und einer städtischen Dichte im Kern gekennzeichnet.
Nachbargemeinden sind neben der Landeshauptstadt und Oberzentrum
Dresden u. a. das Mittelzentrum Freital und die Stadt Tharandt. Die
Stadt Wilsdruff liegt unmittelbar an der über zentralen
Verbindungsachse zwischen den Oberzentren Dresden und Leipzig/Chemnitz.
Die direkt an der Stadt vorbeiführende Bundesautobahn 4, die
angrenzende Nachbarstadt Dresden, lassen die besonderen
Gemeindefunktionen Gewerbe und insbesondere Bildung in den Vordergrund
treten. Die zunehmende Verdichtung des Oberzentrums Dresden wirken sich
deutlich auf die Stadt Wilsdruff aus. In Wilsdruff erlangen auch aus
diesem Grund die Bereiche Wirtschaft, Wohnen und soziale Infrastruktur
zunehmende Bedeutung. Zum Stichtag 31.5.2019 betrug die Einwohnerzahl
14.235. Neben den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen
allgemeinen und spezifischen Leistungsanforderungen an die Betreuung
fordert die Stadt Wilsdruff auch, dass der Betreuer geeignete Ansätze
dem Auftraggeber vorschlägt, welche effiziente, zu den
SOP-Einzelmaßnahmen korrelierende Ziele und soweit erkennbar
Maßnahmen, die nicht mit Städtebaufördermitteln finanziert werden,
beinhalten. Aufgrund der komplexen anstehenden Maßnahmen setzt der
Auftraggeber ein hohes Maß an Erfahrung des Betreuers bei der
Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung vergleichbarer
Stadterneuerungsförderprogramme, sowohl in der organisatorischen
Abfolge, als auch in der beratenden Tätigkeit voraus. Darüber hinaus
hat der Betreuer im Rahmen der Auftragsausführung diejenigen
Anforderungen, die die Bewilligungsstelle und der Auftraggeber zur
Voraussetzung für eine zeitliche Mittelbewirtschaftung aufstellen,
vollständig zu erfüllen. Die dafür erforderlichen Instrumente und Daten
sind vom Auftragnehmer zu erarbeiten bzw. zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Betreuungsleistung bei der Durchführung des
Förderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) ist der
Auftragnehmer als Beauftragter der Stadt nach § 157 Abs. 1 BauGB
verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und
Abrechnung von städtebaulichen Maßnahmen und Projekten. Hierunter
fallen auch Leistungen der kontinuierlichen Vorbereitung und/oder
Fortschreibung:
von Berichten, Maßnahmeplänen u. dgl. gem. den Anforderungen der
Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB),
städtebaulicher Verträge für die Durchführung von Ordnungs- und
Baumaßnahmen,
sonstiger Leistungen z. B. Vorschläge für integrative effiziente
weitere Zielsetzungen und Maßnahmen inkl. etwaiger Fachförderungen zur
Stärkung des Programmgebietes und hierbei eines noch zu etablierende
Verfügungsfonds sowie Fortschreibung des Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes.
Sowie Leistungen in Verbindung zur förderrechtlichen,
verfahrensrechtlichen Beratung, Begleitung und der finanztechnischen
Maßnahmen-/Mittelbewirtschaftung der Gesamtmaßnahme.
Das Aufgabenspektrum umfasst dabei folgende Leistungen:
Leistungspaket konzeptionelle Koordinierung; Leistungspaket
Unterstützung der finanziellen Abwicklung (Einzelheiten s.
Vergabeunterlagen).
Es wird darauf hingewiesen, dass das bisherige Programm Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren voraussichtlich ab 2020 in das Programm Lebendige
Zentren überführt wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2020
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind:
Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
ansässig ist (bei ausländischen Bietern unter Beifügung einer
beglaubigten Übersetzung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Zur Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter
den Nachweis über einen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Städtebauliche Betreuungsleistung) vorzulegen. Vom Bieter wird der
Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes im Durchschnitt von 70 000
EUR netto für die letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) verlangt. Die
Umsätze dafür müssen bei vergleichbaren Gebietsbetreuungen in
Stadterneuerungsmaßnahmen oder in vergleichbaren
EU-Entwicklungsmaßnahmen, die im Rahmen von vergleichbaren
Förderprogrammen erbracht wurden, erzielt worden sein;
b) Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3 000 000,00 EUR und bei
Sachschäden/Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR je mit zweifacher
Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer
geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer
Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach
geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei
Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied
zu führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestumsatzes im Durchschnitt von 70 000 EUR netto für die letzten
3 Jahre (2016, 2017, 2018),
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
Personenschäden: 3 000 000,00 EUR und bei Sachschäden/Vermögensschäden:
1 000 000,00 EUR je mit zweifacher Maximierung pro Jahr.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestanforderung 1 Referenz Gebietsbetreuung: Nachweis über eine
bereits erbrachte oder in Abrechnung befindliche Referenzleistung im
Rahmen einer vergleichbaren Gebietsbetreuung in
Stadterneuerungsmaßnahmen oder in vergleichbaren
EU-Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der letzten 15 Jahre. Die Referenz
muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Betreuungsleistungen
müssen im Rahmen eines vergleichbaren Förderprogrammes, welche
investive Maßnahmen und nicht investiven Maßnahmen verbunden hat (z. B.
im SEP Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, SDP
Städtebaulicher Denkmalschutz, EFRE Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung), erbracht worden sein, Mindestförderrahmen 7 Mio. EUR
brutto, Durchführung von mindestens 10 umgesetzten privaten
Baumaßnahmen, Betreuung der Durchführung von mindestens 2 kommunalen
Baumaßnahmen mit jeweils einem Mindestförderrahmen von 1,5 Mio. EUR
brutto, Durchführung der Betreuung und Steuerung eines Verfügungsfonds
oder vergleichbarer Fondsbewirtschaftungen;
Mindestanforderung 2 Referenzen Städtebauliche Entwicklungskonzepte:
Nachweis über mindestens 2 durch den Bieter erstellte Städtebauliche
Entwicklungskonzepte, die jeweils mindestens folgende Kriterien
erfüllen müssen: mindestens untersuchte Gebietsgröße von 20 ha,
Mindestumfang des empfohlenen Förderrahmens i. H. v. 7 Mio. EUR brutto,
Nachweis, dass diese Konzepte zur Aufnahme in ein vergleichbares
Förderprogramm, welches insbesondere investive und nicht investive
Maßnahmen mit investiven Maßnahmen verbunden hat (z. B. im SEP
Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, SDP Städtebaulicher
Denkmalschutz, EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung),
geführt haben; Mindestanforderung 3 Befähigung der zur Betreuung
vorgesehenen Personen: Nachweis der fachlichen Qualifizierung seiner
Teammitglieder, die mit dem Auftrag betraut werden sollen. Folgende
Mindestanforderungen müssen erfüllt sein: Projektleiter: einschlägige
Berufserfahrung über mindestens 3 Jahre (durch Vorlage eines
beruflichen Lebenslaufs), es ist ein entsprechender
Qualifikationsnachweis vorzulegen (Kopie Fach-/Hochschulabschluss). Die
als Projektleiter angegebene Person muss über mindestens 2 Referenzen
als Projektleiter verfügen, die im Rahmen einer vergleichbaren
Gebietsbetreuung in Stadterneuerungsmaßnahmen oder in vergleichbaren
EU-Entwicklungsmaßnahmen erbracht worden sind oder erbracht werden. Die
2 Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestförderrahmen je begleitenden Programmes 4 Mio. EUR, Darlegung
von mind. 5 darin beinhalteten, betreuten privaten Baumaßnahmen,
Darlegung mind. 2 darin beinhalteten, betreuten, kommunalen
Baumaßnahmen; Projektleiter Vertreter: Einschlägige Berufserfahrung
über mindestens 3 Jahre (durch Vorlage eines beruflichen Lebenslaufs),
es ist ein entsprechender Qualifikationsnachweis vorzulegen (Kopie
Fach-/Hochschulabschluss). Die als stellvertretender Projektleiter
angegebene Person muss über mindestens 2 Referenzen als Mitarbeiter
verfügen, die im Rahmen einer vergleichbaren Gebietsbetreuung in
Stadterneuerungsmaßnahmen oder in vergleichbaren
EU-Entwicklungsmaßnahmen erbracht worden sind oder erbracht werden. Die
2 Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Darlegung von mind. 5 darin beinhalteten, betreuten privaten
Baumaßnahmen, Darlegung von mind. 2 darin beinhalteten, betreuten
kommunalen Baumaßnahmen; Nachweis der Qualifizierung des weiteren
Teams: Der Bieter hat den Nachweis durch Eigenerklärung zu führen, dass
mindestens ein Stadtplaner im weiteren Team vorhanden sein wird. Es ist
ein entsprechender Qualifikationsnachweis vorzulegen (Kopie
Fach-/Hochschulabschluss). Der Bieter hat den Nachweis durch
Eigenerklärung zu führen, dass mindestens ein Mitarbeiter im
betreuenden Team vorhanden sein wird, der Erfahrungen in der Betreuung
von Verfügungsfonds hat. Dies ist über einen entsprechenden
Referenznachweis zu führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/01/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/01/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:
Wilsdruff
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 493419773800
Fax: +49 43419771049
Internet-Adresse: [11]http://www.ldl.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig
ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es
wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit
der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht
aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit
rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen
von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt
es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 3 GWB die Vergabekammer veranlassen können,
die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B.
für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2019
References
6. mailto:info@kummerloew-anwaltskanzlei.de?subject=TED
7. http://www.wilsdruff.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2170461/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
11. http://www.ldl.sachsen.de/
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